Protocol of the Session on December 5, 2012

Wenn man sich das mal angeschaut hat, die Prüfungsfragen – wir haben über 1.000 Prüfungsfragen –, dann ist

das schon auch das kleine Abitur. Die Jagdprüfung ist das große Abitur, das grüne, und die Fischereischeinprüfung ist das kleine Abitur, wenn man so will. Das schaffen viele junge Menschen tatsächlich in dem Alter dann auch ohne Probleme, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Ein zweiter Themenkomplex, den ich kurz ansprechen möchte: Es hat ja viele Diskussionen gegeben, ob es sinnvoll ist, einen sogenannten befristeten Fischereischein zu erlassen. Wir haben mit dem sogenannten Touristenfischereischein sehr, sehr gute Erfahrungen gesammelt. Im Übrigen ist das ein saisonverlängernder Arm oder eine saisonverlängernde Maßnahme. Wir haben in diesem Jahr – ein bisschen wird ja noch kommen, über Weihnachten wird der eine oder andere auch noch mal angeln – immerhin 17.127 Touristenfischereischeine ausgereicht.

Ich habe mich ja gefreut – wir haben die Debatte hier schon mal geführt zu diesem Thema –, ich habe mich dann nach der Sitzung sehr gefreut, dass auch die GRÜNEN auf mich zugekommen sind und der eine oder andere sich das Heftchen mal mit nach Hause genommen hat, das wir dazu ausgeben, was im Übrigen ja nach wie vor eine sehr gute Grundlage ist, diese Passion zu erlernen und letzten Endes damit auch hoffentlich irgendwann die Prüfung zu machen.

Das zeigt im Übrigen auch, dass viele, die den Touristenfischereischein erworben hatten, dann Mitglieder in Mecklenburg-Vorpommern werden, denn der überwiegende Teil – auch das ist mir wichtig – derjenigen, die den Touristenfischereischein erworben haben, kommt aus anderen Bundesländern, nämlich exakt 13.595. Diese Gäste wären ansonsten wahrscheinlich nach Schweden, Dänemark oder Norwegen gefahren und hätten dort Urlaub gemacht, weil sie gerne Angeln gehen wollen. Das heißt, wir haben hier auch eine Wertschöpfung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erbracht, die beim Tourismus, dem Gesundheitsland, dem Urlaubsland, dem familienfreundlichen Urlaubsland Mecklenburg

Vorpommern positiv zu Buche steht und letzten Endes damit einen wichtigen Beitrag geleistet.

Ja und dann haben wir in dem Gesetz noch ein paar Dinge zur Entbürokratisierung. Das geht um Pachtverträge, das will ich hier nicht weiter ausdehnen. Wir haben letzten Endes damit auch die Grundlagen, die wir Ihnen hier anbieten, gelegt, damit wir für die neue Saison, wenn die Sonne nachher im Frühling hochgeht – da würde ich mich wirklich sehr freuen –, den Anglerinnen und Anglern und den passionierten Gästen, die hier nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, ein modernes, auch entschlacktes Fischereigesetz vorlegen werden. Und ich glaube, das ist ein Geschenk auch zu Weihnachten an die Verbände oder insbesondere an den Fischereiverband Mecklenburg-Vorpommern, dass Sie dieses Gesetz auf den Weg bringen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Heiligabend oder an den Tagen darauf Fisch genießen, dass Sie dann an dieses Gesetz denken

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist jetzt aber übertrieben.)

und letzten Endes damit auch einen Beitrag zu diesem wunderbaren Projekt leisten werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ja, danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1338 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 6/138, sowie die Ergänzung zu dem Antrag der Finanzministerin, Drucksache 6/829, sowie Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2011 (Teil 1) – Kommunalfinanzbericht 2011 –, das ist die Drucksache 5/4476, sowie Be- ratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2011 (Teil 2) – Landesfinanzbericht 2011 –, das ist die Drucksache 6/229, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses, das ist die Drucksache 6/1376(neu). Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1411 vor.

Antrag der Finanzministerin Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 6/138 –

Ergänzung zu dem Antrag der Finanzministerin – Drucksache 6/829 –

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2011 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2011 – Drucksache 5/4476 –

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2011 (Teil 2) Landesfinanzbericht 2011 – Drucksache 6/229 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/1376(neu) –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1411 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Abgeordnete Torsten Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Drucksache 6/1376, ist gerade gesagt worden, liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 sowie zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2011 vor. Mit dieser Beschlussempfehlung legt Ihnen der Finanzausschuss heute das Ergebnis seiner umfangreichen Beratungen und Prüfungen vor. Wir haben den Bericht des Landesrechnungshofes, welcher sich bekanntlich aus dem Kommunalfinanzbericht und dem Landesfinanzbericht zusammensetzt, sowie den Antrag der Finanzministerin in insgesamt neun Ausschusssitzungen mit dem Finanzministerium, dem Landesrechnungshof sowie den Vertretern der einzelnen Fachressorts der Landesregierung beraten.

