Protocol of the Session on January 31, 2013

Ein zentraler Baustein der Energiewende ist aus meiner Sicht neben dem Ausbau der Alternativenergien, dem daran gekoppelten notwendigen Ausbau der Netze, der Speicherung und der Novellierung des EEG-Gesetzes vor allen Dingen aber die Reduzierung des Stromverbrauchs in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Hier gibt es zum Teil noch sehr große Einsparpotenziale. Das betrifft sowohl die Wirtschaft als auch die öffent- lichen und privaten Verbraucher und erfordert intelli- gente, energieeffiziente Lösungen und zukunftsfähige Konzepte. Durch den Einsatz energieeffizienter Technologien sind in der Industrie bis zu 40 Prozent Energiereserven aktivierbar.

Ich denke, in diesem Zusammenhang aber auch an kleinere Maßnahmen im öffentlichen Bereich. Bei der Straßenbeleuchtung besteht beispielsweise ein nachweisliches Einsparpotenzial von bis zu 40 Prozent durch den Einbau von Leuchtdioden, Tageslichtsensoren, Natriumdampflampen, Dimmen der Leistung in verkehrsarmen Zeiten et cetera. Im Land haben wir dafür auch schon ein paar Beispiele, beispielsweise in Schwerin, in Rostock, Stralsund und in Neubrandenburg und in vielen kleineren Städten. Und auch der Schulbereich bietet Einsparpotenziale, zum Beispiel Einbau von Bewegungsmeldern in Sporthallen, einen programmierten Abgleich der Heizung und Stundenpläne et cetera.

Neben dem öffentlichen Bereich darf der private Bereich und damit die Mitverantwortung der Bürger nicht ausgeblendet werden. Im Schnitt gibt es in den meisten Haushalten erhebliche Einsparreserven von bis zu 30 Prozent, ohne negativen Einfluss auf den Lebensstandard befürchten zu müssen.

Ergo: Es gibt in allen Bereichen große Einsparpotenziale und effektives Haushalten mit Energie führt nicht zu einem Verlust an Lebensqualität. Und diesen Aspekt gilt es zu berücksichtigen, wenn wir darüber sprechen, die Energiewende sozial zu gestalten.

Fakt ist aber auch, dass durch Energiesparen allein der Anstieg des Strompreises nicht verhinderbar ist. Aber es ist auch an der Zeit umzudenken, umzudenken im Sinne einer kritischen Hinterfragung unserer Lebensgewohnheiten. Die Energiewende gibt es – das haben Sie oftmals gehört, ist auch ein bisschen abgedroschen, aber trotzdem wahr – nicht zum Nulltarif.

Der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Alois Glück hat im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Zukunftsforum Ländliche Räume“ auf der Grünen Woche in Berlin zu Recht darauf hingewiesen, dass unsere heutige Art zu leben in Deutschland nicht mehr zukunftsfähig und nachhaltig ist. Ich zitiere: „Wir erwirtschaften nicht mehr das, was wir verbrauchen. Wir leben auf Kosten der nachfolgenden Generationen.“ Zitatende. Er hat in diesem Zusammenhang die Chancen des Umdenkens bei der Energiewende hervorgehoben und die gesellschaftliche Verantwortung angemahnt.

Meine Damen und Herren, das EEG-Gesetz ist ein zentrales Regelwerk der deutschen Energiewende. Es bedarf aber, darüber sind wir uns, denke ich, einig, in einigen Punkten einer Reformierung, damit eine Mobilisierung von Investitionskapital aus allen Bevölkerungsschichten möglich wird und für die Verbraucher bezahlbar bleibt. Bundesumweltminister Altmaier hat mit dem aktuellen Eckpunktepapier zur Strompreissicherung erste Reformierungsansätze einer verantwortbaren

Energiewende vorgestellt. Private Stromkunden sollen danach künftig nicht mehr die Hauptlast bei der Förderung des Ökostroms tragen. Die EEG-Umlage soll für zwei Jahre auf dem derzeitigen Niveau eingefroren werden und danach um maximal zweieinhalb Prozent pro Jahr steigen. Gleichzeitig sollen künftig die Hauptprofiteure der Ökostromförderung, die Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen, stärker in die volkswirtschaftliche Verantwortung bei der Umgestaltung der Energiewende einbezogen werden. Das ist ganz sicher richtig und sozial gerecht.

Wichtig ist, das habe ich bei meinem Besuch bei dem EU-Kommissar Günther Oettinger am Wochenende in Brüssel betont, die EEG-Bestimmungen an die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien anzupassen. Dass das ein schwieriger Spagat ist und es noch ein bisschen bedarf für das perfekte Gelingen, das ist auch klar.

