Protocol of the Session on September 4, 2013

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit dem Gesetzentwurf zu tun?)

Natürlich hat das etwas mit dem Gesetzentwurf zu tun. Ich meine, Sie müssen auch mal ertragen, dass andere Ausführungen zu Ihren Vorstellungen machen, und nicht nur, dass Ihre Ausführungen für alle immer bindend sein sollen. Das ist nun mal so, das müssen Sie in Ihrem weiteren Leben vielleicht auch mal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. Das hat mit der Frage jetzt nichts zu tun.)

Nach diesem Gesetz hat jeder Bürger die Möglichkeit, alle Informationen von Stellen auf Antrag zu erlangen, nach dem bisherigen Informationsfreiheitsgesetz, und das ist auch angemessen so.

Wo erkennen Sie denn konkret so große Probleme bei der Informationsbeschaffung durch die Bürger, dass eine so unausgereifte und mit immensem organisatorischem Aufwand verbundene Neuregelung gerechtfertigt wäre?

Da stellt sich für mich und für meine Kollegen natürlich die Frage nach dem Sinn Ihres Vorschlages.

Mit der Einführung des von Ihnen geforderten Informationsportals und der umfassenden Veröffentlichungspflicht würde ein gänzlich neuer Umgang mit staatlichen Informationen vollzogen, der mehr als problematisch ist. Das Informationsportal soll über das Internet allgemein ohne Gebühren zugänglich sein. Daraus würde die Aufgabe folgen, praktisch sämtliche Nachweise staatlichen Handelns zu veröffentlichen. Damit würde aber deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Es ist dem Bürger durchaus zumutbar, für eine von ihm verlangte Information einen Antrag zu stellen und dafür auch ein Entgelt zu bezahlen. Wir reden hier nicht nur über Anträge gegenüber der Regierung, sondern wir reden über Anträge auf allen Ebenen bis zur Ebene des Amtes.

Außerdem verursacht – darauf ist schon mehrfach eingegangen worden – die aktive Bereitstellung aller Informationen im Internet einen riesigen, unnötigen und unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand, denn dann werden nicht nur die Informationen, an denen ein Bürger Interesse zeigt, sondern auch alle anderen für die Veröffentlichung bearbeitet. Dies kommt aber konkret letztendlich niemandem zugute.

In rechtlicher Hinsicht ist die Verwertung der Daten, auf die Sie eingegangen sind, durchaus bedenklich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der über das Informationsportal zugänglichen Informationen grundsätzlich möglich ist. Dann setzen Sie sich mit dem Datenschutzgesetz des Landes auseinander, setzen Sie sich mit Löschungsfristen auseinander, setzen Sie sich mit Ihren Ausführungen in den letzten Monaten gegenüber Daten und anderen auseinander! Was Sie gesagt haben und was Sie hier im Gesetz fordern, das sind ja grundsätzlich himmelweite Unterschiede.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, Sie können einfach nicht differenzieren.)

Es gibt nun mal Gesetzlichkeiten, an die …

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Private Daten schützen und öffentlich- rechtliche nutzen!)

Sie können doch gerne nachher noch mal reden.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und diese Differenziertheit, die müssen Sie hinbekommen!)

Sie können gerne nachher noch mal reden. Es sind interessante Vorträge, die Sie halten.

In rechtlicher Hinsicht ist die Verwertung der Daten bedenklich. Die datenschutzrechtlichen Probleme der Speicherung von Einzeldaten müssen dabei insgesamt näher beleuchtet werden. Es kann doch nicht angehen, dass Sie, meine Damen und meine Herren von den GRÜNEN, immer das Banner des Datenschutzes hochhalten und nun auf einmal umfassend Daten weltweit frei zugängig ins Internet stellen wollen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil nicht alle Daten dem Datenschutz unterliegen.)

Also jetzt haben wir Daten erster Klasse und zweiter Klasse.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, es gibt private Daten und öffentliche Daten. Das muss auch ein Innenminister hinbekommen.)

Ich muss mit Ihnen keinen Disput führen. Ich bekomme das als Innenminister hin, stellen Sie sich das mal vor! In meinem Alter hat man schon ein bisschen mehr Lebenserfahrung als Sie.

