Aber, sehr geehrter Kollege Holter, ich freue mich ja immer wieder über ihre grundsätzliche Kenntnis, was Sie, ob heute hier oder bei anderen Gelegenheiten, zur maritimen Wirtschaft abgeben. Ich würde mich dann...
Ich würde mich dann aber auch mal freuen, wenn Sie zum Beispiel heute an der Stelle die Kraft aufbringen würden, den zweiten Schritt zu gehen und tatsächlich Ihren Worten entsprechende Taten folgen ließen, um hier
die sind auch nicht immer billig, aber wir tun es dann auch, Herr Kollege Holter, mit Taten und stimmen dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu, der hier immerhin exklusiv 200 Millionen Euro für die Werftindustrie in diesem Land als Bürgschaftsrahmen vorsieht. Und das, was Sie eben getan haben, was Sie auch in der Vergangenheit schon getan haben, diese Vermischung auf der einen Seite des Bürgschaftsrahmens des Landes in Höhe von 1 Milliarde Euro, zu sagen, oh, das ist jetzt zu viel gewesen, auf der anderen Seite wird er jetzt reduziert auf 200 Millionen Euro, das stimmt so gar nicht.
Meine Erklärungen sind vom Empfänger aufzunehmen, Herr Kollege Holter, und deswegen sage ich Ihnen, Sie haben es zumindest versucht, den Leuten einzureden,
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Regine Lück, DIE LINKE)
dass sie hier in Zukunft vorher einen Bürgschaftsrahmen von 1 Milliarde Euro für die Werften hatten, was, Sie sagen es ja selbst, so nicht stimmt,
Sie selbst sagen, dass es so nicht stimmt, und jetzt inzwischen sind es 200 Millionen. Ich sage das an dieser Stelle noch mal, es sind 200 Millionen Euro exklusiv für einen einzigen Wirtschaftszweig in diesem Land.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ein Fünftel des gesamten Bürgschaftsrahmens! Ein Fünftel des gesamten Bürgschaftsrahmens! Das ist es.)
Das gibt es für keinen anderen Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern. Auch das ist eine Wahrheit.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte das vorhin schon mal angesprochen: Warum denn 200 Millionen Euro? Ich hatte die Frage selbst aufgeworfen, Herr Kollege Holter hat sie aufgegriffen: Warum nicht 250, nicht 300, nicht 500 Millionen Euro? Und ich hatte es ja auch schon ausgeführt, dass 200 Millionen Euro angesichts der Finanzkraft dieses Landes eine Menge Geld sind,
und dass es eben nicht nur um irgendetwas Fiktives geht, sondern dass man tatsächlich damit rechnen muss, dass das auch in Anspruch genommen wird.
Denn wenn eine Bürgschaft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht mit dem Risiko behaftet wäre, im Zweifelsfall bei Ausfall der verbürgten Hauptforderung zur Zahlung fertiggestellt zu werden, dann bräuchte man keine Bürgschaften. Oder um es einfach auszudrücken: Bei jeder Bürgschaft gibt es immer, und das betrifft nicht nur Landesbürgschaften, das Risiko der Inanspruch- nahme.
Deswegen sind 200 Millionen Euro äußerst real im Zusammenhang mit den im Land zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten. Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, spiegeln diese 200 Millionen Euro auch den konkreten Bedarf in unserem Land wider und sind nicht, wie hier versucht wird, uns weiszumachen, aus der Luft gegriffen.
Ich will das mal an zwei Punkten verdeutlichen. Sie haben das, wenn Sie sich für die Angelegenheit interessieren, ja selbst den Medien entnehmen können, es gibt derzeit einen aktuellen Bedarf zur Absicherung von Bauzeitfinanzierung bei einer Werft in diesem Land, nämlich bei der Nordic-Yards-Werft, in einem ungefähren Volumen von 140 Millionen Euro. Gleichzeitig eröffnet das vorgesehene Bürgschaftsvolumen einen weiteren Spielraum von 60 Millionen Euro, sodass auch für den Fall, dass kurzfristig die Absicherung anderer Aufträge im Land erforderlich werden sollte, das Land ohne Weiteres bei Bedarf einspringen könnte.