Die Energiewende muss bürgernah und bezahlbar gestaltet werden. Lassen Sie mich mal den Aspekt Bürgernähe und Bezahlbarkeit etwas detaillierter erläutern. Eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erfordert eine breite Akzeptanz der Bürger. Diese erreichen wir vor allem durch die angemessene Einbeziehung der Bürger. Mecklenburg-Vorpommern hat als ländlich geprägtes Flächenland gute Chancen für dezentrale Energieerzeugung. Landwirte werden zu Energieerzeugern und sichern sich somit ein zweites Standbein für ihre Existenz. Das trägt zur Erhöhung der regio- nalen Wertschöpfung bei, schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen für gute Arbeitsplätze und trägt letztendlich zur Erhöhung der Lebensqualität in den Dörfern bei. Ich denke in diesem Zusammenhang auch an Bioenergiedörfer, Energiegenossenschaften und Ähnliches. Die Energiewende eröffnet zahlreiche Möglichkeiten für die Entwicklung der ländlichen Räume, und zwar durch die Fokussierung auf saubere Ener- gieerzeugung.

Der Minister hat in diesem Zusammenhang auch auf die Aufhebung der Dualität zwischen Energieproduzent und Energieverbraucher hingewiesen. Das klingt zunächst abstrakt, es gibt aber viele praktische Möglichkeiten für mittelbare und unmittelbar finanzielle Beteiligung der Bürger. Denken Sie nur an den Landwirt, der mit seiner Biogasanlage Energie produziert, die er dann in seinen Ställen oder auch zur privaten Nutzung verbraucht oder in die Energienetze einspeist. Ähnliche Beispiele für eine Harmonisierung des vermeintlichen Gegensatzpaares von Angebot und Nachfrage werden die Akzeptanz der Energiewende erhöhen.

Und die Notwendigkeit einer Einbeziehung breiter Öffentlichkeit in den Umgestaltungsprozess der Energienetze und -anlagen wurde auch als Leitthema von der Bundesregierung unterstrichen, denn auch die Bundesregierung hat deutlich signalisiert, dass in den EEG-Dialog alle Länder, Öffentlichkeit, Experten und andere relevante Akteure eingebunden werden sollen. Und vor diesem Hintergrund haben wir uns über den Besuch unserer Bundeskanzlerin im Dezember des vergangenen Jahres in Schwerin gefreut.

(Peter Ritter, DIE LINKE: He, echt?!)

Hier hat Frau Merkel anlässlich der Inbetriebnahme der 380-KV-Nordleitung

(Peter Ritter, DIE LINKE: Angie, Angie! – Rudolf Borchert, SPD: Da freut sich jemand.)

in Schwerin-Görries auf die Chancen der Energiewende für Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Strahlende Kanzlerin.)

Und die Bundeskanzlerin hat dabei Verschiedenes deutlich gemacht. Sie verwies darauf, dass die Kosten für den Nutzer dann minimiert werden können,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr habt es so gewollt.)

wenn die erneuerbaren Energien dort gefördert werden, wo sie am günstigsten erzeugt werden. MecklenburgVorpommern hat hierfür gute Voraussetzungen. Das betrifft sowohl die vielen Möglichkeiten zum Bau von Solarenergieanlagen als auch von Windanlagen im On- und Offshorebereich. Und vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen den heutigen Antrag eingebracht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auf den Antrag der LINKEN eingehen. Und es wird Sie sicherlich nicht befremden, wenn wir diesen Antrag ablehnen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also überraschen tut uns das nicht, aber befremden schon. – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Ich will ein paar Ablehnungsgründe nennen: Verbot von Stromsperren, staatliche Strompreisaufsicht, Aufhebung der Privilegierung energieintensiver und exportorientierter Betriebe und Abschaffung der Stromsteuer für Privatkunden. Das ist so grob zusammengefasst der Inhalt des Antrages. Und derartige Forderungen sind die Rückkehr zur Planwirtschaft. Diese Verantwortungslosigkeit ist der

Garant für Ungerechtigkeit. Wenn wir die Energiewende aber bürgernah und sozial gestalten wollen, müssen auch die Bürger in der Verantwortung bleiben. Und lassen Sie mich diesen Aspekt in aller Kürze mit Blick auf Ihren Antrag beleuchten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Schlotmann hat gerade schon darauf hingewiesen, dass die Ursache nicht bekämpft wird. Wenn es Ihr Anliegen sein sollte, Privatkunden in die Schuldenfalle zu treiben, dann sind Sie mit dem ersten Punkt Ihres Antrages auf dem richtigen Weg. Wer Strom verbraucht, zahlt dafür. Auch Stromverbraucher, die nicht zahlen, nehmen Leistungen in Anspruch. Wenn Stromsperren nun aufgehoben werden sollen, bleibt die Rechnung aber trotzdem bestehen, genau genommen erhöht sie sich von Tag zu Tag. Also genau das, was Herr Schlotmann auch gesagt hat: Die Ursachen sind nicht bekämpft, Sie laborieren an den Auswirkungen, und das ist falsch.

