Protocol of the Session on September 4, 2013

Umso erfreulicher ist es, Frau Feike hat das so ein bisschen angedeutet, dass es uns aus dem Land, da bin ich wirklich stolz drauf, dass es uns aus dem Land gelungen ist – sowohl auf der Agrarministerkonferenz, wer die Protokolle gesehen hat, der weiß, wo die Anträge her- gekommen sind, und wir waren federführend zuständig für die Sonderumweltministerkonferenz am Montag in Berlin –, dass es uns wirklich gelungen ist, den Startschuss für diesen gemeinsamen Weg der Länder, aller Bundesländer und des Bundes, der nicht widersprochen hat, jetzt endlich zu gehen. Wir haben uns auf die Bearbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogrammes verständigt. Das war eine ganz zentrale Forderung un- seres Landes, auch in den zurückliegenden Verhandlungen.

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Wochen federführend an der Aufstellung der Ziele dieses Programms sich beteiligt. Wir werden den Vorsitz des Ausschusses für Hochwasser des Bundes und der Länderarbeitsgemeinschaft übernehmen und damit auch wesentliche Beiträge zur Umsetzung dieses Nationalen Hochwasserprogramms in Deutschland legen. Man sollte insofern wissen, dass wir ein Stück des vorliegenden Antrages damit bereits in die Tat umsetzen konnten.

Der Programmvorschlag zu dem nationalen Hoch- wasserschutz soll bis zur UMK, also der Umweltministerkonferenz, im Herbst 2014 dann endgültig vorliegen. Dazu werden wir in Regie der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser eine flussgebietsbezogene Überprüfung und Weiterentwicklung der Bemessungsgrundlagen vornehmen. Wer sich mit dem Thema ein bisschen auseinandergesetzt hat, der weiß, es hilft uns ja nicht, abschnittsweise die Elbe oder die Donau zu betrachten, sondern wir müssen das flussgebietsbezogen machen. Und das geht auch über den Rahmen von Deutschland hinaus.

Wenn man dieses Hochwasser betrachtet, dann haben wir die ersten Grundlagen natürlich in Tschechien zu sehen, und damit muss der Anspruch der Bundesregierung gesetzt werden, auch über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus sich mit dem Thema noch intensiver zu befassen.

Außerdem werden wir gemeinsame Ansätze zur Wirkungsabschätzung potenzieller Maßnahmen erarbeiten. Damit soll zum Beispiel die bislang unterschiedliche Bemessung von Deichhöhen – das haben wir in Deutschland, ein Chaos – in den Bundesländern überarbeitet werden, um möglichst zu einer einheitlichen Position zu kommen. Im Übrigen war Mecklenburg-Vorpommern das Land, das in der Föderalismusdiskussion dieses Thema aufgerufen hatte, dass der Bund eine stärkere Koordinierung übernehmen sollte. Leider ist es damals nicht gelungen.

Des Weiteren sollen die Ober- oder auch die Ober- und Unterlieger eines Flussgebietes künftig stärker zusammenarbeiten, wenn es um den Wasserrückhalt geht. Anders wird es nicht funktionieren. Die Unterlieger können nicht allein die Verantwortung für die Oberlieger übernehmen. Das wird nicht funktionieren.

Dazu wird eine Liste – auch darüber bin ich glücklich, dass wir das hinbekommen haben –, eine Liste prioritärer und insbesondere überregionaler Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes erarbeitet. Dabei geht es insbesondere um die Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung auf die Hochwasserscheitel, um damit die Beseitigung von Schwachstellen bei vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen.

Der Auftrag der UMK ist es auch, dass der Bund und die Länder für diese Maßnahmen eine gemeinsame Finanzierungsstrategie aufbauen. Die haben wir bis heute nicht. Die Lehren aus 2002 sind nicht gezogen worden. Die Länder sind nicht in der Lage, das alleine zu machen, und außerdem muss der Bund auch eine koordinierende Funktion erhalten.