Und auf der anderen Seite, um auch mal das Volumen in ein Gesamtverhältnis zu stellen, ein paar andere Zahlen: Ich bin Anfang dieses Jahres in Hannover gewesen auf einer Veranstaltung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Thema „Offshoreenergie – maritime Wirtschaft“ und dort hat ein Vertreter der Werftindustrie gesagt, der Bereich Offshoreenergie, so, wie er sich in Deutschland nach den Planungen der Bundesregierung darstellt, eröffnet – wenn ich den Zeitraum jetzt richtig im Kopf habe, war es 2030 – bis 2030 für die hiesige maritime Wirtschaft ein Umsatzvolumen von rund 25 Milliarden Euro.
2030 sind 17 Jahre von heute an gerechnet – also das schaffe ich auch als Jurist gerade noch –, das sind 17 Jahre. Und wenn Sie jetzt diese 200 Millionen als Beitrag dieses Landes nehmen, als finanziellen Beitrag über die Bürgschaften dieses Landes und dann zu- grundelegen, dass wir ja nicht allein stehen, wir sind allein fünf Küstenländer, und ich bleibe dabei, ich habe es vorhin gesagt, Herr Kollege Holter, da zumindest gibt es offensichtlich Konsens, dass der Bund seiner Ver- antwortung gerecht werden muss, wenn wir also diese fünf Bundesländer nehmen mit einem Volumen, nur in der Größenordnung Mecklenburg-Vorpommerns von 200 Millionen Euro, sind wir bei 1 Milliarde Euro.
Wenn wir den gleichen Betrag noch mal nehmen und den Bund dazurechnen mit seiner gesamtstaatlichen Verantwortung, wie es in der Vergangenheit auch gelaufen ist, 50/50, dann wären wir pro Jahr mit einem Gesamtbürg
schaftsvolumen von 2 Milliarden dabei. Und wenn Sie das dann mal 17 rechnen, dann sind Sie nicht bei 25, dann sind Sie sogar bei 34 Milliarden Euro über 17 Jahre, nur um das mal deutlich zu machen, wie viel Geld tatsächlich auch 200 Millionen in der konkreten Situation sind.
Und natürlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kann man sich immer die Frage stellen, was ist, wenn jetzt zum Beispiel in einem Jahr 60 Millionen Euro Bürgschaftsvolumen hier im Land nicht reichen würden. Aber die Frage werden Sie sich auch stellen können, wenn Sie statt 200 Millionen 250 oder 300 Millionen nehmen,
weil Sie werden immer in die Situation zumindest hypothetisch reinkommen können, dass Sie sagen, da ist ein Auftrag mehr und da fehlen jetzt vielleicht 5 oder 10 Millionen an Bürgschaftsvolumen, um das abzusichern. Diese Frage, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werden Sie erst in einem einzigen Augenblick wirklich beantworten können, und, sehr geehrte Kollegen, dann sollte man sie auch tatsächlich beantworten, wenn sich diese Situation real stellt.
Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, halte ich diesen vorgesehenen Bürgschaftsrahmen von 200 Mil- lionen Euro für sinnvoll und angemessen. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss ja auch mal die Fraktion der GRÜNEN loben, man soll ja nicht immer Mobbing betreiben.
Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der GRÜNEN führen in ihrem Antrag zu Recht aus, dass es nicht sein darf, dass der Bund sich seiner gesamtwirtschaftlichen und gesamtstaatlichen Verantwortung für die maritime Wirtschaft entziehen kann. 60 bis 70 Prozent der Wertschöpfung in der maritimen Wirtschaft finden eben nicht hier im Norden, in den Küstenländern statt, sondern stattdessen tief im Süden, in Bayern und BadenWürttemberg.
