Ich möchte auf den Punkt eingehen zur Einbeziehung der Kommunen in einer Verbindlichkeit, was die Mindestlohnregelung angeht, das, was wir fordern und was auch die Fraktion DIE LINKE fordert. Der zentrale Unterschied, sehr geehrte Damen und Herren, ist, dass Sie weiterhin billigend mit dieser freiwilligen Regelung in Kauf nehmen, dass bei einer Ausschreibung und einem öffentlichen Wettbewerb sich genau die Unternehmen bewerben und durchsetzen, die niedrige Löhne, nicht auskömmliche Löhne zahlen, und diejenigen ausgrenzen, die Unternehmen ausgrenzen, die auf der Strecke bleiben, weil sie auskömmliche Löhne zahlen. Deshalb ist es inkonsequent, das fürs Land zu machen und das nicht als verbindlich auch für die Kommunen einzubeziehen.
ist Ihre Regelung nicht konsequent und deshalb überlegen Sie bitte noch mal, ob Sie die Verbindlichkeit auch für die Kommunen ins Gesetz hineinbringen. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben wir überlegt und das machen wir nicht, Herr Suhr.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/721.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/840 unverändert anzunehmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/933, soweit er den Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/933, soweit der den Artikel 1 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/935 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/935 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/937 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/937 abgelehnt, ebenfalls bei gleichem Stimmverhalten.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/936 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/936 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/933, soweit er den Artikel 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/933, soweit er den Artikel 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/938 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/938 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer dem Artikel 2 sowie der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Ablehnung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/721 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/721 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/840 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Enthaltungen bei uns. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Enthaltungen.)
(allgemeine Unruhe – Heinz Müller, SPD: Dann wiederholen wir noch mal die Abstimmung. – Vincent Kokert, CDU: Wir machen es noch mal.)
Ich gehe davon aus, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abstimmung wiederholen lassen will, weil es Unklarheiten über das Abstimmungsverhalten gibt.
Ich rufe also noch mal auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung, mit der Empfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dieser Entschließung zuzustimmen
Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/840 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD, Gegenstimmen der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in MecklenburgVorpommern (Auftragsvergabegesetz).
In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/726 abzulehnen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 11 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/726. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 11 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/726 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und NPD bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Drucksache 6/552, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 6/838, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften, Drucksache 6/553, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/839. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/934 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staats- vertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erstes Glücksspieländerungsstaatsver- tragsgesetz – Erstes GlüÄndStVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/552 –
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/553 –