Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1231 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen …
Ich war vorhin in der schönen Abstimmungsrunde, deshalb wollte ich gleich noch einen Nachschlag machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Tat gemeinsam im Ältestenrat gesagt, dass dieser Antrag es wert ist, diskutiert zu werden, und deswegen wollen wir die Diskussion jetzt auch führen.
Also der Gesetzentwurf der GRÜNEN enthält zunächst mal in seiner Begründung eine Feststellung, eine wertende Feststellung, dass aus Sicht der Antragsteller es in Mecklenburg-Vorpommern unerfreulich wenige Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt. Ich möchte mich zunächst einmal gar nicht darauf einlassen, ob ich der Wertung, dass das eigentlich traurig ist, dass es so wenige sind, folge oder nicht, sondern ich möchte dies zunächst einmal als Basis für die weitere Diskussion nehmen.
Im Weiteren wird dann in der Gesetzesvorlage ausgeführt, dass die Hauptursache für diese geringe Zahl von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die Tatsache ist, dass solche Vorhaben als unzulässig eingestuft werden.
Sie haben die zwei Drittel etwa genannt und haben das ja aus Ihrer Kleinen Anfrage beziehungsweise aus der Antwort entnommen. Bis hierhin, meine Damen und Herren, sage ich mal: So weit, so gut.
Aber jetzt kommt ein Punkt, lieber Herr Saalfeld, wo meines Erachtens Ihre Recherche und Ihre Analyse ein großes Loch aufweist,
und dieses Loch ist die Frage: Warum werden diese Initiativen denn eigentlich als unzulässig eingestuft? Ist das pure Willkür von Gemeindevertretungen, die so was nicht haben wollen – denn es entscheidet ja die Gemeindevertretung im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde –,
oder sind es andere Ursachen, die dazu führen, dass ein solches Begehren als unzulässig eingestuft wird? Diese Frage beantworten Sie nicht.
Sie kommen mir ein wenig so vor wie jemand, der feststellt, dass sein Auto nicht fährt, und dann sagt: Aha, Zahnriemen gerissen. Kann ja sein, dass der Zahnriemen gerissen ist,
kann aber auch sein, dass die Lichtmaschine hinüber ist. Aber Sie sagen, Zahnriemen gerissen, dann gehen wir mal an die Auswechslung des Zahnriemens. Nur werden Sie sich möglicherweise später wundern – das Auto fährt immer noch nicht –,
weil Sie nämlich die Ursache nicht richtig benannt haben, warum denn solche Begehren als unzulässig eingestuft worden sind.
Und noch eins möchte ich Ihnen sagen, auch das fehlte in Ihrer Sachdarstellung: Diese Entscheidung der Ge
meindevertretung, ob ein solches Bürgerbegehren zulässig ist oder unzulässig ist, ist ja keine freie Entscheidung,
wo die sagen können, na ja, das gefällt uns, das gefällt uns nicht, das lassen wir zu, das lehnen wir ab. So ist es ja nicht. Das ist ja eine an Recht und Gesetz gebundene Entscheidung.
Wenn Sie sagen, diese Gemeindevertretung hat hier rechtswidrig etwas abgelehnt, dann haben Sie sehr wohl die Möglichkeit, dieses durch ein Gericht überprüfen zu lassen, und dann kommen Sie zu einem anderen Ergebnis.
Und trotzdem sind zwei Drittel, Sie haben es selber ausgeführt, der Begehren als unzulässig eingestuft worden. Dann vermute ich mal, dann vermute ich mal, dass das auch tatsächlich Begehren waren, die so nicht zulässig sind, beispielsweise – und das ist etwas, was mir in den politischen Diskussionen immer wieder begegnet – weil sie sich auf Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises beziehen, wo die Gemeinde gar keine Entscheidungskompetenz hat,
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wenn das die Bürger vorher wissen würden, dann würden sie gar nicht erst Unterschriften sammeln.)
wo der Bürger aber trotzdem der Auffassung ist, die Gemeinde handelt, und mit diesem Handeln der Gemeinde nicht einverstanden ist.
Also Ihnen fehlt in der Analyse ein entscheidender Teil und nun bieten Sie uns aufgrund einer mangelhaften, weil mit Mängeln behafteten Analyse Lösungsvorschläge an. Der erste Lösungsvorschlag ist: Diejenigen, die da ein Bürgerbegehren initiieren, die sollen von der Gemeinde beraten werden. Aha!