Wenn nur Segeljachten von irgendwelchen reichen Typen da wären, würde doch kein Mensch dahin gehen. Das ist nun mal so. Also braucht man Groß- und Traditionssegler, die als Publikumsmagnet da auch liegen und mit denen man Ausfahrten machen kann. Das ist was völlig Normales. Das ist gut für den Tourismus und auch für die Wertschöpfung in jeder Stadt, die es durchführt.
Ich komme aus Wismar, genau, und ich habe die Ostsee vor der Haustür, bin da geboren, deswegen weiß ich das auch so genau.
Nun kann man natürlich geteilter Meinung sein, ob dies richtig oder falsch ist, was dieser Antrag möchte. Aber warum geht es beim Oktoberfest und nicht auf den Schiffen bei maritimen Großereignissen wie der Hanse Sail, dem Hamburger Hafenfest oder der Kieler Woche? Und genau um diese Ungleichbehandlung geht es bei uns. Es geht in unserem Antrag natürlich nicht um die Bewirtung an Land, also am Alten Strom oder im Stadthafen,
wie Frau Rösler oder Herr Saalfeld falsch interpretiert haben. Und warum können die Bayern auf Kosten der Steuerzahler in den VIP-Logen auf der Wiesn die Weißwurscht und das Bier konsumieren und wir nicht auch auf der Warnow Hering und „Mann un Fru“?
Denn, meine Damen und Herren, die Bewirtungskosten können halt beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ja, das ist mir klar, dass Ihnen das genauso geht, deswegen kommen auch immer dieselben Phrasen raus.
Dies frage ich mich, meine Damen und Herren, und meine Fraktion, aber auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die Industrie- und Handelskammern in unserem Land und viele Kommunal- und Landespolitiker, Sie können dann mal ganz viele Kommunalpolitiker fragen, wie die darüber denken, wenn sie keine Hafenfeste mehr organisieren können. Wenn da keine Schiffe, keine Traditionssegler mehr kommen, dann ist das da tot, dann haben sie da gar nichts mehr.
Sie haben eine gewisse Saison, das ist nun mal der Sommer, und gerade da finden diese maritimen Großereignisse statt. Darum soll das auch weiterhin gemacht werden, darum sollte man das steuerlich irgendwie auf die Reihe bekommen.
Es geht hier auch nicht grundsätzlich um die Segeljachten und Motorjachten, die sollen ja gar nicht da reinfahren.
Das ist ja das Problem. Das sind ein paar wenige reiche Leute, die sich das leisten können, und die wollen wir ja gerade nicht bevorteilen.
Sie waren ja nicht dabei, Frau Rösler, als wir beim DBB Nordtreff dieses Jahr zufälligerweise auch auf einem Segelschiff waren, auf einem Traditionssegler waren.
Zufälligerweise war auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft dabei und der hat nicht gesagt, ich gehe hier nicht an Bord, weil mir das unangenehm ist.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Darum geht es doch auch gar nicht. Nee, darum gehts doch auch überhaupt nicht. – Peter Ritter, DIE LINKE: Können die das von der Steuer absetzen?)
Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag wird die Landesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die steuerliche Ungleichbehandlung maritimer Großereignisse gegenüber anderen Großveranstaltungen, wie bereits gesagt, Fußballspielen oder dem Oktoberfest, aufgehoben wird. Diese Einschränkung, das sogenannte Betriebsabgabenabzugsverbot, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes verbietet es, die Aufwen
dungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängende Bewirtung als gewinnmindernde Betriebsausgaben geltend zu machen.
Da für das Einkommensteuergesetz der Bundestag zuständig ist, kann eine entsprechende Änderung nur im Verbund mit anderen Bundesländern über eine Bundesratsinitiative gelingen. Dies wurde ja schon gesagt vom Herrn Kollegen Waldmüller. Schleswig-Holstein hat durch seine Finanzministerin eindeutig gesagt, dass sie sich daran beteiligen würden, und diese Kollegin kommt ja nun mal auch von den GRÜNEN komischerweise.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Sonderbarerweise. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das heißt aber noch nicht, dass sie das unterstützt.)
Aber Sie müssen doch zugeben, wenn sich Ihre Kollegin aus dem Nachbarland dafür einsetzt, dann kann man doch auch mal darüber nachdenken, ob das nicht möglich wäre.
Mit Unterstützung der Landesregierung könnte im Ländergremium, zum Beispiel in der Konferenz der norddeutschen Ministerpräsidenten, diese Frage erörtert werden. So würde die Forderung mehr Gewicht erhalten und eine Bundesratsinitiative leichter durchgesetzt werden.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Feige ist er auch noch. Steht nicht auf dem Zettel, so eine Antwort, ne?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir unterstützen mit diesem Antrag eine Forderung der Industrie- und Handelskammern und der Unternehmen unseres Landes. Die Hanse Sail ist ein Großereignis für die Region Rostock, die von überragender touristischer und wirtschaftlicher Bedeutung ist. Viele Unternehmen des Landes nutzen die besondere Atmosphäre auf den Segelschiffen für Geschäftseinladungen. Diese Buchungen sind ja in den letzten Jahren rückläufig. Ich selbst kenne einige Unternehmen, die regelmäßig mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihren Geschäftspartnern zum Oktoberfest fahren oder sie in die VIP-Loge zu Fußballspielen einladen. Diese Möglichkeiten sollten auch stärker auf der Hanse Sail genutzt werden können. Deshalb muss es eine Ausnahme für die Hanse Sail und entsprechend auch für das Hamburger Hafenfest oder die Kieler Woche geben. Oder im Umkehrschluss: Machen wir eine Kehrtwendung und sagen, das Oktoberfest wird nicht mehr bevorteilt.
Darüber kann man ja auch nachdenken, aber ich möchte noch einiges darstellen. Frau Rösler, glaube ich, hatte das gesagt, dass Sie einen Segeltörn machen.
Ein Segeltörn ist etwas völlig anderes als eine Ausfahrt. Wir reden hier von Ausfahrten und keinen Segeltörns. Das möchte ich auch noch mal dazu sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist klar, dass der Bundesgesetzgeber bei der Einschränkung der Gewinnabzugsfähigkeit nach Paragraf 4 Absatz 5 Einkommensteuergesetz für Segel- und Motorjachten ein wichtiges Ziel verfolgt hat. Wir wollen natürlich nicht, dass alle Besitzer von Motor- und Segeljachten ihr privates kostspieliges Hobby zulasten der öffentlichen Hand vom Gewinn des Unternehmens absetzen können. Darum geht es ja auch bei diesem Antrag gar nicht. Das widerspricht auch gänzlich unserem politischen Ansinnen, möglichst viele Steuerschlupflöcher zu schließen.
Wir wollen auch nicht, dass sich Reiche im Ergebnis der Lockerung ihre Jachten von den Steuerzahlern in Deutschland bezahlen lassen. Einer solchen allgemeinen Regelung würden wir nicht zustimmen. Deshalb sage ich es an dieser Stelle noch einmal deutlich: Unser Auftrag an die Landesregierung ist ganz klar abgegrenzt und soll einzig dem Ziel der Belebung maritimer Großereignisse wie der Hanse Sail in Rostock, dem Hamburger Hafenfest und der Kieler Woche dienen. Es kann und soll nicht für kleinere Hafenfeste dienen. Ich meine mehr Kühlungsborn oder Dömitz zum Beispiel.
Und noch einmal: Es geht um große maritime Ereignisse, nicht um kleine Motorjachten. Es geht darum, dass wir dieses Land beleben wollen und dazu den Tourismus fördern,
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Und was ist mit der Müritz Sail?)