Protocol of the Session on May 31, 2013

Deswegen, meine Damen und Herren, würde ich sagen, ich würde es ganz gut finden, wenn wir unseren Lehrern auch ein bisschen mehr Eigenverantwortung zutrauen und auch abverlangen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach ja!)

Und in diesem Sinne, glaube ich, liegen unseren Argumentationen vielleicht auch unterschiedliche Weltsichten und Logiken zugrunde. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Andreas Butzki, SPD: Wir haben auch keine anderen Probleme.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1910. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1910 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gestaltungsspielraum für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des SGB II erhöhen – Übertragung nicht verbrauchter Eingliederungsmittel ins Folgejahr ermöglichen, Drucksache 6/1912.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Gestaltungsspielraum für arbeitsmarkt- politische Maßnahmen im Bereich des SGB II erhöhen – Übertragung nicht verbrauchter Eingliederungsmittel ins Folgejahr ermöglichen – Drucksache 6/1912 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und die Ausfinanzierung der Arbeitsmarkt- politik ist regelmäßig Thema in diesem Hohen Haus. Und die Bewertung der Entwicklung führt naturgemäß auch zu unterschiedlichen Einschätzungen und Sichtweisen. Meine Fraktion hat dabei die Argumentation, wonach ein Rückgang der Anzahl arbeitsloser Frauen und Männer in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit auch zwangsläufig bedeutet, dass man die Mittel im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik überproportional reduzieren kann, immer wieder kritisiert und sie weiß dabei die großen Wohlfahrtsverbände, den Arbeitslosenverband, das Erwerbslosenparlament, die Gewerkschaften, auch Teile der Arbeitsverwaltung und vor allem Wissenschaftler an ihrer Seite.

Jede und jeder, die/der sich näher und vor allem ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, weiß, dass insbesondere die Integration von Langzeitarbeitslosen, aber auch die anderer Zielgruppen zunehmend schwieriger wird, und das vor allem dann, wenn gleich mehrere Vermittlungshemmnisse, wie gesundheitliche Einschränkungen, geringe Qualifikation, fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder mangelnde Mobilität, zusammenkommen. Mit jedem Vermittlungshemmnis mehr sinken die Chancen darauf, auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden, nicht nur ein bisschen, sondern leider drastisch.

Eine neuere Statistik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wies das in Berechnungen auf der Grundlage von Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur und des IHB auch eindrucksvoll nach. Hat ein Arbeitsloser kein Hemmnis, besteht immerhin noch eine 28-prozentige Chance auf Vermittlung, bei nur einem Hemmnis sinkt diese Chance bereits auf 12 Prozent und kommen mehrere Hemmnisse zusammen, tendieren die Vermittlungschancen leider oftmals gegen null.

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände gibt es bundesweit rund eine Million Menschen, die vier und mehr sogenannte Vermittlungshemmnisse aufweisen. Und wenn man das objektiv betrachtet, dann haben diese Menschen ohne Förderung und Unterstützung kaum eine Chance auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und damit in letzter

Konsequenz, siehe Hartz IV, auch nicht auf Integration in die Gesellschaft. Deshalb brauchen wir natürlich weiterhin Angebote der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jobcenter auf der einen und solche des Landes auf der anderen Seite, die darauf abzielen, durch intensive, passgenaue Beratung und Unterstützung eben diese benannten Hemmnisse abzubauen und dort, wo dies nicht in Gänze gelingt, Angebote, die trotzdem eine Integration und Teilhabe ermöglichen.

Einige vernünftige Ansätze gibt es daher durchaus, wenn ich an Projekte wie Zenit, BIWAQ oder auch AQuA denke. Wir brauchen aber, wie gesagt, auch Angebote, die auf eine Integration über sinnvolle Beschäftigung setzen und dabei die zum Beispiel unglücklicherweise mit der Bürgerarbeit mancherorts verbundene Stigmatisierung der Langzeitarbeitslosen überwinden. Viel zu oft hört man da, das sind die, die sonst nirgendwo anders mehr zu gebrauchen sind.

Die Position meiner Fraktion dazu ist bekannt. Das Thema „Sozialer Arbeitsmarkt“ hat hier ja durch unsere Initiative schon mehrfach eine Rolle gespielt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Integration ist eben nicht zum Nulltarif zu haben, Integration kostet Geld, Integration muss finanziert werden. Und an dieser Stelle wirken sich die im Bund beschlossenen Kürzungen der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Jobcenter besonders nachteilig aus, insbesondere auch für unser Bundesland. Denn zur Erinnerung: 69.234 der insgesamt 96.561 offiziell gemeldeten Arbeitslosen im Mai 2013 entfielen auf den Rechtskreis SGB II. Auch nur zur Erinnerung: Sanktionierte Kranke und in Maßnahmen befindliche Arbeitslose sind in diesen Zahlen nicht enthalten.

