Protocol of the Session on April 26, 2013

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Energiewende braucht Beteiligungsmöglichkeiten, auf Drucksache 6/1756.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Energiewende braucht Beteiligungsmöglichkeiten – Drucksache 6/1756 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Jaeger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Genau heute vor 26 Jahren kam es zur Reaktorkatastrophe im Kraftwerk Tschernobyl im Block IV. Das ist eines der ganz wesentlichen Ereignisse, die dazu geführt haben, dass wir heute über diesen Antrag reden, nämlich über das Thema Energiewende, und ist übrigens auch ein ganz wesentliches Ereignis dafür, dass Sie heute hier in einem frei gewählten Landtag sitzen, denn das Thema Tschernobyl hat damals die großen Veränderungen in der Sowjetunion massiv beschleunigt und damit auch die Veränderungen im Osten Europas sozusagen herbeigeführt.

Der Antrag „Energiewende braucht Beteiligungsmöglichkeiten“ steht ein Stück weit sogar in Beziehung zu dem Antrag,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

den wir eben gerade behandelt haben, denn es ist so, dass die Europäische Union versucht, Möglichkeiten am Kapitalmarkt, nämlich im Bereich des Graumarktes, die zum Teil zu hohen Verlusten bei Kleinanlegern geführt haben, stärker zu regulieren, um diese Kleinanleger zu schützen.

Wir bekommen jetzt aber mit im Verlauf der Diskussionen zu diesem, und es heißt, ich lese es mal konkret vor, „Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)“, dieses Umsetzungsgesetz, über das die Bundesregierung zurzeit verhandelt und auch der Deutsche Bundestag. Am Mittwoch hat der Finanzausschuss dazu verhandelt und es soll jetzt im Bundesrat noch einmal beraten werden, auch wenn es dort nicht zur Zustimmung kommt. Dieses Gesetz hat, und das erkennen inzwischen wirklich alle Beteiligten, massive Auswirkungen auf das Thema „Bürgerbeteiligung bei der Energiewende“. Und zwar trifft es gerade die kleinen Genossenschaften, die es auch in unserem Bundesland inzwischen zuhauf gibt.

Wir haben zum Beispiel im Jahr 2009 der von den GRÜNEN initiierten Fotovoltaikgenossenschaft in Neustrelitz als Land den Umweltpreis verliehen. Es gibt die Studierenden in Greifswald, die eine solche Solaranlagengenossenschaft gegründet haben, die WEMAG verfolgt das als Ziel, um wirklich vielen Menschen in diesem Land, die eben kein Dach haben und die sich trotzdem an der Energiewende beteiligen wollen, diese Möglichkeiten zu geben.

Das Gesetz, und das ist inzwischen keine Befürchtung mehr, sondern es ist tatsächlich so, denn die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sagt, dass die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der AIFM Wohnungsgenossenschaften wahrscheinlich nicht treffen

werden. Also da müssen wir uns wahrscheinlich keine Sorgen machen, aber Energiegenossenschaften werden als Investmentvermögen eingeordnet und damit sind sie definitiv betroffen.

Das heißt, das Gesetz sieht zurzeit vor, dass eine solche Genossenschaft dann mindestens drei Anlageobjekte haben müsste. Das ist natürlich schwierig, wenn Sie wissen, dass allein ein Windrad etwa 5 Millionen Euro kostet. Und wenn sich eine Betreibergemeinschaft vor Ort gründet, die dieses Windrad betreiben will und etwa mit 10 bis 15 Prozent Eigenkapital versucht, dieses Windrad zu finanzieren, dann hat sie nach der neuen Verordnung keine Chance mehr, weil es eigentlich mindestens drei Anlagen sein müssten. Das würden dann 15 Millionen sein, und damit ist das Eigenkapital vor Ort praktisch nicht mehr aufzubringen.

Das hat nicht zur Folge, dass diese Anlagen nicht mehr finanziert werden, die werden selbstverständlich finanziert, weil es große Fonds gibt, die sich daran beteiligen, an denen man sich auch weiterhin beteiligen kann. Aber die Idee, die gerade die Landesregierung richtigerweise verfolgt, den Menschen vor Ort die Möglichkeiten zu geben, von der Energiewende zu profitieren, die wird mit diesem Gesetz ausgehöhlt und ins Gegenteil verkehrt.