Wir sehen die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ – daran können Sie erkennen, dass der Hochwasserschutz bis heute keine Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder ist –, wir sehen dieses als Finanzierungsinstrument an für das Nationale Hochwasserschutzprogramm im ländlichen Raum. Dies darf natürlich nicht zulasten der bisherigen Maßnahmen gehen.

Daher haben wir den Bund aufgefordert, die im Jahr 2011 erfolgte Kürzung der Gemeinsamen Agrarpolitik oder der GAK aufzustocken. Wir haben auf der AMK eine Summe reingeschrieben von bis zu 200 Millionen

jährlich – das steht in dem Protokoll, es steht in der Summe so im Antrag nicht drin, aber es ist von der CDUSeite gekommen, dass wir doch eine Zahl benennen –, sodass 200 Millionen Euro dann in einem Schlüssel von 70 : 30, also 70 Prozent Bundesmittel, 30 Prozent Landesmittel, sodass wir damit einen guten Start hoffentlich bekommen werden, um letzten Endes damit auch wirklich massive Investitionen anzuschieben.

Der Bund ist auch aufgefordert, zu den vorgenannten Punkten sowie zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen Vorschläge zu unterbreiten. Hierzu gehören insbesondere die Möglichkeiten eines sogenannten Sonderrahmenplans, den wir im Bereich des Küstenschutzes haben – ein ebenfalls von uns eingeforderter Punkt, er ist in dem Beschluss enthalten.

Des Weiteren sollen alle Fördermöglichkeiten der EU voll ausgeschöpft werden, um die Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms voranzubringen. Die Länder haben daher einen Prüfauftrag erhalten, wie man dies in den Operationellen Programmen der Finanzierungsphase von 2014 bis 2020 berücksichtigen kann. Für den Bund gilt Gleiches bei der Ausgestaltung der Patenschaftsverträge mit der Europäischen Union.

Mit diesen UMK-Beschlüssen sind wir aus meiner Sicht bereits heute einen wirklich ganz entscheidenden Schritt vorangekommen. Ich werde mich natürlich als der zuständige Minister für den Hochwasserschutz aber nicht, was die Beschlüsse anbetrifft, ausruhen. Parallel zur Erarbeitung der nationalen Hochwasserstrategie gilt es für unser Haus und die nachgeordneten Einrichtungen, auch das Rüstzeug unseres Landes weiter zu stärken.

Aus meiner Sicht müssen wir als erste Maßnahme zu einem vernünftigen Management in den Poldergebieten insgesamt kommen. Dazu gehört – ich weiß, dass das einige kritisch sehen, da gibt es ja auch den Änderungsantrag, aber der ist nicht getragen von Sachkenntnis, Entschuldigung –, dazu gehört ausdrücklich das Gehölzmanagement im Vorland der Elbe. Noch einmal, wir sprechen von einer aufstauenden Wirkung von knapp einem halben Meter. Wenn uns das jetzt passiert wäre, wären die Deiche an der Elbe gebrochen. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.

Von einer Gesamtfläche, ich will das hier auch gleich sehr sachlich andeuten, von einer Gesamtfläche des Bewuchses in Mecklenburg-Vorpommern sind mehr als 70 Hektar betroffen. Davon sollen und müssen – und dazu wird es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben mit allem, was dazugehört – circa 20 Hektar gerodet werden und circa 15 Hektar müssen ausgelichtet werden, um in dieser Weise den Scheitel möglichst zu minimieren. Das hat im Übrigen nichts, ich betone das ausdrücklich, nichts mit einem Kahlschlag zu tun, wie einige das ja gerne behaupten. Das wird es mit mir jedenfalls nicht geben. Ich bin nicht Herr Sander, der mit der Motorsäge ins Vorland geht, aber wenn alle Stränge reißen, bin ich in der Lage, auch einen Baum zu fällen.

