Daniel Hope sagt, die Lage an der Basis der musischen Bildung an den Kunstschulen, Konservatorien und Musikschulen ist besorgniserregend, und er verweist darauf, dass der Zweck von Kunsterziehung es nicht wäre, Künstlerinnen, Künstler und Stars zu produzieren, die zum Wohlgefallen brillieren, wie er sagt, sondern wörtlich: „Zweck einer musischen Erziehung ist es, unseren Kindern ein humanistisches Lebensbild zu vermitteln und sie in einer humanistischen Gesellschaft aufwachsen zu lassen.“
Und ein zweiter Blick auf das, was in den letzten Tagen geschah. Gestern Abend ist der Stelling-Preis verliehen worden,
und wie ich erfahren konnte, hat der Preisträger in seiner Dankesrede auch Bezug genommen auf Artikel 16 der Landesverfassung,
Schutz und Förderung von Kultur. Und das finde ich gut und wichtig, dass das getan wird, dass uns das angetragen wird.
Die Frage ist dann immer: Was lehrt uns das? Was machen wir mit solchen Hinweisen, Forderungen, Appellen, wie verhalten wir uns? Also was lösen solche Worte bei uns aus? Suchen wir nach Wegen, Kunst und Kultur zu befördern? DIE LINKE hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet und Herr Suhr hat es noch mal aus seiner Sicht dargestellt. Da fühlen wir uns unbedingt auch erkannt und verstanden.
Die Servicestelle zur Drittmittelakquise für Kulturprojekte wäre ein kleiner Baustein, um die Grundlagen für eine kulturelle Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern zu festigen, nicht mehr und auch nicht weniger. Ich will etwas sagen zu den Effekten, die wir uns davon versprechen: Wir versprechen uns davon mehr Geld für Kultur, für alle Projektebenen. Wir versprechen uns von einer solchen Stelle eine Stärkung der kulturellen Infrastruktur, Nachhaltigkeit für die Kulturentwicklung in Mecklenburg-Vor- pommern, Stärkung und Unterstützung des Ehrenamtes, bessere und mehr Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und Kreative und eine positive Imagewirkung in Sachen Kultur nach innen und nach außen, denn so eine Servicestelle kann gut und gerne auch als Kulturbotschaft des Landes bezeichnet werden. Nach unserer Idee hat sie ja die Aufgabe, auch konzeptionell zu wirken. Das birgt dann die Möglichkeit in sich, die Ent
Herr Donig hat ja Bezug genommen auf unsere Argumentation in der Begründung unseres Antrages und, wissen Sie, nun will ich ganz gern Bezug nehmen auf einiges, was hier genannt wurde. Ich fand es sehr gut, dass der Bildungsminister Bezug genommen hat auf die Kulturanalyse.
Uns liegen zwei Kulturanalysen vor, die letzte aus dem Jahr 2008. Wenn Kulturanalysen, wie überhaupt Berichterstattungen – wir hatten ja schon die Gesundheitsberichterstattung am Wickel –, wenn solche Berichterstattungen für uns gute Instrumente sein sollen, und die bergen immer die Möglichkeit in sich, dann müssen sie kontinuierlich fortgeführt werden. Dann muss sich daraus eine Zeitreihe ergeben und es muss auch geschaut werden, was hat sich in der jeweilig vergangenen Periode zum Guten entwickelt und wo gibt es weiteren Handlungsbedarf. Ich möchte also die Gelegenheit nutzen, zu ermutigen, die Kulturanalyse unseres Landes fortzuschreiben.
Mit Verweis auf die Kulturanalyse hat der Minister gesagt, na ja, bis zu 50 Prozent fließen schon an Fremdmitteln rein. Wenn man sich die Kulturanalyse anschaut, ist es so, dass das Bild ein wenig verzerrt ist, weil die Festspiele – verständlicherweise einerseits, anderseits aber verzerrend – mit eingerechnet sind in diese Darstellung, und die finanzieren sich zu 90 Prozent aus privaten Drittmitteln. Insofern sieht das Bild für kleine Kultur- und Kunstprojekte, für Kulturinitiativen durchaus anders aus.
sondern es geht uns darum, mehr Mittel zu generieren, und zwar die Mittel, die im Moment noch das Delta bilden zwischen dem, was gebraucht wird, und dem, was bereitsteht.
Und dann gibt es den Hinweis, es hat ja eine Veranstaltung im Zusammenhang mit der Landeskulturkonferenz gegeben, auf der über die Fördermöglichkeiten des Landes, die zukünftigen, berichtet wurde. Also aus Neubrandenburg waren welche dort, das darf ich berichten, haben an dieser Veranstaltung teilgenommen und kamen sehr verstört wieder. Sie haben gesagt, erstens ist für sie nach wie vor die Kulturförderung unscharf in diesem Land, und sie haben überhaupt den Eindruck, dass mittlerweile nicht mehr konzeptionell Kultur bearbeitet wird im Ministerium, sondern dass es eine reine Finanzangelegenheit wird, weil sie ja von Finanzern beraten wurden, die immer dann, wenn es um Inhalte ging, gesagt haben, dazu können sie keine Auskunft geben. Also das hat das Ziel verfehlt.
Und dann hat der Minister darauf Bezug genommen, es gibt ja die Förderfibel und einmal im Jahr soll es solche
Beratungsveranstaltungen geben. Da muss ich sagen, das ist mit unserer Servicestelle nicht gemeint. Dieser Zweck kann auch nicht erfüllt werden durch eine einmalige Veranstaltung oder man guckt ins Internet. Es geht doch um Kommunikation, um konzeptionelle Arbeit, um einen Austausch von Erfahrungen und Ideen, um es insgesamt weiter voranzubringen. Und da gibt es einen Widerspruch, finde ich.
Mit Amtsantritt des Ministers hat er gesagt, er will auch den Kulturbereich umbauen, weg von kleinteiliger, aufwendiger Arbeit, hin mehr zu konzeptioneller Arbeit. Und das, was die Förderung gerade für kleine Kultur- und Kunstprojekte ausmacht, sollte in andere Hände gelegt werden. Im Übrigen, nichts anderes schlagen wir hier vor, ja? Das soll in fachlich versierte Hände gelegt werden und nicht ans Landesförderinstitut gehen, sondern es soll immer die Frage der finanziellen Förderung mit inhaltlichen Fragen in Verbindung gebracht werden.
Und, Herr Donig, Sie haben uns richtiggehend falsch verstanden. Eine Servicestelle würde in kein Korsett schnüren, sie würde Freiheiten schaffen. Sie würde Möglichkeiten aufzeigen. Sie würde über die konzeptionelle Arbeit und die Kommunikation zur Kultur neue Freiräume erschließen. Und die Frage ist: Gibt es denn Beispiele? Ja, dass so eine Servicestelle Geld kostet, Herr Reinhardt, liegt auf der Hand. Die Frage, gibt es Beispiele, gute Beispiele, wo man sagen kann, Mensch, dieser Ansatz, den wir verfolgen, der zeigt sich eben auch schon kleinteilig in der Lebenswirklichkeit? – Das ist der Fall.
Also das Projekt „Verfemte Musik“ wird landesseitig mit, wie ich gerade erfahren habe, 5.000 Euro im Jahr gefördert. Mit diesen 5.000 Euro und durch hochkarätige, qualitativ hochkarätige künstlerische Arbeit und ein engagiertes Handeln holen die 160.000 Euro zusätzliche Fördermittel rein. Ein solches Verhältnis, 5.000 Euro zu 160.000 Euro, wird nicht jeder aufweisen können, aber es zeigt, welche Potenziale darin liegen.
Und ein Zweites, weil immer wieder darauf verwiesen wird – das überrascht mich heute schon –, immer wieder verwiesen wurde auf das Handeln der Kulturabteilung im Bildungsministerium. Also das, was ich aus dem Finanzausschuss oder auch aus Gesprächen wahrnehme, ist, dass durch den Personalabbau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien am Limit arbeiten und wenig oder so gut wie gar nicht in der Lage sind, darüber hinaus noch Beratungsleistungen zu europaweiten, deutschlandweiten oder anderen Fördermöglichkeiten und Finanzierungsressourcen durchzuführen. Also das wäre weltfremd, zu meinen, dass diese Leistung angesichts des Personalabbaus dann noch zusätzlich aus den Ministerien erbracht werden kann.
Insofern halten wir unseren Antrag nicht für lebensfremd, im Gegenteil, er ist zeitgemäß. Er ist eine mögliche Antwort, eine der möglichen Antworten auf den Handlungsbedarf, den wir im Kulturbereich haben, und ich werbe noch einmal um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1950. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Enthaltungen? – Gegenprobe. – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1950 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 6/1629, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales, Drucksache 6/1968, hierzu Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Entschließung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales, Drucksache 6/1978. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2019 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungs- gesetzes und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1629 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1968 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1978 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundesozialhilfegesetz und anderen Sozialvorschriften in Kraft. Mit dieser Neustrukturierung erfolgte die Zusammenführung der Entscheidungs- und Kostenverantwortung in der überörtlichen Sozialhilfe mit dem Ziel, durch die Verzahnung von ambulanten und stationären Hilfen ein bedarfsgerechtes Angebot mit effektivem Mitteleinsatz und besserer Beachtung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ zu erhalten oder zu erreichen.
Zum Ausgleich der den örtlichen Trägern der Sozialhilfe vom Land übertragenen Aufgaben, der früheren überörtlichen sozialen Hilfe, gewährt das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten Finanzzuweisungen nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Diese waren nur bis zum 31. Dezember 2012 festgeschrieben.
zum 1. Januar 2013 fortzuschreiben. Ferner sind im Landespflegegesetz die rechtlichen Vorgaben der Investitionskostenurteile des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2011 sowie die bundesrechtliche Neuregelung des Paragrafen 82 SGB XI umzusetzen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht folgerichtig in Artikel 1 vor, dass die Finanzzuweisungen zum Ausgleich der den örtlichen Trägern der Sozialhilfe vom Land übertragenen Aufgaben, der früheren überörtlichen Sozialhilfe, für das Jahr 2013 geregelt werden. Auf der Basis der erhobenen Daten der Jahre 2008 bis 2011 werden die Gesamtzuweisungen für das Jahr 2013 fortgeschrieben und Folgeänderungen vorgenommen.
Die Höhe der Gesamtzuweisung ist nach dem voraussichtlichen Gesamtbedarf bemessen. Es handelt sich um konnexitätsrelevante Finanzzuweisungen. Darüber hinaus können Zuweisungen zur verstärkten Unterstützung ambulanter und in geeigneten Fällen teilstationärer Pflegeangebote zur Verfügung gestellt werden. Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes der Landesregierung werden im Landespflegegesetz rechtliche Vorgaben der Investitionskostenurteile des Bundessozialgerichts aus 2011 so- wie die bundesrechtliche Neuregelung des Paragrafen 82 SGB XI umgesetzt.
Um die Pflegebedürftigen vor überhöhten oder fehlerhaften Abrechnungen zu schützen, ist eine Angemessenheit zur tatsächlichen Höhe der Instandsetzungsaufwendungen zu gewährleisten. Der Sozialausschuss hat hierzu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung, die mir schriftlich vorliegt, zu entnehmen.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung und die Annahme einer Entschließung vor, in der die Landesregierung, die Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Landesverbände gebeten werden, sich darauf zu verständigen, den Ende 2012 unterbrochenen Reformprozess zur Neugestaltung der Aufgabenwahrnehmung und der Finanzierung der Sozialhilfe in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem mit dem Ziel der Stärkung personenzentrierter und lebensweltorientierter Hilfen wieder aufzunehmen.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung und der Entschließung zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werbe um die Zustimmung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und weiterer Gesetze. Da wir darüber in der Ersten Lesung im März, in der öffentlichen Anhörung und in den Ausschüssen umfassend beraten haben, wissen Sie alle, worum es geht, vor allem um drei Dinge:
Erstens. Es geht in diesem Jahr konkret um 254 Millionen Euro für die Menschen vor Ort und ihre vielfältigen Lebenssituationen. Geht zum Beispiel die Waschmaschine von Oma Müller kaputt, kann ihr das Sozialamt einen Vorschuss für eine Ersatzmaschine gewähren. Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz regelt die Finanzströme. Da die Finanzzuweisungen bisher nur bis zum 31. Dezem- ber 2012 festgeschrieben sind, müssen wir das Sozialhilfefinanzierungsgesetz fortschreiben.
Zweitens. Wir geben den Kommunen 1,5 Millionen Euro zusätzlich, damit sie ihre Sozialplanung qualitativ verbessern und die ambulante Pflege ausbauen können. Das war ein Versprechen im Rahmen des Landespflegegesetzes.
Und wir passen drittens den Paragrafen 10 des Landespflegegesetzes den neuen rechtlichen Vorgaben an. Ich bin der Überzeugung, dass ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Heimbetreiber auf der einen Seite und der Heimbewohner auf der anderen Seite gefunden worden ist, der keine Seite benachteiligt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich auf einige in der öffentlichen Anhörung am 15. Mai 2013 geäußerten Kritikpunkte eingehen. Die kommunalen Landesverbände, die Vertreter der LIGA und der Kommunale Sozialverband behaupten, der vorgesehene Zuweisungsbetrag sei viel zu gering. Nähere Begründungen erfolgten nicht. Entgegen der Ankündigung der kommunalen Landesverbände liegen bisher nur zwei vollständige Nachweise über die Ausgaben nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz für das Jahr 2012 vor. Hinzu kommen zwei weitere Teilmeldungen. Bisher lassen diese vorliegenden Meldungen nicht den Schluss zu, dass die Zuweisungen für das Jahr 2012 zu niedrig angesetzt gewesen wären.