Protocol of the Session on August 29, 2012

(Udo Pastörs, NPD: Dann kann ja nichts passieren.)

Und insofern, wenn der Minister sich hier hinstellt und ehrlich sagt,

(Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)

Sie wissen, was passiert, wenn es in einer Koalition unterschiedliche Auffassungen gibt,

(Udo Pastörs, NPD: Ja, ist schon klar, Herr Caffier.)

kann ich Ihnen sagen, dass wir zwar interessante Debatten im Rechtsausschuss haben werden, aber dass es zu keiner Verabschiedung der Gesetzentwürfe kommen würde.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es sollte mich freuen, wenn Sie mich vom Gegenteil überzeugen. Die heutige Debatte macht mir jedenfalls keinen Mut, dass wir zu einem positiven Ende kommen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1024 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Der Ältestenrat schlägt weiterhin vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1030 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, …

Ich bitte auf der Regierungsbank auch um Ruhe. Ich kann schlecht hier vorlesen. Ich muss hier was einbringen.

(Der Abgeordnete Jörg Heydorn tritt an die Regierungsbank heran und wendet sich an Ministerin Manuela Schwesig.)

Herr Heydorn, ich bitte, Gespräche draußen weiterzuführen.

… Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1025.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/1025 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorgänge um die Morde und die Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds haben uns alle das Versagen der zuständigen Behörden

(Udo Pastörs, NPD: Gibt es schon Urteile?)

sehr deutlich gemacht. Mehr als zehn Jahre lang konnten Rechtsextreme mordend durch Deutschland ziehen,

(Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)

ohne entdeckt zu werden. Die Sicherheitsstruktur steht sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene auf dem Prüfstand und das Versagen der Sicherheitsorgane hat weitreichende Folgen. Viele Bürgerinnen und Bürger fordern, dass insbesondere die Rolle und Funktion des Verfassungsschutzes in unserem demokratischen Rechtsstaat grundsätzlich auf den Prüfstand gehört. Viele haben Vertrauen verloren

(Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)

und hinterfragen Sinn und Effizienz des Verfassungsschutzes.

(Michael Andrejewski, NPD: Viele hatten nie Vertrauen.)

Trotz des massiven Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel, trotz einer Vielzahl von V-Leuten waren die Verfassungsschützer nicht in der Lage, die terroristische Bedrohung von rechts frühzeitig und damit rechtzeitig zu erkennen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Viele misstrauen der Praxis zum Einsatz von V-Leuten und stellen zu Recht die Frage, ob nicht zumindest ein Teil der eingesetzten Mittel dafür genutzt wird, rechtsextremistische Strukturen zu stärken. Und dieses Misstrauen, diese Fragen sind gerechtfertigt, denn die Erkenntnisse aus den übrigens öffentlich tagenden Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene decken schonungslos auf, dass selbst das Vertrauen der Behörden ineinander gestört ist.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben wir in der jüngeren Vergangenheit Vorgänge zur Kenntnis nehmen müssen, die Fragen aufwerfen. Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen:

Im Januar 2002, mitten im Vorwort der Ausgabe Nummer 18 des neonazistischen Pamphlets „Der Weisse Wolf“, war der deutlich und fett hervorgehobene Satz – Zitat: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen“, ein Smiley-Zeichen dahinter, „Der Kampf geht weiter …“, Zitatende – zu lesen, ein Satz, der damals – also 2002 – nicht auffallen konnte, der aber heute kritische Fragen aufwirft, denn seit November 2011 ist bekannt, was sich hinter dem NSU verbirgt. Und es stellt sich schon die Frage, warum dieser Satz, hinter dem sich vermutlich der zweifelhafte Dank für eine anonyme Geldspende an die rechtsextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern verbirgt, durch ein antifaschistisches Pressearchiv entdeckt wurde und nicht schon viel früher durch den Landesverfassungsschutz.

