Ich habe gesagt, dass wir keine Stundenerhöhung in den Zuweisungen der Berufsschulen haben und keinen einzigen Vollzeitbildungsgang mehr. Das habe ich gesagt und das ist auch so. Da müssen Sie mir nicht das Wort im Munde umdrehen. Sie müssen nicht das 50-MillionenEuro-Paket über Gebühr loben. Ich habe es nicht schlechtgeredet, ich habe das gesagt, was alles weiterhin fehlt. Und das müssen Sie wissen, damit wir in der Bildungspolitik künftig weiter ausgestalten und hier nicht hängenbleiben. Das ist nichts anderes als ein Schlaglochprogramm, was wir momentan haben.
Wir brauchen aber asphaltierte Straßen, auf denen die Schüler ihren Weg gehen, und zwar gemeinsam mit den Lehrern und mit den Eltern.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Haben Sie nicht vorhin die Potemkinschen Dörfer besprochen?)
(Vincent Kokert, CDU: Ein Glück! Ein Glück! – Egbert Liskow, CDU: Torsten, erzähl doch mal, was die zu Honeckers Zeiten alles aufgebaut haben!)
Zum „Wünsch-dir-was“-Vortrag von Frau Oldenburg, um das hier an dieser Stelle noch mal ganz klar und deutlich zu sagen: Liebe Frau Oldenburg,
ich habe gesagt, es gibt kein Land, kein Bundesland in Deutschland, in dem eine einheitliche Bezahlung von Grundschullehrern und Lehrern in SEK I und SEK II erfolgt. Wenn Sie immer so auf die Wortwahl achten, dann werden Sie aus so einem Satz genau herauslesen können, dass ich keine Wertung vorgenommen habe, sondern nur eine Feststellung. Und diese Feststellung habe ich getroffen, weil Sie immer wieder suggerieren, wir sollten hier, als wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern – auch noch das reichste Land in Deutschland –
auf einer einsamen Insel sind, unter „Wünsch dir was“ diesen Zustand dann erst mal beseitigen. Dazu habe ich Ihnen vorhin schon mal gesagt, als Opposition kann man da auch viel reden, wenn man nicht in der Verantwortung ist. Auch wenn Sie persönlich nicht in der Regierungsverantwortung sind in Brandenburg, ist es aber, glaube ich, noch mal für die Öffentlichkeit wichtig, den Unterschied zwischen Opposition und Regierung hier klar und deutlich zu benennen.
In Brandenburg sind Sie in der Regierungsverantwortung mit Ihren Genossen. Da haben Sie so einen kurzen Draht!
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: In Brandenburg wird die Unterrichtsverpflichtung der Regional- schullehrer um zwei Stunden gesenkt.)
Wahrscheinlich machen die dann in dem Bereich verantwortliche Finanzpolitik. Das kann ich nicht ausreichend berücksichtigen. Fakt ist, das ist für mich „Wünsch dir was“ und insofern weise ich Ihren Redebeitrag in dieser Form einfach zurück.
Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass Sie dazu stehen, dass unter Rot-Rot die Stundenerhöhung von 25 auf 27 Stunden stattgefunden hat,
aber sich heute, acht Jahre später, hinzustellen und zu sagen, damals war ich in der Regierungsverantwortung und habe es bis zu einer Protokollnotiz geschafft, das ist doch einfach lachhaft.
Wir haben nur eine begrenzte Möglichkeit, was die Geldsumme betrifft, und wenn wir jetzt zusätzlich 50 Millionen ins System bringen, dann können wir nur bestimmte Maßnahmen ausfinanzieren. Und dann ist es eben, das gehört zur Wahrheit dazu,
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber keine Entwicklung. Kein Konzept liegt dem zugrunde, kein Konzept.)
eben nicht möglich. Ich weiß jetzt nicht, ob Ihre Zahl stimmt, mit den 40 Millionen für die Stundenabsenkung,
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Alles, was Frau Oldenburg sagt, stimmt. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)
wäre es ja so: Wenn wir wirtschaftlich in der Lage sind, 50 Millionen zur Verfügung zu stellen, dass wir mit 40 Millionen in diese Maßnahme gehen. Dann, muss ich sagen, müssen wir politisch analysieren, abwägen und entscheiden und dann, glaube ich, ist das, was die Koalition jetzt vorhat, der bessere Weg. Insofern stehen wir zu unseren Entscheidungen. – Danke schön.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, das gibts doch nicht! Dann gleich zumachen! – Vincent Kokert, CDU: Aber das war doch wenigstens mal ’ne Debatte hier.)