(allgemeine Heiterkeit – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, nun mal ganz ruhig, Lorenz!)

Auch staatliche Daten sind Daten, die einer gesetzlichen Normierung unterliegen. Sie können doch nicht davon ausgehen, dass ein Geo-Amt, eine Polizeidienststelle oder die Kreisverwaltung staatliche Daten einfach als nicht datenschutzrechtlich normiert bewerten müssen. Wo leben Sie denn, auf welcher Welt?

Die einzige Möglichkeit, datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden, ist eine kleinteilige Kontrolle aller Informationen vor der Veröffentlichung. Das aber, lieber Herr Saalfeld, zieht einen immensen Personalaufwand nach sich und große organisatorische Schwierigkeiten gleichzeitig.

Wir haben heute Vormittag im Zusammenhang mit dem Haushalt über Personalentwicklungen et cetera auf kommunaler Ebene und auch auf Landesebene gesprochen und da, finde ich schon, kann man deutlich sagen, dass wir derzeit andere Aufgaben haben und dass wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz eine Voraussetzung haben, dass wir die Informationen, die Bürger möchten, zur Verfügung stellen können. Deswegen können wir nicht in so ein Experiment einsteigen, was mit vielen offenen Fragen verbunden ist.

Der Gesetzentwurf, den Sie hier ansprechen, entspricht auch nicht der PSI-Richtlinie der EU über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Diese regelt die Verwendung öffentlicher Daten neu und da gilt auch für uns das europäische Recht. Der absolut gebührenfreie Zugang fand darin keine Mehrheit. Das heißt, es ist den Behörden erlaubt, Gebühren für die verfügbar gemachten Daten zu verlangen, beziehungsweise soll das auch zwingend erfolgen. Dies wäre aber nach Ihrem Entwurf nicht möglich und damit auch nicht kompatibel mit der Vorgabe der EU-Norm. Das würde dann auch die Bereitstellung von Geodaten betreffen. Gerade die Kommunen verzeichnen aber derzeit hohe Einnahmen durch verfügbar gemachte Geodaten. Darauf wurde schon eingegangen. Auch dies würde bei Ihrem Vorschlag wegfallen.

Meine Damen und Herren, die Aussage, dass den laufenden Kosten für die Umsetzung der Veröffentlichungspflicht und den Betrieb des Informationsportals Einsparungen aufgrund der wegfallenden Antragsbearbeitung gegenüberstehen, ist freundlich gesagt niedlich bis naiv.

(Heiterkeit bei Michael Silkeit, CDU, und Michael Andrejewski, NPD – Heinz Müller, SPD: Freundlich gesagt.)

Wenn Sie dem Land neue Aufgaben übertragen, müssen die Kosten genau beziffert und dargestellt werden. Das

Problem sind hier nicht die vergleichsweise geringen Einsparungen, sondern exorbitante Ausgaben.

Der einfache Hinweis, dass auch mit Einsparungen gerechnet wird, ohne überhaupt die Höhe dieser zu kennen, ist ein politisches Placebo, lieber Herr Saalfeld.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die ständige Aktualisierung und das Sichten und Überprüfen der Informationen würden neben der eigentlichen Aufarbeitung in den jeweiligen Fachbereichen eine landesweit agierende Redaktionsgruppe voraussetzen. Hier kann pro Ministerium und für die großen Fachbehörden inklusive der Kreisverwaltungen von mindestens je einer Planstelle ausgegangen werden. Wo sollen die Mitarbeiter denn herkommen? Die erheblichen Erweiterungen im IT-Sektor ganz außen vor.

Die Einrichtung eines Zugangsportals, eines erweiterten Internetangebotes und entsprechender Hintergrundsysteme sind immer mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Außerdem ist auch das Problem der Konnexität zu beachten. Werden die Kommunen durch Gesetze oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung verpflichtet, Informationen zu veröffentlichen, sind dabei nach der Landesverfassung gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen, die nach Ihren Vorstellungen durch die nicht stattfindenden Einnahmen abgedeckt werden können. Die fallen weg, weil Sie ja Personal einsparen können, obwohl Sie neue Systeme einführen. Auch da müssen Sie mal der staunenden Bevölkerung erklären, wie dieses funktionieren wird.