Ich will noch ein paar Sachen zu diesem Gesetz sagen. Es gibt natürlich Ausnahmemöglichkeiten. Eine davon ist, wenn bis zu 40 Prozent Eigenkapital aufgebracht wird. Sie haben gerade gehört, in diesem Bereich der regenerativen Energien und angesichts der sehr niedrigen Zinsen ist es durchaus möglich, mit 10 Prozent Eigenkapital eine solche Anlage zu finanzieren, und das eröffnet diesen Genossenschaften überhaupt die Möglichkeit, sich in größerem Umfang an der Energiewende zu beteiligen. Müssen die jetzt auf 40 Prozent hochgehen, sind sie natürlich den anderen Fonds absolut unterlegen und das führt dazu, dass sie die Projekte nicht kriegen, weil sie nicht die entsprechenden Pachten zahlen können zum Beispiel.

Ein anderer Punkt liegt darin, dass man sich darauf geeinigt hat, sollten die Voraussetzungen für die Gültigkeit dieser AIFM gelten, dass dann natürlich noch in Einzelanlagen investiert werden kann, dass aber der einzelne Anleger mindestens 20.000 Euro mitbringen soll. Das dient dem Schutz der Kleinen, so jedenfalls die Idee des Gesetzes, hat aber zur Folge, dass den Kleinen natürlich die Möglichkeit zur Beteiligung genommen wird.

Wir glauben, dass es richtig und sinnvoll ist, da noch mal nachzuverhandeln und vor allen Dingen die Stimme des Landtages dort mit einzubringen, gerade in die Beratung im Bundesrat, auch wenn der, wie gesagt, nicht darüber entscheidet, aber es gibt eine Beratung im Bundesrat. Und wir glauben, dass das auch vor dem Hintergrund gerechtfertigt ist, dass es die Anlegerinteressen der Kleinanleger zu schützen gilt, denn durch das Erneuer- bare-Energien-Gesetz gibt es eben, anders als in anderen Wirtschaftsbereichen, ein sehr hohes Maß an Risikoschutz. Und das können wir in diesem Fall auch anführen und deutlich sagen: Wir können es verantworten, dass es solche Bürgergenossenschaften gibt, dass wir damit die Energiewende in Deutschland möglichst breit aufstellen und möglichst viele Menschen daran beteiligen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird gleich zu Beginn eine entscheidende Feststellung getroffen: „Die Energiewende braucht … Akzeptanz.“ Akzeptanz, so die weitere Argumentation, lässt sich erzielen, wenn es gelingt, den Bürgerinnen und Bürgern eine wirtschaftliche Teilhabe an einzelnen Projekten aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Jawohl, diese Feststellung ist wichtig und richtig und deshalb handelt die Landesregierung auch dementsprechend.

Eine Arbeitsgruppe im Rahmen des Landesenergierates beschäftigt sich ausschließlich mit Fragen der Bürgerbeteiligung, insbesondere mit den Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Teilhabe. Lassen Sie mich kurz einige Beispiele für wirtschaftliche Teilhabe benennen, die in der Arbeitsgruppe vorgestellt wurden, die also bereits bestehen und die in der Tat durch Regelungen, wie sie der Entwurf zu einem Kapitalanlagegesetz vorsieht, gefährdet sind.

Es gibt beispielsweise das sogenannte Bürgersparen der Deutschen Kreditbank. Dabei können auch kleine Summen angelegt werden. Das ist bei der Einkommensstruktur in unserem Land entscheidend. Es gibt die Norddeutsche Energiegemeinschaft, die auf Initiative der WEMAG und fünf Volksbanken und Raiffeisenbanken entstanden ist, ein Genossenschaftsmodell für Bürger und Kommunen, und es gründen sich derzeit deutschlandweit Genossenschaften zur Betreibung von Fotovoltaikanlagen oder Windanlagen – auch in unserem Land.

In Genossenschaften können sich sowohl Kommunen als auch Energieversorger, Verbände und Bürger für die wirtschaftliche Teilhabe zusammenfinden. Ähnlich könnten auch Modelle für andere erneuerbare Energieträger aussehen, so zum Beispiel für eine Biogasanlage mit angeschlossenem Nahwärmenetz für die Wärmeversorgung in der Gemeinde.