Im Übrigen führt dieser Aspekt geradezu dazu, dass zahlende Stromkunden das Nachsehen haben. Das aber hat mit individuellem Verantwortungsbewusstsein wenig zu tun. Im Gegenteil, diese individuelle Rationalität in Ihrem Antrag, ohne dass es ein Regulativ gibt, führt hier ganz klar zur gemeinsamen Irrationalität. Denn wenn ich keinen Anreiz zum Energiesparen habe, dann tue ich dies auch nicht. So kann die gemeinsam angelegte Energiewende allerdings auch nicht gelingen.

Ich sagte eingangs bereits, dass Energieeffizienz nicht zwingend mit einem Qualitätsverlust einhergehen muss. In den meisten Haushalten gibt es erhebliche Einsparpotenziale ohne Komfortverlust. Darauf hatte ich eingangs bereits hingewiesen. Neben vielen Beispielen zur Energieeffizienz lässt sich jedoch plastisch im Hinblick auf die Heizkosten illustrieren: Wenn Sie die sehr auskömmliche Raumtemperatur von 24 Grad Celsius etwa auf optimale 20 Grad herunterregulieren, dann kann der Verbrauch um 24 Prozent reduziert werden. Wer die Notwendigkeit für diesen Einsparungseffekt nicht sieht, wird sie umgehen. Und das kann nicht das Rezept einer ausgewogenen und sozial gerechten Energiewende sein.

Das Gleiche gilt für den zweiten Punkt Ihres Antrages. Das individuelle Verantwortungsbewusstsein der Bürger kann nicht durch ihre Staatsgläubigkeit ersetzt werden.

Und verraten Sie mir bitte auch, welche Aufgabe diese Strompreisaufsicht zusätzlich zum Bundeskartellamt, zur Bundesnetzagentur, dem Verbraucherschutz oder den Energieberatungen wahrnehmen soll. Weder in Ihrem Antrag noch in der Begründung weisen Sie darauf hin. Vielleicht erwarten Sie von uns eine Antwort auf die Frage nach der Notwendigkeit einer staatlichen Strompreisaufsicht. Wir können Ihnen diese jedoch vor dem Hintergrund der zahlreich bestehenden Aufsichtsbehörden leider aber nicht geben. Es gibt schlicht keine Notwendigkeit für weitere staatliche Regulierungen und zusätzliche Bürokratie.

Zu der EEG-Umlage-Privilegierung von Unternehmen möchte ich ergänzend zu meinen Ausführungen am Anfang meiner Rede Folgendes sagen: Bundesweit fallen 500 energieintensive Unternehmen in diese Privilegierungsregelung. In Mecklenburg-Vorpommern sind es gerade mal 12. Sie können die Unternehmen auch ganz konkret benennen. Ich verweise da auf unsere Infobroschüre der CDU-Fraktion vom Dezember 2012. Und in

dieser Broschüre werden Sie, und das erlauben Sie mir, den von dem grünen Oberenergieexperten Trittin verdächtigten Golfplatz nicht finden. Er ist nicht darunter.

Fakt ist aber dennoch eins: Wir müssen uns natürlich bundesweit genau anschauen, wer die EEG-Umlage- befreiung wirklich in Anspruch nimmt. Noch einmal: Da sind wir nicht auseinander. Da ist, glaube ich, Konsens über alle Parteien hinweg bei diesen Ausnahmeregelungen. In M-V sind das allerdings lediglich zwölf betroffene Betriebe, eine vergleichbare, überschaubare Aufgabe.

Dabei sagen wir ganz deutlich, wenn es sich um Unternehmen handelt, die in einem wettbewerbsverzerren- den Umfeld agieren, ist die EEG-Umlage-Privilegierung zwingende Voraussetzung, um zu bestehen. Denn es ist ja gerade erklärtes Ziel verantwortungsbewusster Politik in unserem Land, die Exportrate MecklenburgVorpommerns zu erhöhen. Die EEG-Umlage ist also eine Basis dafür. Sie ist Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Die auf dem inter- nationalen Markt agierenden Unternehmen brauchen Unterstützung zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen. Andere Unternehmen unterliegen dieser Regelung nicht.

Und selbst wenn Sie möglicherweise zu den Punkten in dem Antrag der Linksfraktion Einzelabstimmung beantragen würden und einzeln abstimmen, dann könnte man sagen, bei dem Punkt 3, das ist ja eigentlich der Konsens. Aber zum einen hat Herr Schlotmann klare Ausführungen dazu gemacht, warum man auch diesen Punkt ablehnen kann, zum anderen ist er in dem Antrag der Koalitionsfraktionen enthalten.

