warum Sie Bedenken haben, die Parlamentarische Kontrollkommission in relevanten Teilen öffentlich zu machen,
warum Sie Bedenken haben, öffentlich zu erklären, wie der Erkenntnisstand ist, zumal er zum großen Teil öffentlich bekannt ist und man an der einen oder anderen Stelle, wo möglicherweise Quellenschutz oder Ähnliches zu beachten ist, auch sagen kann: An dieser Stelle können wir nichts sagen. Aber all das, all das …
dass dies, Herr Nieszery, genau dazu beitragen würde, die Öffentlichkeit oder das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auch zu befrieden.
Auf diese Art und Weise, wie wir im Augenblick vorgehen, wird ein imaginärer Geheimhaltungseindruck er
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das glaub ich nicht. – Stefan Köster, NPD: Einiges zu verbergen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dann sagen Sie das doch! Das ist totaler Blödsinn.)
Und vor dem Hintergrund, vor dem Hintergrund, sehr geehrte Damen und Herren, bitte ich ausdrücklich darum, auch im Interesse der Sicherheitsbehörden hier in diesem Land, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu folgen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir fänden das gut, wenn alle Informationen, die hier vorliegen zum NSU-Komplex, auf den Tisch gelegt würden,
Die Anhänger von Standgerichten und Vorverurteilungen und die Mitglieder des Hilde-Benjamin-Fanklubs darf ich darauf hinweisen, dass der NSU-Prozess noch gar nicht stattgefunden hat. Darauf hat ja auch gerade der Wirtschaftsminister hingewiesen.
Die Bundesanwaltschaft protzt zwar mit einer Anklageschrift von über 500 Seiten, die Beweise scheinen aber doch sehr dünn zu sein, sonst wären die erbärmlichen Mätzchen nicht notwendig, zu denen man im Augenblick Zuflucht nimmt. Da werden Zeitungsartikel lanciert, wonach sich die Angeklagte Zschäpe – Angeklagte, noch nicht verurteilt, auch noch nicht erschossen –, Angeklagte Zschäpe über ihre Anwälte beschwert habe,
(Heinz Müller, SPD: Die Einzigen, die schießen, sind Ihre Ideologen heute. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
und zwar bei Kriminalbeamten. So soll Misstrauen gesät werden zwischen Mandantin und Verteidigern – eine Taktik wie aus dem Stasihandbuch.
Die Rechte der Verteidigten werden missachtet. Ich zitiere den Rechtsanwalt Wolfgang Heer aus „Spiegel online“ vom 10.11.2012: „Es ist skandalös und respektlos gegenüber der Mandantin und ihrer Verteidigung, dass der
Generalbundesanwalt die Öffentlichkeit über den Inhalt der Anklageschrift informiert, die nicht förmlich zugestellt wurde und der Verteidigung demzufolge nicht bekannt ist.“ Faire Prozesse sehen anders aus, und eine Anklagebehörde, die sich ihrer Sache sicher ist, genauso.
Von einer Täterschaft der drei sogenannten NSUMitglieder und Verdächtigen kann man nur ausgehen, wenn man die BRD-Sicherheitsorgane für dümmer hält, als die Polizei erlaubt: 40 Spitzel von 120 Mitgliedern im Thüringer Heimatschutz, wo die drei zunächst politisch tätig waren; auch in den folgenden Jahren ständig Spitzel in ihrer Umgebung.
Um Andrea Röpke mal eine Freude zu machen, der todesmutigen investigativen Journalistin, zitiere ich sie hier, „Bayerische Staatszeitung“ vom 30.11.2012: „von V-Leuten diverser Landesämter regelrecht umzingelt“, seien die drei Leute gewesen. Wie sollen terroristische Akte denn unter diesen Umständen machbar sein? Absolute Dummheit der Sicherheitsbehörden, bewusste Duldung oder gar Förderung – soll hier irgendwas anderes hinter einer Legende verborgen werden?
Die zahlreichen Aktenvernichtungsaktionen und auch die Seltsamkeiten wie der „Kleine Adolf“ vom Hessischen Verfassungsschutz, der zufällig anwesend war, als einer der Morde geschah, das hätten wir auch gern aufgeklärt, deshalb stimmen wir dem Antrag zu.
Und falls sich die überforderten BRD-Sicherheitsbe- hörden verzweifelt fragen sollten, wie richtige Polizeiarbeit geht, empfehle ich einen Blick nach Polen. Da wurde Anfang November dieses Jahres eine Person festgenommen,
die einen Anschlag auf das Parlament plante. Wie hat der polnische Inlandsgeheimdienst den geschnappt? Der Mann hatte im Internet Texte veröffentlicht, in denen er Anders Breivik lobte. Er war Kunde beim gleichen polnischen Chemieversandhandel wie Breivik. Er hatte auch selbst Zugang zu Düngemitteln, aus denen man Sprengstoff machen kann, an seinem Arbeitsplatz in einem landwirtschaftlichen Institut. Das reichte, schon das reichte, die paar Hinweise, um ihn zu beobachten und dann festzunageln. Das war nicht mal eine besondere Glanzleistung. So was schafft ein Nachrichtendienst mit der Beurteilungsnote drei. Wieso schaffen das die BRDNachrichtendienste nicht, obwohl sie doch viel mehr Hinweise hatten? Sie hatten viel mehr Spitzel und viel mehr Möglichkeiten, das zu stoppen.
Bundespräsident Gauck sagte jüngst, Polen seien fleißiger als Deutsche. Dagegen würde ich mich verwahren, aber bei Geheimdienstlern könnte er recht haben. Er hätte auch noch hinzufügen müssen: intelligenter. Doofer, fauler oder – zweite Alternative – böswilliger als der BRD-Verfassungsschutz kann man gar nicht sein.
Bitten Sie doch die Polen um ein paar ihrer Leute. Das müssen noch nicht mal die Spitzenleute sein, irgendwelche normale polnische Nachrichtendienstler, die könnten dann die Untersuchung übernehmen. Bei denen könnte ich auch hoffen, dass etwas dabei herauskäme. Die
wären auch nicht so voreingenommen. Bitten Sie in Warschau um Hilfe, Sie selber bringen ja nichts zustande. – Vielen Dank.
Herr Andrejewski, Ihre Beleidigungen und diskriminierenden Äußerungen in Bezug auf Organe der Bundesrepublik Deutschland weise ich hier auf das Entschiedenste zurück.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie, dass ich zunächst auf einige Äußerungen des Wirtschaftsministers eingehe, der in Vertretung für den Innenminister den Redebeitrag für die Regierung gehalten hat.
Also wenn Sie zum Ausdruck bringen, Sie könnten noch nichts darstellen, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, dann ist das aus meiner Sicht eine Fehleinschätzung, die Sie auch selber wiederlegt haben in Ihrem Redebeitrag, denn erstens hat der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen und die Anklageschrift vorgelegt. Es liegen also Ergebnisse vor, über die man berichten kann. Zweitens haben Sie selbst dargestellt, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages Beweisanträge an Mecklenburg-Vorpommern gestellt hat und diese beantwortet sind. Es liegen also Ergebnisse vor.
Neu ist allerdings, dass auch Informationen gegeben worden sind an die Untersuchungsausschüsse in anderen Landtagen. Es liegen also Ergebnisse vor.