(Regine Lück, DIE LINKE: Nur zwei Drittel sind das.)

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat bei einem Vergleich aller Bundesländer festgestellt, dass die Kürzungen bei den Jobcentern hierzulande mit 14 Prozent im vergangenen Jahr sogar noch über dem Bundesdurchschnitt gelegen haben. Da waren es 12. Dies korrespondiert nicht ansatzweise mit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und ist daher aus unserer Sicht auch als unverhältnismäßig einzuschätzen. Und dies gilt erst recht, wenn man sich die Entwicklung aller Mittel anschaut, die zwischen 2009 und 2012 vom Bund für die Integration in Arbeit überwiesen wurden. Von 427 Millionen Euro kommend lagen wir im vergangenen Jahr bei 183 Millionen, was einer Kürzung um 57 Prozent entspricht.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das muss man sich mal vorstellen!)

Alles nachlesbar in der Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/328.

(Regine Lück, DIE LINKE: Sparen, sparen, sparen!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, neben den schon angesprochenen Kürzungen und einem mangelhaften Instrumentarium zur Eingliederung haben wir aber noch ein weiteres Problem, welches die Eingliederung arbeitsloser Menschen in diesem unserem Land erschwert, nämlich zur Verfügung gestellte und dennoch nicht eingesetzte

Mittel. Neben dem Rückgang der Arbeitslosenzahlen könnte auch dieser Sachverhalt als Argument herangezogen werden, um Kürzungen zu rechtfertigen. Haushälter bemühen nun eben mal gern die Argumentation: Ihr habt ja nicht mal die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft. Was wollt ihr dann also mit derselben Summe oder gar noch mehr Geld im kommenden Jahr? Für sich gesehen wäre das ja sogar nachvollziehbar, im Kontext des eigentlichen Auftrages der Jobcenter, nämlich die Integration von Arbeitslosen voranzutreiben, ist sie jedoch nicht viel wert.

Die Spreizung der nicht ausgegebenen Mittel bei den Jobcentern ist bundesweit und auch in Mecklenburg-Vor- pommern groß. So gab das Jobcenter Uecker-Randow beispielsweise 95,3 Prozent der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus, das Jobcenter Nordwestmecklenburg dagegen nur 77,8 Prozent und das Jobcenter Schwerin sogar nur 73,8 Prozent. In Euro und Cent ausgedrückt haben die 16 Jobcenter insgesamt im Land 2009 7 Millionen, 2010 17,9 Millionen und 2011 16 Millionen sowie 2012 10 Millionen Euro nicht ausgegeben. Für das zurückliegende Jahr mag noch ein zusätzlicher Effekt durch die sogenannte Instrumentenreform hinzugekommen sein und dennoch ist es verwunderlich, dass viele Jobcenter die Mittel zu teilweise deutlich mehr als 90 Prozent eingesetzt haben und andere dagegen weit unter 80 Prozent liegen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Die wollen befördert werden.)

Als Erklärung führen die mit den geringen Ausgaben zum Beispiel an, dass sich ihre Fallmanager nach der Instrumentenreform erst an die neuen Regelungen gewöhnen mussten. Zudem seien Akzeptanzprobleme im Kreis der Betroffenen eingetreten, die sich jetzt, zum Beispiel über ein Gutscheinverfahren, selbst um eine Maßnahme bei einem geeigneten Träger bemühen müssen. Offensichtlich führten auch neue Regelungen zum Zertifizierungsverfahren für die Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte dazu, dass mitunter die geeigneten Maßnahmen noch nicht zur Verfügung standen.

Die praktische Erfahrung zeigt auch, dass Maßnahmekosten zwar im Voraus voll verplant werden können, in welchem Umfang diese Maßnahmen jedoch tatsächlich genutzt werden können, wie viele Maßnahmeteilnehmer vorzeitig ausscheiden oder die Maßnahme abbrechen und welcher tatsächliche Mittelbedarf am Ende entsteht, kann niemals genau prognostiziert werden. Diese Argumente sind zum Teil durchaus nachvollziehbar, es bleibt jedoch festzustellen, dass Geld zurückgeführt wird, welches eigentlich der Integration von arbeitslosen Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen dienen sollte. Und angesichts der bekannten Problemlagen und Auswirkungen für die betroffenen Frauen und Männer mit ihren Familien, aber auch für die Gesellschaft, ist dies nach Auffassung meiner Fraktion so nicht zu akzeptieren.

