Meine sehr geehrten Damen und Herren, was oftmals übersehen wird beim Einsatz von Geld, es gibt wohl kaum einen wirtschaftlichen Bereich, bei dem die Selbstfinanzierungsquote so günstig ist wie bei der energetischen Sanierung.
Nach einer aktuellen Prognos-Studie zu gesamtwirtschaftlichen Effekten energieeffizienten Bauens und Sanierens könnten Investitionen über 838 Milliarden Euro bis 2050 über 372 Milliarden Euro Einsparungen nur im Energiebereich erzielen, darüber hinaus 200.000 bis 300.000 Arbeitsplätze schaffen.
aber Deutschland wird von der Umsetzung auch erheblich profitieren durch mehr Arbeitsplätze, durch Wachstum und die Reduzierung von CO2 und durch die Einsparungen von Energiekosten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat in Vertretung des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Justizministerin Frau Kuder.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die im Antrag zur Rede stehende EU-Energieeffizienz-Richtlinie ist am 4. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten. Die neue Richtlinie ersetzt die bisherigen EURichtlinien zu Energiedienstleistungen sowie KraftWärme-Kopplung. Sie vereint eine Vielzahl an Maßnahmen mit dem Ziel, den Primärenergieverbrauch der EUStaaten bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu reduzieren.
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten, also bis zum Juni des kommenden Jahres, in nationales Recht umzusetzen. Die Federführung innerhalb der Bundesregierung liegt beim Wirtschaftsministerium. Erst wenn erkennbar ist, welche Aufgaben für die Länder aus der Umsetzung der Richtlinie erwachsen, können konkrete landespolitische Maßnahmen zur Begleitung der neuen Rechtsnorm diskutiert werden. Dennoch möchte ich gleich einige landespoliti
Mit dem zweiten Punkt des Antrages wird die Landesregierung aufgefordert, an die Adresse des Bundes konkrete Forderungen zur Ausgestaltung von dessen Förderprogrammen zu richten. Inhaltlich steht die Landesregierung voll und ganz hinter den Forderungen aus dem Antrag. Die Landesregierung hat jedoch keine offiziellen Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Förderprogramme des Bundes. Dennoch nutzen wir politisch wie auch auf der Arbeitsebene alle Kontakte, um nachdrücklich Inhalte in unserem Sinn in entsprechenden Richtlinien zu fixieren.
Im ersten Teil der Richtlinie wird unter anderem fest- gelegt, dass die Mitgliedsstaaten ein nationales Energieeffizienzziel zur Reduktion des Energieverbrauches bis 2020 festlegen müssen.
Der zweite Teil der Richtlinie beinhaltet wesentliche Maßnahmen der effizienten Energienutzung. Dazu zählt etwa die Festlegung, dass eine Zentralregierung ab 2014 eine jährliche Sanierungsquote in Höhe von drei Prozent der Gesamtnutzfläche eigener, beheizter und/oder gekühlter Gebäude erzielen muss. Ferner darf die Zentralregierung nur noch Produkte, Dienstleistungen und Gebäude mit hoher Energieeffizienz beschaffen.
Des Weiteren beinhaltet dieser Teil der Richtlinie das zentrale Element der Energieeffizienzverpflichtungen. Dennoch wird zunächst der durchschnittliche jährliche Endenergieansatz der Jahre 2010 bis 2012 ermittelt. Die Mitgliedsstaaten müssen dann sicherstellen, dass jährlich 1,5 Prozent des zuvor festgestellten Endenergieabsatzes im Zeitraum von 2014 bis 2020 eingespart werden.
Bei der Erfüllung dieses Ziels wird den Mitgliedsstaaten die Wahl gelassen, ob sie Energieversorgungsunternehmen verpflichten, dieses Endenergieeinsparziel zu erreichen, oder ob die Zentralregierung strategische Maßnahmen wie Förderprogramme oder Energiesteuern nutzt, um zur gleichen Einsparung zu kommen. Letzteres beruht auf einer Forderung Deutschlands.
Im dritten Teil sind Festlegungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen Energieumwandlung, Energieübertragung und Energieverteilung enthalten. Die Mitgliedsstaaten müssen dazu umfassende Potenzialanalysen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und effiziente Wärme- und Kälteversorgung durchführen sowie Politiken und Strategien zum Ausbau effizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wärme- und Kälteversorgung ergreifen.
Der letzte Teil der Richtlinie trifft Festlegungen zu horizontalen Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Energieeffizienzziele beitragen. Demzufolge sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Verbraucher über die verfügbaren Energieeffizienzmechanismen, insbesondere Energiedienstleistungen, sowie Finanzinstrumente und Förderungen informiert werden und diese Informationen transparent und leicht zugänglich sind.
Abschließend werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis April 2014 und in der Folge alle drei Jahre in sogenannten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen
über die ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie erwartete und erzielte Einsparungen zu berichten. Zusätzlich zu den EnergieeffizienzAktionsplänen müssen die Mitgliedsstaaten ab April 2013 in jährlichen Berichten über die Fortschritte bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienzziele berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Energieeffizienz ist seit Langem in aller Munde und wird gelegentlich auch als ein Schlüssel zur Energiewende bezeichnet. Im europäischen Maßstab sind die bislang erreichten Ergebnisse, gemessen an der Zielstellung eines um 20 Prozent reduzierten Primärenergieverbrauches, bis zum Jahr 2020 nicht ausreichend. Dies begründet, dass die neue Richtlinie den Mitgliedsstaaten konkrete Vorgaben auferlegt und eine detaillierte Evaluierung und Berichterstattung fordert.