Eine Erweiterung der heute übergreifenden IT-Infra- struktur wäre letztendlich auch notwendig. Die Schulung und die Einweisung aller Mitarbeiter auf allen Ebenen ist hier ein weiterer Aufwand. Sie sehen ja, welchen immensen Aufwand wir derzeit gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik haben und was alleine der Aufwand für die Schulung, die dementsprechende Mitarbeiterschulung alle gemeinsam kostet.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Dieser Aufwand wäre erforderlich, ohne dass dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht. Und auch jetzt ist die Informationsfreiheit durch die staatlichen Stellen in unserem Land gewährleistet.

Unter dem Strich letztlich zusammenfassend: Der von Ihnen gemachte Gesetzentwurf ist nicht ausgereift – das zeigen auch die Probleme, die die Hamburger bereits jetzt haben, bevor sie es überhaupt endgültig einführen oder eben auch gar nicht – und er ist nicht notwendig, da die Bereitstellung von Informationen in unserem Land bereits geregelt ist und gut funktioniert. Die von Ihnen geforderten Maßnahmen schießen weit über das Ziel hinaus, verursachen unverhältnismäßig viel Aufwand und bringen dafür keinen angemessenen größeren Nutzen. Sie sind ein Misstrauensantrag gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auf allen Ebenen,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

von der Amtsverwaltung bis zu den Ministerien. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

(Heinz Müller, SPD: Ach, der fehlt uns noch.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zweifellos stellt das im Moment gültige Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Mogelpackung dar, ein Täuschungsmanöver, ein scheindemokratisches Gesetz für eine gespielte Demokratie.

Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt, verspricht Paragraf 10. Aber dann kommt das, was man bei dubiosen Geschäftemachern das Kleingedruckte nennen würde, auch wenn diese Einschränkungen im Gesetz in gleich großen Lettern stehen wie die Verheißungen. Diese Einschränkungen beim Zugang zu Informationen sind: der Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung, der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, der Schutz personenbezogener Daten und der Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – also so ziemlich alles.

Paragraf 1, man hat das Recht auf Kuchen, aber, Paragraf 2, nur wenn kein Zucker, kein Mehl, kein Fett und keine Hefe drin sind und erst recht keine Nüsse, Eier, Rosinen oder Früchte irgendeiner Art. Ein Scheingesetz.

Zu den öffentlichen Belangen, die erwähnt wurden, gehört auch das Wohl des Landes. In Paragraf 5 des jetzigen Gesetzes heißt es: „Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist abzulehnen“, also keine Ermessensvorschrift, nicht mal so etwas, sondern „ist abzulehnen, soweit und solange … das Bekanntwerden der Informationen dem Wohl des Landes … Nachteile bereiten … würde.“

(Udo Pastörs, NPD: Gummi!)

„Wohl des Landes“ ist Gummi, in der Tat, das ist die Mutter aller Fragen, der unbestimmteste aller unbestimmten Rechtsbegriffe. Man stelle sich diesen Gemeinplatz einmal in anderen Rechtsvorschriften vor, zum Beispiel in der Strafprozessordnung: Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen, es sei denn, dieses schadet dem Wohl des Landes – dann gute Nacht! Im Ablehnungsbescheid steht dann wahrscheinlich: Ihr Antrag wird abgelehnt, denn der Zugang zu der gewünschten Information schadet dem Wohl des Landes. Im Widerspruch wird der Betreffende dann die Frage stellen: Worin besteht denn das Wohl des Landes in diesem Falle, damit ich mich irgendwie dazu äußern oder argumentieren kann? Die Antwort dürfte lauten: Auch der Zugang zu dieser Information kann nicht gewährt werden, denn wenn bekannt wird, worin das Wohl des Landes besteht, könnte das dem Wohl des Landes schaden.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Quatsch!)

Das ist NSA- und Verfassungsschutzniveau. Dank unserer Überwachungsmaßnahmen, heißt es da, haben wir 50 Terroranschläge letztes Jahr verhindert, Nachweise hierfür können wir leider nicht liefern, dafür müssten wir unsere Methoden, unsere Quellen offenlegen, was dem

Wohl des Landes gar nicht guttun würde. Vertraut uns einfach, liebe Untertanen, vertraut der Obrigkeit!