Protocol of the Session on May 23, 2012

Sie sollen ja, früheren Verlautbarungen in diesem Hause zufolge daheim bleiben, die Wäsche waschen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Stullen schmieren.)

das Haus sauber halten und die Stullen schmieren,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)

was gleichzeitig ein schöner Effekt für die Arbeitslosenstatistik wäre.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jawohl, für die Kameraden. – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Die NPD-Fraktion argumentiert in der Begründung zum Antrag, dass „viele kurzfristig“, gemeint ist bestimmt kurzzeitig, „und unregelmäßig beschäftigte Bürger“, Zitat, „keine Leistungen“ aus der Arbeitslosenversicherung „(erhalten), weil sie die Anwartschaftszeit nicht erfüllen“. Es sei, Zitat, „nicht gerecht, dass Beschäftigte in eine Gemeinschaftskasse zur Versorgung Erwerbsloser einzahlen, ohne jemals davon profitieren zu können“. Zwar würde ein solcher Anspruch erhebliche Mehrkosten verursachen, aber andererseits wären die Chancen für eine Vermittlung aus dem ALG I besser als aus dem ALG II.

Wie ist also die aktuelle Rechtslage, was versteht man eigentlich unter Arbeitslosenversicherung und welche Fragen werden in diesem Antrag sonst noch aufgeworfen?

Das Arbeitslosengeld als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist im SGB III geregelt. In den Paragra- fen 136 und 137 sind der Anspruch und die Anwartschaftszeiten definiert. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben demnach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fall von Arbeitslosigkeit beziehungsweise bei beruflicher Weiterbildung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt. Die Regelanwartschaftszeit hat die beziehungsweise der Arbeitslose dann erfüllt, wenn sie oder er in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war oder Krankengeld bezogen hat.

Die Regelung der kurzen Anwartschaft ist sicher problematisch, aber sie ist auch bis 01.08. befristet. Insofern will ich an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen.

Die Anwartschaftszeit kann auch durch Zeiten aus Wehr- oder Zivildienst, durch Bezug von Mutterschaftsgeld, durch freiwillige Weiterversicherung oder andere Regelungen erfüllt werden. Im Einzelfall kann sich auch die Rahmenfrist verlängern. Die Dauer des Bezuges der Leistung richtet sich nach der Dauer des versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und nach dem Lebensalter. Nach 12 Monaten erlangt man 6 Monate Leistungsanspruch, nach 24 Monaten 12, über 50-Jährige erlangen nach 30 Monaten 15 Monate, über 55-Jährige nach 36 Monaten 18 Monate, über 58-Jährige nach 48 Monaten einen Leistungsbezug von 24 Monaten Dauer.

Aus den Beiträgen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern wird im Übrigen nicht nur das Arbeitslosengeld für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen finanziert. Es dient darüber hinaus gemeinsam mit Umlagen, Bundesmitteln, Beiträgen aus freiwilliger Weiterversicherung und sonstigen Einnahmen dazu, die Leistungen der Arbeitsförderung, also die Arbeitsvermittlung, und darüber hinaus auch die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils den hälftigen Beitrag. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2011 drei Prozent und umfasst in der Regel das Arbeitsentgelt der Beschäftigten bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

(Udo Pastörs, NPD: Sagen Sie mal, warum erzählen Sie das alles? Das kann man doch alles nachlesen.)

Soweit zum Allgemeinwissen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, dass die demokratischen Fraktionen durchaus unterschiedliche Auffassungen zu den Anwartschaftszeiten, zur Bezugsdauer sowie zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung haben, ist bekannt. Regelungsbedarfe sah man auch bei uns, beispielsweise in der jüngeren Vergangenheit zum Thema „Verkürzung der Anwartschaftszeiten“ aufgrund der Zunahme von befristeten und saisonal begrenzten Beschäftigungsverhältnissen, konkret gemünzt darauf, den schnellen Absturz in Hartz IV abzubremsen. Dies wird auch weiter diskutiert werden. Einigkeit besteht jedoch darüber, dass die Arbeitslosenversicherung eine wichtige Säule des Sozialversicherungssystems in der Bundesrepublik Deutschland darstellt und eine wesentliche Auffangfunktion bei eintretender Arbeitslosigkeit zu erfüllen hat.

Was soll uns aber der Antrag der NPD sagen?

(Zuruf aus dem Plenum: Nichts.)

Unklar bleibt die konkrete Zielrichtung Ihres Antrages. Wenn Sie sämtliche Anwartschaftszeiten aufheben wollen, soll das dann heißen, dass alle Betroffenen für alle Zeiten Arbeitslosengeld I gezahlt bekommen? Und wie wollen Sie eine solche Regelung eigentlich finanzieren? Wollen Sie die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld I überhaupt in irgendeiner Form regeln? Ab wann soll dann die in Ihrem Parteiprogramm proklamierte bedarfsgerechte Arbeitslosenhilfe greifen? Spielt in Ihren Überlegungen das Lebensalter der Betroffenen überhaupt irgendeine Rolle? Das alles lassen Sie sowohl in Ihrem Antragstext als auch in der Begründung offen. Hilfe

verspricht bei solchen Gelegenheiten mitunter ein Blick in Parteiprogramme.

