Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ich in dieser Debatte von den Koalitionsfraktionen wirklich vermisst habe, ist die Feststellung, dass die Enttäuschung bei uns so tief sitzt, dass wir nicht auf der Regierungsbank sitzen, die Empfehlung an uns, mit dem Ministerpräsidenten heute am Rande der Weihnachtsfeier Glühwein zu trinken.
Aber, lieber Kollege Müller, ich kann Ihnen versichern, die Enttäuschung hält sich bei mir sehr in Grenzen. Im Gegenteil, ich bin sehr froh, dass ich mich nicht wieder in der Situation befinden muss, mit einem Koalitionspartner zusammenzuarbeiten, dem die Interessen des Landes eigentlich egal sind, der für Innovationen und für neue Ideen kein Ohr hat.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, Herr Ritter, mir kommen gleich die Tränen. – Torsten Renz, CDU: Man muss die Frage stellen, was ist gut für’s Land. Das ist die Frage.)
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss feststellen, dass die Enttäuschung bei uns nicht so sehr tief sitzt,
dass einigen in der SPD-Fraktion und vielleicht auch dem Fraktionsvorsitzenden der Sellering-Effekt,
der letztendlich dazu geführt hat, dass die SPD die stärkste Fraktion in diesem Landtag geworden ist, offensichtlich doch etwas zu Kopf gestiegen ist.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach ja! Das sind natürlich persönliche Angriffe, Herr Ritter, wenn Sie keine Argumente mehr haben.)
Ich finde es immer wieder schön, wie der Motor bei Herrn Dr. Nieszery anspringt, wenn man hier Wahrheiten ausspricht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns die Debatte natürlich heute ersparen können, wenn die Koalitionsfraktionen, die in trauter Einheit auch schon in der letzten Legislaturperiode zusammengearbeitet haben
und das Landkreisneuordnungsgesetz zu verantworten haben, auch damals, lieber Kollege Müller, auf Herrn Thomalla gehört hätten, den Sie ja heute als Kronzeugen für die Koalition herangezogen haben.
Ich zitiere aus dem Protokoll zu Drucksache 5/3599 im Zusammenhang der Anhörung zum Landkreisneuordnungsgesetz.
Herr Thomalla führte für den Städte- und Gemeindetag aus, so ist es im Protokoll wiedergegeben, ich zitiere: „Die im § 25 des Gesetzentwurfes geplante Altfehlbetragsumlage sei verfassungswidrig. Sie greife unmittelbar in die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden ein. Die Altfehlbetragsumlage verlagere die Defizite lediglich auf eine andere Ebene, die diese nicht zu verantworten habe. Zudem müsse beachtet werden, dass neue Zahlungsverpflichtungen als Aufgabe zu betrachten seien, die unter das Konnexitätsprinzip fielen und deshalb vom Land zu finanzieren seien. Vorgeschlagen werde eine komplette Entschuldung der kreisfreien Städte und Landkreise oder die Entwicklung eines ,Bad-Bank‘-Modells für öffentlich-rechtliche Körperschaften.“ Ich breche das Zitat an dieser Stelle ab, weil Herr Thomalla an dieser Stelle auch weiter viel Wahres gesagt hat.
Und das waren auch für uns damals – Herr Müller wird sich interessieren – genau die Beweggründe, diese Frage aufzugreifen und schon damals im Gesetzgebungsverfahren auf diese Probleme hinzuweisen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Ihnen ja offensichtlich alles egal, Hauptsache, in Ruhe weiterregieren.
(Torsten Renz, CDU: Wie ist denn Ihre konkrete Lösung für dieses Problem? – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Wir wollten Ihnen die erneute Blamage vor dem Landesverfassungsgericht ersparen und heute hier keine juristische, sondern eine politische Entscheidung treffen. Dann wäre nämlich die nächste Ohrfeige für die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht gar nicht erst nötig gewesen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Woher wissen Sie denn, wie das Verfassungsgericht entscheidet? – Marc Reinhardt, CDU: Herr Ritter hat schon entschieden.)
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie die Landesregierung auch mit dieser Problematik umgeht, zeigt ebenso die Tatsache, dass die Landesregierung in der Tat lange gebraucht hat, um die Kleine Anfrage, die ich an sie gestellt habe, zur Problematik Altschulden zu beantworten. Sage und schreibe 16 Tage sind vergangen, bis mir heute zum Debattentagesordnungspunkt die Antwort präsentiert worden ist.
Aus der Antwort der Regierung geht auch hervor, um welche Summen es sich im Einzelnen handelt. Ich will das hier auch für das Protokoll sagen: Es geht immerhin um 133 Millionen Euro. Und die Koalition tut immer so, wir brauchen den Gesetzentwurf nicht, und gucken wir mal, was das Gericht entscheidet, und wir haben es ja eigentlich schon immer gewusst. Nein, das ist Tatsache: 133 Millionen Euro, die die kommunale Ebene belasten.
Und die Landesregierung äußert sich nicht weiter zu dieser Thematik. Der Innenminister hatte sich nicht als Redner für die Tagesordnung hier angemeldet. Deswegen habe ich dem Innenminister auch gestattet, dass er jetzt einen anderen Termin wahrnehmen kann, weil oh
nehin nicht vorgesehen war, dass er etwas sagt. Dabei wäre es doch auch für das Landesverfassungsgericht wichtig und interessant gewesen, welche Position die Landesregierung selbst zu dieser Problematik hat.
Aber die Landesregierung schweigt lieber. Sie lehnt unseren Antrag lieber ab. Sie fügen der kommunalen Ebene wieder einen Schaden zu. Ein Dialog auf Augenhöhe findet so nicht statt. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/165 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu, den oder die bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD und mit den Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 6/138.
Antrag der Finanzministerin Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 6/138 –