Unsere Position zum Thema „GAP-Reform 2014 aktiv begleiten – Wettbewerbsfähigkeit einer umweltgerechten Landwirtschaft sichern“ stelle ich Ihnen jetzt vor.
Agrarpolitik ist heute keine reine Bauernpolitik mehr. Sie muss sich neuen Herausforderungen wie Klimawandel, beschleunigte Energiewende, Tierschutz und Schutz der Biodiversität stellen. Im Antrag der LINKEN finden wir dazu, Zitat: „Den ursprünglichen Zielen der GAP-Reform zur Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau ist wieder Geltung zu verschaffen“, Zitatende.
Natürlich ist Bürokratieabbau ein wichtiges Ziel. Die GAP-Reform muss jedoch weit darüber hinausgehen. Wir GRÜNEN fordern eine grundlegendere Reform der Agrarpolitik. Wir wollen hin zu einer an den Verbrauchern und Verbraucherinnen orientierten fairen, umweltgerechten und tiergerechten Landwirtschaft
mit einer Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesunder Lebensmittel, die diesen Namen verdienen, mit einer daran gekoppelten Verarbeitung und Veredelung vor Ort. So kann eine dauerhafte Wertschöpfung in der Region erzielt werden.
Gleichzeitig ist in unseren Augen die Vergabe von öffentlichen Geldern an die Agrarwirtschaft daran zu koppeln, dass mit diesen Geldern öffentliche Güter erhalten und gefördert werden. Was sind die öffentlichen Güter? Es geht uns um sauberes Grundwasser, Oberflächenwasser, eine gute Luft, nachhaltig bewirtschaftbare Böden, den Erhalt der Biodiversität der Offenlandschaften und auch eine saubere Ostsee.
Was erwartet uns nun in Sachen EU-Agrarpolitik? Wir haben es schon teilweise gehört. Nach 2013 be- ginnt eine neue Förderperiode und die Kommissionvorschläge zeigen in die richtige Richtung. So sehen wir das auch.
Im bisherigen System fehlen noch Anreize für eine kli- ma- und umweltschonende Landbewirtschaftung. Daher begrüßen wir, dass unter dem Stichwort „Greening“ betriebliche Maßnahmen, die unmittelbar positiv auf Umweltschutz, Klimaschutz, Tierschutz und Erhalt der Bio- diversität wirken, bei der Höhe der Direktzahlungen berücksichtigt werden. Hier wird das genannte Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ erlebbar gemacht. 30 Prozent der Direktzahlungen werden dann an die Bedingungen dieses Greenings gebunden. Das ist ein guter Anfang.
Zu den Bedingungen des Greenings: Auf sieben Prozent der Betriebsflächen werden zukünftig ökologische Vorrangflächen obligatorisch für den Erhalt der Direktzahlungen. Es wird eine dreigliedrige Fruchtfolge mit Eiweiß
Kommen wir noch mal kurz zu der betrieblichen Obergrenze, zu der Kappung, wo wir differierende Meinungen haben. Es soll also eine betriebliche Obergrenze eingeführt werden. Das ist ein Steuerungsinstrument, mit dem verhindert werden kann, dass einige wenige Betriebe einen Großteil der Agrarzuwendungen abschöpfen. Die Kosten für die Arbeitskräfte können gegengerechnet werden, damit arbeitsintensive Betriebe die volle Höhe der Basiszahlung erhalten können.
Wir begrüßen diese größenabhängige Degression der Direktzahlungen ebenso wie den Ansatz der Kommission, arbeitsintensive Betriebe nicht schlechterzustellen. Diese Obergrenze, also die Kappung, wird nun mit dem Antrag der LINKEN infrage gestellt.