Der Ältestenrat schlägt vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung auf den Drucksachen 6/1999 und 6/2000(neu) sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2018 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung auf Drucksache 6/1998 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den …
… Innenausschuss, an den Europa- und Rechtsausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Agrarausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2113.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/2113 –
Frau Präsidentin! Meine sehr ge- ehrten Damen und Herren! Nein, Sie haben kein Déjà-vu. Die Landtagswoche nach der Sommerpause fängt mit dem gleichen Thema an, das schon vor der Sommerpause auf der Tagesordnung stand. Seinerzeit war es die Opposition, die die Aussprache im Rahmen dieser Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung nicht abwarten wollte. Daher noch mal kurz zur Erinnerung:
Anfang des Jahres gab es eine Tariferhöhung bei den Angestellten. Die Ländergemeinschaft einigte sich auf einen Abschluss, der den Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes eine Erhöhung ihrer Bezahlung um 2,65 Prozent in diesem und 2,95 Prozent im kommenden Jahr beschert. Wir haben es nun der Föderalismusreform des Jahres 2006 zu verdanken, dass wir uns an dieser Stelle mit der Frage befassen dürfen, in welcher Form dieser Abschluss auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter in diesem Land übertragen werden soll.
Frühzeitig nach dem Tarifabschluss bin ich als zuständige Ministerin zunächst mit der einen Vertreterin und den Vertretern der Gewerkschaften zusammengekommen – in Klammern: die Quote ist da auch mal ganz interessant zu betrachten –, habe unsere Vorstellungen erläutert und zwei verschiedene Modelle vorgestellt.
In dem einen Modell war ein Anpassungssatz unabhängig von der Besoldungsgruppe von 2,65 Prozent vorgesehen. Sie erinnern sich, das ist wirkungsgleich mit dem, was im Tarifbereich geschehen ist.
In dem anderen Modell sind wir von 2,2 Prozent sowie einem anschließenden Sockelbetrag von 25 Euro ausgegangen.
Beide Erhöhungen sollten zum 1. Juli 2013 voll wirksam werden mit einem Unterschied: Bei der Variante ohne Sockelbetrag sollten alle Besoldungsempfängerinnen und empfänger bis einschließlich der Besoldungsgruppe A10 die Erhöhung bereits zum 1. April 13 empfangen. In den Folgejahren sind dann beide Modelle identisch. Für die Jahre 14 und 15 waren jeweils Erhöhungen von 2,2 Prozent vorgesehen. Dabei ist bei den eben genannten Prozentwerten in beiden Varianten noch ein Vorabzug von 0,2 Prozentpunkten zu berücksichtigen. Diese Mittel werden für die gesetzlich vorgeschriebene Zuführung an die
Versorgungsrücklage verwendet, die der Absicherung künftiger Pensionszahlungen dient und damit letztendlich auch den derzeit Beschäftigten zugutekommt.
Die Gewerkschafts- und Interessenvertreter sprachen sich einstimmig für das Modell mit dem Sockelbetrag aus, das, wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben, auch von mir favorisiert wurde. Das bedeutet nämlich 2 Prozent lineare Erhöhung, 0,2 Prozent in den Versorgungsfonds und Aufstockung der Grundgehaltsbeträge um weitere 25 Euro. Für 2013 gehen wir damit in den unteren Besoldungsgruppen noch über den Tarifabschluss hinaus und erreichen selbst in den oberen Gehaltsgruppen eine annähernd wirkungsgleiche Übertragung.