Meine Damen und Herren, was können wir in Mecklenburg-Vorpommern zur Verbesserung der Energieeffizienz aus der neuen Richtlinie ableiten und bereits jetzt tun? Die Vorbildfunktion der Landesregierung ist unbestritten. Der Betrieb für Bau und Liegenschaften setzt deshalb schon länger die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Pilotprojekte ein, die deutlich über den gesetzlichen Standards zum Beispiel der Energieeinsparverordnung liegen. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Polizeistation Heringsdorf, das neue Depotgebäude für das Landesamt für Denkmalpflege in der Schweriner Stellingstraße oder das neue Rechenzentrum der Greifswalder Universität genannt.
Auch die Förderrichtlinie Klimaschutz des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung wird für effizienzsteigernde Maßnahmen eingesetzt. Aufgrund der Bedeutung des Themas reicht das Energieministerium hierfür die höchsten Förderquoten von 30 Prozent beziehungsweise für kommunale Vorhaben sogar von 50 Prozent aus. Auch dazu möchte ich einige Beispiele herausgreifen: die Plus-Energie-Schule in Rostock, die Kita Sonnenschein in Wismar oder die Regionalschule in Lübtheen.
Neben Gebäuden bergen betriebliche Produktionsprozesse ein großes energetisches Potenzial. So wurden etwa Bäckereien und Wäschereien bei der energetischen Sanierung ihrer technischen Einrichtungen unterstützt. Insgesamt wurden für Effizienzmaßnahmen in den zurückliegenden fünf Jahren fast 4 Millionen Euro aus der Förderrichtlinie Klimaschutz bereitgestellt. Diese Förderpraxis wird das Energieministerium auch in Zukunft beibehalten beziehungsweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausbauen.
Es hilft aber nicht das Fördern allein. Bereits jetzt vor der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie stehen in
Deutschland wirkungsvolle Gesetze zur Verfügung. Als wichtigste Instrumente hinsichtlich Energieeffizienz seien genannt die Energieeinsparverordnung, das ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz, das große Überschneidungen mit der Energieeffizienz beinhaltet, das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz.
Gerade mit den beiden letztgenannten Rechtsnormen haben EU und Bund einen Instrumentenmix geschaffen, mit dem der spezifische Energieverbrauch von ausgewählten Produktgruppen durch die Festlegung einer Obergrenze permanent verringert wird. Parallel soll der
Käufer gut sichtbar über den Energieverbrauch informiert werden, damit er seine Kaufentscheidung entsprechend fällen kann.
Neben Fördern von einzelnen Maßnahmen und dem Einfordern von grundsätzlichen Maßnahmen gibt es gerade für die Energieeffizienz noch ein drittes großes Betätigungsfeld, das sind Information und Beratung. Wer trennt sich schon freiwillig von einem Kühlschrank, der 15 Jahre lang ohne Reparaturen gelaufen ist? Hier müssen wir in Zukunft verstärkt ansetzen. Nur qualifizierte und neutrale Beratung, die sich eben nicht nur auf den Gebäudebereich beschränkt, kann den Stau bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen abbauen.
Im Rahmen des Landesenergierates wird über neue Beratungsangebote nachgedacht. Es gibt jedoch schon vielversprechende Beratungsangebote und entsprechend gerüstete Institutionen im Land. Daher muss man genau ausloten, was man ausbauen oder besser zuschneiden kann, bevor man eine weitere Institution begründet.
Meine Damen und Herren, mit Verhaltensänderung kann der Einzelne, mit Prozesssteuerung kann ein Unternehmen Energieeffizienzgewinne erzielen. Das ist die im Zweifel kostenfreie Software. Daneben lassen sich auch effizientere Produkte einsetzen, das ist die Hardware, die Anschaffungskosten verursacht und im Zweifel längere Zeit zur Amortisation benötigt. Von entscheidender Bedeutung wird daher bei der Beratung die Zusammenarbeit von Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverbänden, Handwerks- und Handelskammern, Umweltverbänden und weiterer Verbände und Institutionen sein, wie diese bereits jetzt im Rahmen des Landesenergierates zusammengesetzt sind. Neben dem Ziel der Energieeffizienz mit entsprechend technischer Beratung sollte auch die Finanzierung von Maßnahmen zum Gegenstand einer Beratung werden.
haben ja das Ziel auch genannt, Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent steigern. Noch ist unserer Meinung nach aber völlig unklar, wie die Bundesregierung das tun will. Die Richtlinie lässt nämlich mehrere Handlungsoptionen zu.
Weitgehend klar hingegen ist, dass vor der Bundestagswahl auch kaum etwas passieren wird. Die schwarzgelbe Regierung wird sich nicht groß ins Zeug legen,
und deren Einsparziele verwässert. Das müssen Sie ja ehrlich zugeben. So hätte selbst die Wirtschaft eine dreiprozentige Einsparverpflichtung akzeptiert. Die Richtlinie schreibt nun 1,5 Prozent vor. Inwieweit die Umsetzung in nationales Recht 1 : 1 oder ambitionierter erfolgt, hängt also maßgeblich von der künftigen Bundesregierung ab, denn bei den Anforderungen der Richtlinie handelt es sich um Mindestanforderungen. Mehr geht natürlich auch.