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

Folglich habe ich mal nachgesehen, was sich in dem Ihrigen zum Thema Sozialversicherung im Allgemeinen und Arbeitslosenversicherung im Speziellen finden lässt. Beim Lesen des Abschnitts 7 wird dann sehr schnell deutlich, worum es Ihnen tatsächlich geht. Dieser ist überschrieben mit dem Titel „Sozialpolitik als nationale Solidarität“.

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

Er offenbart ihre krude politische Grundhaltung, die Sie in dem heutigen Antrag ganz bewusst verschleiern. In dieser Passage heißt es wörtlich unter dem Buchstaben a: „Nationale Sozialpolitik fühlt sich dem ganzen Volk verpflichtet.“

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

„Der mit der liberalkapitalistischen Wirtschaftsordnung einhergehenden sozialen Kälte stellen wir die Solidargemeinschaft aller Deutschen entgegen.“

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

Meine Damen und Herren, klingt irgendwie nach lange vergangenen und ziemlich dunklen Zeiten.

(Stefan Köster, NPD: Sehr modern. Zukunft. – Udo Pastörs, NPD: Sehr aktuell.)

Und weiter unter dem Buchstaben b: „Ausländer sind aus dem deutschen Sozialversicherungswesen auszugliedern und einer gesonderten Ausländersozialgesetzgebung zuzuordnen.“

(Michael Andrejewski, NPD: So sieht das aus.)

„In ihrer Ausgestaltung von Pflichten und Ansprüchen hat sie auch dem Rückführungsgedanken Rechnung zu tragen. Die Ausstattung … ist durch die Fremden selbst und Unternehmen, die diese beschäftigen, zu finanzieren.“

(Stefan Köster, NPD: Sie machen jetzt richtig Werbung für uns.)

Konkretes zum Thema Arbeitslosenversicherung war dagegen dort nicht zu finden.

Meine Damen und Herren von der NPD, Ihr Antrag ist nicht nur fachlich höchst fragwürdig. Ihre politischen Vorstellungen zur Umgestaltung der Sozialversicherung gehen an der Lebenswirklichkeit im Europa des 21. Jahrhunderts vollkommen vorbei.

(Udo Pastörs, NPD: Sie gehen an der Lebenswirklichkeit in Europa vorbei.)

Seit dem 1. Mai vergangenen Jahres gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit.

(Udo Pastörs, NPD: Gucken Sie mal nach Italien! Gucken Sie mal nach Lampedusa, was da läuft!)

Nebenbei bemerkt, hat diese mitnichten zu der von Ihnen immer wieder behaupteten Invasion billiger Arbeitskräfte nach Mecklenburg-Vorpommern geführt.

(Stefan Köster, NPD: Mittlerweile liegen da andere Zahlen vor.)

Wenn sich ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheiden,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

in der Bundesrepublik einer Berufstätigkeit nachzugehen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: In der nationalen Buchsbaumschule.)

sind die Sozialversicherungsabgaben wie bei inländischen Arbeitnehmern an die deutschen Sozialversicherungsträger abzuführen. Bei Arbeitslosigkeit haben ausländische Arbeitnehmer den gleichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I wie deutsche Arbeitnehmer und das ist nach Auffassung der demokratischen Fraktionen im Landtag auch gut und richtig so. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden weder besser- noch schlechtergestellt.

(Udo Pastörs, NPD: Die stellen sich selbst besser, indem sie sehr viel Sozialbetrug begehen.)

Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist bei ihnen, wie bei ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen auch, dass sie mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Daraus ergibt sich logisch auch, dass Arbeitnehmer, die in keinem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis waren, keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Ich fasse also zusammen: Sie fordern die Abschaffung aller Anwartschaften und einen dauerhaften Bezug von Arbeitslosengeld, ohne Angaben zur Laufzeit, ohne Bezug auf das Alter der Betroffenen und ohne konkreten Finanzierungsvorschlag. Sie verschleiern Ihre wahren Absichten, die darauf gewichtet sind, die Lebenswirklichkeit im Europa des 21. Jahrhunderts zu verdrehen und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, zu diskriminieren. Solche Anträge nützen niemandem, am allerwenigsten den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen in unserem Bundesland.

Mit Blick auf Ihre Rolle in diesem Haus kann man ein altes Lied zitieren und leicht abwandeln. Einst hieß es: „Alles geht vorüber, alles geht vorbei. Auf jeden kalten Januar folgt wieder ein sonniger Mai.“

(Udo Pastörs, NPD: Von Sonne ist da nichts in dem Text zu hören.)

Alle demokratischen Fraktionen arbeiten auf einen sonnigen Wahlseptember 2016 hin. Ihren Antrag lehnen wir entschieden ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)