denken, wie wir Frauen, die für Dienstleistungsberufe ausgebildet sind, weiterqualifizieren können, dass sie dort überhaupt eine Chance haben oder völlig neue Perspektiven bekommen.
Und da bin ich bei Frau Gajek, dass man da nicht nur über Pflege und Erzieher reden darf, sondern auch anderes. Ich glaube, in Hamburg zum Beispiel gibt es die Überlegung, Umschulung zum Berufsfahrer. Das ist jetzt nichts für uns, aber das wäre mal so ein Beispiel, was nicht adäquat gleich Frauenberuf ist. Genau darüber reden wir. Das machen wir schon.
Und ich habe auch zugesichert, dass, wenn Umschulungsprogramme möglich sind, wir die auch als Land flankieren. Wir tun es schon bereits im Bereich der Pflege, das läuft schon. Und ich habe dargestellt, dass das das Problem ist, ich bleibe mal bei dem Beispiel Erzieherin. Ich hatte das Gespräch mit einer alleinerziehenden Frau, die hat schon einen Berufsabschluss als Friseurin, dann hat sie noch mal einen Berufsabschluss zur Bürokauffrau gemacht und zehn Jahre Praxiserfahrung, die Anfang 40 ist und von ihrem ganzen Auftreten und ihrer Art bereit wäre und in meinen Augen – ich meine, ich führe da nicht die Gespräche – total geeignet, einen Neuanfang zu machen, zum Beispiel für Erzieherin. Und jetzt kommt doch das Problem: Die hohen Qualitätsstandards, die wir für den Zugang haben, sprechen dagegen. Darüber spricht derzeit Frau Haupt-Koopmann, die Leiterin Regionaldirektion Nord, mit dem Bildungsministerium. Darüber habe ich gestern schon mit ihr gesprochen.
Zweites Problem, das wissen Sie auch, die derzeitigen Förderinstrumente lassen eine Umschulung für ausgerechnet diese Frau, für die Frauen, die eine gute Qualifikation haben – da passen derzeit die Umschulungsinstrumente gar nicht –, nicht zu, weil man ihnen das genau sagt: Ihr habt schon eine gute Qualifikation. Genau darüber müssen wir mit der Bundesebene reden und da würde ein Sonderprogramm helfen. Natürlich machen wir das gegenüber dem Bund geltend, aber wir verlassen uns nicht auf den Bund.
Ich habe es eben gesagt, wir sind selbst schon in einer Arbeitsgruppe, wo wir prüfen, wie wir landeseigene Lösungen machen können. Damit will ich sagen, für uns ist das alles kein Spiel, so, wie Sie das behaupten, sondern wir sind konkret dran. Und noch mal: Ich hatte mir von der Debatte heute erwartet, dass noch mal konkrete Vorschläge kommen. Ich habe jetzt wahrgenommen, dass Sie nicht der Meinung von Herrn Bartsch sind, was die Transfergesellschaft angeht.
Und zu Ihrer Nachfrage, zum Europäischen Globalisierungsfonds, da habe ich ganz klar im Sozialausschuss zugesichert, dass wir das prüfen, und ich habe auch zugesichert, wenn sich neue Möglichkeiten auftun als die, die ich hier beschrieben habe, neben den Jobbörsen und Umschulungen, dass ich dann sofort berichte. Die Prüfung hat ergeben, dass das nicht möglich ist, das steht auch in Drucksache 641. Fakt ist, dass wir die Wege der Qualifikation weitergehen müssen, aber das geht nur mit der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam. Das können wir nicht losgelöst machen, das wissen Sie auch. Und ich finde es wirklich unsäglich, dass Sie hier so tun, das ist alles kein Spiel, aber für meine Begriffe genau das daraus gemacht haben.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/794. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/794 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Richterliche Mitbestimmung stärken, auf Drucksache 6/797.
Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Suhr. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Artikel 76 unserer Landesverfassung heißt es im Absatz 1: „Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“
Im Absatz 3 dieses Artikels wird die Landesverfassung konkreter. Dort heißt es: „Das Gesetz kann vorsehen, dass die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit von dem Votum eines Richterwahlausschusses abhängig gemacht wird.“
Sehr geehrte Damen und Herren, die Verfassung weist hier den Weg zu mehr Unabhängigkeit und zu mehr Eigenständigkeit der Justiz,
und die Bündnisgrüne-Fraktion will genau, dass dieses umgesetzt wird. Politisch, aber auch juristisch ist dieser Vorstoß bedeutend, denn gemäß Paragraf 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird die richterliche Gewalt durch unabhängige Gerichte ausgeübt. Damit ist die richterliche Unabhängigkeit sowohl institutionell als auch im Hinblick auf den einzelnen Richter geschützt.
