Protocol of the Session on December 5, 2012

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr lehnt doch sonst immer alles ab. Ihr wisst doch, wie das ist. Ach, hör doch auf!)

ihr habt nach einer Woche nicht mal selbst einen Änderungsantrag zu einem wichtigen Landespflegegesetz vorgelegt

(Torsten Renz, CDU: In Bergen waren wir ja auch nicht.)

und macht uns Vorwürfe, dass wir Änderungsanträge vorlegen. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, Silke Gajek:

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man Pflege ernst nimmt, auch als Sozialpolitikerin und Opposition,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann frage ich mich, wo sind eigentlich die Änderungsanträge der GRÜNEN, und dann kann man nicht meckern, dass die Regierungsfraktionen fleißig sind und die Anhörung umsetzen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mensch, bisher ist alles durchgereicht worden!)

Deshalb will ich ausdrücklich zurückweisen, dass das immer alles so schnell geht.

(Torsten Renz, CDU: In Bergen war nur der Bildungsausschuss.)

Ich habe mich ein bisschen gewundert, wo eigentlich eure Arbeit ist.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach, hör doch auf!)

Auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Fragen auf und beantworten sie am nächsten Tag. Ich will das noch mal sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung checken ständig irgendwelche Bundesgesetze ab, um sie in Landesgesetze zu übertragen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich finde das dann nicht in Ordnung,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Kritik ist doch noch erlaubt.)

dass dort immer der Vorwurf ist, dass wir sozusagen hier nicht genug Zeit einräumen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Majestätsbeleidigung.)

Da waren die LINKEN sogar besser. Die haben es wenigstens geschafft, nach der Anhörung – eine Woche später – Änderungsanträge vorzulegen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum sind sie ja eingearbeitet, weil das Gesetz so schlecht war. Das weißt du doch selber.)

Und ich finde, Ansprüche, die man an andere hat, müsste man dann auch selber erfüllen. Insofern will ich dieser Kritik vorbauen. Ich finde, wenn man mehr Zeit will für die Beratung, dann sollte man die auch nutzen

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn man so viel einarbeitet, kann das Gesetz nur schlecht gewesen sein.)

und nicht nach eineinhalb Stunden mit der Beratung Schluss machen. Wir stehen gerne für mehr Beratung zur Verfügung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, davon ist nicht viel zu merken.)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir werden mit dem vorliegenden Gesetz und den vorgesehenen Änderungen in Folge des Bundesgesetzes ein modernes Pflegegesetz in unserem Land haben,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, dank der Anregung.)

das aufgrund der Entfristung auch in Zukunft trägt. Das war mir wichtig, dass wir nicht wieder ein befristetes Gesetz haben, sondern dass die Menschen sich auf das, was wir auf den Weg bringen, auch auf Dauer verlassen können. Die Gestaltung der Pflege ist ein dauerhafter Prozess. Das Landespflegegesetz ist ein Baustein, der großen Herausforderung der Pflege in unserem Land Rechnung zu tragen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Phrasen, Phrasen, Phrasen!)

Und deshalb freue ich mich mit Ihnen und den Akteuren der Pflege, weiterhin die strategischen Erfordernisse zu gestalten. Und ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit wir das Pflegewohngeld für die Bürgerinnen und Bürger sichern und dass wir Spielräume haben, zukünftig insbesondere im Bereich der ambulanten Pflege auch neue, moderne Wege zu gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Immer sich alles zurechtlegen, wie man es gerade braucht.)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung sprachen sich fast alle Experten für den Erhalt des Landespflegegeldes,

(Jörg Heydorn, SPD: Pflegewohngeld!)

ja, Entschuldigung, auch für neue Heimbewohner aus. Die Phalanx reicht vom Landesseniorenbeirat über die Diakonie und die LIGA bis zum Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.

Da es auch unser Anliegen ist, wie ich schon bei der Ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes betonte, stellt meine Fraktion hier einen Änderungsantrag zur

Fortführung des Landespflegewohngeldes für alle Heimbewohner. Die Mittel hierfür müssten im Landeshaushalt vorhanden sein. Zwar wurden die Ausgaben für das Landespflegewohngeld für neue Heimbewohner im Landeshaushalt bereits gestrichen, aber da die Landesregierung den Kommunen Konnexität bei der Hilfe zur Pflege zugesichert hat, müssen diese Sozialhilfeausgaben nur umgewidmet werden. Damit könnte auch künftigen Heimbewohnern im Bedarfsfall das Landespflegewohngeld gezahlt werden. Es entstünden keine zusätzlichen Belastungen für das Land und die nicht zu vermittelnde unterschiedliche Behandlung von bisherigen und künftigen Heimbewohnern würde vermieden.