Außerdem müssen wir uns bereits jetzt auf die gegebenenfalls im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes auf uns zukommenden Baumaßnahmen an den Hochwasserschutzanlagen vor- bereiten. Im Übrigen will ich betonen, hier gibt es eine sehr, sehr enge Abstimmung mit Niedersachsen, wo ein grüner Umweltminister die Verantwortung jetzt auch

dafür trägt. Damit sind zeit-, geld- und personalaufwändige Planfeststellungsverfahren verbunden, auch die Umsetzung solcher Vorhaben ist für mich außerordentlich wichtig. Wir müssen daher bereits jetzt darüber entscheiden, welche Mittelausstattung zukünftig für den technischen Hochwasserschutz und für Vorsorge in den Staatlichen Ämtern erforderlich ist, und damit müssen wir auch das Personal bereitstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann feststellen, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Hochwasservorsorge und bei der Hochwasserbekämpfung auf einem sehr, sehr guten Weg ist. Ich glaube, auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen und mit dem Landkreis war hervorragend und das hat sich bewährt. Wir werden aber insbesondere beim technischen Hochwasserschutz noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen. Wir müssen jetzt, solange das Hochwasser noch präsent ist und tatsächlich in aller Munde ist, alles Erdenkliche tun, dass wir auch für die kommenden Krisensituationen gewappnet sind.

Die Hochwasserereignisse von 2002 und 2013, ich habe das schon gesagt, haben über 20 Milliarden Euro an Schäden angerichtet. Jeden Euro, den wir jetzt in den Hochwasserschutz investieren, sparen wir zigfach bei der Beseitigung von Schäden durch zukünftige Hochwasserereignisse. Also es geht um Retention, es geht um Rückverlagerung und es geht um Renaturierung, aber es geht auch darum, dass die Menschen ein Sicherheitsbedürfnis haben, das wir ihnen erfüllen müssen.

Solidarität zur Bewältigung der Hochwasserfolgen ist mit Blick auf die besonders Betroffenen nach wie vor dringend notwendig. Wir müssen aber auch Solidarität beim vorsorgenden Hochwasserschutz vorantreiben, um die Notwendigkeit von dem Aufbauhilfefonds und damit auch die zusätzliche Belastung des Haushaltes für die zukünftigen Generationen möglichst zu vermeiden. Insofern, glaube ich, ist der Beschluss, den wir gefasst haben, der im Übrigen auf einem roten Papier vorgelegt worden war, das heißt, das haben die A-Länder vorgelegt, mit 17 Punkten, glaube ich, eine ausgezeichnete Grundla- ge. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lück für die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Vizepräsidentin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Mai 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Kraft. Maßgeblich das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002 war ja Anlass, ein solches Gesetz zu schaffen. Mit diesem Gesetz erhielt der vorbeugende Hochwasserschutz erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen mit stringenten Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden.

Aber bevor dieses Gesetz in Kraft trat, bedurfte es einer Einigung im Vermittlungsausschuss. Dabei setzten die Länder unter anderem durch, dass das ursprünglich vorgesehene Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten gestrichen wurde und dass es Ausnahmen zum Verbot der Bauleitplanung in Überschwemmungsgebie

ten gibt. Seinerzeit musste sich Jürgen Trittin, damals ja Bundesumweltminister, noch rechtfertigen, dass der Bund von seinen Gesetzgebungskompetenzen Gebrauch macht.

Seit 2002 gab es weitere große Hochwasserereignisse, der Minister hat es ja schon angesprochen, auch im April 2006, im Januar 2011 und zuletzt im Juni dieses Jahres. Heute bestreitet niemand mehr, dass Hochwasserschutz eine nationale und auch nationenübergreifende Aufgabe ist. Deshalb begrüßen wir die Initiative Mecklenburg-Vorpommerns, sich für ein Nationales Hochwasserschutzprogramm einzusetzen. Montag beschloss die Umweltministerkonferenz, der Minister

hat es gesagt, ein solches Programm zügig zu erarbeiten. Nun gilt es, sich auf vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu einigen.

Für mehr vorbeugenden Hochwasserschutz sind natürlich auch mehr Geld in die Hand und der Bund in die Pflicht zu nehmen. Wer Ackerland aufgibt und stattdessen extensiv beweidet, wer Flächen für das Rückver- legen von Deichen und Flutpoldern zur Verfügung stellt, muss dafür entschädigt werden. Das A und O ist na- türlich die Existenzsicherung der betroffenen Landwir- te. Deshalb unterstützen wir die Forderungen an die Bundesregierung, die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ aufzustocken und für Entschädigungen auch zu öffnen.

Ausdrücklich begrüßen wir die Bereitschaft des Landes, sich an der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbes- serung des Wasserrückhalts bei den Oberliegern zu beteiligen. Ohne die Flutung der Havelpolder in Brandenburg wären die Schäden natürlich ungleich höher gewesen. Vor dem Hintergrund der Initiative des Landes werden nun auch die Forderungen des Antrages etwas klarer, denn – das müssen Sie zugeben – dieser Antrag ist natürlich sehr allgemein gehalten, vorsichtig formu- liert.

Kolleginnen und Kollegen, der Arbeitskreis nachhaltige Entwicklung der Fraktion DIE LINKE hat in der vergangenen Woche ein sehr anregendes Gespräch beim Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe in Dömitz gehabt. Auch der vorbeugende Hochwasserschutz wurde an- gesprochen. Herr Brüdigam vom StALU Westmecklenburg machte deutlich, dass die Elbe bei Hochwasser bis 25 Kilometer in die Nebenflüsse staut. 25.000 Hektar wären betroffen, wenn die Hochwasserschutzanlagen versagen würden. 13.000 Menschen wären dann gefährdet, auch die Städte Dömitz, Boizenburg und bis hin nach Lübtheen.

Über 20 Jahre wird an dem Deichbauprogramm von 1992 schon gearbeitet, das kurz vor dem Abschluss steht. Und dass es nicht reicht, bewiesen ja die jüngsten Ereignisse. Ein neues Programm für ein noch höheres Bemessungshochwasser würde in der Umsetzung wieder sehr lange dauern und letztlich nicht allein helfen. Deshalb muss der Abfluss erhöht werden, indem Flutrinnen und Flutpolder geschaffen, dem Fluss mehr Raum durch Rückbau von Deichen gegeben, eine extensive Landwirtschaft betrieben und der Gehölz- aufwuchs reguliert werden. Sehr wichtig ist auch die stete Unterhaltung der Elbe. Und die wäre durch eine Rückstufung der Wasserstraße der Elbe natürlich gefährdet.

Kolleginnen und Kollegen, die Antwort auf meine Kleine Anfrage zum vorbeugenden Hochwasserschutz wurde aus Ihrem Hause, Herr Minister Backhaus, leider nur sehr dürftig beantwortet, wenn ich das mal vorsichtig formulieren darf. Jedoch wurde versichert, dass der vorbeugen- de Hochwasserschutz durch die EU-Hochwasserrisiko- management-Richtlinie vollständig abgedeckt und die Umsetzungsarbeiten im vorgesehenen Zeitraum erfolgen. Da wundert es schon, dass mit dem Antrag die konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie gefordert wird.

Bis zum Jahresende sind gemäß dieser Richtlinie Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erstellen und zu veröffentlichen. Und die Inhalte dieser Karten gehen weit über die bloße Darstellung der Überschwemmungsgebiete hinaus. So sollen die Gefahrenkarten die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung darstellen, auch bei Versagen von Schutzeinrichtungen. Die Risikokarten sollen die Siedlungsflächen, Kulturgüter, Schutzgebiete, Wirtschaftsbetriebe, wirtschaftlich bedeutende Infrastruktureinrichtungen zeigen, wie sie durch Hochwasser betroffen sind. Die Szenarien beziehen sich jeweils auf ein häufiges, mittleres und seltenes Hochwasserereignis.

Was die Elbe angeht, werden die Karten wesentlich mehr hochwassergefährdete Flächen als zurzeit ausweisen. Gleiches dürfte an den äußeren und inneren Küstengewässern und allen Flüssen der Fall sein. Die Karten werden künftig wichtige Arbeitsinstrumente für die Regionalplanung und vor allem auch für die kommunale Planung wie Flächennutzungs- und Baupläne sein, natürlich auch für die örtliche Gefahrenabwehr und für den Katastrophenschutz. Angesichts der Häufigkeit großer Hochwasserereignisse ist es absolut notwendig, den Zeitplan zur Umsetzung der europäischen Richtlinie einzuhalten.

Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage war auch zu entnehmen, dass noch in dieser Legislatur eine Novelle des Landeswassergesetzes erfolgen soll. So sollen die Zuständigkeiten im Küsten- und Hochwasserschutz neu organisiert, die Parameter zur Einstufung der Deiche harmonisiert und Rechtsvorschriften bei der operativen Abwehr von Hochwasserereignissen eindeutiger gefasst werden. Was im Einzelnen vorgesehen ist, wurde nicht benannt.

Nur so viel: Im Rahmen der Veranstaltung für die Fluthelferinnen und Fluthelfer wurden auch Defizite im Katastrophenmanagement deutlich. So mussten Feldbetten und Lebensmittel von weit her beschafft werden. Deshalb kündige ich an, dass wir eine Befassung im Innenausschuss beantragen werden, um Klarheit über die Sachverhalte und die Situation im Katastrophenschutz zu erhalten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

Der Minister hat es auch schon gesagt, weil nach dem Hochwasser vor dem Hochwasser ist, wird meine Fraktion also Ihrem Antrag zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Lück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lenz für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Jahrhundertflut des Jahres 2002 dauerte es leider nur elf Jahre bis zum nächsten Hochwasserereignis im Juni dieses Jahres. Durch viel Engagement haben die Menschen vor Ort, die Bundeswehr, die Mitglieder der Polizei, die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und andere Rettungsdienste eine Katastrophe wie in Fischbeck verhindert. Dafür gilt allen unser Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Wenn auch die große Katastrophe unserem Land erspart blieb, so macht die zweite Flutkatastrophe innerhalb von gut elf Jahren deutlich, dass der vorsorgende Hochwasserschutz in den kommenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Deichen oder weichen – das wussten die Vorfahren schon und haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den Hochwassern des Jahres 2002 und des Jahres 2013 haben wir gelernt, dass es gilt, vieles besser zu machen. Der vorsorgende Hochwasserschutz wird in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen. Meine Fraktion wird sich bei der Neuausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich des Landeswassergesetzes die Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz genau anschauen. Gleiches gilt übrigens auch für die kommenden Haushaltsberatungen.

Mit den Sofortmaßnahmen wurde seitens der Bundesregierung, aber auch der Bundesländer in solidarischer Weise reagiert. 8 Milliarden Euro stehen zeitnah für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe 2013 zur Verfügung. Das ist eine hervorragende Leistung, die es zu würdigen gilt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich halte nichts davon, jetzt in einen kleinkarierten Streit zu verfallen, wie die künftige Finanzierung des Hochwasserschutzes ausgestaltet werden soll. In erster Linie ist Hochwasserschutz Aufgabe der Länder und Kommunen. Wenn seitens des Bundes jetzt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist dies durchaus begrüßenswert, aber dennoch müssen diese Mittel auch kofinanziert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine wichtige und leicht umzusetzende Maßnahme, darauf hat der Minister auch schon hingewiesen, ist die Entfernung der Gehölze im Vorland der Gewässer, um so einen zügigen Abfluss des Hochwassers zu gewährleisten.