Protocol of the Session on September 27, 2012

Mit Blick auf unser Land haben wir einfach zwei Probleme. Das erste: Solange es die befristete Beschäftigung in der jetzigen Form gibt, werden Gewerkschaften und Betriebsräte natürlich versuchen, da, wo ihr Einfluss groß genug ist, das Problem durch tarifliche und betriebliche Regelungen wieder einzufangen. Allerdings, zur Betriebsgröße der meisten Betriebe in Mecklenburg-Vor- pommern ist schon etwas gesagt worden und nicht erst seit der Anhörung zum Mindestlohn 10 Euro wissen wir, dass die Tarifbindung in unserem Land unterhalb von 50 Prozent liegt – insofern gleich zwei Probleme.

Wenn es überhaupt Betriebsratsstrukturen gibt, dann haben die eingeengte oder nicht ausgeprägte Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte. Zwei Beispiele aus der eigenen Praxis will ich Ihnen gerne sagen: Erstens. Sie können zwar gemäß Paragraf 80 Absatz 1 Nummer 8 ihre Aufgabe ernst nehmen, Beschäftigung zu fördern und sichern zu helfen. Die Durchsetzung dieses Anspruchs zur Not auf dem Rechtsweg können Sie jedoch nicht erzwingen. Nach Paragraf 92 Betriebsverfassungsgesetz muss der Arbeitgeber zwar über die Personalplanung unterrichten, der Betriebsrat kann auch eigene Vorschläge machen, aber durchsetzen kann er sie nicht. Und deshalb brauchen wir gesetzliche Regelungen

und richten unseren heutigen Appell eben auch an die Landesregierung.

Und, Frau Ministerin Schwesig, eine entsprechende Initiative im Rahmen der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz zu starten, kann man ja grundsätzlich nicht für falsch halten. Glauben Sie mir, ich begrüße jede Initiative, die geeignet ist, den Boden für die von mir angesprochenen Gesetzesänderungen zu bereiten. Allerdings erlaube ich mir einmal, auf das Abschlussprotokoll der letzten ASMK hinzuweisen. Dort heißt es im Beschlusstext zum Punkt 7.8, der zurückgeht auf einen Antrag der SPD-regierten Länder, unter der Überschrift „Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ unter anderem, ich zitiere:

„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass die Einkommensverteilung in Deutschland zunehmend in Schieflage gerät. Immer mehr Menschen erzielen keinen existenzsichernden Lohn aus ihrer Beschäftigung. Daraus resultieren eine mangelnde soziale Absicherung der Beschäftigten und eine Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme.“ Wir „sehen mit großer Sorge, dass:

sich die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten in Deutsch

land in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt hat. Existenzsicherndes Arbeitseinkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann oft nicht einmal mehr über eine Vollzeitbeschäftigung erreicht werden. Die Zahl der Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockend Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen;

atypische Beschäftigungsverhältnisse“ wie „Leiharbeit

und Befristungen“ nehmen zu.

Zitatende.

„Vor diesem Hintergrund fordern“ wir „das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf“, da geht es dann weiter im Text, „ein Maßnahmenpaket mit“ unter anderem „folgenden Elementen zu entwerfen und umzusetzen:

1.) Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindest

lohns …

2.) Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kern

funktion wie die Abdeckung von Auftragsspitzen … (bei) Geltung des …-Grundsatzes (‚Gleiche Arbeit – Gleiches Geld‘) …

3.) Beseitigung von Fehlanreizen im Bereich der Mi

4.) … Maßnahmen zur Senkung des Anteils der befriste

ten Beschäftigungsverhältnisse …

5.) Erschließung des Fachkräftepotentials“ aus unfreiwil

liger Teilzeitbeschäftigung

und so weiter und so fort.

Frau Ministerin, hier haben Sie die zutreffende Analyse und einen höchst komplexen Maßnahmenkatalog. Er ist zwar ein Jahr alt, aber deswegen ja nicht weniger aktuell. Deshalb fordern wir Sie konsequenterweise und ganz konkret auf, eine Bundesratsinitiative zu starten,

die auf der Grundlage dieser bekannten und gesicherten Erkenntnisse der Intention des ASMK-Beschlusses vom vorigen Jahr folgt und ganz konkrete Änderungen herbeiführen soll. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Herr Renz, Herr Foerster hat seine Redezeit voll ausgeschöpft. Deshalb besteht nicht mehr die Möglichkeit einer Anfrage.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1131. Wer dem zu- zustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1131 mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt, bei Zu- stimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse für ausländische Flüchtlinge, Drucksache 6/1134.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse für ausländische Flüchtlinge – Drucksache 6/1134 –

Das Wort zur Begründung hat Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Richt- linie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner vom Septem- ber 2000 enthält Regelungen, wie der Betrieb und die Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner in den elf kommunalen Gemeinschaftsunterkünften des Landes ausgestaltet sein soll.

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt, wer Bewohner im Sinne dieser Richtlinie ist. Es sind unter anderem Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, Ausländer, denen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.

Unter Ziffer 3.4 der Richtlinie ist die „Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache“ als ein Betreuungsschwerpunkt geregelt. Die Regelung ist gut und wichtig, doch leider hapert es enorm bei der praktischen Umsetzung. In Mecklenburg-Vorpommern sind keine Mindestbedingungen und Qualitätsstandards zur Umsetzung dieser Richtlinie formuliert. Deshalb ist es Auslegungssache, wie die Sprachvermittlung stattfindet. Wie dies derzeit in Mecklenburg-Vorpommern aussieht, möchte ich Ihnen schildern.

Zunächst einmal zum Vorgang: Der Träger hat den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft zu verpflichten, die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner anzuerkennen. Darüber wird ein Vertrag geschlossen. Detaillierte Ver

einbarungen können darüber hinaus getroffen werden. Die tatsächliche Ausgestaltung entspricht nicht immer dem, was grundsätzlich zu erwarten ist bei der Vorgabe „Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache“.

Ich zitiere dazu aus dem Artikel des Flüchtlingsrats in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Human Places“. Ich zitiere: „Grundkenntnisse der deutschen Sprache werden in vielen GU nur dadurch vermittelt, dass mit den Bewohner_innen deutsch gesprochen wird. Die Organisation von Deutschkursen findet in vielen Einrichtungen nicht statt.“ Ende des Zitats.

Laut Berichten des Flüchtlingsrats kam es zudem vor, dass Ehrenamtlichen, die einen Deutschkurs anbieten wollten, in einigen Gemeinschaftsunterkünften mit großer Reserviertheit begegnet wurde. Eine ehrenamtliche Tätigkeit wurde oftmals eher erschwert als gefördert und teilweise ganz verweigert.

Ich erzähle Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Erfahrung aus Jürgenstorf, wo ich war. Da haben die Bewohner des Heims sich selbst die deutsche Sprache beigebracht, mithilfe ihrer Wörterbücher. Und ich muss Ihnen wirklich sagen, es ist beeindruckend, wie sie es geschafft haben, die Sprache zu erlernen, um sich selbstständig zu verständigen. Das zeugt von großer Motivation und Disziplin. Und es zeigt eine unglaubliche Bereitschaft der ausländischen Flüchtlinge, sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Nun werden ihnen vonseiten der Gesellschaft und Politik immer wieder Steine in den Weg gelegt. Dass an dieser Stelle nicht einmal die Richtlinie richtig greift, ist ein Armutszeugnis. Das Land Brandenburg hat im Som- mer 2011 Mindestbedingungen für die dortige Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen formuliert. Zu den Standards bei der Sprachvermittlung gehören unter anderem:

Erteilung von Informationen über Sprachkurse und

die Vermittlung in solche,

Organisation von Deutschkursen in Heimen sowie

die Vermittlung in Sprachkurse verschiedener An- bieter,

Spendenakquise für die Finanzierung von Sprach-

kursen oder zu Teilnahmen an Qualifizierungsmaßnahmen,

Unterstützung bei der Suche beziehungsweise Schaf-

fung geeigneter Möglichkeiten zum Spracherwerb von Analphabetinnen und Analphabeten,

Unterstützung von Frauen, die wegen der Erziehung

ihrer Kinder an den regulären Sprachkursen nicht teilnehmen können.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)