Auch für die nachgeordneten Behörden der Ressorts, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, sind in den letzten Wochen Zielvereinbarungen auf den Weg gebracht worden. Hier beziehen sich die Zielvereinbarungen nicht nur auf den höheren Dienst, sondern auch auf Führungspositionen im gehobenen Dienst. Mit einer jährlichen Berichterstattung wird die Umsetzung der Zielvereinbarungen verfolgt.
Nun zur Gremienbesetzung: Gemäß Gleichstellungs- gesetz sollen Ausschüsse, Vorstände, Arbeitsgruppen, Jurys, Kuratorien, Schiedsstellen, kollegiale Organe und so weiter geschlechtsparitätisch besetzt werden. Das gilt auch für die Entsendung von Personen in Aufsichtsräte und andere Gremien außerhalb der Verwaltung. Bisher war es nicht gelungen, Parität zwischen den Geschlechtern bei der Gremienbesetzung zu erzielen. Und das hat sich in dieser Legislatur erheblich zugunsten der Frauen verändert.
Von den gegenwärtig 66 Mandaten inklusive 2 Ersatzmandaten in Aufsichtsräten und anderen Gremien werden seit Januar 2012 36 Mandate von Frauen wahrgenommen. Wir hatten vorher nicht ein Mandat durch eine Frau besetzt und diese Besetzung von 36 Mandaten hat zu einer Erhöhung des Frauenanteils an den von der Landesregierung zu besetzenden Mandaten von 0 Prozent auf 54,5 Prozent geführt. Auch diese Steigerung zeigt, wie ernst es der Landesregierung mit der Frauenförderung ist.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es hat sich bewährt, die Erkenntnisse aus dem Gleichstellungsbericht 2006 mit den Personalverantwortlichen der Häuser auszuwerten. Die Personalreferentinnen und Personalreferenten sind diejenigen, die ihren Hausleitungen Vorschläge unterbreiten, wie sie gezielt Frauen fördern können. Deshalb empfiehlt der Gleichstellungsbericht 2011/2012 erneut, die gewonnenen Erkenntnisse mit den Personalverantwortlichen in der Landesverwaltung auszuwerten und zu diskutieren, und das ist natürlich wichtig und zielführend und vor allem auch eine Untermauerung unserer Zielvereinbarungen.
Überdies wird empfohlen, die Frauenförderpläne als wesentliches Instrument der Personalplanung intensiv zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu nutzen sowie die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten deutlicher herauszuarbeiten. Die
Landesregierung wird Ihnen in dieser Legislaturperiode deshalb ein Gleichstellungsgesetz vorlegen, das die Erkenntnisse der Gleichstellungsberichterstattung berücksichtigt und die Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranbringt.
Bei der Ihnen vorliegenden Berichterstattung wurde auch wieder die Personalstatistik für die Landesverwaltung auf Geschlechterunterschiede untersucht. Die Analysen haben ergeben, dass der Personalbestand in den Geschäftsbereichen der Landesregierung seit der ersten Personalbestandsanalyse in 2003 sich deutlich verringert hat. Dies verwundert nicht, denn es gibt zwischenzeitlich ein Personalkonzept für die Landesregierung, mit dem verstärkt Personal als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung abgebaut wird.
Auch nicht neu ist, dass Frauen unter den Beschäftigten in den Geschäftsbereichen der Landesregierung stärker vertreten sind als Männer. Aber leider auch nicht neu ist, dass sich die Geschlechterproportionen in den Statusgruppen der Beamtinnen und Beamten und den Verwaltungsangestellten noch immer zulasten der Frauen unterscheiden. Und ich bin grundsätzlich dankbar für derartige Erkenntnisse, denn nur wenn wir die Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufdecken, können wir auch gegensteuern.
Darüber hinaus hat sich das wissenschaftliche Institut in meinem Auftrag noch einem anderen Bereich gewidmet, nämlich dem Beurteilungswesen. Jeder von Ihnen weiß, dass Beurteilungen im öffentlichen Dienst wesentlich sind für das berufliche Fortkommen. Deshalb hatte das Institut den Auftrag, zu untersuchen, inwiefern Beurteilungen Teil der Reproduktionsmechanismen der Geschlechterunterschiede in der Landesregierung sind. Dazu wurden die Beurteilungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit sowie in den Staatsanwaltschaften und die Beurteilungen des höheren Dienstes der Ressorts ohne nachgeordnete Bereiche und der Polizei analysiert.