Meine Damen und Herren, es gibt seit vielen Jahren die Klimaschutzrichtlinie des Landes und seit dem 9. April dieses Jahres ist auch die Richtlinie zur Gewährung von Darlehen zur Förderung von Klimaschutz-Projekten in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft, kurz KlimaschutzDarlehensprogramm. Mit diesen beiden Förderinstrumenten flankiert die Landesregierung die erforderlichen Investitionen, die nötig sind, um die Anlagen und die notwendige Infrastruktur zu beschaffen, auf denen beispielsweise eine Erzeugergemeinschaft aufbauen kann.

Meine Damen und Herren, ich habe es bereits angedeutet, der Entwurf zu einem Kapitalanlagegesetz, den die Bundesregierung vorgelegt hat, enthält Festlegungen, die den beispielhaft genannten und vielen anderen Formen der wirtschaftlichen Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern oder Kommunen im Rahmen der Energiewende den Garaus machen würden. Insofern teilt die Landesregie

rung auch die Bedenken der Antragstellerin in Bezug auf den benannten Gesetzentwurf. Und nicht nur unsere Landesregierung hat entsprechende Bedenken, nein, diese Bedenken finden sich deutschlandweit bei den Finanzministerien und bei den für Energiefragen zuständigen Landesministerien wieder.

Nach dem Entwurf müssten alle, die künftig Kapital für ein Beteiligungsprojekt einsammeln wollen, neue Registrierungs- und Berichtspflichten erfüllen. Zusätzlich müsste eine Verwahrstelle damit beauftragt werden, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen und die genauen Zahlungsströme zu überwachen. Ferner müssen ein Interessenkonfliktmanagement und eine interne Revision etabliert werden. Ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement wäre ebenfalls zu etablieren. Das alles in Kombination kann schon eine unüberbrückbare Klippe für neue Projekte bedeuten.

Die Liste der Forderungen aus dem Gesetzentwurf ist jedoch noch länger. Bislang übliche sogenannte EinObjekt-Fonds sollen nur noch von Privatanlegern gezeichnet werden dürfen, wenn die Mindestzeichnungssumme 20.000 Euro beträgt. Dies dürfte nach Einschätzungen aus der Branche die meisten Bürgerbeteiligungsmodelle konterkarieren. Durchschnittlich liegen Anteile zum Beispiel bei Bürgerwindparks im Bereich von 2.000 bis 3.000 Euro, teilweise sind auch Beteiligungen schon ab 500 Euro möglich. Gerade diese geringen Einstiegsgrenzen sind für unser einkommensschwaches Land sehr wichtig und deshalb hat der federführende Finanzausschuss des Bundesrates gemeinsam mit dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und dem Wirtschaftsausschuss eine Stellungnahme vorbereitet, die der Bundesrat an die Bundesregierung richten soll. Mecklenburg-Vorpommern hat die entsprechenden Beschlüsse in den Ausschüssen nicht nur mitgetragen, sondern unterstützt.

Sie sehen, die Landesregierung teilt die Bedenken der Antragstellerin und hat die Kritikpunkte, die auch im Antrag benannt sind, bereits auf Bundesebene vorgetragen. Der geforderte Beschluss, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordern soll, sich mit ihren zur Verfügung stehenden Mitteln auf Bundesebene einzusetzen, ist also nicht notwendig.

Der mit der Energiewende einhergehende Umbau der Energieinfrastruktur muss nach Möglichkeit viele neue Energieerzeuger beziehungsweise Beteiligte an Erzeugungsanlagen etablieren. Mit dem finanziellen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Kommunen vor Ort wird gerade die regionale Wirtschaft gestärkt und die Akzeptanz vor Ort erhöht.

Energiewende heißt nicht nur, weg von atomaren und fossilen Energieträgern, es sollte auch ein Weg von Versorgungsoligopolen bedeuten. Daher kann man die Beteiligung an regionalen oder lokalen Energieprojekten nicht mit anderen Kapitalanlagen vergleichen.

Aus energiepolitischer Sicht darf die positive Entwicklung im Bereich der wirtschaftlichen Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen an der Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien nicht gebremst werden. Die Novellierung des Kapitalanlagegesetzes muss diesem Umstand Rechnung tragen!

Ich zitiere die Beschlussempfehlung der Bundesratsausschüsse, Zitat: „Insbesondere sollten Beschränkungen

der Rechtsformen, Festlegungen zur Höhe des Stammkapitals oder durch Zulassungsanforderung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht insoweit unterbleiben oder ausreichend differenziert beziehungsweise für die beschriebenen Bürgerenergieanlagen entsprechende Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, gestern wurden im Rahmen der AG Bürgerbeteiligung des Landesenergierates der aktuelle Stand des Gesetzesvorhabens vorgestellt und die Thematik diskutiert. Sie dürfen sicher sein, dass im Energieministerium alle neuen Erkenntnisse aufbereitet und dem im Bundesratsverfahren federführenden Finanzministerium zugearbeitet werden.