Die Beratungen zur Entlastung der Landesregierung sind ähnlich den Beratungen zur Haushaltsgesetzgebung sehr zeit- und arbeitsintensiv und verlangen insofern von allen an diesen Verfahren Beteiligten viel Kraft und Disziplin. Vor diesem Hintergrund möchte ich es an dieser Stelle nicht versäumen, mich sicherlich auch im Namen der übrigen Ausschussmitglieder bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit zu bedanken.

Meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat dem Landtag gemäß Artikel 67 der Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 114 Landeshaushaltsordnung die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegt. Der Landesrechnungshof hat die Rechnungslegung geprüft und die Ergebnisse seiner Prüfung in seinem Jahresbericht 2011 dargelegt.

In seinem Prüfbericht hat der Landesrechnungshof der Landesregierung insgesamt für das Haushaltsjahr 2010 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Unabhängig hiervon hat er aber auch an verschiedenen Stellen Mängel oder Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften aufgedeckt.

Im Rahmen der Beratungen hat sich herausgestellt, dass viele der Anregungen und Hinweise des Landesrechnungshofes durch die Landesregierung aufgegriffen und mit den nachgeordneten Stellen ausgewertet sowie weitere Maßnahmen ergriffen wurden. Zu einer Vielzahl von Textzahlen des Prüfberichtes empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss dennoch, eine Reihe von Ersuchen an die Landesregierung zu richten und künftig entsprechendes Fehlverhalten der öffentlichen Verwaltung zulasten des Landeshaushaltes zu verringern oder im Idealfall sogar ganz zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ausgewählte Stellen der Entschließung innerhalb unserer Beschlussempfehlung richten. Mit Sorge haben wir aktuelle Entwicklungen bei den Kommunalfinanzen zur Kenntnis genommen. Gemeinsam mit dem Innenausschuss beschäftigten wir uns hiermit in einer gesonderten Sitzung. Wir kamen zu der Erkenntnis, dass die Umsetzung der Landkreisneuordnung seitens der Landesregierung und des Landesrechnungshofes insbesondere zu finanziellen Fragen begleitet und die Landkreise beratend unterstützt werden müssen. Auch ersuchten wir den Landesrechnungshof, die Ausgabensteigerung der Jugendhilfe zu analysieren und insbesondere Verfahren ihrer Steuerung zu prüfen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu ausgewählten Schwerpunkten des Landesfinanzberichtes hat der Finanzausschuss ebenfalls eine Entschließung verabschiedet. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang die Erwartungshaltung, die Wiederaufnahme des IT-Controllings zu prüfen und uns gegebenenfalls eine entsprechende Konzeption vorzulegen. IT-Kosten machen bekanntermaßen einen erheblichen Ausgabeposten im Landeshaushalt aus, und das mit steigender Tendenz. Grund genug, hierauf besonderes Augenmerk zu legen. Weiterhin halten wir es für angezeigt, die Sportförderung zu optimieren. Förderverfahren sollen transparenter und effektiver sowie Verträge rechtssicherer gestaltet werden.

Intensiv haben uns Fragen der gesundheitlichen Versorgung im Strafvollzug beschäftigt. Wir empfehlen in unserer Entschließung ausdrücklich, die Entscheidung über die medizinische Versorgung in den Händen der in den Justizvollzugsanstalten tätigen Ärzte zu belassen und bei der kostenmäßigen Beteiligung der inhaftierten Personen den Besonderheiten auch im Hinblick auf die Einkommenssituation Rechnung zu tragen. Es muss sichergestellt sein, dass eine medizinisch notwendige Behandlung auch in Haft und damit in einer Situation, in der das Land für die jeweilige Person die Verantwortung trägt, erfolgen kann und nicht aus Gründen der grundsätzlich erforderlichen, aber durch den Einzelnen in der Sondersituation nicht zu erbringenden finanziellen Selbstbeteiligung unterbleibt.

Darüber hinaus hat sich der Finanzausschuss intensiv mit dem Berichtsbeitrag „Zuwendung für Bauinvestitionen im Hafenbereich“ befasst. Der Landesrechnungshof erklärte insoweit unter anderem, dass Förderentscheidungen gemäß Paragraf 23 Landeshaushaltsordnung am erheblichen Landesinteresse auszurichten sind. Um die- ses aber beurteilen zu können, hält der Landesrechnungshof insbesondere mit Blick auf künftig zurückgehende Fördermittel ein Hafenentwicklungskonzept als fundierte Entscheidungshilfe im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für notwendig. In diesem Konzept sei zudem nicht nur auf die direkten Hafenflächen und deren Entwicklung, sondern auch auf die Entwicklung des Hinterlandes sowie der notwendigen Infrastruktur einzugehen. Die vom Ministerium angekündigte Prioritätenliste könne aus Sicht des Landesrechnungshofes nur ein Bestandteil des Konzepts sein.

Das Energieministerium hat hierzu erklärt, dass die bestehende Vorhabensliste ständig fortgeschrieben werde. Für diese Maßnahmen bestehe nach Ansicht des Ministeriums ein erhebliches Landesinteresse gemäß eben dieses Paragrafen 23 Landeshaushaltsordnung.

Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss, die Landesregierung zu ersuchen, bei Förderung von Bauinvestitionen in den Industriehäfen in Mecklenburg-Vorpommern das erhebliche Landesinteresse zu beachten und die Prioritätenliste zu einem Hafenkonzept fortzuschreiben. Wir haben insofern die bisherige Sichtweise des Ministeriums nicht geteilt und unsere Erwartungshaltung in der Entschließung zum Ausdruck gebracht.

Meine Damen und Herren, auf weitere Schwerpunkte möchte ich nicht gesondert eingehen, da Sie die weiteren Beratungsthemen und deren Einzelheiten dem auf der Drucksache 6/1376 vorliegenden Bericht entnehmen können.

Ich möchte nunmehr noch kurz darauf eingehen, dass sich der Finanzausschuss nicht nur mit dem Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung und dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes befasst hat, vielmehr haben wir auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2010 selbst geprüft. Hierzu haben die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen, mit Ausnahme der Fraktion der NPD, in den Büroräumen des Landesrechnungshofes in Schwerin dessen Rechnungslegung überprüft und mit dem Präsidenten des Landesrechnungshofes einzelne Punkte vertieft beraten. Dies betraf insbesondere die Vergabe von Sachverständigenaufträgen sowie die Organisation der Beschaffung. Im Ergebnis der Prüfung haben die finanzpolitischen Sprecher keine gravierenden Fehler und kein unwirtschaftliches Verhalten festgestellt und dem Finanzausschuss daher empfohlen, dem Landesrechnungshof für seine Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. Der Finanzausschuss ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt.

Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, verschiedene Entschließungen anzunehmen und die übrigen Textzahlen zur Kenntnis zu nehmen. In den Ziffern 2 und 3 empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, sowohl der Landesregierung als auch dem Landesrechnungshof Entlastung zu erteilen. Ich bitte Sie um die Annahme dieser Beschlussempfehlung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und am Ende meiner Ausführungen den Mitgliedern des Finanzausschusses für den konstruktiven Umgang mit den Beratungsgegenständen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Gundlack von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dieser uns vorliegende Bericht war zu Beginn des Jahres 2012 mein erster Kontakt zum Landesrechnungshof und zu seiner Arbeit. Ein Aspekt hat mich sofort gefesselt – ich sehe Sie, Herr Dr. Schweisfurth, gut, dass Sie da sind, vielleicht können wir nachher mal miteinander reden –, es war nämlich seine sprachliche Ausgestaltung.

Ein Satz hat mich bei der Lektüre und Bearbeitung besonders bewegt, besser gesagt, gefesselt, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ehrlich gesagt, ich habe ihn zu Beginn nicht verstanden, bei der Bearbeitung nicht verstanden und dieser Zustand hat sich bis heute leider nicht geändert. Leider hat der Landesrechnungshof mir bis heute keine Übersetzung geliefert, obwohl es in einer Ausschusssitzung meine große Bitte war. Ich möchte Sie aber heute auch nicht verschonen und Sie darum an meinen Qualen teilhaben lassen.

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

Gefunden auf Seite 48 Kommunalfinanzbericht, Textzif- fer 107, Satz 1, ich darf zitieren: „Um die … thematisierten Divergenzen zu nivellieren, wird nachfolgend durch Aggregation der Daten eine konsolidierte Betrachtung der Sozialausgaben vorgenommen.“

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Stefanie Drese, SPD: Jo!)

Also ich habe ihn leider nicht verstanden, vielleicht haben Sie ihn verstanden.

(Vincent Kokert, CDU: Das war ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.)

Aber, meine Damen und Herren, Spaß beiseite, vielleicht bekomme ich die Übersetzung noch, vielleicht nachher unter vier Augen.

Wir kommen nun zum Bericht, seinen Aussagen und Feststellungen.

Meine Damen und Herren, uns liegt die Beschlussfassung des Finanzausschusses zu den beiden Berichten des Landesrechnungshofes 2011 vor. Der Landesrechnungshof prüft die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlich- keit der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vor- pommern und unterstützt damit unsere Arbeit im Parlament. Der Landesrechnungshof legt seine Ergebnisse als Jahresberichte vor, aufgeteilt in Teil 1, den Kommunalfinanzbericht 2011, und in Teil 2, den Landesfinanzbericht 2011. Der Landesfinanzbericht dient dem Parlament als Grundlage zur Entlastung der Landesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Finanzausschuss hat sich intensiv mit beiden Jahresberichten befasst und die mitberatenden Stellungnahmen der jeweiligen Fachausschüsse in seine Beratungen einbezogen. An dieser Stelle möchte ich allen Beteiligten für die gute, aber auch manchmal sehr bissige Beratung und Zusammenarbeit danken. Was auffällig geworden ist – und dies ist ausdrücklich positiv zu bewerten –, ist, dass das Zusammenwirken der Prüfbehörde mit den geprüften Verwaltungen und Einrichtungen besser geworden ist. Es scheint, dass sich hier eine weitere Verbesserung in der Zusammenarbeit abzeichnet. In den meisten Fällen konnten wir feststellen, dass die geprüften Behörden umgehend Maßnahmen zur Beseitigung aufgezeigter Mängel begonnen haben.