Protocol of the Session on January 31, 2013

Frau Präsidentin! Herr Mi- nister!

16. Welchen Stand hat die Absicherung der ehren

amtlichen Fischereiaufsicht nach der Abgabe dieser Aufgabe durch das Land an die Landkreise und kreisfreien Städte und in welcher Verantwortung sieht sich die Landesregierung dabei als „Aufgabenübertragender“?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Tack! Die Zuständigkeit der Fischereiaufsicht, das wissen eigentlich auch alle Abgeordneten des Hohen Hauses, ist ja mit dem 1. Juli 2012 nach dem Aufgabenübertragungsgesetz auf die kreisfreien Städte und die Landkreise übertragen worden. In Vorbereitung dessen wurde die zuständige Aufsichtsbehörde der Landkreise und der kreisfreien Städte durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in mehreren Beratungen über die bisherige Organisation und deren Umsetzung im Rahmen der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht geschult und letzten Endes damit auch mit dem einschlägigen Fischereirecht und den wesentlichen Fragestellungen zur Fischereiaufsicht unterrichtet und letzten Endes damit auch informiert.

Um eine möglichst effiziente Aufgabenübertragung sicherzustellen, hat das LALLF, also das Landesamt, darüber hinaus im Rahmen der Amtshilfe bis zum 31.12.2012 die landesweite Koordinierung der ehrenamtlichen Fischereiaufseher – das sind insgesamt ja 576 gewesen – und die Gewährung von Aufwandsentschädi

gungen aufrechterhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgte aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Während dieser Zeit wurden durch das LALLF fortlaufend weitere Schulungen der Landkreise und kreisfreien Städte vorgenommen. Ich glaube, mehr kann man nicht tun.

Ich habe eine Nachfrage: Gibt es ausreichend Ehrenamtler, die jetzt die Aufgaben übernehmen werden?

Also hier ist es so, dass wir die Aufgaben übertragen haben. Ich gehe davon aus, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte ihrer Verantwortung nachkommen. Und ich sage es auch noch mal, die Diskussion kenne ich natürlich draußen. Ich nehme zur Kenntnis, dass es da doch ziemliche Diskussionen gibt, ob und inwieweit die kreisfreien Städte und Landkreise ihrer Verantwortung in der Anleitung und der Begleitung der ehrenamtlichen Fischereiaufseher nachkommen. Ich gehe davon aus, dass man sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten dieser Verantwortung bewusst ist.

Eine zweite kurze Nachfrage: Wer wird in Zukunft die Koordinierung übernehmen? Es war ja bisher beim LALLF.

Das war so. Es hängt natürlich auch davon ab, ob und inwieweit die Landkreise bereit sind oder sich gemeinschaftlich hier engagieren. Hierzu habe ich immer wieder angeboten, dass, wenn es notwendig ist, dort Hilfestellung zu geben, wir Hilfestellung geben werden. Aber unterm Strich, die Aufgabe ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu erfüllen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben ja immer wieder darum geworben, mehr Aufgaben zu übernehmen, und diese haben sie jetzt auch zu absolvieren.

Danke schön.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 17 und 18 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

17. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Hand

lungsempfehlung zum Konfliktfeld Windenergieanlagen und Naturschutz herauszugeben?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Karlowski! Die Landesregierung hält es im Zuge der sogenannten Energiewende tatsächlich für erforderlich, im Konfliktfeld Windenergie und Naturschutz entsprechende Handreichungen in Richtung der unteren Naturschutzbehörden zu erlassen und dabei gleichzeitig die Einhaltung bestehender naturschutz- und insbesondere artenschutzrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten. Auf diese Weise, da gibt es ja auch eine enge Abstimmung mit dem Energieministerium, kann die erforderliche Rechtssicherheit für Windenergie aus unserer Sicht erfolgen. Aus diesem Grunde erfolgt momentan die Erarbeitung und Abstimmung diesbezüglicher Unterlagen und ich gehe davon aus, dass wir in Kürze, wenn man so will, diesen Erlass dann auch für die Naturschutzbehörden, die unteren Naturschutzbehörden bereitstellen werden.

