„Das Bild der Sicherheitsbehörden von Straftaten ‚im Phänomenbereich ‚Politisch motivierte Kriminalität – rechts‘‘ sei ‚realistisch und umfassend‘, hieß es da knapp zwei Monate vor Auffliegen des NSU.“ Zitatende.
Und heute, liebe Kolleginnen und Kollegen? Heute passiert leider auch nichts. Und das ist sehr bedauerlich.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Mann, Mann, Mann, Mann! – Stefan Köster, NPD: Sie sind ein richtiger Betroffenheitsspezialist.)
Lieber Kollege Ritter! Also erstens hoffe ich nicht, dass das Thema Aufarbeitung abgeschlossen ist. Das kann ich auch nicht erkennen, zumindest mit denen, mit denen
wir zusammenarbeiten, ob das die Untersuchungsausschüsse sind, ob das die jeweiligen Behörden sind, können wir das nicht erkennen. Dass das Thema in der Öffentlichkeit nicht mehr ganz an vorderster Stelle steht, nehme ich auch wahr, aber das können Sie nun schlecht den Behörden, dem Parlament oder anderen andienen, das ist offensichtlich eine Entwicklung, die wie bei so vielen Ereignissen nachher eintritt.
Und das Dritte, was ich vorwegschicken will, ist, natürlich müssen wir uns alle auch fragen: Haben wir möglicherweise auch Fehleinschätzungen gemacht? Wieso heißt es immer nur, die Behörden, die jeweiligen, haben Fehleinschätzungen gemacht? Ich bin seit 9. November 2006 Innenminister,
seit der Zeit auch in der PKK mitverantwortlich. Davor hatte ich mit der PKK nichts zu tun. Sie sind seit 2004 in der PKK, davor war es Kollege Neumann. Ich habe mich mit den Protokollen befasst, ich habe in den Protokollen keine Ausführungen von Fragen gefunden, die sich mit der Frage von Morden im Zusammenhang mit den Ereignissen in Deutschland in Gänze befasst haben, ich habe keine Fragen gefunden im Zusammenhang mit NSU, ich habe keine Fragen im Zusammenhang gefunden, ob möglicherweise rechtsextremistische terroristische Vereinigungen oder Ähnliches in der Richtung sind. Also müssen wir uns auch...
Ich kann ja nur, also, lieber Kollege Ritter, wenn ich jetzt, wenn ich jetzt zum Besten gebe, was Sie in den vergangenen Zeiten aus den PKK-Sitzungen
die aus der CDU in der PKK gesessen haben als damalige Oppositionspartei, Sie haben alle diese Erkenntnisla
ge nicht gehabt. Mein Kollege hat sie zum damaligen Zeitpunkt auch nicht gehabt. Und offensichtlich haben die Behörden auch andere Ermittlungen. Deswegen, glaube ich, die Frage gilt auch für alle, die hier gestellt wird. Wieso hat sich keiner mit der Frage befasst? Und nichts anderes habe ich gesagt. Das betrifft weder Sie noch andere.
Was ist denn der Grund für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses? Der Grund für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses ist, Missstände aufzuklären. Und die können wir zumindest, was die Ereignisse betrifft, im Rahmen der Arbeit derzeit nicht erkennen.
Und trotzdem bleibt es dabei, meine Damen und Herren, mit der Aufdeckung der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund im November 2011 wurde nicht nur eine bis dahin für unmöglich gehaltene Verbrechensserie sichtbar, sondern letztendlich auch das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden unserer Bundesrepublik Deutschland und der Länder und damit auch MecklenburgVorpommerns erschüttert.
Als Folge dessen befassen sich Regierung und Parlamente in Deutschland mit der Aufarbeitung und den erforderlichen Konsequenzen von Versäumnissen bei den Sicherheitsbehörden. Und da kann ich nur sagen, da sind wir noch lange nicht am Ende, weil immer wieder suggeriert wird, es geschieht nichts. Wir müssen dabei aber auch erst die Ergebnisse abwarten.
Klar ist, und das habe ich von Anfang an bei allen Ausführungen immer wieder gesagt, in den Sicherheitsbehörden in Deutschland wurden Fehler gemacht. Es hat Ermittlungspannen gegeben, gerade bei der Zusammenarbeit der Behörden untereinander. Diese Fehler müssen und werden grundsätzlich aufgearbeitet. Alle notwendigen Konsequenzen sind daraus zu ziehen und so zu gestalten, dass sich so etwas definitiv nicht wiederholen darf. Das durch die Taten zerstörte Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden und unsere Rechtsordnung muss wieder aufgebaut werden. Dazu gehört ausdrücklich auch, und dem stimme ich bei, die Information der Öffentlichkeit über den Stand der Ermittlungen.
