Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, glauben Sie tatsächlich, die Justiz im Land könne sich von notwendigen Anpassungen ausnehmen?
Auch wenn Sie nachhaltig die Augen davor verschließen, der Reformbedarf liegt auf der Hand. Und ich will nicht erneut die Gründe wiederholen, denn sie haben sich seit der Landtagsberatung vom 16. März dieses Jahres nicht geändert. Lesen Sie einfach nach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Prozessbeteiligten erwarten schnelle und qualifiziert hochwertige Entscheidungen. Mit Blick auf die Zukunft ist deshalb unausweichlich die Zahl der Gerichte zu verringern und größere Einheiten zu schaffen, damit wir auch noch langfristig bedarfsgerechte und tragfähige Strukturen haben.
Noch ein klares Wort zur Volksinitiative: Die Volksinitiative geht von einer Reduzierung der Zahl der Amtsgerichte auf acht aus. Der erste Arbeitsentwurf schlägt dagegen zehn Amtsgerichte mit vier dauerhaften Zweigstellen und Gerichtstagen vor.
Der erste Arbeitsentwurf schlägt also, anders als noch von der Volksinitiative angenommen, differenzierte, langfristig bedarfsgerechte und tragfähige Strukturen vor. Er zeigt deutlich, anders als von der Volksinitiative angenommen, das Ergebnis stand und steht eben nicht von Anfang an fest. Man kann auch sagen, mit der Vorlage des jetzt zu diskutierenden Arbeitsentwurfes ist die Volksinitiative bereits überholt.
Und noch eins: Der erste Arbeitsentwurf stellt den Rechtsgewährungsanspruch der Menschen in unserem Lande für die Zukunft sicher. Er berücksichtigt die Stellungnahmen des zum Ende Februar 2012 vorgestellten Leitbildes und den Kriterien. Viele konstruktive Punkte wurden vorgetragen und auch berücksichtigt. Außer Acht blieben allerdings die Stellungnahmen mit den Inhalten „keine Veränderungen“ beziehungsweise „alles bleibt, wie es ist“.
Der erste Arbeitsentwurf bezieht die Raumplanung des Landes ein. Er ist daher nicht vergangenheitsorientiert, er ist, wie die Raumplanung, zukunftsorientiert. Er basiert auf den in dieser Phase notwendigen Daten. Er blickt in die Zukunft und hat zukünftige Entwicklungen im Blick. Der von Ihnen geforderten Untersuchung über die heutige Effektivität der Amtsgerichte bedarf es ersichtlich nicht.
Ich wiederhole es gerne noch einmal: Mir geht es nicht um heute, sondern um die Arbeit der Gerichte in den
nächsten 10 bis 15 Jahren. Der Entwurf sichert entgegen Ihrer Behauptung auch den Zugang zu den Gerichten. Ihr „Weiter so“ wird den Zugang erschweren. In einigen Bezirken werden sich die Wege der Bürger zum Amtsgericht sogar verkürzen. Darüber hinaus hat das Landesverfassungsgericht im Jahr 2011 zum Kreisstrukturgesetz darauf hingewiesen, dass nicht allein die bloße räumliche Distanz maßgeblich ist. Neben den zur Verfügung stehenden Verkehrswegen und -mitteln sind auch andere Kommunikationsmöglichkeiten in die Entscheidung über die Zumutbarkeit einzubeziehen. Ich denke dabei an die bevorstehende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Technische Hilfsmittel werden räumliche Distanzen relativieren. Darüber hinaus ist die persönliche Anwesenheit der Beteiligten nicht in allen Bereichen zwingend. In Zivilverfahren werden schon heute circa 60 Prozent der Verfahren schriftlich geführt. Das Landesverfassungsgericht hat auch klar gestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, sich an allen denkbaren Einzelfällen zu orientieren.
Und es gibt noch einen Punkt, den ich hier unterstreichen möchte. Aufgabe der Justiz ist es, schnellen und effektiven Rechtsschutz in allen Bereichen heute und in der Zukunft zu gewähren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe immer deutlich gemacht, es handelt sich bei dem ersten Arbeitsentwurf um kein feststehendes Konzept und ich bin offen gegenüber sachlichen Argumenten. Die pauschale grundlegende Ablehnung des Arbeitsentwurfes ist kein Sachargument. Im Interesse einer auch in Zukunft funktionsfähigen Justiz kann solche Blockadehaltung nicht sein. Ich jedenfalls werde den begonnenen Weg, den begonnenen Diskussions- und Beratungsprozess fortsetzen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frau Justizministerin Kuder hat die grundsätzliche Notwendigkeit einer Gerichtsstrukturreform heute wiederholt dargelegt. Das Schrumpfen der Bevölkerung wird auch die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern vor ganz erhebliche Probleme stellen. Die prognostizierte Entwicklung der Einwohnerzahlen kann den Geschäftsanfall bei vielen Gerichten beeinflussen. Zudem muss das Land sich zwingend auf weiter zurückgehende Finanzmittel einstellen. In Mecklenburg-Vorpommern sind in der Landesverwaltung, bei den Landkreisen und auch der Polizei schon Strukturreformen erfolgt. Der Bereich der Justiz kann da nicht einfach ausgenommen bleiben.