Ich kann also noch mal unterstreichen, das Problem ist der Landesregierung bekannt und sie setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits und selbstverständlich auch weiterhin entsprechend ein. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zum 22. Juli muss die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie ist aus Sicht der SPD-Fraktion grundsätzlich zu begrüßen, weil sie durch verbesserten Anlegerschutz die Verbraucherrechte stärkt und auch endlich Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen wird oder damit gezogen werden. Und wie es üblich ist, muss vor Umsetzung der EU-Richtlinie die Umsetzung in nationales Recht erfolgen. Das macht die Landesregierung, indem sie Anfang des Jahres das Kapitalanlagegesetz vorgelegt hat, übrigens ein Gesetzeswerk mit fast 600 Seiten.

Inzwischen gab es die Erste Lesung im Bundestag. Es gab die Beratung im Bundesrat am 1. Februar, insbesondere über den federführenden Finanzausschuss und mitberatend Umweltausschuss und Wirtschaftsausschuss, und es gab auch Mitte März die Anhörung der Sachverständigen im Finanzausschuss des Bundestages.

Im Ergebnis dieser Beratungen wird deutlich, dass es massive Kritik gibt am Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung und die berechtigte Sorge, dass, wenn es keine Änderung gibt am Kapitalanlagegesetz, zukünftig Bürgerenergieprojekte in Deutschland praktisch ausgeschlossen werden oder durch nicht vertretbare Beteiligungsbeiträge, Gründungs- oder Verwaltungskosten aus finanziellen Gründen einfach nicht mehr zu realisieren sind.

Worin bestehen die zentralen Kritikpunkte? Das sind im Wesentlichen, aus meiner Sicht, drei:

Erstens wird festgelegt, das private Anleger in der Regel mindestens 20.000 Euro zu investieren haben. Praxis, wir haben es gehört, bei uns in Mecklenburg-Vorpom- mern beginnend bei 500 Euro, bis hin zu 2.000 oder 3.000 Euro. Das ist das, was praktisch in der Realität bei

uns in Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung

kommt. Alles dieses wäre dann so nicht mehr möglich.

Zweiter Kritikpunkt. Die Eigenkapitalquote muss in der Regel mindestens 40 Prozent betragen. Auch hier ist zu sagen, die Eigenkapitalquoten bei unseren Bürgerwindparks, die jetzt in Vorbereitung sind, liegen bei etwa 10 Prozent, und das ist in der Regel auch schon schwierig zu realisieren.

Dritter Kritikpunkt. Bewährte Rechtsformen des Bürgerlichen Rechts, wie GmbH & Co KG, GbR, aber vor allen Dingen auch die insbesondere in Deutschland sehr bewährte Form der Genossenschaften werden vom Grundsatz her ausgeschlossen. Zulässig wären nur noch Investmentaktiengesellschaften beziehungsweise geschlossene Investmentkommanditgesellschaften.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Thema ist in der Öffentlichkeit wahrscheinlich aufgrund der Kompliziertheit nicht so richtig wahrgenommen worden in den letzten Wochen und Monaten. Allerdings müssen wir uns zumindest heute im Landtag auch darüber im Klaren werden, dass dieses Kapitalanlagegesetz, falls es keine Veränderungen gibt, gerade für Mecklenburg-Vorpom- mern katastrophale Auswirkungen hätte. Warum gerade für Mecklenburg-Vorpommern?

Im Gegensatz zu den westdeutschen Bundesländern gibt es bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bisher kaum Bürgerwindparks und Kommunalwindparks. Es gibt aber viele Aktivitäten vor Ort – Gott sei Dank, sage ich –, sodass Bürgerwindparks in den nächsten Monaten, in den nächsten Jahren entstehen könnten. Insbesondere im Zusammenhang mit der Neuausweisung von Windeignungsgebieten von circa 13.000 Hektar gibt es sehr, sehr konkrete Überlegungen vor Ort, einen Großteil dieser neu ausgewiesenen Eignungsgebiete für Bürgerwindparks und Kommunalwindparks zu nutzen.