Eine Nachfrage: Ist das näher zu spezifizieren, was es bedeutet, im Moment und in Bälde, in Kürze, also kann ein Zeitpunkt heute schon ungefähr eingeschätzt werden?

Also die Zielrichtung ist ganz klar, dass wir in Richtung Ende März das Verfahren abgeschlossen haben möchten.

Dann fahre ich fort mit Frage 18:

18. Beabsichtigt das Ministerium für Landwirtschaft,

Umwelt und Verbraucherschutz, den Naturschutzbeirat in Kürze einzuberufen?

Ja.

Eine Nachfrage: Wann wird das passieren?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: In Kürze.)

Also auch aufgrund der Erfahrung, die ich persönlich gesammelt habe in der letzten Legislaturperiode, glaube ich, brauchen wir eine gute Abstimmung mit entsprechenden Persönlichkeiten, die wirklich auch die Substanz einbringen werden. Und mit diesen Persönlichkeiten sind wir im Gespräch, denn der Beirat hat ja die Aufgabe, dem Haus und auch mir und dem Ministerium selbst wirklich zur Seite zu stehen und zu beraten, aber auch neue Initiativen auf den Weg zu bringen. Ich gehe davon aus, dass wir im ersten Halbjahr diesen Prozess abgeschlossen haben.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 19, ist uns signalisiert worden, ist gestern bereits im Laufe der Debatte beantwortet worden und braucht deshalb heute nicht noch einmal aufgerufen zu werden.

Damit sind wir dann am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich mache an dieser Stelle vielleicht noch mal eine Anmerkung zum Verfahren, weil es offensichtlich immer noch Unsicherheiten gibt. Sie wissen, dass in unserer Geschäftsordnung in Paragraf 65 Absatz 4 und folgende die Dinge zur Fragestunde geregelt sind, die Sie betreffen.

Also vom Verfahren her noch mal: Das Präsidiumsmitglied, das hier oben präsidiert, ruft den Geschäftsbereich auf. Dann erteilt es den Fragestellern die Möglichkeit, die Fragen zu stellen, und zwar wird diese Möglichkeit für alle Fragen, die man formuliert hat, eingeräumt. Wenn Sie ein oder zwei oder drei Fragen, nein, zwei geht ja nur, also wenn Sie zwei Fragen haben, dann können Sie die auch hintereinander vortragen. Gibt es den Bedarf zu Nachfragen, müssen Sie nicht mich fragen, auch nicht den jeweiligen Minister, ob er antworten will, denn als Fragesteller haben Sie die Möglichkeit, zwei Zusatzfragen zu stellen, die sich natürlich auf die Antwort beziehen müssen.

Wenn es dann weitere Zusatzfragen gibt von anderen Fraktionen, entscheidet der jeweilig Präsidierende, ob diese Zusatzfragen zugelassen werden und ob es ein, sage ich mal, Wechselspiel gibt zwischen mehreren Zusatzfragern verschiedener Fraktionen. Das ist das Verfahren. Also dort hat man die Möglichkeit, dann eine Zusatzfrage zu stellen. Ich will das deshalb noch mal sagen, weil offensichtlich immer noch so ein bisschen Unsicherheit da ist, deswegen noch mal zum Verfahren. Gut.

Ich habe jetzt gerade das Signal bekommen, dass die Fraktion der CDU eine Auszeit von etwa zehn Minuten braucht. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, und wir treffen uns um 9.55 Uhr hier wieder zur Fortsetzung der Sitzung.

Ich unterbreche damit die Sitzung.

Unterbrechung: 9.42 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 10.12 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Wahl der Mitglieder der Kommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz, hierzu den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf Drucksache 6/1520.

Wahl der Mitglieder der Kommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1520 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern und in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes werden die Mitglieder der Kommission vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Ich weise Sie darauf hin, dass jedes Mitglied des Landtages drei Stimmen vergeben kann. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin, nein, in diesem Fall dem Schriftführer den Namen zu nennen, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist,

den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, lass mal sehen! – Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Das ist der Fall.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Kommission nach § 48 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes.

Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)