In Mecklenburg-Vorpommern hingegen sind Beteiligungsrechte für Richterinnen und Richter nur in aus unserer Sicht völlig unzureichendem Maße gegeben und beschränken sich im Wesentlichen auf allgemeine und auf soziale Angelegenheiten. Richterinnen und Richter stehen mitbestimmungsrechtlich weit, weit hinter den sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zurück und dafür gibt es aus unserer Sicht keine nachvollziehbaren Gründe.
Ich will einmal an einem Beispiel deutlich machen, wie sich die Abhängigkeit darstellen kann, und dazu zitiere ich aus der „Zeitschrift für Rechtspolitik“, Heft 3, aus dem Jahre 2011. Dort hat der Verwaltungsrichter Dr. Udo Hochschild die richterliche Abhängigkeit einmal an einem Fallbeispiel dargestellt. Sie finden das in dem Artikel „Von den Möglichkeiten der deutschen Exekutiven zur Beeinflussung der Rechtsprechung“. Und ich zitiere dieses Fallbeispiel, das dort in diesem Artikel genannt wird:
„Eine Landesregierung beschließt zu sparen.“ Sie „vereinbart am Kabinettstisch, dass jedes Ressort 15 % weniger ausgibt als zuvor.“ Wenn ich das als kleine Anmerkung mal hier für Mecklenburg-Vorpommern in Ansatz bringe, das könnte zum Beispiel die Vorgabe sein, jährlich knapp 2 Millionen Euro im Justizbereich einzusparen. Aber weiter zum Fallbeispiel: „Am Tisch sitzt auch“ die Justizministerin. Sie „zeichnet die Vereinbarung ab“ oder willigt ein. Sie „zeigt den“ ihr „unterstellten Gerichtspräsidenten an, dass“ zum Beispiel „so lange keine“ – ich bin in diesem Beispiel von Herrn Dr. Hochschild – „ausscheidenden Richter durch Neueinstellungen ersetzt werden, bis sich die Richterzahl“ eben genau „um“ diese Vorgabe der „15 % verringert hat“.
Hier in Mecklenburg-Vorpommern wird ein anderer Weg gegangen. Hier machen wir eine Gerichtsstrukturreform.
Doch weiter im Fallbeispiel von Herrn Hochschild: Die Justizministerin „rät den Gerichtspräsidenten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Zahl der von den Richtern jährlich zu erledigenden Fälle“, dass sich diese Zahl „entsprechend erhöht“.
(Manfred Dachner, SPD: Die erhöht sich? Woher kommen denn die Erhöhungen, wenn die Straftaten zurückgehen?)
So wird also Druck aufgemacht. „Der Präsident des Amtsgerichts weiß, dass“ die Justizministerin auf „seine weitere Karriere“ bestimmenden Einfluss nehmen kann „und dass er mit den anderen Amtsgerichtspräsidenten“ durchaus auch „um das Wohlwollen“ der Ministerin „konkurrieren muss. … Die Amtsrichter wissen“ wiederum, „dass ihre weitere Karriere“ unter anderem auch „von den Noten in ihren Dienstzeugnissen“ abhängig ist.
Ich will hier einmal im Raum stehen lassen, inwieweit diesem Druck, der aufgemacht worden ist, in diesem Fallbeispiel entsprochen wird.
Herr Dr. Hochschild kommt hier zu ganz eindeutigen Einschätzungen, denen ich an dieser Stelle nicht hundertprozentig folgen will. Aber dieses Fallbeispiel macht deutlich, dass Druck, dass Abhängigkeit beeinflussen können und dass politisches Agieren beeinflussen kann.
Und genau deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, wollen wir im zweiten Teil unseres Antrages einmal ausloten, und das ist das ausdrückliche Ziel der Bündnisgrünen-Landtagsfraktion, wie weit wir die Unabhängigkeit der Justiz hier in Mecklenburg-Vorpommern so ausgestalten können, dass der rechtliche Rahmen gewahrt wird, aber ausdrücklich mit dem Ziel, dies so weit wie möglich auszugestalten.
Die Position der Landesregierung ist da einfacher und sie ist nach unserer Auffassung bei Weitem nicht ausrei
chend, denn laut Koalitionsvereinbarung – ich spreche da die Ziffer 379 an – wird dort die Novellierung des Landesrichtergesetzes geplant. Dies greift nach unserer Auffassung zu kurz, da diese lediglich von einer Beteiligung der Richter ausgeht und nicht von deren Mitbestimmung.
Wir hingegen unterstützen die Forderung der Berufsverbände, wie etwa beim Deutschen Richterbund oder die der Neuen Richtervereinigung, zur Umstrukturierung der Justizverwaltung im Hinblick auf die Einführung der richterlichen Selbstverwaltung.
wir wissen, dass gegen dieses Konzept der richterlichen Selbstverwaltung im Allgemeinen und dem Modell des Richterbundes im Besonderen verfassungsrechtliche Einwände erhoben werden. Und genau deshalb halten wir eine Prüfung, so, wie dies der zweite Teil unseres Antrages begehrt, ausdrücklich für wünschenswert, und wir hoffen sehr, dass Sie zumindest dieser Prüfung zustimmen können.
Ich will an dieser Stelle anmerken, dass auch die von der Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung angesprochene und manifestierte Absicht einer Veränderung, die wir für nicht ausreichend halten, insofern unbefriedigend ist, als dass die Ankündigung, das in 2014 und Folgejahren anzupassen, aus unserer Sicht viel zu weit nach hinten geschoben ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Unabhängigkeit der Justiz ist in einem demokratisch verfassten System ein hohes Gut. Lassen Sie uns daher die erforderlichen Schritte gehen, um in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Sinne zu einer Verbesserung der derzeitigen, gegenwärtig völlig unzureichenden Praxis zu gelangen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Kuder. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“, so heißt es übereinstimmend im Grundgesetz und in der Verfassung unseres Landes.
Richterliche Entscheidungen sind jeglicher Einflussnahme auch und insbesondere der Verwaltung entzogen. Ausdruck findet dieses beispielsweise in der Weisungs
freiheit und Unversetzbarkeit von Richtern oder der Verteilung der Richteraufgaben durch die Richter selbst in den Gerichtspräsidien. Diese Unabhängigkeit der Richter ist jedoch kein Selbstzweck. Sie sorgt dafür, dass die Rechtsuchenden einem neutralen Richter gegenüberstehen. Damit bildet sie einen Grundpfeiler unseres Rechtsstaates und ist Garant für die rechtsstaatliche Gewaltenteilung.
Dieses hohe Gut zu schützen und zu fördern, ist Richtschnur meiner gesamten Arbeit. Ihres Antrages, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bedarf es dazu nicht. Soweit Sie eine Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit durch Ausweitung der richterlichen Mitbestimmung fordern, haben Sie ja bereits selbst auf Ziffer 379 der Koalitionsvereinbarung hingewiesen. Dort haben die Koalitionspartner bereits vereinbart, das Landesrichtergesetz im Hinblick auf die Beteiligungsrechte der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu novellieren. Diesem Vorhaben werden wir uns verstärkt in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode zuwenden – und deshalb in der zweiten, weil alles nach und nach abgearbeitet werden muss.
Zunächst werden die Verbände sowie die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen einzubringen. Auf dieser Grundlage wird dann mein Haus konkrete Vorschläge erarbeiten, die wiederum auf breiter Basis diskutiert werden können. Ohne diesem Prozess vorgreifen zu wollen, sei mir aber bereits jetzt der Hinweis erlaubt, dass es sich bei der von der Landesverfassung vorgesehenen Möglichkeit der Einrichtung eines Richterwahlausschusses nicht primär um ein Instrument der richterlichen Mitbestimmung handelt. Denn ein solcher Richterwahlausschuss müsste, wie Sie wissen, zu mindestens zwei Dritteln aus Abgeordneten des Landtages, also Vertretern der Legislative bestehen.
Da ein Votum des Richterwahlausschusses mit einer Zweidrittelmehrheit abgegeben werden müsste, sähen sich seine übrigen Mitglieder mit hoher Wahrscheinlichkeit bisweilen erheblichem politischen Druck ausgesetzt. Zusätzlicher Raum für eine Mitbestimmung durch Richter würde nicht eröffnet – im Gegenteil: Die verfassungsrechtlich geforderte Bestenauslese und die richterliche Unabhängigkeit würden durch einen Richterwahlausschuss eher gefährdet als gestärkt.