Im November 2011, und das hat sich nun mal nicht das Land ausgedacht oder andere, hat der Generalbundesanwalt das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen zum NSU beauftragt. Das Ermittlungsverfahren umfasst die Aufklärung von zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und mindestens 15 Raubüberfällen. Im November 2012 hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen Beate Zschäpe und vier vermeintliche Helfer erhoben. Die erste Verhandlung wird in Kürze stattfinden.
Zu Mecklenburg-Vorpommern lässt sich auf der Grundlage bisheriger Ermittlungen Folgendes feststellen: In Mecklenburg-Vorpommern sind keine Akten vernichtet worden, weder von der Polizei noch vom Verfassungsschutz. Alle Ansatzpunkte und Hinweise wurden fachlich korrekt ausermittelt. Es wurden bislang keine, ich wiederhole, keine Beziehungen des NSU-Umfeldes nach Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Die Hinweise auf Campingurlaub des NSU-Trios in Mecklenburg-Vorpom- mern wurden durch die Ermittlungen nicht bestätigt.
Die BAO Trio Mecklenburg-Vorpommern hat ein Konzept zur Ermittlung möglicher Aufenthalte von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe auf Campingplätzen erarbeitet. Im fraglichen Jahr 2010 waren rund 840.000 Besucher auf Campingplätzen registriert. Es waren rund 11 Millionen Personendaten. Die Polizei hat insgesamt 228 Campingplätze aufgesucht, um deren Unterlagen mit den Beschuldigtenpersonalien abzugleichen. Sofern die Unterlagen überhaupt noch vorhanden waren, erfolgte dieser Abgleich rückwirkend und oftmals auch händig. Dies als Beispiel auch zum Ermittlungsaufwand, der betrieben wurde, weil ja immer unterstellt wurde, wir haben uns nicht intensiv auch in der Aufarbeitung der jetzigen Fehler mit der Materie befasst.
Behauptungen, die Sicherheitsbehörden hätten bereits 2002 mögliche Verbindungen zwischen der Szenepostille „Der Weisse Wolf“ und Geldzahlungen des NSU erkennen können, sind abwegig. Die Bedeutung der Abkürzung NSU und die Erkenntnis, dass es sich dabei um eine rechtsterroristische Vereinigung handelt, hatten die Sicherheitsbehörden erst im November 2011. Und Gleiches gilt für alle anderen auch in Mecklenburg-Vorpom- mern.
Zu der in den Medien wiederholt angesprochenen Observation im Jahr 1999 beim NPD-Rechtsanwalt Dr. Eisenecker ist festzuhalten, dass dies lediglich einer Kontaktfeststellung zwischen Dr. Eisenecker und weiteren Personen diente. Für die Ermittlung war alleine – alleine und ausschließlich – das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen zuständig. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde im Auftrag für das Thüringische Landesamt tätig.
Und sechstens, schon mehrmals hier angeklungen, der Generalbundesanwalt hat mit Schreiben vom 6. Feb- ruar 2013 ausdrücklich mitgeteilt, dass die durchgeführten Ermittlungen keine Erkenntnisse über persönliche Kontakte der NSU-Mitglieder zu Personen aus Mecklenburg-Vorpommern, zu den Untergetauchten der Gruppe erbracht haben. Nun mag man dem Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht unbedingt glauben, möglicherweise auch den Behörden des Landes, die derzeit die Ermittlung führen, aber ich gehe zumindest davon aus, wenn man schon kein Vertrauen in den Verfassungsschutz des Landes MecklenburgVorpommern möglicherweise hat, dass Sie zumindest Vertrauen in den Generalbundesanwalt haben. Und der hat dies nun mal schriftlich mitgeteilt.
Meine Damen und Herren, so viel zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. In der Nachschau muss immer der damalige Kenntnisstand der Ermittler betrachtet werden. Und das wurde hier schon mehrmals erwähnt. Es gab seinerzeit keine substanziellen Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund, die durch Ermittlungen bestätigt werden konnten. Deswegen waren die Ermittlungen im privaten Umfeld der Mordopfer erforderlich und Fachleute sagen, sie waren letztendlich auf dem Erkenntnisstand auch fachliche Pflicht.
Klar ist, und auch das möchte ich heute noch einmal ausdrücklich betonen, die Aufarbeitung ist noch lange nicht beendet. Es gilt, die Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse, der Bund-Länder-Kommission
Bis jetzt ist festzuhalten, es hat keine grundlegenden Versäumnisse der Mitarbeiter bei Polizei und Verfassungsschutz und der damals verantwortlichen politischen Führung gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass in den Verfassungsschutzbehörden seit 2006 zum Teil personell und vor allem seit November 2011 alles beim Alten geblieben ist. Neben den Untersuchungsausschüssen und der Expertenkommission Rechtsterrorismus hat auch die Innenministerkonferenz im letzten Jahr verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet und unter erheblichem Aufwand umgesetzt – auch personellem Aufwand, der auch das Land Mecklenburg-Vorpommern betrifft.