Im Rahmen des von der Landesregierung beschlossenen Personalkonzepts 2010 ist auch der Justiz aufgegeben worden, bis 2020 jährlich ein Prozent an Personalkosten einzusparen. Daher werden die Gerichte kleiner, als sie es jetzt sind, sodass es unter Umständen schwierig wird, die Aufgaben jederzeit effizient erfüllen zu können. Die große Bandbreite, insbesondere der amtsgerichtlichen Aufgaben, und die Sicherung der Qualität legt eine gewisse Anzahl und Größe von Gerichten nahe, um auf sämtlichen Arbeitsebenen die anstehenden Aufgaben auch im Falle von Krankheit oder Urlaub erfüllen zu kön
nen. Dies dient auch dazu, dass sich die Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen. Gerade dieser Umstand trägt dem Rechtsgewährungsanspruch Rechnung.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, die Gerichtsstrukturreform fällt nicht vom Himmel. Der Landtag wurde bereits in der letzten Wahlperiode im Strategiebericht der IMAG „Demografischer Wandel“ der Landesregierung unter anderem darüber unterrichtet,
dass die Justiz mittelfristig die Gerichtsstruktur überprüfen wird und durch Konzentration und Zusammenarbeit Synergien geschaffen werden.
Ungeachtet dessen wird die Notwendigkeit einer Änderung mit dem Argument verneint, alles läuft derzeit prima. Auch wenn dies in vielen Bereichen gegenwärtig gilt, perspektivisch wird das nicht immer der Fall sein können.
In der ganzen Diskussion wird bisweilen suggeriert, als müsste jeder Bürger wöchentlich oder täglich ein Amtsgericht aufsuchen. Die Erreichbarkeitsproblematik gilt längst nicht bei allen Aufgaben unserer Gerichte als erstes Standortkriterium. In diese Art der Diskussion fügt sich auch der vorliegende Antrag ein. Nur noch einmal zur Klarstellung: Bei dem in Rede stehenden Papier handelt es sich nicht um ein Leitbild der Landesregierung, sondern um einen ersten Arbeitsentwurf der Justizministerin.
und am 4. Mai diesen Jahres einen ersten Arbeitsentwurf für eine zukunftsfähige Gerichtsstruktur in MecklenburgVorpommern vor- und vor allem zur Diskussion gestellt, nicht mehr und nicht weniger.
Das heißt aber auch, die Forderung „Alles bleibt beim Alten.“ reicht für eine Diskussion dazu nicht aus. Der erste Arbeitsentwurf der Justizministerin bietet, da stimme auch ich Ihnen zu, gerade was die Fachgerichtsbarkeiten anbelangt, noch sehr breiten Raum für Anregungen und Vorschläge. Wir werden uns intensiv an der Diskussion beteiligen, aber keineswegs mit der Aussage, alles bleibt beim Status quo.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Dann haben Sie den Antrag nicht begriffen.)
Ja, man kann der Gerichtsstrukturreform etwas Positives abgewinnen, denn wer einmal ganz genau wissen will, wie man ein Reformvorhaben von Anfang an so richtig verkorkst, dem wurde hier ein erstaunlich anschauliches Paradebeispiel präsentiert.
Meine Damen und Herren, die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz des Reformvorhabens wurde bereits im allerersten Augenblick, als das Reformvorhaben gerade erst das Licht der Welt erblickt hatte, zerstört, nämlich als das Ergebnis durch die Justizministerin vorweggenommen wurde. 21 Standorte sollten auf 8 oder 10 Standorte reduziert werden. Basta! So wirkten jede spätere Beteiligung, jedes nachgelieferte Leitbild oder jeder veröffentlichte Arbeitsentwurf zur Gerichtsstrukturreform, egal wie ehrlich die Motivation des Ministeriums auch immer war, nur noch wie eine verspätete Beweisführung für ein vorweggenommenes Ergebnis. Allein die Basta-Politik wird durch nachgereichte Leitbilder nicht glaubwürdiger.
Frau Kuder, Sie haben in dieser Angelegenheit tatsächlich ein schwerwiegendes Glaubwürdigkeitsproblem, denn niemand nimmt Ihnen, auch wenn Sie es ehrlich meinen, in der Öffentlichkeit noch ab, dass Sie ergebnisoffen nach der besten Lösung suchen, so, wie Sie eben dieses Reformvorhaben angegangen sind. Deswegen ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE, so destruktiv dieser leider ist, die einzige Notbremse, um den falsch aufgegleisten Zug noch aufzuhalten.
Ich will doch gar nicht bestreiten, dass eine Reform angesichts des demografischen Wandels geboten ist. Aber ob sich die Bevölkerung tatsächlich in dem Maße verringern wird, wie dies zurzeit vorausgesagt wird, ist tatsächlich unklar. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die bisherigen Prognosen zutreffen, spiegeln sich diese nicht in dem vorgelegten Arbeitsentwurf wider.