Unter Punkt 1.2 sind die Gründe für die Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzes klar geregelt.
Unter anderem – das haben Sie in Ihrer Begründung des Antrages auch aufgeführt, ich will es für alle noch mal verständlich vortragen – ist hier in den Ausnahmeregelungen aufgeführt, dass Ausnahmegenehmigungen
erteilt werden. Ausnahmen dürfen zugelassen werden, „wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert“.
Allein diese Regelungen verdeutlichen, dass es keine weitergehenden Möglichkeiten zur Bejagung von Rabenvögeln oder Graureihern in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Das hat der Minister gerade auch ausdrücklich betont. Lediglich das Töten von einzelnen Individuen – nicht einer ganzen Art, Frau Dr. Karlowski – aus den zuvor genannten Gründen ist unter der Maßgabe der Ausnahmegenehmigung durch die untere Jagdbehörde zulässig.
Dass der Bestand an Kolkraben, Krähen, Elstern und Graureihern in den zurückliegenden Jahren auch aufgrund des Fehlens von natürlichen Feinden und nicht der intensiven Landwirtschaft zurückgegangen ist, da verweise ich auf den in Ihrer Begründung aufgeführten Herrn Bellebaum, der ja festgestellt hat, dass der Grund für den Rückgang der Bodenbrüter nicht unbedingt in der intensiven Landwirtschaft zu suchen ist, sondern in dem hohen Besatz von Prädatoren, von Säugetierprädatoren.
Aber Sie führen Herrn Bellebaum auf in Ihrer Begründung. Ja, ist egal, was da drinsteht, Hauptsache, ich habe was stehen, oder was?!
Gerade die Entwicklung der Kolkrabenpopulation führt dazu, dass die Freilandhaltung – das hat der Minister eben auch schon gesagt – in Wildgehegen oder die Haltung von Schafen und Mutterkühen erschwert wird. So haben Kolkraben im vergangenen Jahr bei der Familie Paschmann im Kreis Mecklenburgische Seenplatte bei Penzlin 18 Frischlinge, 1 Mutterkalb und 35 Dammwildkälber getötet.
Um das elende Sterben dieser Tiere zu beschreiben, zitiere ich mal aus der „Bauernzeitung“ der 34. Woche des vergangenen Jahres. Ich zitiere: „Die Raben fliegen nicht selten in Schwärmen von einigen Hundert Stück ein. Gefährdet sind die Kälber in der Regel bis zum dritten, vierten Lebenstag, manchmal werden sie aber schon während der Geburt getötet. ,Augen raus, Zunge raus. Danach werden After und Bauchraum geöffnet. Es ist ein
Graus‘, berichtet der 72-jährige Hans Paschmann. Die Mutterkühe sehen dem Treiben hilflos zu. Ihr Schutzreflex ist offenbar auf Attacken aus der Luft nicht ausgebildet.“ Frau Dr. Karlowski, dazu werde ich Ihnen nachher ein Bild zeigen, was ich vor anderthalb Wochen bei mir vor der Haustür aufgenommen habe.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, inwieweit der Schutz von Dammwildkälbern, Kälbern aus der Mutterkuhhaltung oder der Schutz von Lämmern und Ferkeln aus Ihrer Sicht dem Schutz von Kolkraben nachsteht.
Wer ein noch lebendes Kalb ohne Augen und Zunge gesehen hat, der wird die Landwirte verstehen, die den Abschuss von einzelnen Tieren zur Abschreckung fordern. Für meine Fraktion gibt es keinen Unterschied im Tierschutz.
Gerade Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, fordern die Ökofreilandhaltung und die regionale Vermarktung. Gleichzeitig setzen Sie aber den Landwirten, die sich Ihrem Anliegen entsprechend verhalten, mit überzogenen Forderungen des Artenschutzes die Pistole auf die Brust. So sind gerade im Bereich der Schafhaltung und der Wildgehegehaltung die Margen derart knapp, dass der Verlust von Jungtieren Unternehmen die Existenz kosten kann.
Zur Angst um die wirtschaftliche Existenz kommt die tägliche Angst, die Weide aufzusuchen. Es ist Angst, wieder ein Tier ohne Zunge oder Augen, mit aufgehacktem After oder Bauchraum zu finden und letztendlich eine Nottötung vornehmen zu müssen. Diese Angst soll den Landwirten mit der Möglichkeit des Abschusses einzelner Individuen genommen werden. Aus diesem Grund begrüßt meine Fraktion ausdrücklich die Verwaltungsvorschrift des Ministers und lehnt den von Ihnen vorgelegten Antrag ab.
Kolkraben sind intelligente Tiere. Nach Abschuss einzelner Tiere ziehen sie sich sehr schnell zurück. Aus diesem Grunde halte ich persönlich die Vorgaben des Landwirtschaftsministers für unbedingt erforderlich. Und aus diesem Grunde und auch, weil wir nicht alleine sind in der Bundesrepublik mit solch einer Vorgabe – ich glaube, es gibt noch zehn andere Länder, die ebenfalls solche Verordnungen haben –, deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Recht schönen Dank.
Herr Kollege Lenz, das sei mir als Vorbemerkung gestattet: Ich danke Ihnen für die sachliche Art und Weise, wie Sie hier gesprochen haben, weil ich kam mir vorhin schon manchmal vor wie im Zirkus.
Ich muss Ihnen sagen, zu so später Stunde noch so ein ernsthaftes Thema diskutieren zu wollen, das halte ich einfach nicht für angemessen.
Insofern sollten wir uns wirklich ernsthaft überlegen, ob wir die Sitzung wirklich so lange durchführen müssen,
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir könnten noch was vorziehen.)