Auch hier werden Sie sicherlich alle zum 31.08. die neuen Zahlen bekommen haben, wenn nicht, sage ich sie noch mal an dieser Stelle:
Höchste Beschäftigungszahl seit der Wende im Juni 2013: 532.700. Und jetzt kommen Sie her, unabhängig jetzt vom Wahlkampf,
das habe ich ja schon gesagt, allein das ist schon ein Grund, hier diesen Antrag abzulehnen, nein, Sie kommen auch inhaltlich her und sagen, ich will jetzt mal einfach hier auf Gerechtigkeitsdebatte in dem Bereich 400-EuroJob mal so ein bisschen da irgendwie was machen, und vergessen das große Ganze,
dass wir Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarktpolitik aus einem Guss machen müssen, dass, wenn Sie an einer Stelle irgendwas bewegen, das ganz andere Auswirkungen haben kann. Das können Sie, wie gesagt, dann hier gerne weiter fortführen. Ich nehme an, Sie kommen etwas mehr zur Ruhe,
wenn die Bürger dann Gelegenheit hatten, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland zu entscheiden, für welche Arbeitsmarktpolitik sie sich in diesem Lande entscheiden wollen. Und ich bin da ziemlich sicher, dass die CDU ganz gute Karten hat. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Herr Foerster, bitte nicht schreien! – Peter Ritter, DIE LINKE: In der Ruhe liegt die Kraft, sagt er jetzt.)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Schwesig und Herr Renz haben es gesagt, bereits im August 2012 hat sich der Landtag auf Antrag der Linksfraktion mit dem Thema Minijobs befasst.
Hintergrund war damals ganz konkret die anstehende Entscheidung über die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro. Neben der Aufforderung, die Anhebung der Verdienstgrenze als falsche arbeitsmarktpolitische Weichenstellung abzulehnen, enthielt unser Antrag mit einer Ausnahme die gleichen Forderungen. Sowohl der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn als auch die Forderung nach einer Aufklärung der Betroffenen über die zu ihren Gunsten geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen waren dabei ein Thema. Darüber hinaus ging es uns auch noch um die Verbesserung des Zugangs zu betrieblichen Weiterbildungsangeboten für Minijobber.
Das einzig neue am Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist also die Forderung nach Streichung der Ausstiegsklausel zur Rentenversicherungspflicht. Hier gab es bekanntlich eine Neuregelung zum 01.01.2013.
Wir haben damals die Aufwertung der Minijobs als falsche Weichenstellung kritisiert und wir halten natürlich an dieser Einschätzung fest. Insofern sind die Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht falsch, allerdings werden sie dem Titel des Antrages, der eine Reform oder gar die Herstellung von Arbeitsmarktgerechtigkeit verspricht, aus meiner Sicht nicht gerecht.
Wie eine echte Reform aussehen könnte, das hat der DGB Nord kürzlich in seinem Schreiben „Für eine Reform der Minijobs“ deutlich gemacht. Dieses Schreiben dürfte allen Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Fraktionen auch zugegangen sein.
Die Analyse freilich, die Pate für die Erarbeitung des Antrages stand, ist zutreffend, denn leider, Herr Renz, ist es eben nicht so, dass Minijobs vordergründig Studenten, rüstigen Rentnern und Hausfrauen als willkommene und vor allem als freiwillig gewählte Möglichkeit dienen, ihr Haushaltseinkommen ein Stück aufzubessern. Im wahren Leben ist diese Sonderform der Teilzeitbeschäftigung eben für viele Menschen, auch in unserem Land, der einzige Job. Das ist bereits ausgeführt worden.
Eine zunehmende Zahl von Beschäftigten übt Minijobs aus, um einfach ihr geringes Grundgehalt im Hauptberuf aufzubessern. Und auch immer mehr Rentner bessern ihre kargen Altersbezüge auf, indem sie einer solchen Tätigkeit nachgehen. Die Zahlen dazu hatte Frau Gajek genannt, die muss ich an der Stelle hier nicht wiederholen. Ich will nur darauf verweisen, wenn man sich das deutschlandweit anguckt, dann sind noch nie so viele Menschen nach Feierabend im Hauptberuf einem Nebenjob nachgegangen wie im Juni vergangenen Jahres. Da waren es 2,57 Millionen. Das kann man alles nachlesen in den entsprechenden Berichten der Bundesagentur.
Und fast 9 Prozent der Beschäftigten haben also einen Zweitjob. Damit hat sich auch ihre Zahl seit 2003 de facto verdoppelt.
Im Juli 2013 titelte der „Focus“ unter Berufung auf Erhebungen der Bundesagentur und des DGB Nord: „Immer mehr Rentner bessern Einkommen mit Minijobs auf“. Seit 2003 hat sich demnach die Zahl der über 70-Jährigen – der über 70-Jährigen, meine Damen und Herren – in Mecklenburg-Vorpommern, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, auf über 5.000 verdoppelt. Insgesamt hatten 10.500 Rentner im Land einen Minijob. Hier zeigt sich für meine Begriffe, dass die Rente mit 67 oder, wie es ja mittlerweile diskutiert wird, gar 70 Jahren ein Irrweg ist. Denn es stimmt ja was nicht, wenn Beschäftigte regelmäßig vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausscheiden und anschließend gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt durch das Ausüben eines Minijobs abzusichern.
