Protocol of the Session on June 21, 2012

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich kann mich noch sehr wohl an die Rede der Justizministerin erinnern, als wir damals 2010 den Antrag hier in den Landtag eingebracht haben. Im Grunde genommen war es eine Wiederholung, bis auf ein paar neue Aspekte, die sich aus der Koalitionsvereinbarung ergeben.

(Egbert Liskow, CDU: Das hätten wir uns sparen können.)

Offensichtlich ist an diesem Thema auch innerhalb der Landesregierung nicht weitergearbeitet worden.

Dass wir, die Fraktion DIE LINKE, den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen, glaube ich, liegt in der Natur der Sache. Das wird Sie sicherlich auch nicht wundern. In den letzten Jahren hat meine Fraktion dieses Thema nicht nur einmal auf die Tagesordnung setzen lassen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Eigentlich, und daran will ich jetzt mal anknüpfen, ist es ein unglaublicher Sachverhalt, dass der im Grundgesetz festgeschriebene Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz in unserem Land, aber auch auf Bundesebene bis heute nicht umgesetzt wird.

(Jochen Schulte, SPD: Das ist doch gar nicht wahr.)

Man sollte mal daran denken, wenn ein Schüler irgendwo in Deutschland mit der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland vertraut gemacht wird, ist es ziemlich das Erste, was er lernt: die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt – die Gewaltenteilung also –, die Exekutive als ausführende Gewalt und die Judikative als die rechtsprechende Gewalt.

(Udo Pastörs, NPD: Das glaubt eh keiner mehr.)

Aufgabe dieser Gewaltenteilung soll es also sein, sich gegenseitig zu kontrollieren und Machtbündelung zu verhindern.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Aber genau mit dieser Gewaltenteilung in Bezug auf die Judikative ist es eben in unserem Land, aber auch auf Bundesebene entsprechend den europäischen Vorgaben – aber auch des Grundgesetzes – nicht sehr weit her.

(Udo Pastörs, NPD: Das war in der DDR besser.)

Eine erste Voraussetzung in Bezug auf die Umsetzung hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag thematisiert. Schon in der von mir genannten Debatte im Landtag wies ich darauf hin, dass die institutionellen Strukturen der rechtsprechenden Gewalt in Deutschland aus dem letzten Jahrhundert stammen.

(Jochen Schulte, SPD: Das ist nun aber auch gerade erst 13 Jahre her.)

Aufbau und Funktionsweise der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland werden heute noch maßgeblich durch das Gerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1877 bestimmt. Wenn die Regierung entsprechend ihres Zieles moderne Strukturen schaffen will, dann wäre es endlich einmal eine sinnvolle Möglichkeit dazu, genau an diesem Punkt anzusetzen, als über die Strukturveränderung hier im Land weiter nachzudenken.

Rechtsstaatlichkeit, das wissen wir, braucht Gewaltenteilung. Darüber sind sich auch theoretisch alle einig, das war ja hier in der Debatte oder bei den Zwischenrufen zu hören, nur in der praktischen Umsetzung zeigt sich das leider nicht, schon gar nicht im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und den Forderungen der Europäischen Union. Alle EU-Länder, wenn man von Österreich und Tschechien mal absieht, zeigen uns, wie man es besser machen kann. Insofern ist es auch bemerkenswert, dass Frankreich, wo die richterliche Unabhängigkeit sogar noch stärker ausgeprägt ist als bei uns,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen Europäisches Recht genau aus diesem Grund verurteilt wurde.

(Manfred Dachner, SPD: Das können Sie doch nicht wissen, Frau Borchardt!)

Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Deutschland das gleiche Urteil erreicht. Denn nach unserer Auffassung hat die Bundesrepublik Deutschland diesen Grundsatz der Gewaltenteilung vielfältig aufgeweicht.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

So hat sie in der Justiz sozusagen die sogenannten vordemokratischen Strukturen beibehalten, die eine klare Gewaltenteilung behindern. Das Grundgesetz schreibt im Artikel 92 fest, ich zitiere: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut …“ Zitatende.

(Manfred Dachner, SPD: Dagegen sagt keiner was.)

Das bedeutet doch, wenn man es ganz genau auslegt, den Richtern ist ausdrücklich nicht nur die Rechtsprechung, sondern die gesamte dritte Gewalt anvertraut. Das beinhaltet auch Personalfragen. Seinerzeit bezeichnete ich die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland als eine Art Wurmfortsatz der Verwaltung, und ich sage es ganz deutlich, ich halte auch an dieser Auffassung fest, denn es hat sich nichts verändert.

Ausgehend vom Justizministerium findet sich in den Richter- beziehungsweise in den Justizgesetzen des Bundes und der Länder dementsprechend ein Gerichtsaufbau wie im exekutiven Behördenwesen mit Obergerichten als Mittelbehörden und den erstinstanzlichen Gerichten als untere Behörden. Die Justizminister bestimmen also, wem der Zugang zur Justiz eröffnet wird und wer nach der Probezeit auf Lebenszeit in den Justizdienst berufen wird.

(Manfred Dachner, SPD: Die sollen das selber machen?)

Ja, sie sollen es selber machen, Herr Dachner, weil dann übernehmen sie nämlich selbst die Verantwortung und müssen dann auch …

(Manfred Dachner, SPD: Von Mallorca machen sie es dann.)

Nicht auf Mallorca! Sie diskreditieren hier die ganze Zeit schon den Beruf der Richterinnen und Richter und das finde ich ganz schlimm.

(Jochen Schulte, SPD: Das verbitte ich mir, Frau Borchardt!)

Das finde ich ganz schlimm!

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Also ich kann auch darüber reden...

(Udo Pastörs, NPD: Eine neue Kaste.)

Diese Mallorca-Debatte, die Sie die ganze Zeit schon führen, das sollten Sie mal gefälligst lassen.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Ich glaube, das ist ein ganz hohes Gut, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Und dass Sie das hier laufend anzweifeln, finde ich sehr schade.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Sie und ihre nachgeordneten Behörden beurteilen die fachlichen Leistungen der Richter und üben die Disziplinarhoheit über sie aus. Die Justizminister sind zuständig für den Umfang und den Inhalt richterlicher und staatsanwaltlicher Fortbildung und noch vieles mehr.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Mit anderen Worten, diejenigen, die im demokratischen Staatsmodell von der Justiz überwacht werden sollen, können sich ihre Kontrolleure selbst aussuchen und in ihrer Arbeit fördern oder behindern.

(Udo Pastörs, NPD: Und die Richter dann auch, ne?! Jeder kontrolliert.)

Dieser Zustand könnte verändert werden, wenn man endlich, und zwar mit einem ersten Schritt, den Artikel 76 unserer Verfassung, nämlich die Möglichkeit der Schaffung eines Richterwahlausschusses mit Leben erfüllen würde. Aber auch dazu ist die Koalition – und auch die Justizministerin hat es ja heute noch mal begründet – nicht bereit.

Die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz kann nur gewährleistet werden, wenn die Richterinnen und Richter die persönliche und sachliche Unabhängigkeit genießen und ihre Entscheidungen ausschließlich an Recht und Gesetz ausrichten.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und Verantwortung nach unten zu geben, heißt auch, Verantwortung – zum Beispiel über Finanzen und Personal – in Eigenständigkeit wahrzunehmen und auch dazu zu stehen und sie dann in ihrer eigenen Behörde umzusetzen.

(Udo Pastörs, NPD: Weil wir auch gleich ‘ne Druckmaschine für mehr Geld mitliefern. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)