Protocol of the Session on September 26, 2012

Das Wort hat die Justizministerin Frau Kuder.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

Werte LINKE, als ich Ihren Antrag gelesen habe, insbesondere Ziffer 1, da habe ich dann gedacht, meine Güte, wird der nächste Antrag vielleicht heißen, der Landtag möge feststellen, die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold, denn das steht genauso im Grundgesetz, wie auch die Rechtswahrnehmungsgleichheit im Grundgesetz festgeschrieben ist.

(Zuruf aus dem Plenum: Gute Idee!)

Und die Rechtswahrnehmungsgleichheit ist auch nichts anderes als ihre Antragsforderung „Chancengleichheit in rechtlichen Streitigkeiten“. Der Staat ist bereits verpflichtet, jedem einen weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, jedem, egal ob arm oder reich.

Und genauso ist Ihre Behauptung, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, grund

legend falsch, dass Menschen mit geringem Einkommen mit dem Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts benachteiligt würden. Vielmehr wird mit dem Entwurf sichergestellt, dass der Zugang zum Recht – gerichtlich wie außergerichtlich – auch weiterhin allen eröffnet ist, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Gleichzeitig soll die hohe finanzielle Belastung der Länder reduziert werden.

Ein Grund der hohen finanziellen Belastung ist derzeit, dass Prozess- und Verfahrenskostenhilfe auch unnötig oder ungerechtfertigt oder sogar missbräuchlich in Anspruch genommen wird.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Dagegen muss man etwas tun und ich meine, dass dagegen auch niemand etwas haben kann. Staatliche Leistungen soll eben nur derjenige erhalten, der tatsächlich auf diese Leistungen auch angewiesen ist. Ich gebe Ihnen mal eine Zahl aus Mecklenburg-Vorpommern: Fast jedes Verfahren in Familiensachen, mehr als 90 Prozent, wurde vor unseren Amtsgerichten mit Prozesskostenhilfe, also unter Inanspruchnahme von Steuergeldern, geführt. Da muss man schon mal fragen dürfen, ob das wirklich erforderlich ist.

Jetzt beabsichtigt die Bundesregierung, die Freibetragsgrenze, also die Grenze, ab der mit Steuergeldern die Prozesse subventioniert werden, moderat und verfassungskonform zu senken. Es bleibt aber bei dem Grundsatz, dass Prozesskostenhilfe erhält, wer einen Prozess nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten bezahlen kann. Wer wirklich nicht zahlen kann, der soll auch zukünftig Prozesskostenhilfe erhalten. Geprüft wird auch weiterhin, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Allerdings wird der Begriff „mutwillig“, da haben Sie auch schon drauf hingewiesen, zukünftig im Gesetz definiert und dabei von der Frage, ob Aussicht auf Erfolg besteht, abgegrenzt, denn die Prozesskostenhilfe aus Steuergeldern ist nicht dazu da, Verfahren zu subventionieren, die der gesunde Menschenverstand auch im Hinblick auf das Kostenrisiko nie führen würde.

(Torsten Renz, CDU: Genauso ist es.)

Ich will Ihnen da mal ein Beispiel geben. Da ist ein Mensch, der gern auf größerem Fuße lebt, als seine verfügbaren Mittel es ihm erlauben. Er kauft sich eine Einbauküche auf Ratenzahlung.

(Udo Pastörs, NPD: Die Bundesregierung macht das laufend.)

Dann will er einen Prozess führen, weil ihm jemand Geld schuldet. Er beantragt Prozesskostenhilfe, die ihm auch gewährt wird, weil die Ratenzahlung für die Küche sein verfügbares Einkommen entsprechend mindert.

(Michael Andrejewski, NPD: Da müssen wir einen Rettungsschirm spannen.)

Er bekommt einen Anwalt für den Prozess vor dem Landgericht beigeordnet, allerdings ist absehbar, dass selbst bei Erfolg der Klage die Gegenseite wegen Vermögens- und Einkommenslosigkeit auch langfristig nicht

wird zahlen können. Auf der anderen Seite gibt es denjenigen, der erst spart, um sich eine neue Küche kaufen zu können. Prozesskostenhilfe bekommt der nicht, weil er ja Vermögen hat, nämlich das gesparte Geld für die Küche.

(Michael Andrejewski, NPD: Das sagt ein total verschuldeter Staat.)