(Michael Andrejewski, NPD: Wir sind eben die bessere Stasi.)

Ein zweites Beispiel: Mitte Juni dieses Jahres wurde im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen den Betreiber des rechtsextremen Thiazi-Forums ein Erzieher aus Barth festgenommen, der als einer der zentralen Verantwortlichen dieses Forums gilt. Es war möglich, dass

dieser Mann lange als Erzieher in einer städtischen Kindereinrichtung arbeitete, ohne dass die Landesbehörden davon Kenntnis hatten. Dies sind Vorgänge, die zunächst erstaunen und die Fragen nach der Effizienz des Verfassungsschutzes aufwerfen,

(Udo Pastörs, NPD: Die Spitzelei muss verfeinert werden.)

Vorgänge, zu denen bisher ausschließlich in den nicht öffentlichen Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet wird. Ich kann das insofern einschätzen, als dass ich Mitglied dieses Gremiums bin, und in diesem Gremium wird durchaus kritisch hinterfragt,

(Stefan Köster, NPD: Natürlich.)

warum bestimmte Geschehnisse so lange unentdeckt geblieben sind

(Stefan Köster, NPD: Und die Erde ist eine Scheibe.)

oder durch andere aufgedeckt werden.

(David Petereit, NPD: Und gibt es heute Antworten?)

Aber dieses Gremium ist auch verpflichtet oder die Mitglieder dieses Gremiums sind auch verpflichtet, die Dinge, die dort besprochen, diskutiert, hinterfragt und berichtet werden,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist ja lächerlich, wenn wir das eine Woche später auf dem Tisch haben. Das ist ja lächerlich!)

nicht öffentlich zu machen.

Damit, sehr geehrte Damen und Herren, missachten wir das berechtigte Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger. Mit einem derartigen Vorgehen schaffen wir keine Transparenz und nicht das so dringend notwendige Vertrauen – und inzwischen ist es umso notwendiger – in das Handeln der Behörden.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag hat gemäß Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die Funktion, Gesetze zu erlassen oder über wichtige Staatsämter zu entscheiden, sondern auch die Aufgabe, die Tätigkeit der Landesregierung und der Landesverwaltung zu kontrollieren. Die parlamentarische Kontrolle ist ein wesentliches, vielleicht das wesentliche Element des Demokratieprinzips. Der Ausschluss der Öffentlichkeit stellt eine erhebliche Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle dar, denn Öffentlichkeit ist Voraussetzung und wichtiges Element eben dieser parlamentarischen Kontrolle. Auf die Frage, in welchen Fällen der Öffentlichkeitsgrundsatz und in welchem der Geheimnisschutz überwiegt, gibt es keine pauschale Antwort. Die könnte hier aus diesem Hause auch niemand geben. Vielmehr müssen beide Interessen im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden.

Wenn die Regierung ein Informationsbegehren des Parlaments nicht oder nicht öffentlich erfüllen will, dann muss sie konkret darlegen, weshalb die Geheimhaltungsbedürftigkeit einer vollständigen Erfüllung des In

formationsanspruchs des Parlaments entgegensteht. Diese Begründungspflicht hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum BND-Untersuchungsausschuss und zum Parlamentarischen Fragerecht herausgestellt. Es ist daher nur konsequent, dass auch die Parlamentarische Kontrollkommission öffentlich tagt und die Punkte, die begründet der Geheimhaltung bedürfen, auf Antrag in einem nicht öffentlichen Teil behandelt werden.

Diese Umkehr des Grundsatzes, und das ist das wesentliche Element unseres Antrages, diese Umkehr dieses Grundsatzes zwischen Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit fordern wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir sind übrigens dabei nicht diejenigen, die sich das erste Mal mit dieser Variante ausprobieren wollen, denn bekanntlich – ich glaube, Sie wissen das alles – ist in Berlin dieses Vorgehen bereits gängige Praxis.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)