Und dann gestatten Sie mir die Bemerkung: Vor diesem Hintergrund halte ich die Aussage der Bundesarbeitsministerin, dass der Grund für diese Entwicklung in einer gestiegenen Konsumlust bei den Beschäftigten und Rentnern zu suchen sei, geradezu für zynisch. Ihnen ist bekannt, dass auch hierzulande mehr als die Hälfte aller Minijobber Frauen sind. Und diese sind hier, wie zunehmend auch in den alten Ländern, leider nicht mehr so oft im eigenen Haushaltskontext, also konkret über einen gut verdienenden Partner, abgesichert.
Und der immer wieder gern ins Feld geführte Effekt als Brücke in den Arbeitsmarkt, das ist gesagt worden, lässt sich statistisch ebenfalls nicht nachweisen.
Für die Unternehmen, das habe ich bereits im vergangenen Jahr ausgeführt, sind Minijobs deshalb so lukrativ, weil sie einen hohen Grad an schnell verfügbaren billigen Arbeitskräften schaffen, derer man sich ebenso schnell entledigen kann. Und wenn Sie sich die Zahlen angucken, die lügen nicht. Das Angebot an derartigen Arbeitsplätzen stieg von 4,1 Millionen deutschlandweit 2002 auf 7,4 Millionen im Juli 2013. Die Folgen, die sind bekannt. Jahrelanges Verharren im Minijob zieht Altersarmut nach sich. Und selbst das Auffrischen des Gehaltes aus dem Hauptjob hilft zwar heute finanziell weiter, bringt aber kaum Effekte für die gesetzliche Rente.
Was die konkreten Forderungen im Antrag der Bündnisgrünen angeht, besteht Einigkeit über die Notwendigkeit, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, der gleichzeitig auch die maximale Wochenarbeitszeit wirksam reduzieren würde. Sie wissen, dass wir mit Blick auf die gesetzlichen Rentenansprüche eine Höhe von mindestens 10 Euro als notwendig erachten und deswegen konsequenterweise auch den entsprechenden Änderungsantrag gestellt haben.
Und die Forderung nach der strikten arbeitsrechtlichen Gleichstellung von Minijobbern ist ebenfalls zu begrüßen. Es gibt nachweislich eine große Diskrepanz zwischen den formal auch für Minijobs geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zur
Zahlung von Mutterschutzgeld, zur Gewährung von Urlaub und der tatsächlich anzutreffenden Praxis in den Unternehmen. Das RWI Essen hat 2012 festgestellt, 25 Prozent der befragten Betriebe leisteten keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, 33 Prozent gewährten ihren Minijobbern keinen Urlaub und die gleiche Prozentzahl zahlte auch kein Mutterschutzgeld. Und vor diesem Hintergrund bedarf es nach wie vor einer besseren Aufklärung, aber vor allem auch einer Ermutigung der Beschäftigten, die zu ihren Gunsten geltenden Rechte notfalls auch konsequent einzuklagen.
Und um die Ausgangssituation für sie zu verbessern, muss eben auch für Minijobs endlich ein schriftlicher Arbeitsvertrag Standard sein, der als Mindestanforderung Stundenanzahl, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und so weiter enthält. Das RWI hat festgestellt, dass immer noch ein Viertel aller Verträge mündlich abgeschlossen wird. Insofern gibt es offensichtlich an der Stelle dringenden Handlungsbedarf.
Durch die Streichung der Ausstiegsklausel zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer könnten auch bei Minijobs vollwertige Pflichtbeitragszeiten erworben werden. Dies sichert die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten und begründet Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation. Allerdings muss man immer überlegen, ob das am Ende im konkreten Fall auch für Rentner Sinn macht, vor allem dann, wenn sie noch in der Situation sind, dass von der Beitragszahlung kein Effekt mehr für die bereits bezogene Rente ausgeht. Das gilt natürlich ausdrücklich, solange es diese Form der Beschäftigungsverhältnisse gibt.
Nochmals: All diese Punkte wären notwendige erste Schritte zu einer Verbesserung der Situation von Beschäftigten in Minijobs, aber sie sind eben keine grund- legende Reform, die auf eine Überwindung zielen müsste.