Da er aber weiß, dass der Gegner nicht wird zahlen können, selbst wenn er den Prozess gewinnt, und er dann auch noch die Verfahrenskosten tragen muss, nimmt er von einer Klage Abstand.

(Udo Pastörs, NPD: Sagen Sie das Frau Merkel in Berlin mal!)

Sie sehen also, bei dem gleichen Sachverhalt steht derjenige, der Prozesskostenhilfe erhalten hat, besser da, denn er braucht sich über Kostenrisiken keine Gedanken zu machen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

das erledigt für ihn ja der Steuerzahler.

Ich denke, jeder Richter kennt solche Fälle,

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

wo nur deshalb prozessiert wird, weil ja der Staat die Kosten trägt, und das, meine Damen und Herren, hat mit Chancengleichheit nicht das Geringste zu tun.

(Heinz Müller, SPD: Ich habe lange schon keine Küche mehr gekauft.)

Und so sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Es hat schon mehrfach entschieden, den Unbemittelten hinsichtlich seiner Zugangsmöglichkeit zum Gericht einem Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko im Blick hat.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ich halte es für richtig, dass der Begriff der „Mutwilligkeit“ konkretisiert wird, die Freibeträge angepasst und die übrigens auch weiterhin zinsfreie Ratenzahlungsverpflichtung für die Rückzahlung staatlicher Prozesskostenhilfe verlängert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zur Beratungshilfenovelle sagen. Vieles wird einfacher, wie zum Beispiel die neue Beratungshilfe für den Bereich der steuerrechtlichen Angelegenheiten. Aber es wird eben auch hier künftig genauer hingeschaut, um mutwillige Verfahren zu verhindern.

Im Übrigen gibt es auch eine sehr gute Alternative zur gesetzlichen Beratungshilfe. Sie wissen, meine Damen und Herren, ich habe mich für kostenfreie anwaltliche Beratungsstellen im Land starkgemacht, und heute sind sie auch gut angenommen, und das ist auch ein Verdienst vor allem der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich werde alles dafür tun, dass es noch mehr Beratungsstellen in unserem Land gibt, denn eine einfachere Hilfe für bedürftige Rechtsuchende gibt es nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf des Bundes ist ein guter Beitrag, um unsere Gerichte und auch den Justizhaushalt des Landes von mutwilliger und unnötiger Inanspruchnahme zu entlasten. Ich jedenfalls sehe keinen Grund, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Drese von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Niemandem darf die gerichtliche wie außergerichtliche Wahrung seiner Rechte aufgrund fehlender finanzieller Mittel verwehrt werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit, welches das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz sowie aus dem Sozialstaatsprinzip herleitet, muss es dem Bedürftigen in gleicher Weise wie dem Bemittelten offenstehen, seine subjektiven Rechte gerichtlich und außergerichtlich zu verteidigen.

Dabei gebietet es die Verfassung jedoch nicht, voraussetzungslos Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit zu gewährleisten. Vielmehr zieht das Bundesverfassungsgericht als Maßstab dieser Gleichheit den, Zitat, „vernünftigen bemittelten Ratsuchenden“ heran. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Rechtswahrnehmung ist danach nicht verletzt, wenn der Unbemittelte nun einem solchen Bemittelten gleichgestellt wird, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten sowie eine Prozessaufsicht nebst Kostenrisiko berücksichtigt und vernünftig abwägt. Insofern geht auch die Aufforderung an die Landesregierung, sich im Bundesrat gegen Gesetzesvorhaben, die eine Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts zulasten einkommensschwacher Bürgerinnen und Bürger bewirken, auszusprechen, in dieser Absolutheit zu weit.

Sehr geehrte Damen und Herren, dass die Länder dafür Sorge tragen, einen besseren Kostendeckungsgrad im Bereich der Justiz zu erreichen, ist grundsätzlich richtig. Gegen das Anliegen des in der Antragsbegründung erwähnten Gesetzentwurfes, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter zu gestalten und die Ausgaben für Prozesskosten und Beratungshilfe zu begrenzen, ist erst einmal nichts einzuwenden. Es ist daher durchaus sinnvoll, auch die Prozesskostenhilfe auf den Prüfstand zu stellen, um gegebenenfalls, wenn es denn gerechtfertigt ist, Änderungen vorzunehmen.