Die faire Vergütung von Beschäftigten ist heute in der professionellen Pflege ein Dreh- und Angelpunkt. Wenn wir Menschen für diesen Beruf gewinnen und wenn wir die Menschen in diesem Beruf halten wollen, sind bessere Beschäftigungsverhältnisse unabdingbar. Das war auch Konsens unter den Anzuhörenden am 14. November.

Meine Fraktion teilt die Absicht, die Landesförderung bei Pflegebetrieben an die Existenz von Tarifverträgen zu knüpfen. Wir halten die gewählte Formulierung jedoch für unbestimmt. Eine angemessene Vergütung und einschlägige Tariflöhne sind nicht definiert und damit auslegbar.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das funktioniert ja nicht.)

Mit unserem zweiten Änderungsvorschlag präsentieren wir eine genauere Formulierung. Sie bietet zudem den Vorteil, dass sie leichter umgesetzt und besser kontrolliert werden kann. Mit unseren Änderungsvorschlägen wäre nicht nur die geplante Ungleichbehandlung von Pflegeheimbewohnern beseitigt, der Gesetzestext bei der Landesförderung wäre auch stringenter. Der Gesetzentwurf bietet bei der geplanten Orientierung der Landesförderung an den einschlägigen Tariflöhnen keine rechtssichere Formulierung. Das haben auch viele Anzuhörende am 14. November kritisiert. Das ist nachzulesen in den Stellungnahmen der LIGA, des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, des Landkreistages und des Landesseniorenbeirates.

Der Gesetzentwurf bleibt auch inhaltlich hinter den Erwartungen an ein Landespflegerecht zurück. Erst der Änderungsvorschlag der Koalitionsparteien bezieht die Pflegestützpunkte in die Versorgungslandschaft ein. Erst dieser Änderungsvorschlag fordert das Gender Mainstreaming und auch eine besondere Beachtung der Belange pflegebedürftiger Menschen mit Migrationshintergrund oder mit gleichgeschlechtlichem Lebensentwurf.

In einem Land, das mit den schlechtesten Pflegeschlüssel in der Bundesrepublik hat, wo Überkapazitäten im stationären Bereich bestehen, übrigens auch durch die Förderpolitik des Landes, und wo Schüler an Pflegeschulen Schulgeld zahlen müssen, in diesem Land gibt es eine Menge politischen Handlungsbedarf. Wir fordern deshalb, dass die Landesregierung es nicht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf belässt und die von mir vorgenannten Baustellen im Landespflegerecht endlich bearbeitet. Wir von der stärksten Oppositionsfraktion werden diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Sehr gut.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Schubert von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben jetzt ein neues Pflegegesetz vorgelegt bekommen und wir haben auch Änderungsanträge der SPD und CDU sowie einen Entschließungsantrag.

Ich denke, wenn man noch mal auf einige Ausführungen von Frau Stramm zurückkehrt, Sinn einer Anhörung ist, dass man Dinge aufnimmt und die in Änderungsanträge oder Entschließungen fasst. Ich glaube, das ist der Regierungskoalition sehr gut gelungen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein bisschen Kritik muss doch wenigstens möglich sein.)

Wenn ich nur an das Beispiel Bildung denke, da sollte man sich den Punkt 2 a) ansehen aus dem Entschließungsantrag. Neben gutem Entgelt und Arbeitsbedingungen muss zur Fachkräftesicherung und -gewinnung auch das Berufsbild der Pflege attraktiver werden. Die Ausbildung und Qualifizierung von Pflegekräften müssen deshalb den wandelnden Anforderungen gerecht werden. Hierzu sind die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung in geeigneter Weise in eine generalistisch ausgerichtete Pflegeausbildung zu überführen.

Des Weiteren – und das finde ich ganz, ganz wichtig – sollten auch innovative akademische Ausbildungsformen umgesetzt werden, die sowohl Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung als auch Pflegefachkräften mit Berufserfahrung offenstehen. Insgesamt muss sich die Durchlässigkeit des Ausbildungssystems für Pflegekräfte ohne Hochschulzugangsberechtigung erhöhen. Ich glaube, das war mit ein wichtiger Punkt, den wir dort aus der Anhörung auch erfahren haben.

Wir haben – das muss man auch noch mal ganz in Richtung Frau Gajek sagen und deswegen widerspreche ich ungern der Ministerin – uns seit über einem halben Jahr mit der Thematik Pflege beschäftigt und die Dinge, die da vorgetragen worden sind in der Anhörung, sind ja nicht neu.