Das Hauptproblem, das ist hier verschiedentlich durch Zwischenrufe auch angedeutet worden, besteht darin, dass bei denen, die nur einen Job haben, nämlich einen Minijob, niemals ein auskömmlicher Rentenanspruch begründet werden kann. Noch bezogen auf die alte Verdienstgrenze von 400 Euro hat das Bundesarbeitsministerium im vergangenen Jahr ausgerechnet, dass der Rentenanspruch, den ein Minijobber durch ein Jahr Arbeit erwirbt, 3,11 Euro beträgt und bei Aufstockung des Arbeitgeberanteils, damals ja noch freiwillig, wären es etwas über 4 Euro gewesen. Das können Sie hochrechnen auf 45 Beitragsjahre, dann landen Sie jeweils unter dem Niveau der Grundsicherung.
Mittelfristiges Ziel muss es daher sein, die Minijobs wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, denn selbst wenn die Frauen kein Vollzeitarbeitsverhältnis anstreben – und das ist in Teilen auch der Fall, das sehe auch ich so –, dann möchten die meisten doch deutlich länger arbeiten, nämlich in der Regel zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche. Und deshalb gibt es ganz konkrete Vorschläge, zum Beispiel von den Gewerkschaften, nach dem Modell der
Das würde bedeuten, dass alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Praktisch bedeutet das, dass die Arbeitgeber im unteren Einkommensbereich die Sozialversicherungsbeiträge alleine tragen. Mit zunehmendem Einkommen würde der Beitrag der Arbeitnehmer in Stufen ansteigen, bis ab einer definierten Grenze die volle Parität erreicht ist. Diese Studie stammt aus 2012. Damals waren 800 Euro der Betrag, wo Parität erreicht sein sollte. Heute wären das demzufolge 850 Euro.
Gleichzeitig müsste man, das muss man dann auch klar dazusagen, die steuerlichen Regelungen ändern, denn die pauschale Besteuerung bis zur 450-Euro-Grenze führt heute dazu, dass eine Ausweitung des Arbeitsverhältnisses auf sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung gar nicht attraktiv ist, und zwar für beide Seiten nicht. Der Grund dafür ist die oberhalb der Verdienstgrenze einsetzende individuelle Besteuerung des Gesamtvermögens.
Und das Resultat für die Beschäftigten ist dann eben ganz konkret, dass sie deutlich mehr verdienen müssen, um auf den gleichen Nettolohn oder gar auf einen höheren zu kommen. Deswegen sprechen Experten ja auch von der sogenannten Minijob-Falle. Und um diese Falle zu umgehen, schlagen die Gewerkschaften vor, das sogenannte Faktorverfahren verbindlich einzuführen. Auf die Details will ich jetzt aus Zeitgründen heute nicht näher eingehen, ich will nur so viel sagen: Nach diesem Modell würden Alleinstehende ohne weitere Beschäftigung mit kleinen Einkommen ebenso wenig Steuern zahlen wie Studierende und Rentner mit kleinen Einkommen. Bei Ehepaaren würden die Steuervorteile erhalten und die Steuerbelastung auf beide Partner gerechter verteilt werden. Es wäre demzufolge, das ist logisch, dann attraktiver für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Arbeitszeiten auszuweiten, denn ein wesentliches Argument für dauerhaftes Lohndumping fiele weg.
Die Reform der Minijobs soll dazu beitragen, das Erwerbspotenzial von Frauen, gerade vor dem Hintergrund des bereits in etlichen Bereichen wie Pflege, Gesundheit oder Kinderbetreuung anzutreffenden Fachkräftebedarfs, zu decken. Seriöse Studien sagen, dass die Zahl der Arbeitskräfte seit 2010 in Deutschland sinkt, und für 2020 prognostiziert man das Fehlen von zwei Millionen Arbeitsplätzen, von zwei Millionen Fachkräften, Entschuldigung. Die von mir angesprochene Reform könnte also einen Beitrag dazu leisten, dieses Problem einzudämmen. Sie wäre ein Gewinn für die Gesellschaft, denn die Beschäftigten hätten die Chance auf ein höheres Einkommen sowie auf eine bessere soziale Absicherung, und die Arbeitgeber könnten auf ein erhöhtes Arbeitskräftepotenzial zurückgreifen. Auch das wäre sicherlich eine sinnvolle Geschichte.
Abschließend: Sie sehen also, es geht uns nicht um die Abschaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die derzeit in Minijobs tätigen Menschen. Es ist auch Unsinn, wenn behauptet wird, Änderungen würden zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führen, weil, das hat Frau Gajek ausgeführt, die Branchen, in denen Minijobs zu finden sind, das ist das Reinigungsgewerbe,
das ist der Callcenter-Bereich, das ist der Einzelhandel, und solche Arbeitsplätze lassen sich nicht ins Ausland verlagern. Und, das darf ich dann an der Stelle auch noch mal feststellen, den Bedarf wird es auch in Zukunft geben.
Also es gibt einen Bedarf an Teilzeitbeschäftigung. Allerdings rechtfertigt dies nach Auffassung meiner Fraktion keine Sonderform am Arbeitsmarkt und erst recht keinen Missbrauch und keinen Niedriglohnwettbewerb. Ich werbe also um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. Sollte dieser abgelehnt werden, werden wir uns zum Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.