Kostenbegrenzungen im Rechtsbereich sind ein legitimes Ziel. Bei der Begrenzung der Prozesskostenhilfe ist jedoch mit Augenmaß vorzugehen. Am Ende ist entscheidend, dass der Zugang zum Recht für alle Bürger un- abhängig von Vermögen und Einkommen nicht beeinträchtigt werden darf. Wenn es etwa darum geht, dem hilfesuchenden Personenkreis künftig eine höhere Beteiligung an den Kosten des gerichtlichen Verfahrens abzuverlangen, indem die Voraussetzungen und Bedingungen bei der Gewährung der Prozesskostenhilfe geändert werden, ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen für die Betroffenen nur zumutbar sein dürfen. Es sind die

durch den Justizgewährungsanspruch und das Sozialstaatsprinzip gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen selbstverständlich zu beachten. Unter dieser Maßgabe ist der in Rede stehende Gesetzentwurf aus meiner Sicht auch zu bewerten.

Man wird sich in diesem Zusammenhang auch mit der Sinnhaftigkeit mancher der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen beschäftigen müssen. Darüber hinaus kann man über einzelne Maßnahmen auch hinsichtlich der beabsichtigten Effizienzsteigerung geteilter Meinung sein. Hier wird man sehr sorgfältig angemessene Lösungen diskutieren müssen. Die in dem Antrag erhobene pauschale Forderung, sich gegen jedwede in diese Richtung gehenden Gesetzesvorhaben auszusprechen, greift zu kurz und wird der Komplexität der Materie nicht gerecht. Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war ein interessanter Beitrag gerade seitens der SPD-Landtagsfraktion, vielleicht auch darauf gründend, dass Sie, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, am 26. September den Kompromissvorschlag abgelehnt haben zur Novellierung der Prozesskostenhilfe und dass es durchaus in Ihren Reihen ja sehr unterschiedliche Auffassungen gibt, was da sinnvoll ist oder was da nicht sinnvoll ist.

Frau Drese hat richtigerweise wie auch, denke ich, der Antragsteller gesagt oder zum Ausdruck gebracht, jedem Bürger und jeder Bürgerin muss die Möglichkeit eingeräumt werden, seine beziehungsweise ihre Rechte wahrzunehmen, und dies muss in gleichberechtigter Form und unabhängig davon, ob jemand finanziell benachteiligt ist, geschehen. Ich glaube, darin, in dieser Fragestellung, sind wir uns alle einig, auch die Justizministerin hat ja auf diesen Grundsatz noch einmal abgehoben. Und ich glaube, dass wir uns auch einig sind bei der Frage, dass der Zugang zum Recht für die Ärmsten und für die sozial Schwächeren in der Gesellschaft uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Insofern geht der Antrag der Fraktion DIE LINKE von der Diktion absolut in die richtige Richtung.

Und die Frage, wie sich der Landtag MecklenburgVorpommern hier an dieser Stelle positioniert, hat schon etwas mit der Einschätzung zu tun, ob – so, wie das Frau Kuder zum Ausdruck gebracht hat – es in der Tat im erheblichen Maße Missbrauchstatbestände gibt oder aber ob jetzt mit dem Gesetzesvorhaben der Versuch einer Reduzierung erfolgt, und zwar für die Anspruchsberechtigten, denen die Mittel für den Rechtsschutz nicht zur Verfügung stehen. Und aus meiner Sicht, zeigt die Debatte bisher, dass da zu viele Dinge in einen Topf getan werden. Wenn so massiv reduziert wird, wie es im Augenblick das Gesetzesvorhaben vorsieht, dann werden sie auch diejenigen treffen, die dann nicht mehr Rechtsschutz in Anspruch nehmen, weil sie sich dies nicht mehr leisten können, und das wäre die falsche Konsequenz aus einem derartigen Gesetzesvorhaben.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Und, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, dass es eine ganz besondere Sensibilität gibt für dieses Bundesland, weil wir es hier in diesem Land mit einem besonders großen Anteil von Menschen zu tun haben, die keine auskömmlichen finanziellen Mittel zur Verfügung haben, und dass deshalb ein relativ hoher Anteil unter einer Realisierung dieses Gesetzes zu leiden hat.

Die Grünenfraktion – deshalb kann ich meinen Wortbeitrag relativ kurzfassen, Frau Borchardt hat das ja sehr dezidiert ausgeführt –, meine Fraktion wird dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ihre Zustimmung erteilen. Ich will dies noch mal an drei Punkten deutlich machen, an denen ich versuchen werde zu beschreiben, warum das Gesetzesvorhaben in die falsche Richtung geht: