Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union am Dienstagabend auf die Grundzüge zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 verständigt.
Die gemeinsame Agrarpolitik gehört seit Beginn der Einigung Europas zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Im Unterschied zu allen anderen Politikbereichen wird die Agrarpolitik mit den Direktzahlungen allein durch die EU finanziert. Seit Jahrzehnten sinkt dieses Budget kontinuierlich. Ende der 70er-Jahre lag der Anteil der Agrarausgaben am EU-Budget noch bei 75 Prozent bei 9 Mitgliedsstaaten. In diesem Jahr sind es noch knapp 42 Prozent bei 27 Mitgliedsstaaten, Tendenz weiter sinkend. Insgesamt werden von 2014 bis 2020 für die erste und zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik rund 373,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Globalisierung, Klimawandel und die Stärkung des ländlichen Raumes werden das zukünftige Profil der GAP prägen.
Meine Damen und Herren, die Staats- und Regierungschefs hatten sich auf einer Sitzung am 7. und 8. Februar dieses Jahres auf einen Finanzrahmen geeinigt. Mit 959,9 Milliarden Euro Gesamthaushalt haben sie eine moderate Kürzung gegenüber der jetzigen Förderperiode beschlossen. Für den Agrarhaushalt waren 38,8 Prozent, das heißt 373,1 Milliarden Euro im Gesamtetat vorgesehen. Der überwiegende Teil von 277,8 Milliarden Euro sollte für die Direktzahlung im Rahmen der ersten Säule und der restliche Teil von 84,9 Milliarden Euro für die Maßnahmen der zweiten Säule zur Verfügung gestellt werden.
Aus Sicht meiner Fraktion zeigte der Kompromiss der Staats- und Regierungschefs die deutliche Handschrift der Kanzlerin Angela Merkel.
Er ist sehr gut geeignet, um die bisherige positive Entwicklung sowohl im Hinblick auf die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum als auch die wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaftsunternehmen in MecklenburgVorpommern in Zukunft zu gewährleisten.
Am Dienstagabend haben die EU-Landwirtschaftsmi- nister nun weitere Festlegungen getroffen. Sie betrafen
insbesondere die Kürzungen der Direktzahlungen, die Einführung einer freiwilligen Kappung, die Einführung eines obligatorischen Greenings und die Möglichkeit, 15 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen erster und zweiter Säule verschieben zu können. Und genau hier beginnen die Herausforderungen für die einzelnen Mitgliedsstaaten.
Meine Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Kappung grundsätzlich abzulehnen ist. Jeder Hektar ist uns gleich viel wert.
Einen weiteren Schwerpunkt der Auseinandersetzung wird die Umsetzung der Greeningmaßnahmen darstellen. Durch das neu eingeführte Greening werden die Direktzahlungen verstärkt an Umweltleistungen gebunden. Das Greening ist verpflichtend für alle Landwirte. Die Greeningzahlung als Entgelt für zusätzliche Umweltleistungen beträgt 30 Prozent der Direktzahlungen. Meine Fraktion geht davon aus, dass Greeningmaßnahmen nicht zu Flächenentzug und zu verminderter Produktion von Nahrungsmitteln führen dürfen. Hier stehen wir in der Verantwortung gegenüber 800 Millionen Menschen in der Welt, die Hunger leiden.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Hunger wird exportiert durch die Lebensmittelexporte.)
Meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt der künftigen nationalen Agrarpolitik ist die finanzielle Ausgestaltung der ersten und zweiten Säule. Hier gibt es zahlreiche Forderungen, Gelder der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten. Den Landwirten soll dies mit der Zusage schmackhaft gemacht werden, dass sie das Geld durch verschiedene Programme zurückerhalten können. Klar ist hierbei allerdings, dass ohne Erfüllung von Auflagen keine Gelder fließen.
Den Kommunen und Bürgermeistern soll eine solche Umschichtung dadurch schmackhaft gemacht werden, dass ihnen Kindergärten, Dorfstraßen und Dorferneuerungsmaßnahmen versprochen werden. Gleichzeitig wird den Umweltverbänden zugesagt, dass die Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie oder zur Umsetzung der Europäischen Vogelschutz- und FFH-Richtlinie verwandt werden.
Klar ist aber, das Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Ist es den Landwirten erst einmal aus der ersten Säule im Bereich der Direktzahlungen genommen, werden die Begehrlichkeiten aus anderen Bereichen groß.
Aus diesem Grunde lehnt meine Fraktion eine Mittelverschiebung aus der ersten Säule in die zweite Säule grundsätzlich ab.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits anfangs ausführte, war bis letzte Woche noch damit zu rechnen, dass eine zügige Einigung hinsichtlich der Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik auf EU-Ebene zu erwarten ist. Mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments vom Mittwoch der vergangenen Woche ist damit nicht mehr zu rechnen. Vielmehr stellt sich nunmehr die Frage, wie schnell sich Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission auf einen neuen Finanzrahmen einigen können. Diese Einigung ist allerdings Voraussetzung für die weitere Ausgestaltung der nationalen Agrarpolitik der kommenden Jahre. Aus diesem Grund müssen wir uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass seitens des Europäischen Parlaments, aber auch des Europäischen Rates und der Kommission die Grundlagen für die nationale Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik gefasst werden.
Meines Erachtens ist derzeit nicht mehr davon auszugehen, dass die Ausgestaltung des Finanzrahmens der neuen Förderperiode noch vor dem Jahr 2014 abgeschlossen sein wird. Klar herausstellen möchte ich nochmals, dass der Kompromiss des Europäischen Rates, der Beschluss der Agrarminister für den ländlichen Raum, aber auch für die Landwirtschaftsunternehmen unseres Landes Planungs- und Investitionssicherheit bedeuten. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das jetzt eben, die Einbringung, vernommen hat und sieht sich den Antrag an, dann muss man den noch mal in Ruhe durchlesen, würde ich sagen,
denn daraus könnte sich gegebenenfalls ein kleiner Widerspruch ergeben. Ich hoffe, dass der Referent, der die Rede geschrieben hat, das dann auch wahrgenommen hat, Herr Schütt. Sie lächeln ja schon so ein bisschen, insofern ist Ihnen der Widerspruch wahrscheinlich selber …
(Vincent Kokert, CDU: Das ist der Unterschied zwischen Regierung und Parlament. Wir haben nicht so viel Zeit, jede Rede noch mal zu besprechen.)
Ich glaube, das wäre ganz gut, Herr Kokert, wenn Sie das auch mal anweisen würden, dass Ihre Referenten zunächst erst mal mit Ihnen über die Themen reden.
Aber um es mal ganz ernsthaft zu sagen, es ist ja natürlich so, ich habe das schon vermutet, Herr Schütt, dass Sie versuchen wollen, jetzt eine Laudatio auf das Verhandlungsergebnis der Bundesregierung abzuhalten, was denn da im Februar im Ministerrat der Regierungschefs der 27 Mitgliedsstaaten an heroischen Entwicklungen stattgefunden hat. Ich glaube, die Allgemeinheit in Europa sieht das etwas differenzierter.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)
… weil wir arbeiten ja auf eine neue Entwicklung in diesem Jahr hin, da kann ich mir schon gut vorstellen, dass das Europaparlament, das nehme ich zumindest ernst und ich glaube, das sollten wir auch erkennen, die 27 Mitgliedsstaaten, den vom Rat jetzt entwickelten Haushaltskompromiss ablehnt. Das hat es in der Geschichte der Europäischen Union noch nicht gegeben. Insofern ist der Sieg, den Sie hier verkündet haben, der Bundeskanzlerin, glaube ich, doch ein Stückchen geschmälert. Wenn das Europaparlament – und wir haben uns ja nun damit laufend auseinanderzusetzen – erklärt, dass die, in Klammern, 960 Milliarden Euro, unterm Strich netto nicht ausreichen, um die Aufgaben der Europäischen Union zu erfüllen, dann muss man einfach erkennen, dass das ein Prozess ist, den wir jetzt abzuarbeiten haben,
damit die europäische Umsetzung nicht nur der Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklung jetzt ins Straucheln kommt, sondern keiner kann sich heute sicher sein, wie eigentlich und wann wir überhaupt zu einem endgültigen Ergebnis kommen.
Und das bedeutet für die Agrarpolitik, für die ländlichen Räume, wir haben keine Planungssicherheit, wir haben keine Rechtssicherheit. Wir versinken eher erst mal in
Fragen und in Auseinandersetzung um das sogenannte Triologverfahren, das heißt der Rat, die Kommission, das Europaparlament werden sich jetzt in den nächsten Wochen und Monaten in heftige Auseinandersetzungen verstricken, die die Allgemeinheit in Europa nur schwer nachvollziehen kann.
Nichtsdestotrotz ist es so, ausgerechnet an meinem Geburtstag, am 13. März, ist der Papst gewählt worden.