Wesentliches Ergebnis der Untersuchung der Beurteilungen ist, dass das gegenwärtige Beurteilungssystem Geschlechterunterschiede unbewusst befördert. Damit sich dies in der Zukunft verändern kann, arbeitet mein Haus ganz gezielt an einer Veränderung des Beur- teilungswesens – wobei mir natürlich bewusst ist, dass so wie auch bei der Besetzung von Frauen in Führungspositionen dies ein längerer Prozess sein wird und nicht schnelle aktuelle Erfolge sich von allein einstellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die wissenschaftlichen Analysen haben sich also wieder bewährt und uns die Erkenntnisse gebracht, die die Landesregierung braucht, um weiterhin gezielt Geschlechterdisparitäten abzubauen. Deshalb kann ich jetzt schon ankündigen, dass ich auch für den nächsten Gleichstellungsbericht die empirischen Untersuchungen fortsetzen werde, um so weiterhin Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungs- und Leitungsfunktionen aufzuzeigen und entsprechend entgegenwirken zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass wir mit diesem Bericht auch schon aktuell in dieser Legislaturperiode mit der zusätzlichen Besetzung in Aufsichtsräten,
aber auch mit dem höheren Anteil von Frauen in Führungspositionen unsere Schlussfolgerungen gezogen haben, und deshalb freue ich mich, Ihnen die Ergebnisse heute hier vorstellen zu können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Tagesordnungspunkt 9, Sie werden sich vielleicht erinnern, hatte ich die Ministerin für ihre inhaltliche Arbeit gelobt, für ihre Anstrengung auf der Bundesebene.
Daraufhin beklagte sich dann Frau Ministerin im Tagesordnungspunkt 10, die Linksfraktion würde nur noch Verfahren kritisieren. Also werde ich mich jetzt wieder einmal einer inhaltlichen Kritik zuwenden, vielleicht treffe ich es irgendwann noch mal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Renz, ich würde darum bitten, das Thema mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Bericht der Landesregierung über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes auf die Tagesordnung der Landtagssitzung setzen lassen. Es wäre ja auch möglich gewesen, dass die Koalitionsfraktionen noch vor Fristablauf auf diese Idee gekommen wären, aber gut, wir haben dann diesen Part übernommen, denn wir möchten, dass die Erkenntnisse auf den Tisch gepackt werden und die Paukenschlagpolitik hier im Land noch einmal hinterfragt werden kann.
Das, was vor uns liegt, ist der Iststand der Gleichstellung im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe ganz bewusst oder wir haben ganz bewusst darauf verzichtet abzuwarten, bis der Gesetzentwurf für ein neues Gleichstellungsgesetz von der Landesregierung vorgelegt wird, denn Frau Ministerin hat darauf verwiesen, dass laut Gesetzgebungsplan ihres Hauses dieser Gesetzentwurf für eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes erst im November 2013 vorgelegt werden soll. Bis dahin vergeht also noch ein ganzes Jahr. Wir meinen, diese Zeit kann und muss genutzt werden, um die Erkenntnisse aus dem Gleichstellungsbericht und entsprechende Lösungen in das Gesetz einfließen zu lassen.
Ich füge hinzu, es sollte ein Gesetz sein, das sich nicht nur auf den öffentlichen Dienst beschränkt,
sondern das gesamte gesellschaftliche Leben umfasst. Ich erinnere an dieser Stelle an den von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf, der viel weiter gehend war, weil die Probleme viel weiter gehend sind im Land.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch kritisieren, dass der Bericht nunmehr anderthalb Jahre zu spät kommt, auch wenn die Interpretation der Ministerin eine etwas andere war. Laut Paragraf 15 des Gleichstellungsgesetzes für den öffentlichen Dienst hat die Landesregierung dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung dieses Gesetzes zu berichten. Der letzte Bericht wurde im Juni 2006 vorgelegt. Demnach hätten wir diesen Bericht bereits im Sommer 2011 haben müssen und nicht erst einen Bericht mit Datum vom 21.09.2012, wo dann noch ersatzweise die Jahreszahl 2012 mit hinzugefügt worden ist.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wir wissen alle, im September 2011 war Landtagswahl, aber wir wissen, dass der Bericht ja eigentlich fertig war, so die Information aus dem Landesfrauenrat. Und es stellt sich die Frage, warum dieser Bericht nicht fristgemäß dem Landtag zugeleitet worden ist.