Und lassen Sie mich noch einen Satz zu Ihrer vierten Forderung sagen. Sie wollen die kurzfristige Senkung der Stromsteuer für private Haushalte und letztlich sogar deren gänzliche Streichung erreichen. Auch zu dieser hehren Forderung finden wir keine detaillierten Hinweise in Ihrem Antrag oder in der Begründung zu diesem Antrag. Das ist natürlich ein wenig flach. Verraten Sie uns doch vielleicht noch, wie das im Haushalt abgesichert werden soll. Ehrlicherweise muss gesagt werden, woher das Geld kommen soll. Wenn man einen Vorschlag macht, der haushaltswirksam ist, sollte man auch sagen, wie man ihn gegenfinanzieren will. Schon aus diesem Grund erübrigt es sich, auf diese sehr populistische Forderung genauer einzugehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns in den kommenden Monaten intensiv in den offenen Dialog um die Energiewende auf der Bundesebene einbringen. Dabei gilt es, die Interessen der Bürger, der Experten und anderer relevanter Akteure zu berücksichtigen. Im ständigen Dialog wird die Energiewende gelingen. Unausgegorene Planwirtschaft gemischt mit Populismus hat in diesem sensiblen Dialog keinen Platz. Ich möchte daher für den Antrag der Regierungsfraktionen werben. Den der LINKEN lehnen wir aus genannten Gründen ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Jaeger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute bemerkt, es ist sehr windig gewesen heute Morgen.

(allgemeine Heiterkeit – Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Wolfgang Waldmüller, CDU)

Und nach den neuesten Zahlen des Bundesverbandes Windenergie bedeutet das für unser Bundesland, dass sich 1.950 MW installierte Leistung Windkraft heute mit Volllast drehen. Das heißt, wir haben im letzten Jahr 307 MW zugebaut in Mecklenburg-Vorpommern. Wir bewegen uns damit auf dem Platz drei des Zubaus in der Bundesrepublik Deutschland.

(Udo Pastörs, NPD: Fließt das denn auch ab?)

Das ist ein Erfolg von vielen Menschen, die sich für die regenerativen Energien in diesem Land engagiert haben. Und es ist konkret auch ein Erfolg der Landesregierung und der Koalition. Das kann ich Ihnen als Opposition heute auch so zugestehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Nehmen wir gerne entgegen.)

Zu den Anträgen, die heute zu diskutieren sind: Es liegen ja zwei Anträge vor, einmal der Regierungskoalition und der LINKEN. Und im Hintergrund diskutieren wir eigentlich noch das neueste Papier von Herrn Altmaier. Zu allen drei Papieren möchte ich also jetzt was sagen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dem Antrag der Regierungskoalition folgen und mit dafür stimmen. Er ist relativ allgemein gehalten, aber in der Grundrichtung auf jeden Fall völlig korrekt. Wir wollen mehr Menschen an der Energiewende beteiligen, wir wollen einkommensschwache Haushalte entlasten und wir wollen die Privilegierung, die es gibt für stromintensive Betriebe, zurückfahren. Da besteht Einigkeit.

Zum Antrag der LINKEN: Hier möchten wir eine Einzelabstimmung der Punkte 1 bis 4.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Ach!)

Wir würden dem Punkt 3 zustimmen. Und zu den anderen drei Punkten möchte ich kurz etwas sagen. Ein verbindliches Verbot von Stromsperren für Privatkunden, so allgemein, denke ich, da sind wir uns sogar einig, wollen wir es alle nicht, denn DIE LINKE hat das auch eingeschränkt und hat geschrieben: „die nachweislich auf- gelaufene Rechnungen und hohe Nachzahlungen aus eigener Kraft nicht aufbringen können“.

Nun sitze ich im Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock. Und wir haben dort auch auf Initiative der LINKEN nachgefragt: Wie siehts denn aus, haben die Stromsperren zugenommen? Und die Aussage ist klar: Nein, die Stromsperren haben nicht zugenommen. Aber es gibt mehr Vereinbarungen zur Ratenzahlung zwischen Privatkunden und den Stromversorgern. Das zeigt sich an. Und das heißt, so wird mit diesem Thema zurzeit auch umgegangen. Ich glaube, es wird verantwortlich mit diesem Thema umgegangen. Und das sollten wir auch den Menschen im Land sagen. Diejenigen, die ein Problem

haben, sollten sich als Erstes an ihren Stromversorger wenden, mit ihm das Gespräch suchen und nicht einfach nur die Rechnung zerreißen und warten, was da kommt.