Berichtigen Sie mich bitte, wenn ich hier falschliege, aber die Abschaffung des staatlichen Lotteriemonopols war doch eigentlich gar nicht Ziel des Änderungsstaatsvertragsgesetzes, oder?
Zu einem Staatsvertrag kann ein Landesparlament entweder Ja oder Nein sagen. Änderungsanträge oder Modifizierungen sind nicht möglich, deswegen sollten wir alle hier zu diesem Staatsvertrag Nein sagen.
Anders sieht es hingegen bei den glücksspielrechtlichen Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus, mit denen schließlich der Staatsvertrag konkret ausgestaltet wird.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich hierzu während der Beratungen in den Ausschüssen auf den Spieler- und Jugendschutz konzentriert. Dabei ist uns aufgefallen, dass die hier vorliegenden Vorschriften weit hinter die Regelungen zur Suchtprävention und zum Jugendschutz fallen, die in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel im Bundesland Berlin, beschlossen wurden. Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt daher darauf ab, den im Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz zumindest in den Ansätzen bereits vorhandenen Spieler- und Jugendschutz konsequent und konsistent auszugestalten.
Wir wollen, dass der Betrieb von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen in unmittelbarer Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ausgeschlossen wird. Momentan ist im Gesetzentwurf eine schwammige Sollbestimmung enthalten. Wir wollen aber nicht nur im theoretischen Fall den Betrieb unterbinden, sondern wir wollen den Betrieb von Spielhallen und Wettvermittlungsstellen ganz praktisch in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen ausschließen.
Zweitens. Wir wollen den Betrieb von Spielhallen nicht nur in der Nähe von Schulen oberhalb des Primarbereichs ausschließen, wie es momentan festgeschrieben ist, sondern auch in der Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden, zum Beispiel also auch in der Nähe von Jugendklubs, denn das sieht das Gesetz momentan nicht vor. Das halten wir für wichtig und niemand wird sich doch wohl der Logik entziehen können, dass das, was neben Schulen nicht betrieben werden darf, auch neben Jugendklubs nicht zugelas-
Nummer 3. Wir wollen auch die glücksspielrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Schulung des Aufsichtspersonals in Spielhallen und Spielbanken, wobei die Spielbanken hier noch vorbildlich sind, konkretisieren. Aber wir denken, wir müssen das auch auf die Spielhallen ausweiten. Bisher wird nur schwammig von geschultem Personal gesprochen. Wir wollen, dass die Landesregierung per Rechtsverordnung Inhalt und Dauer der Schulungen für einen Sachkundenachweis festlegen kann. Aus diesem Sachkundenachweis muss hervorgehen, dass erfolgreich Kenntnisse zur Prävention der Spielsucht und im Umgang mit betroffenen Personen erworben wurden.
Viertens. Wir wollen Einlasskontrollen in Verbindung mit der Vorlage des Personalausweises oder anderer zur Identifikationskontrolle geeigneter Dokumente, um eben zu gewährleisten, dass Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt auch effektiv verwehrt werden kann. Wir wollen das nicht dem Zufall überlassen.
Fünftens. Wir wollen Spielhallen nicht schon um 8.00 Uhr in der Frühe öffnen, sondern erst um 12.00 Uhr. Die Kundschaft, die sich bereits morgens um 8.00 Uhr in der Spielhalle einfindet, ist meines Erachtens stark suchtgefährdet oder leidet bereits an einer Spielsucht. Ich denke, es ist angemessen, hier die Öffnungszeit ab 12.00 Uhr zu regeln.
Ich bitte daher um Zustimmung zu diesen Änderungen, damit der Kinder- und Jugendschutz sowie der Spielerschutz in unserem Land konsequent ausgestaltet wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nicht nur der Glücksspielstaatsvertrag in Landesrecht übergeleitet werden, sondern auch der bisherige zeitlich befristet geltende Glücksspielvertrag an das Urteil des EuGH vom 8. September 2010 angepasst werden, wie ja auch meine Vorredner betonten.
Im Jahr 2010 hatte der EuGH entschieden, dass ein staatliches Glücksspielmonopol nur gerechtfertigt ist, wenn gleichsam wirksame Maßnahmen zur Suchtprävention ergriffen werden. Der Kollege Schulte ist auf dieses Thema besonders eingegangen. Da die Inhaber der staatlichen Glücksspielmonopole aber intensive Werbekampagnen betrieben, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, sah der EuGH darin einen Verstoß gegen geltendes europäisches Recht. Das deutsche Glücksspielmonopol verstieß auch deshalb gegen europäisches Recht, weil das Verbot privater Wettangebote der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU entgegenstand.
Weiterhin monierte der EuGH, dass das Glücksspiel in Deutschland nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt wurde. Nach seiner Meinung wurde mit
dem bisherigen Glücksspielvertrag eine Politik verfolgt, die zur Teilnahme an Glücksspielen, wie dem Automatenspiel, ermuntert, obwohl es ein höheres Suchtpotenzial aufweist als die vom staatlichen Monopol erfassten Spiele.
Der erste Entwurf eines Glücksspieländerungsvertra- ges vom April 2011 wurde seitens der EU-Kommission im Juli 2011 mit Hinweis auf die unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs zurückgewiesen. Diese Probleme soll der nun vorliegende Glücksspieländerungsstaatsvertrag beheben und gleichsam wirksame Vorkehrungen gegen die Spielsucht treffen. Wegen des hohen Suchtpotenzials und der expansiven Entwicklung der Branche wurde das gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen ebenso erfasst wie Sportwetten, für die 20 Konzessionen an private Anbieter vergeben werden. Onlinecasinospiele sind entgegen der bisherigen Regelung in Schleswig-Holstein nicht erlaubt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir brauchen eine rechtssichere und einheitliche Grundlage für die Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland, und daher bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland auf Drucksache 6/552.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/838 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/552 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/552 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/552 bei gleichem Stimmverhalten und einer Gegenstimme der SPD angenommen.
Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/839 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/934 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 6/934 zuzustimmen
wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/934 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
(Heinz Müller, SPD: Noch mal! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr müsst das jetzt abstimmen – irgendwie.)
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/839.
Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –
Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/839 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/839 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Die Fraktion DIE LINKE hat eine Auszeit von fünf Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 11.47 Uhr.