Stattdessen wurde uns mit dem angekündigten Paukenschlag von Ministerpräsident Erwin Sellering mächtig etwas vorgegaukelt. Denn so zeigt der nun vorliegende Bericht, dass die Geschlechterunterschiede in der Landesverwaltung, ich zitiere: „überwiegend zu Lasten der weiblichen Beschäftigten gehen“, Zitatende, nachzulesen auf Seite 14.
So sind immer noch nicht genug Frauen in Führungspositionen in den obersten Landesbehörden vertreten. Zwar
wird in dem Bericht von einem mittlerweile angestiegenen Frauenanteil in den Abteilungsleiterpositionen gesprochen, dennoch ist hier nur eine mäßige Entwicklung in Richtung geschlechterparitätischer Besetzung von Abteilungsleiterpositionen zu verzeichnen.
Unter den Beamten in Mecklenburg-Vorpommern sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Frauen überwiegen in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Je höher die Tarifstufe im öffentlichen Dienst, desto weniger Frauen sind vertreten. Es gibt zwar Leitlinien für eine geschlechtergerechte Sprache, die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache ist aber noch nicht überall, selbst nicht in der Landesregierung angekommen.
Die Auswertung im Gleichstellungsbericht wurde auf der Grundlage im Zweijahresturnus erstellter Personalstatistiken durchgeführt. Über die vergangenen sechseinhalb Jahre gab es keine wesentlichen Veränderungen. Ich möchte deshalb an dieser Stelle auch auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU für die 6. Legislaturperiode zu sprechen kommen. Für die Koalitionäre aus SPD und CDU gilt auch hier einmal mehr, Versprechen und ihre Umsetzung sind zwei Paar verschiedene Schuhe.
Im Koalitionsvertrag für die 6. Legislaturperiode erklären SPD und CDU unter Ziffer 252, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden müssen, und öffentliche Aufträge sollten nur an solche Unternehmen gehen, die diesem Grundsatz folgen. Dort, wo sie aber konkret ansetzen könnten, dort, wo auch die Hebel für die Privatwirtschaft angesetzt werden könnten, da passiert nichts. Praktikable Lösungen für eine tatsächliche Gleichstellung werden nicht genutzt, konkret beim Vergabegesetz, wir haben es ausführlich diskutiert. Sämtliche Initiativen meiner Fraktion, die Entgeltgleichheit als Passus mit ins Vergabegesetz aufzunehmen, wurden abgelehnt. Dabei ist das eine sehr wesentliche Voraussetzung für die Gleichstellung von Mann und Frau.
Paradox ist, dass die Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 16.11.2012 den Grundsatz zur Entgeltgleichheit als international vereinbartes Grund- prinzip und die gleiche Bezahlung als „zwingende(n) Bestandteil der Rechtsordnung und damit auch der Vergaberegeln“ beschreibt, im gleichen Dokument redet sich die Landesregierung dann aber aus diesem Grundsatz wieder heraus, indem sie halbherzig feststellt, dass „die Einhaltung der Entgeltgleichheit kaum zu kontrollieren beziehungsweise die Nichteinhaltung kaum zu belegen“ sei.
Wie will man da die Umsetzung des eigenen Koalitionspunktes kontrollieren, wenn man feststellt, eigentlich geht das gar nicht. Oder will man es nicht? Dabei wurden bereits Verfahren zur Entgeltüberprüfung entwickelt, zum Beispiel Logib-D, das steht für „Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland“. Die Landesregierung könnte es selbst in den Ministerien und nachgeordneten Behörden anwenden und so auch beispielgebend für die Unternehmen im Land vorangehen. Mit ihrer passiven Haltung stiehlt sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung. Was bleibt, sind Tariftreueerklärungen und Mindestentgeltregelungen, sie enthalten keine Regelungen zur Geschlechtergerechtigkeit, aber das genügt der Landesregierung.