Es kommt doch! Ja, ich erkenne an Ihrer Erregung, dass Sie nicht ganz zufrieden mit Ihrer Argumentation sind.
Verwaltungen und Gemeindevertretungen waren wiederholt, Herr Müller – und da spreche ich aus der Praxis und aus der Erfahrung –, waren wiederholt der falschen Auffassung, wie Sie auch, dass Bürgerbegehren auf wichtige Angelegenheiten beschränkt seien. Nein und nochmals Nein!
Nur die Entscheidung muss bedeutenden Einfluss auf die Angelegenheit haben. Das halten wir aber für redundant, weil es selbst Anliegen der Antragsteller ist, mit ihrer begehrten Entscheidung
aber wenn Sie sagen, es ist völlig egal, dann könnten Sie auch den Gesetzentwurf mittragen und in den Ausschuss überweisen. Also dann können wir uns darauf einigen, dass es völlig egal ist, ob das Wort drin steht oder nicht.
Also streichen wir es nach unserer Meinung einfach. Wenn Sie der Meinung sind, wir müssen es nicht streichen, können wir es gerne im Ausschuss so diskutieren, aber dem wollen Sie sich scheinbar entziehen.
Ich bin der Meinung, wir schaffen dadurch mehr Klarheit für die Bürger und für die Gemeinden und halten uns die albernen Diskussionen vom Hals in den Gemeinden, dass die Angelegenheit nicht wichtig sei. Das ist falsch! Das steht da momentan in der Kommunalverfassung nicht drin!
Meine Damen und Herren, ich möchte meinen historischen Bogen von zweieinhalbtausend Jahren Demokratiegeschichte dann doch noch am Ende meiner Rede mit einem ganz brandaktuellen Bonbon abrunden:
Gestern konnten wir alle in der SVZ ein Interview mit dem CDU-Urgestein und Stuttgart-21-Schlichter Heiner Geißler lesen. Herr Renz, das wird Sie interessieren, Sie haben es vorhin schon angesprochen. Gefragt nach der Konsequenz aus dem Sieg der GRÜNEN bei der Stutt
garter Oberbürgermeisterwahl ruft Geißler seiner Partei zu – vielleicht auch der SPD, ich weiß es nicht –,
ich zitiere hier: „Die CDU muss ihre Einstellung zur Bürgerbeteiligung endlich ändern. Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung müssen Inhalt der CDU-Programmatik werden.“ Zitatende Heiner Geißler.
Herr Müller, Sie treffen mich hier, also persönlich treffen Sie mich hier relativ wenig, wenn Sie sich verweigern, diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN in die Ausschüsse zu überweisen, um ihn dort zu beraten.
Wir haben dargelegt, dieser Gesetzentwurf enthält nur Änderungen, die bereits in anderen Bundesländern praktiziert werden. Ich verstehe da die Problematik nicht, aber Sie treffen mich damit nicht. Sie müssen sich vor den Wählerinnen und Wählern rechtfertigen,
die Sie fragen, warum dieses Verfahren so verdammt kompliziert und so verdammt bürgerunfreundlich ist. Und das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Wir als GRÜNE haben eine Möglichkeit vorgelegt, hier möglichst schnell Abhilfe zu schaffen. Sie treffen mich damit überhaupt nicht. Ich glaube, Sie schneiden sich sogar ins eigene Fleisch. – Vielen Dank.
Ich glaube, Herr Saalfeld, Sie unterliegen hier einem fundamentalen Irrtum, dass es meine Absicht war, Sie zu treffen. Das ist nicht mein Ziel. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn einer Debatte in einem Landtag ist. Das ist vielleicht Ihr Stil, miteinander umzugehen, andere Leute von oben herunter zu belehren
Deswegen sage ich Ihnen, Sie als Person interessieren mich da überhaupt nicht, sondern mich interessiert der Gesetzentwurf, und da haben Sie versucht, auf mich zu replizieren. Ich glaube, das ist Ihnen nicht gelungen. Ich will das jetzt hier nicht alles im Detail aus- einandernehmen, auch wenn ich die Redezeit hätte. Ich will nur eins sagen: Das eine Thema, das ist mir einfach so schön aufgefallen, mit dem Wort „wichtig“. Sie haben hier selber gesagt: Na ja, eigentlich ist das redundant. Ne?
Sie haben mit Perikles angefangen, dann antworte ich Ihnen mit Montesquieu. Montesquieu hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ging jetzt aber um ein Wort, Herr Müller, und nicht um einen ganzen Gesetzestext.)
Und wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz an einer bestimmten Stelle zu novellieren, dann ist es notwendig, das Gesetz eben nicht zu novellieren, es sei denn, man verschleiert, was man eigentlich vorhat, und dieser Gefahr wollen Sie sich doch ganz bestimmt nicht aussetzen, Herr Saalfeld,