Nein, Frau Kollegin Lück, das ist nicht so gekommen, das ist schon über Jahrzehnte so. Das hängt einfach damit zusammen, dass es auch in Süddeutschland Anlagenbauer gibt,
die entsprechende Anlagen herstellen. Und ich meine, man muss jetzt auch mal fairerweise sagen, man gibt einer gesamtstaatlichen Verantwortung entsprechend nach, wenn man sagt, alle sollen daran verdienen, aber eben alle sollen daran verdienen.
Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, stehe ich auf dem Standpunkt, auch die Unternehmen hier im Lande sollen entsprechend daran verdienen. Und man sollte vielleicht auch mal – ganz dezenter Hinweis,
ich weiß nicht, ich habe das nicht durchgeprüft –, aber vielleicht könnte man das noch mal bei der Landesregierung durchprüfen in dem Zusammenhang mit dem Bürgschaftsrahmen, ob nicht, um es auf Neudeutsch zu sagen, der sogenannte Local Content im Zusammenhang mit der Vergabe von Bürgschaften entsprechend erhöht werden soll, damit der Anteil dessen, was an Wertschöpfung hier im Lande stattfindet, eben doch gesteigert wird.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch mal auf die Verteilung der Wertschöpfung in der maritimen Wirtschaft zwischen Nord und Süd eingehen. Was wir mit unseren Landesbürgschaften – und auch das muss man bedenken, wenn man über die Höhe spricht – machen, ebenfalls in der Vergangenheit übrigens gemacht haben, bei den P+S Werften gemacht haben und weiterhin machen, das richtet sich dann in erster Linie an die Kollegen Seehofer, Kretschmann und Bouffier, ist natürlich ein Länderfinanzausgleich der ganz besonderen Art.
Wir als eines der finanzschwächsten Länder in Deutschland tragen die Risiken, deren Nutzen zu einem nicht unerheblichen Teil Unternehmen und damit der Finanz- und Wirtschaftskraft in anderen Bundesländern zugutekommt.
Und gerade vor dem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, finde ich es schon etwas beschämend, wenn der Parlamentarische Staatssekretär und Koordinator für die maritime Wirtschaft der Bundesregierung, Herr Kollege Otto von der FDP, sagt, das ist doch kein Problem der Bundesregierung, das sollen die Bundesländer mal untereinander klären. Das ist ein Punkt, der von der Bundesregierung bei ihrer gesamtwirtschaftlichen Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland und natürlich damit auch für die Küstenländer und letztlich hier für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt werden soll.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Länderfinanzausgleich, so will ich es mal nennen, war solange in Ordnung, wie die Leistung, die wir natürlich erst einmal im eigenen Interesse erbringen, auch und gerade vom Bund anerkannt wurde. Und ich wiederhole es deswegen noch mal: Es kann vor diesem Hintergrund eben nicht angehen, dass der Bund, wie es derzeit geschieht, sich aus der bisher hälftig mit den Ländern durchgeführten Absicherung der Schiffbauten durch Bürgschaften zurückzieht und Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, aber auch eben die anderen Küstenländer allein mit dieser wirtschaftlichen Aufgabe lässt.
Ich habe es bereits gesagt, dass allein das Wiederaufnehmen der früheren gemeinsamen Absicherung durch Bund und Länder – und ich kann nur hoffen, dass die Bundesregierung dort auch auf den Kollegen Glawe mit den Gesprächen hört –, dass die entsprechende Aufnahme einer 50-50-Absicherung das Bürgschaftsvolumen, das wir hier zur Verfügung stellen, exklusiv für die maritime Wirtschaft auf einen Schlag von eben 200 Millionen Euro zu einem Gesamtpaket von 400 Millionen Euro werden ließe.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das muss man deutlich sagen, wir werden dieses Ziel eben nicht erreichen, nicht mal ansatzweise, wenn wir, wie es