Protocol of the Session on April 24, 2013

Herr Müller, was ich unehrlich von Ihnen finde, ist, dass ich Ihnen in unserem ersten Gespräch, als Sie uns dieses gemeinsame Gespräch angeboten haben, eindeutig gesagt habe – das ist entsprechend meiner Erinnerung, viel- leicht erinnern Sie sich anders, Sie haben übrigens auch dieses gemeinsame Gespräch erst für einen Termin nach den Wahlen im Herbst angeboten meines Erachtens –,

(Heinz Müller, SPD: Nein.)

dass ich diesen Antrag, der hier vorliegt, erst einbringen werde.

(Heinz Müller, SPD: Nein, Herr Saalfeld. So ein Gespräch können wir jederzeit führen und wir sollten es, wenn wir es führen, fair führen.)

Schön, aber dass ich diesen Antrag hier noch einbringen werde, weil dies ein ganz wichtiger Wunsch der grünen kommunalen Mandatsträger ist und eben der Termin drückt,

(Andreas Butzki, SPD: Da frage ich aber noch mal nach bei uns.)

weil ja die Kommunalwahl 2014 ansteht,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ich dachte, Sie entschuldigen sich jetzt bei den kommunalen Trägern.)

dementsprechend wäre ein Termin im Herbst 2013 zu spät, das hatte ich Ihnen gesagt.

(Egbert Liskow, CDU: Jetzt ist es auch zu spät.)

Und dass Sie jetzt sozusagen hier Stimmung machen,

(Heinz Müller, SPD: Nein, Herr Saalfeld, das trifft nicht zu.)

dass ich mich bei Ihnen nicht melde et cetera,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

das habe ich Ihnen so angekündigt, ehrlich und trans- parent.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich glaube, dass wir uns hier nochmals länger auseinandersetzen müssen mit dem Unterschied von Datenschutz und den Erfordernissen von Offenlegung bestimmter Informationen von Trägern öffentlicher Ämter und Mandate. Bei Landtagsabgeordneten und Bundestagsabgeordneten schreit ja auch niemand nach Datenschutz, da wird das einfach praktiziert.

(Torsten Renz, CDU: Dafür gibt es aber auch Gesetze. Im Landtag macht man Gesetze.)

Da werden schließlich ähnliche Regelungen angewendet.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Der Innenminister hat es eben gerade ausgeführt – oder war es DIE LINKE, ich weiß es nicht mehr ganz genau –, dass wir das sofort wollen, dass wir also sofort alle Bürgermeister rausschmeißen wollen, das ist dem Umstand geschuldet, diese Inkrafttretungsklausel, die am Ende des Gesetzentwurfes steht, dass wir noch nicht genau wissen, wann denn die Kommunalwahl 2014 ist. Wie ich aber vorhin in meiner Rede dargestellt habe, ist es unser Ziel, dass wir mit der neuen Wahlperiode zu einer neuen Regelung kommen, dass wir also niemanden aus den Kreistagen, aus den aktuellen rausschmeißen.

(Dietmar Eifler, CDU: Das ist nicht unser Ziel.)

So etwas kann man sehr gut im Ausschuss dann noch entsprechend anpassen, wenn man weiß, wann der genaue Termin stattfindet. –

(Dr. Margret Seemann, SPD: Lassen wir mal.)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Manfred Dachner, SPD: Tosender Beifall. – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1753

zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(Egbert Liskow, CDU: Das ist schwer.)

Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und der Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V), Drucksache 6/1748.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/1748 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Beim Verdacht auf Straftaten, die außerhalb des Zollrechts angesiedelt sind, können in Mecklenburg-Vorpommern tätige Zollvollzugsbeamte zwar polizeiliche Stellen informieren, doch besteht kaum die Möglichkeit, verdächtige Personen an der Weiterfahrt zu hindern beziehungsweise diese vorläufig festzusetzen. Was bleibt, ist die Hoffnung auf rechtzeitiges Eintreffen der Polizei.

Juristisch betrachtet bietet sich uns folgende Lage: Die Beamten der Zollverwaltung verfügen in MecklenburgVorpommern derzeit noch nicht über polizeiliche Eilkompetenzen. Sie dürfen infolgedessen keine notwendigen Maßnahmen zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung treffen. Stattdessen haben sie die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen der zuständigen Vollzugspolizei zu warten.

Problematisch ist diese fehlende polizeiliche Eilbefugnis vornehmlich dann, wenn Zollbeamte beispielsweise einen flüchtigen Straftäter entdecken. Weil ihnen kein Festnahmerecht zusteht, verfügen sie lediglich über das Jedermannsrecht nach Paragraf 127 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung. Demnach ist jedermann befugt, jeden auch ohne richterliche Anordnung festzuhalten, wenn dieser auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird, der fluchtverdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Doch reicht diese Rechtsgrundlage nicht aus, um viele alltäglich vorkommende Gefahrensituationen zu bewältigen.

Nehmen wir nur einen im Pkw flüchtenden Tatverdächtigen. In diesem Fall greift das Jedermannsfestnahme

recht zu kurz, weil die Beamten der Zollverwaltung nach Beendigung ihrer Maßnahme eine Weiterfahrt nicht untersagen können, falls die Voraussetzungen des Paragrafen 127 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung, mithin ein Betroffen- oder Verfolgtsein auf frischer Tat, nicht vorliegen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Übertragung polizeilicher Eilbefugnisse auf die in MecklenburgVorpommern tätigen Beamten der Zollverwaltung.

Infolge der Verlagerung der zollamtlichen Aufgaben von den Grenzen in das Landesinnere ergeben sich nämlich zunehmend Situationen, in denen Zollbeamte immer öfter auch Maßnahmen außerhalb ihres ursprünglichen Zuständigkeitsbereichs ergreifen müssen. Gemeint sind vornehmlich die sogenannten Eilfälle, die den Zollbeamten im Rahmen ihrer Tätigkeit immer öfter begegnen. In diesen Fällen soll es ihnen zukünftig nach unserem Vorschlag ermöglicht werden, geeignete vorläufige Maßnahmen, wie etwa Festnahme und Feststellung der Identität, zu treffen. Die konkrete Lösung besteht in einer Änderung des Paragrafen 9 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Im neuen Absatz 3 heißt es im hier vorgelegten, von uns erarbeiteten Entwurf, Zitat: „Die Absätze 1 und 2 gelten für die Beamten der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist, entsprechend.“ Zu den polizeilichen Eilkompetenzen, auf welche die Beamten der Zollverwaltung nach der Neuregelung zugreifen können, gehören namentlich das Festnahmerecht, Untersagungsverfügungen, Feststellungen der Identität sowie als Ultima Ratio der Schusswaffengebrauch nach den Vorschriften, die ausreichend vorhanden sind.

In unserem Nachbarland Brandenburg änderte der Landtag am 6. Juni des vorigen Jahres das Polizeigesetz. Bis auf die GRÜNEN, die sich enthielten, stimmten alle Parteien der Initiative zu. Seitdem haben die auf brandenburgischem Territorium tätigen Zollbeamten endlich Rechtssicherheit. Wie die Kollegen der Bundespolizei dürfen sie per Haftbefehl gesuchte Personen oder auch Diebe zum Beispiel festnehmen. Sie können deren Identität überprüfen lassen, Fahrzeuge durchsuchen, Steuersünder und Schmuggler verhaften und auch notfalls von der Schusswaffe Gebrauch machen. Selbstverständlich müssen ertappte Langfinger zur weiteren Bearbeitung an die Landespolizei überstellt werden. Auch ist jemand, der illegal einreist und keine gültigen Ausweispapiere vorweisen kann, unverändert ein Fall für die Bundespolizei.

Geändert beziehungsweise ergänzt wurde der Paragraf 77 des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Er betrifft Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Bediensteten ausländischer Staaten im Land Brandenburg. Absatz 1 bezieht sich auf die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten eines anderen Landes, wobei hier ausdrücklich auf die Grundgesetzartikel 35, Rechtsamtshilfe der Behörden untereinander, und 91, Einsatz von Polizeikräften anderer Länder des Bundesgrenzschutzes verwiesen wird.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das gibt es ja gar nicht mehr.)

Im für uns entscheidenden Absatz 3 Satz 1 des Paragrafen 78 heißt es: „Absätze 1 und 2 gelten für Polizeibeamte des Bundes und für Vollzugsbeamte der Zollverwal

tung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs … bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist, entsprechend.“

Den Anstoß für die Gesetzesänderung hatte übrigens ein Uckermärkischer SPD-Landtagsabgeordneter gegeben. Infolge der anhaltenden Grenzkriminalität und wegen der scharfen Proteste von Unternehmen der Region verlangte Mike Bischoff die Mobilisierung aller zur Verfügung stehenden Uniformierten. Dazu zählt eben nun einmal auch der Zoll. Es war bislang jedoch unklar, warum der Zoll alle möglichen Kompetenzen hat, nicht aber die Eilkompetenz der Landespolizei, so Bischoff gegenüber einer Tageszeitung in seinem Land.

Bereits im September 2011 hatte der Landtag des Freistaates Sachsen durch eine Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes die Eilzuständigkeit auf Beamte des Zollvollzugsdienstes übertragen. Damit wurde eine weitere Lücke im Flickenteppich geschlossen, nachdem Baden-Württemberg und Bayern jeweils auf Initiative des deutschen Zolls und der Finanzgewerkschaft entsprechend vorgeprescht waren.

Für Mecklenburg-Vorpommern besteht schon wegen der ausufernden Grenzkriminalität zu Polen dringend Handlungsbedarf.