Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehen Sie es mir nach, wenn ich zunächst einmal die Kolleginnen und Kollegen in ganz besonderer Weise grüße, die als Vertreter ihrer Fraktionen jetzt vier Tage hintereinander bei einer Parlamentarierkonferenz in der russischen Föderation waren, gestern Abend hierhergekommen sind
und heute Morgen dann sozusagen nahtlos anknüpfen. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen ein ganz besonderes Durchhaltevermögen. Das möchte ich erst mal vorher sagen.
Und dann, Frau Ministerin, ja, auch ich hatte die Hoffnung, dass die sehr emotional geführten Debatten des heutigen Morgens jetzt hier beim Gesetzentwurf der Landesregierung ihr Ende finden. Das hat ja auch recht gut geklappt. Niemanden wird es hier überrascht haben, wenngleich emotionslos, aber denn doch die rechte Seite nichts weiter gemacht hat, als die Sozialneiddebatte sozusagen aufzuheizen,
und das ist so langweilig und mittlerweile schon wirklich, Herr Andrejewski, nichts Neues, als dass man dazu sagen kann,
Zu Frau Rösler möchte ich gern sagen: Es ist natürlich, Frau Rösler, Ihr gutes Recht als Opposition einzufordern, dass doch alles viel schneller gehen müsse, und das habe ich Ihnen auch gern nachgesehen. Spätestens aber, als Sie mit dem Oberknaller kamen und mit dem Feigenblatt, da habe ich mir so leise gedacht, ich weiß nicht so ganz, ob es nicht vielleicht doch ein bisschen wenig freundlich auch den Mitgliedern dieser externen Kommission gegenüber ist, sie als Feigenblatt zu bezeichnen. Ich meine, dass es im Gegenteil richtig ist, dass …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das haben sie nicht verdient, dass sie als Feigenblatt bezeichnet werden, hat sie gesagt. – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE)
Das haben die da nicht verdient. Peter, danke noch mal für die Aufklärung, dann habe ich das falsch verstanden. Das ist tatsächlich ein feiner Unterschied. Dennoch ist es so, dass ich die Meinung meines Kollegen Müller hier ganz ausdrücklich teile.
Es ist ein Gebot der Klugheit, genau eine solche Expertenkommission einzubeziehen, wenn dann wieder und wieder – übrigens mindestens zweimal auch von der Ministerin, aber insbesondere von Herrn Suhr –, immer sozusagen die Querverbindungen zum Abgeordnetengesetz gemacht werden, dann würde ich sagen, gemach, gemach.
Heute reden wir nun erst mal über das Landesministergesetz und das wollen wir auch in den Ausschüssen miteinander tun. Ich sage, dass wir als Land Mecklenburg-Vorpommern wirklich solide wirtschaften, und alles, was Geld kostet, wird eben bei uns solide geprüft und sauber vorbereitet.
Und dass auch Ministerinnen und Minister und auch ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin ihren Beitrag sozusagen leisten müssen, ist sicherlich richtig, und dennoch gilt es, dass es eben nicht nur das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, hier geht es um eine Altersversorgung wirklich eigener Art und es geht immerhin um die politische Leistungsspitze in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern.
Und deswegen sage ich, wir wollen in den Ausschüssen und in den Fraktionen das, was uns jetzt von der Landesregierung vorgelegt wurde, was sozusagen eins zu eins übernommen wurde von der externen Kommission, miteinander diskutieren, miteinander prüfen. Ich freue mich, dass schon heute angekündigt wird vonseiten der Opposition, dass man durchaus davon ausgehen darf, dass selbst die Opposition hier zustimmen wird. Ich wünsche uns sehr gute Beratungen in den Ausschüssen. – Danke schön.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/947 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten und zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucksache 6/991.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten und zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Erste Lesung) – Drucksache 6/991 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/991 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, Drucksache 6/995.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/995 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch …
Frau Präsidentin, ich darf mir erlauben zu begründen, wir haben hier mehrere Gesetze in dieser Landtagssitzung, und das Gesetz, was eben überwiesen worden ist, ist eher Technik, und da habe ich auf eine Rede verzichtet auch zur Effektivität, aber mir lag am Herzen, zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz etwas zu sagen. Vielleicht haben wir das einfach gemeinsam durcheinander bekommen. Ich denke, wir sollten daraus kein Problem machen, sondern es kommt darauf an, was wir hier gemeinsam miteinander beraten und ob die Inhalte stimmen.