Worum geht es bei der Kappung der geplanten Direktzahlungen? Hier ein paar Eckwerte: Wenn 150.000 Euro Direktzahlung überschritten werden, wird die Kappung der Beihilfen um 20 Prozent durchgeführt. Das bezieht sich aber nur auf die 70 Prozent der Direktzahlungen, die ohne Bindung an das Greening gezahlt werden. Die anderen Grenzwerte haben wir schon gehört. Bei Überschreiten der Grenze von 300.000 Euro wird die Kappung um 100 Prozent stattfinden. Das ist die Deckelung. Dazwischen gibt es noch zwei Zwischenstufen von 40 und 70 Prozent bei anderen Eckwerten.
Dieses so als blanke Regelung ausnahmslos zu akzeptieren, greift auch für uns GRÜNE in MecklenburgVorpommern zu kurz, haben wir es doch hier im Nord- osten der Republik bereits traditionell mit großflächigen Betrieben zu tun. Daher sind wir für die modifizierte Kappung unter Berücksichtigung der Zahl der Arbeitskräfte pro Landwirtschaftsbetrieb.
Auf diese Weise hätten wir arbeitskraftbezogene Kappungsobergrenzen. Und genau das sieht der Vorschlag der Kommission doch vor. Ich zitiere: „Der Betrag gemäß Absatz 1 wird berechnet, indem die von dem Betriebs- inhaber im Vorjahr tatsächlich gezahlten und ausgewiesenen Löhne, einschließlich Steuern und Sozialbeiträge für die Beschäftigung, vom Gesamtbetrag der Direktzahlungen abgezogen werden“, Zitatende.
Wie verhält es sich nun mit den Arbeitskräften in der Landwirtschaft in unserem Bundesland? Wenn wir ein- mal einen Blick in die Landesstatistik werfen, Zitat, „Mecklenburg-Vorpommern im Spiegel der Statistik“, Ausgabe 2011: „Die 4.725 Landwirtschaftsbetriebe verfügen über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von zusammen 1,351 Millionen Hektar. Die Flächenausstattung mit durchschnittlich 286 Hektar ist die größte in Deutschland. 7,2 Prozent der Betriebe bewirtschaf- ten jeweils 1.000 Hektar und mehr und damit 40,9 Prozent der Gesamtfläche. Im Jahr 2010 waren insgesamt 19.266 Arbeitskräfte mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt, davon 73 Prozent Männer und 27 Prozent Frauen. … Der Arbeitskräftebesatz als Maß für die Arbeitsleistun- gen bzw. den betrieblichen Arbeitsaufwand ist mit rund 1,3 Arbeitskräfteeinheiten je 100 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche schon seit Jahren der niedrigste in Deutschland.“ Zitatende.
Mit dem Instrument der arbeitskraftbezogenen Kappung können wir also ein Mehr an Direktzahlungen und ein Mehr an Arbeitsplätzen erreichen.
Ein weiterer spannender Aspekt in der zukünftigen Agrarförderung ist die Definition des Begriffs „landwirtschaftlicher Betrieb“. Was ist das eigentlich? Hier brauchen wir doch eine klarere Abgrenzung zwischen tatsächlichen Landwirtschaftsbetrieben und den rein am Profit orientierten Kapitalgesellschaften. Betriebe, die eigentlich nur auf dem Papier als Landwirtschaftsbetrieb fungieren, kaum Arbeitsplätze generieren, dabei aber gigantische Flächen managen, wollen wir nicht länger mit Direktzahlungen der EU subventionieren.
Auch hier sieht der Vorschlag der Kommission eine praktikable Lösung vor. Die Kommission definiert einen aktiven Landwirt als eine Person oder ein Unternehmen, das mindestens fünf Prozent seiner Gesamteinkünfte aus der Landwirtschaft bezieht. Ausgenommen werden bei dieser Regelung Betriebe, die im Vorjahr weniger als 5.000 Euro Direktzahlungen erhalten haben.
Rechnet man diese Zahlen einmal durch, ergibt sich folgendes Bild: Alle Betriebe, die weniger als 15 Hektar bewirtschaften, sind nicht davon betroffen, und unsere Nebenerwerbslandwirte beziehen in der Regel mehr als fünf Prozent ihres Gesamteinkommens aus der Landwirtschaft. Die sind auch nicht betroffen, aber die Großunternehmen wie RWE, die erhalten mit dieser Formel dann kein Geld mehr.
Eine bäuerlich-ökologische Landwirtschaft muss der Maßstab für eine zielgerichtete Agrarförderung sein.
Kommen wir nun zum Schluss: Was fordert der Antrag der LINKEN? Ich zitiere: „Eine Kappung und Degression einzelbetrieblicher Direktzahlungen ist abzulehnen, da dieses eine Form der Ungleichbehandlung gleicher Leistungen darstellt, jedoch sollte eine Berücksichtigung des strukturbedingten Arbeitsaufwandes der Betriebe erreicht werden …“
Hier soll also eine Kappung verhindert werden und eine Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes stattfinden? Diese Position können wir in der Form nicht teilen. Wir unterstützen daher den Antrag auf einen Verweis in den Fachausschuss für Agrar. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der zurückliegenden Legislaturperiode hat sich der Landtag siebenmal mit der Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik befasst. Dabei waren allein drei Anträge der Fraktion DIE LINKE zu verzeichnen. Die letzte Beratung zu der Thematik fand am 19. November 2010 auf Antrag meiner Fraktion unter der Überschrift „Erste Bewertung von Vorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013“ statt. Heute befassen wir uns wieder einmal mit dieser Thematik, obwohl der Minister bereits im zuständigen Ausschuss dazu berichtet hat.
Klar ist, dass die Gemeinsame Agrarpolitik die Zukunft des ländlichen Raumes und der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in der Europäischen Union maßgeblich bestimmen wird. Insbesondere geht es hierbei um folgende Fragen:
Nunmehr hat die Europäische Kommission am 12. Oktober ihre ersten Legislativvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 vorgestellt. Wir als CDU sind der Auffassung, dass die Vorschläge zum großen Teil nicht geeignet sind, die künftigen Herausforderungen wie die Bewältigung des Klimawandels oder die Sicherung der Welternährung zu bewältigen. Wir haben gerade Bedenken, inwieweit vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Weltbevölkerung deren Ernährung abgesichert werden soll und gleichzeitig die Erzeugung regenerativer Energien befördert werden kann.
Gerade die Vorschläge zum Greening, wonach circa sieben Prozent der Ackerflächen für Hecken und Waldflächen oder ökologische Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen, sehen wir als problematisch an. Mit der beabsichtigten Einführung der Kappung von Ausgleichszahlungen ab 300.000 Euro werden neue Ungerechtigkeiten heraufbeschworen. Wir sind der Auffassung, dass jeder Hektar, egal, ob Acker- oder Grünland, die gleiche Unterstützung erhalten muss. Hierbei darf weder die Gesellschaftsform noch die Betriebsgröße bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen eine Rolle spielen. Wir lehnen die Verknüpfung der Zahlungen aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik über das bereits heute geltende Maß hinaus ab. Für uns ist es nicht mehr hinnehmbar, dass die Leistungen unserer Bauern für den Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht angemessen honoriert werden.
Die nunmehr auf dem Tisch liegenden Vorschläge verdeutlichen, dass die Bundesregierung im Interesse der Landwirte und Landwirtschaftsunternehmen noch dicke Bretter bohren muss. Aus diesem Grunde ist es unserer Auffassung nach notwendig, dass alle Bundesländer und die Bundesregierung mit einer Stimme sprechen. Ein Ausscheren einzelner Bundesländer beziehungsweise das Aufweichen der Position der Bunderegierung durch einzelne Positionen schwächt letztendlich die Verhandlungsposition und ist somit nachteilig für die gesamte Landwirtschaft.
Wir sind der Auffassung, dass der mit den Agrarreformen von 1992, 1999 und 2003 sowie mit dem Health Check 2008 eingeschlagene Weg zur Stärkung der Marktorientierung und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe sowie der nachhaltigen Produktion fortgesetzt werden muss. Aus diesem Grund unterstützen wir eindeutig die Position der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013.