Übereinstimmend haben alle Fraktionen festgestellt, dass eine Vergrößerung der Wahlkreise oder eine Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten nicht möglich sei, wenn die Politik auch weiterhin in der Fläche unseres großen Landes spürbar sein soll. Ich denke, das muss man an der Stelle noch mal sagen, weil selbst nach der Anhörung immer wieder Behauptungen auftauchen, dass das eine berechtigte Frage sei.
Meine Damen und Herren, angesichts der aktuellen Presseberichterstattung vom heutigen Vormittag möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch einmal die tatsächlichen Zahlen nennen, über die hier diskutiert wird. Ich denke, es ist für die Diskussion schon bedeutend, von welchen Beträgen, von welchen Kosten wir überhaupt reden. Darauf und insbesondere auf die damit verbundene Relation war im Rahmen unserer Anhörung auch von den Staatsrechtlern hingewiesen worden.
Die 71 Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vor- pommern kosten durch die Diäten und die Zulagen für besondere parlamentarische Funktionen – also die sind da schon mit eingerechnet – den Einwohner oder die Einwohnerin des Landes insgesamt gerade einmal 2,99 Euro im Jahr.
Im Übrigen hat die Fraktion der SPD grundlegend festgestellt, dass aus Sicht der Anzuhörenden die in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Regelungen rechtmäßig seien und dass es darüber hinaus der politischen Beantwortung der Abgeordneten obliege, die ihnen insbesondere bei der rechtlichen Ausgestaltung zur Verfügung stehenden erheblichen Ermessensspielräume auszufüllen. Zudem bestehe im Ergebnis der Anhörung und im Vergleich mit den Regelungen der übrigen Bundesländer kein zwingender Änderungsbedarf in Bezug auf das Abgeordnetengesetz.
Hinsichtlich der seitens der Anzuhörenden monierten Bezugsdauer von Übergangsgeld von maximal 36 Monaten hat die Fraktion der SPD betont, dass man im Vergleich mit den anderen Bundesländern auch die Höhe des Übergangsgeldes insgesamt berücksichtigen müsse und nicht nur auf die maximal mögliche Anspruchsdauer abstellen könne.
Aus Sicht der Fraktion der CDU hat sich durch die Anhörung bestätigt, dass das Abgeordnetengesetz in der aktuellen Fassung eine gute und tragfähige Grundlage für die Arbeit der Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern sei.
Zudem berücksichtigten die Regelungen des Gesetzes die besondere Situation in Mecklenburg-Vorpommern, mithin den im Vergleich zu kleineren Ländern erhöhten Aufwand der Abgeordneten für deren Präsenz in der Fläche. In Bezug auf das Übergangsgeld sei zudem zu berücksichtigen, dass die Anzuhörenden übereinstimmend die eigentliche Höhe des Übergangsgeldes gar nicht beanstandet hätten.
Hinsichtlich der kritisierten Anspruchsdauer müsse man neben der Anrechnung der Erwerbseinkünfte und der degressiven Ausgestaltung auch die besondere Situation des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigen. Es sei hierzulande etwas schwerer als in anderen Bundesländern, nach der Mandatsbeendigung die frühere Beschäftigung wieder aufzunehmen.
Die Fraktion DIE LINKE hat zum Übergangsgeld festgestellt, dass es lediglich vier Bundesländer gebe, die mit maximal 24 Diäten ein höheres maximal mögliches Übergangsgeld als Mecklenburg-Vorpommern gewähren würden. Ferner sei eher großzügig ausgestaltet, welche Altersentschädigungsansprüche bereits nach fünf Jahren erreicht würden.
Die Fraktion der NPD hat im Rahmen der abschließenden Beratung geäußert, dass aus ihrer Sicht der Zeitraum für den Bezug von Übergangsgeld zu lang und die Höhe des Anspruchs auf Altersentschädigung nach fünf Jahren deutlich zu hoch sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, dem Landtag die Annahme einer Entschließung zu empfehlen. Danach sollte die maximale Bezugsdauer für Übergangsgeld auf 24 Monate reduziert werden, um sie an die übrigen Landesparlamente anzupassen. Ferner sollte der Anspruch auf Altersentschädigung künftig mit jährlich 3 Prozent linear und nicht mehr gestaffelt anwachsen. Weiterhin sollten die Funktionszulagen für die Präsidentin und die Fraktionsvorsitzenden von derzeit 100 Prozent auf 75 Prozent und für die Parlamentarischen Geschäftsführer von 75 Prozent auf 50 Prozent reduziert werden. Insoweit wurde ausdrücklich betont, dass damit keine Geringschätzung der von den Funktionsträgern zu leistenden Arbeit verbunden sei. Vielmehr werde die Grundidee verfolgt, die Höhe der Entschädigung der einzelnen Abgeordneten nicht zu sehr voneinander abweichen zu lassen.
Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls die Verabschiedung einer Entschließung beantragt. Danach sollte die Bezugsdauer des Übergangsgeldes ebenfalls auf 24 Mo- nate begrenzt werden. Der Aufwuchs der Altersentschädigung, insbesondere für die ersten fünf Mandatsjahre, sollte abgesenkt und die Dauer des Bezuges von Übergangsgeld zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem sollte der monatliche Erstattungsbetrag für Wahlkreismitarbeiter künftig an eine Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder angelehnt werden. In diesem Zusammenhang sollte eine ange- messene Anhebung unter Änderung der Tätigkeitspro- file erfolgen, um auch die Vollzeitbeschäftigung von Hochschulabsolventen in den Wahlkreisbüros zu ermöglichen.
Die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN wurden von der Unterkommission mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktionen der SPD und CDU haben in Auswertung der öffentlichen Anhörung und der eingeholten Materialien beantragt, dem Landtag zu empfehlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderungen am Abgeordnetengesetz vorzunehmen. Diesen Antrag hat die Unterkommission bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD mehrheitlich angenommen.
Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, nunmehr um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Bericht der Unterkommission und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich will an der Stelle nur eine Anmerkung machen: Manchmal sind auch die Fakten und die Tatsachen, die nicht gesagt und geschrieben werden, eine Art und Weise, Meinungen zu beeinflussen. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem sehr sachlichen, sehr ruhigen und fundierten Bericht der Präsidentin Frau Sylvia Bretschneider, die zugleich auch Vorsitzende der Unterkommission des Ältestenrates war, hätte es – und das hat meine Fraktion vorgetragen – einer Aussprache nach unserer Auffassung nicht bedurft.
Nun gut, es ist gewünscht worden und es geht immerhin, meine Damen und Herren, auch um uns. Es geht um das Abgeordnetengesetz, es geht um unsere verfassungsrechtliche Stellung als Abgeordnete
und es geht um den Verfassungsauftrag aus Artikel 22. Und deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich zunächst einmal mit Ihnen über einen, wie ich finde, großartigen Satz eines großartigen Mannes reden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich dachte schon, du wolltest mich zitieren. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Er war Schriftsteller, er war Staatstheoretiker und vor allen Dingen war er Philosoph. Auf ihn geht im Übrigen das Prinzip der Gewaltenteilung, das heute für uns so selbstverständlich ist, zurück.
Dieser Montesquieu hat einen sehr, sehr klugen Satz gesagt, und dieser Satz lautet: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Und, meine Damen und Herren, mit Blick auf unser Abgeordnetengesetz MecklenburgVorpommern könnte man – wohl nicht wörtlich, aber dem Sinne nach – diesen Satz anders interpretieren und könnte sagen: Ja, wenn es nicht notwendig ist, ein gutes Gesetz zu ändern, dann ist es notwendig, dieses gute Gesetz eben nicht zu ändern.
Meine Damen und Herren, wir haben uns vor, ich meine, ungefähr anderthalb Jahren hier in großem Einvernehmen darauf verständigt, dass wir nun eben unser Abgeordnetengesetz, und zwar mithilfe von externem Sachverstand, mal so richtig auf Herz und Nieren prüfen wollen. Da ja die Präsidentin eben vorgetragen hat, will ich auch nicht im Einzelnen auf die Dinge eingehen, aber Ihnen gleich eines ganz deutlich sagen: Also für mich und auch für viele andere ist es ganz klar gewesen, dass alle Sachverständigen – und ich nehme von den Staatsrechtlern nur einen aus, den Herrn von Arnim, dazu kann man ganz unterschiedlicher Auffassung sein, wir als Fraktion haben eine klare Auffassung