Und deswegen möchte ich ganz kurz sagen, warum wir noch mal die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes einbringen, weil es darum geht, dass der Integrationsförderrat, der ja in diesem Gesetz verankert ist, nicht ganz neu zusammengesetzt wird, aber erweitert wird in dieser neuen Legislatur. Sie wissen, dass der Integrationsförderrat ein ganz wichtiges Gremium ist, was die Politik für Menschen mit Behinderungen begleitet, dass er bundesweit vorbildlich arbeitet. Dass wir hier im Land ein solches Gremium haben, ist bundesweit vorbildlich. Er begleitet die Arbeit der Landesregierung seit zwölf Jahren und im Landesbehindertengleichstellungsgesetz ist der Integrationsförderrat seit 2006 auch gesetzlich verankert.
Der Integrationsförderrat wird hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen an allen Gesetzgebungsverfahren beteiligt und kann selbst Gesetzesinitiativen anregen. Und die regelmäßigen Berichte des Integrationsförderrates zeigen, dass sich diese Einrichtung bewährt hat und auf alle Fälle unbedingt fortgeführt werden soll.
Ich als Ministerin, die für die Politik der Menschen mit Behinderungen, für Menschen mit Behinderungen verantwortlich ist, lege sehr großen Wert auf den Rat, auf die konstruktive Kritik und auch auf die Zusammenarbeit mit dem IFR und deshalb möchte ich die Einbringung dieses Gesetzes nutzen, für die Arbeit im IFR ganz herzlich zu danken.
Der IFR bestand bisher aus 18 Mitgliedern. Es waren auch Vertreter der Landesregierung im Integrationsförderrat, bisher das Innenministerium, Finanzministerium, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung und das Ministerium für Soziales und Gesundheit. Die alle waren vertreten von der Landesregierung. Es hat Neuzuschnitte gegeben, allein daraus ergibt sich Änderungsbedarf. Aber der wesentlich wichtige Änderungsbedarf ist, dass zukünftig alle Ressorts der Landesregierung vertreten sind, das ist auch wichtig, denn die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Querschnittsaufgabe und erfor
Und deshalb freue ich mich, dass zukünftig mit dabei sind natürlich die Staatskanzlei wegen ihrer Koordinierungsfunktion, aber vor allem auch wegen ihrer Zuständigkeit für das Medienrecht, was beim Thema „Menschen mit Behinderungen“ immer mehr Bedeutung gewinnt.
Ich freue mich, dass das Justizministerium zukünftig dabei ist, auch wegen seiner Zuständigkeit für die barrierefreie Zugänglichkeit zu den Einrichtungen der Rechtspflege, also zum Beispiel der Gerichte, und für einen an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
orientierten Strafvollzug, für Fragen des Verfassungsrechts sowie für die Beziehung des Landes zu den Kirchen. All diese Punkte zeigen, wie wichtig es ist, auch das Justizministerium dabeizuhaben.
Ich freue mich, dass auch der Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zukünftig vertreten ist, weil insbesondere im Hinblick auf Verbraucherschutz die Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung in Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen.
Durch den Neuzuschnitt des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung uns Soziales wäre dieses Ministerium zukünftig durch zwei Personen vertreten, weil die Regel ist: Jeder – egal ob Ministerium, egal ob Vereine, Verbände – entsendet nur ein Mitglied. Um auch die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, haben wir uns entschieden, zukünftig hier von diesem Ministerium, von meinem Ministerium ein Mitglied zu entsenden.
Es werden weitere neue Mitglieder vorgeschlagen. Mir wäre wichtig, dass wir zusätzlich den Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern e. V. aufnehmen, der dem größten Sozialverband Deutschlands angehört und sich unter anderem auch für chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einsetzt und eben bisher nicht vertreten ist.
Damit hätte der Integrationsförderrat nunmehr 21 Mitglieder. Diese Erhöhung der Mitgliederzahl entspricht den hohen Ansprüchen der Querschnittsaufgabe, sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.