Und ein zusätzliches Argument für die Möglichkeit der Übertragung nicht verbrauchter Mittel will ich gern noch hinzufügen: Die Arbeitsprozesse bei allen Beteiligten könnten besser auf das ganze Jahr verteilt werden. Man hätte nicht den Druck, zum Jahresende noch von den Trägern Maßnahmen abfordern zu müssen, um doch noch ein paar Mittel ausgeben zu können und doch keine geeigneten hilfebedürftigen Frauen und Männer zu finden. Und wir hätten nicht die Projektflauten in den ersten

Monaten eines jeden neuen Jahres. Alle, die sich damit schon einmal beschäftigt haben, kennen dieses Thema. Es fehlt einfach an der notwendigen Flexibilität, die man gern ja in hohem Maße von Arbeitsuchenden und auch von den Beschäftigten in den Agenturen und Jobcentern als Selbstverständlichkeit erwartet und abverlangt.

Bei Einführung des SGB II gab es noch die Möglichkeit, nicht verbrauchte Eingliederungsmittel auf das Folgejahr zu übertragen. Damit könnten zumindest die daraus resultierenden Schwierigkeiten behoben werden. Rein praktisch bedeutet diese Möglichkeit, dass die Jobcenter besser über die Jahreswechsel hinwegplanen können, nicht ausgegebene Mittel im neuen Jahr einsetzen und entsprechend mehr Angebote unterbreiten können. Das Geld wäre eben nicht verloren. Genau darum geht es auch in unserem heutigen Antrag.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt kommen wir zum Antrag. – Marc Reinhardt, CDU: Jetzt schon?!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, dieses Problem sehen neben den Praktikern in den Jobcentern und bei den Trägern im Übrigen auch parteiübergreifend alle Fachminister der Länder so. Es gibt wohl selten Beschlusslagen im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der alle 16 Länder zustimmen. In diesem Fall war das so und die Initiative des Landes Hamburg war erfolgreich. Und folglich ist es nur konsequent, wenn wir dies zum Anlass nehmen und Sie mit unserem heutigen Antrag auffordern, diese Steilvorlage zu nutzen, um im Sinne der Betroffenen zu einer besseren Lösung zu kommen.

Ich kann mich den Worten des Hamburger Senators für Arbeit und Soziales – ich komme gleich zum Schluss –, Detlef Scheele, nur anschließen, wenn er sagt: „Ein schöner Erfolg – einstimmig wurde der Hamburger Antrag angenommen, auch von den CDU-geführten Ländern. Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht, die Beschlüsse umzusetzen.“

Meine Fraktion möchte, dass an dieser Stelle weiter Druck gemacht wird im Bundesrat und in jeder anderen geeigneten Form. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Um das Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich sehe das genauso, wie es Herr Foerster vorgetragen hat. Auch ich möchte den Gestaltungsspielraum für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des SGB II erhöhen und die Übertragung nicht verbrauchter Eingliederungsmittel in das Folgejahr ermöglichen. Und – Herr Foerster hat es ja schon vorgetragen – mit dieser Position bin ich nicht alleine, sondern diese Position teilen alle Arbeitsminister der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von Parteizugehörigkeit.

Warum möchte ich das? Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Seiten. Eine positive Seite, aber eben auch eine Schattenseite.

Positiv ist, dass wir eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt haben. Das darf man auch nicht schlecht- reden, denn der im März begonnene saisonale Aufschwung hat sich im April und Mai verstärkt fortgesetzt. Die Zahl der Arbeitslosen lag im Mai bei 96.600. Dies war die niedrigste Arbeitslosenzahl in einem Mai seit der Wende. Die Arbeitslosenquote betrug 11,4 Prozent. Es ist eine gute Nachricht, dass wieder mehr Menschen in Arbeit sind. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt sich weiterhin stabil und liegt bei 512.300 Personen. Beschäftigungszuwächse im Vergleich zum Vorjahr konnten vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen mit 2.300 zusätzlichen Arbeitsplätzen verzeichnet werden und in der Wirtschaft, dann danach im verarbeitenden Gewerbe mit 1.300.

Es gibt aber auch eine andere Seite der Medaille, ich habe es angesprochen, und die bereitet mir besondere Sorgen. Die Tatsache, dass fast 70 Prozent der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II betreut werden, also auch langzeitarbeitslos sind, das ist eine Tatsache, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Und hinter diesen 70 Prozent stehen 71.602 Personen, 71.602 Frauen und Männer, die auch eine Chance auf Perspektiven in unserem Land verdient haben, eine Chance auf soziale Teilhabe. Und soziale Teilhabe ist nur zu gewährleisten über gute Arbeit für Männer und Frauen in unserem Land.

Und es ist eben so, dass für viele Menschen es immer schwieriger wird, am wirtschaftlichen Aufschwung teilzuhaben und ihren Weg auf den Arbeitsmarkt zurückzufinden, denn die Arbeitslosigkeit verfestigt sich zunehmend. Rund 33.300 Personen, das sind alleine 32 Prozent aller Arbeitslosen, gelten als langzeitarbeitslos im Sinne der amtlichen Statistik. Gerade für diese Menschen brauchen wir ausreichend finanzielle Mittel zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und zur Eingliederung in das Erwerbsleben, denn diese Menschen haben ein Recht auf Perspektive und soziale Teilhabe über den Arbeitsmarkt. Und es ist doch ökonomisch auch vernünftiger, diese Menschen in gute Arbeit zu bringen, anstatt sie dauerhaft auf Sozialtransfer zu verweisen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das stimmt. Dann wollen wir mal anfangen, jetzt was dagegen zu tun.)

Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ist es wichtig, dass wir dafür Mittel zur Verfügung stellen. Und deshalb ist es eben nicht so, wie es sich die Bundesregierung vorstellt, weniger Arbeitslose, weniger Mittel für die Eingliederung, denn es ist eben so, dass gerade dieser Personenbereich mehr Anstrengungen braucht, als es in der Vergangenheit dafür gab.

Deshalb ist es angesichts dieser Zahlen und auch der klaren Position aller Arbeitsminister in allen 16 Ländern schlichtweg ein Skandal, dass die Bundesregierung auch 2013 die in den vergangenen Jahren begonnene Kürzungspolitik im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende fortsetzt, denn mit dem Sparpaket der Bundesregierung aus dem Sommer 2010 will die Bundesregierung alleine im Rechtskreis SGB II, mit dem wir diese Einglie

derungshilfen machen können, in den Jahren 2011 bis 2014 20 Millionen Euro einsparen. Und diese Einsparungen gehen zulasten derjenigen, die zurzeit keine Perspektive in unserem Land haben. Diese Einsparungen werden auf deren Rücken ausgetragen. Und dieses Sparpaket dann noch zu nennen „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken – Acht Punkte für solide Finanzen, neues Wachstum und Beschäftigung und Vorfahrt für Bildung –“, das ist ein Hohn für die betroffenen Menschen, die nämlich keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

2013 stehen deshalb im Bund, je nachdem, wie man die Mittel für Bundesprogramme einbezieht oder ohne sie rechnet, mit 14 Prozent oder, wie im Antrag genannt, 12 Prozent weniger Gelder im Eingliederungstopf zur Verfügung als in 2012. In Mecklenburg-Vorpommern sind es sogar 16 Prozent beziehungsweise, wie es im Antrag heißt, 14 Prozent weniger Mittel als im Vorjahr. Ich glaube, Herr Foerster, wir streiten uns beide nicht um die 2 Prozent. Je nachdem, wie man rechnet, egal, 12, 14, 16 Prozent, das ist zu viel an Kürzung, als wir das auf unserem Arbeitsmarkt verkraften können. Und sie sind erheblich.

Vergleicht man dann noch die Mittel zum Beispiel mit dem Jahr 2008, zeigt sich: Standen 2008 in M-V noch rund 1.500 Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung, so sind es 2013 mit gut 800 Euro nur etwas mehr als die Hälfte. Und damit werden natürlich die Handlungsspielräume der Jobcenter erheblich beschnitten. Integration in den Arbeitsmarkt kostet, wenn sie langwieriger und zeitintensiver ist, deutlich mehr. Deshalb ist diese Kürzungspolitik nicht nur sozial- und arbeitsmarktpolitisch unverantwortlich, sondern auch finanzpolitisch.

Fest steht, dass die Landesregierung hierfür nicht als Ausfallbürge zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen kann. Das können wir nicht stemmen, all das auszugleichen mit Landesmitteln. Und es ist ja auch Aufgabe der Bundesarbeitspolitik, letztendlich über die BA entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.