Protocol of the Session on March 15, 2012

Sehr geehrte Damen und Herren, hier einige Fakten: Circa 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudebereich, rund 20 Prozent auf den klimaschädlichen CO2-Ausstoß. Circa 85 Prozent ihres Energiebedarfs verbrauchen private Haushalte alleine für Heizung und Warmwasser. Drei Viertel des Gebäudealtbestandes sind älter als 30 Jahre und daher kaum energieeffizient. Von 18 Millionen Gebäuden in Deutschland wurden circa 13 Millionen Gebäude vor 1979 gebaut. Drei Viertel aller dieser Gebäude wurden noch vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung geplant und gebaut. Nach Berechnung der Deutschen Energieagentur haben 70 Prozent dieser Gebäude keine Wärmedämmung. Die KfW sieht einen gigantischen Investitionsbedarf bei öffentlichen Gebäuden, so zum Beispiel alleine für Schulen 27 Milliarden Euro. Die Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik. Die Öl- und Gasheizungen sind im Durchschnitt 24 Jahre alt.

Meine Damen und Herren, diese Fakten belegen einmal mehr, wie wichtig und dringend notwendig die energetische Gebäudesanierung ist. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen bereits im Mai 2010 auf Drucksache 5/3500 den Antrag „Energieeffizienz erhöhen – Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in energetische Sanierungen“ eingebracht. Das wurde ja auch schon erwähnt. Darin hat die SPD-Landtagsfraktion explizit gefordert, dass wir bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen im Gebäudebereich durch Bund und Land der direkten Förderung den Vorrang vor der Schaffung steuerpolitischer Anreize einräumen wollen und dass die Förderprogramme und Maßnahmen besser aufeinander, transparenter und nachfragefreundlicher ausgestaltet sowie deren finanzielle Ausstattungen bedarfsgerecht aufgestockt werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen. Gegen dieses Gesetz stimmten SPD und DIE LINKE, die GRÜNEN enthielten sich.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was?)

Im Rahmen der Beratung des Bundesrates zu diesem Gesetzesentwurf als Teil des sogenannten Energiepaketes hat die Landesregierung sowohl im Finanzausschuss als auch im Bundesratsplenum einen Änderungsantrag zum Entwurf der Bundesregierung eingebracht. Im Ergebnis mehrerer Beratungen wurde der Gesetzesentwurf vom Bundesrat abgelehnt.

Größter Knackpunkt ist die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohnhäusern. Auch dies

wurde schon erwähnt. Die SPD lehnt die von der Bundesregierung geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf Kosten der Länder ab, denn, meine Damen und Herren, bis zu zehn Prozent der Kosten sollten jährlich steuerlich absetzbar sein, was zu Mindereinnahmen von circa 1,5 Milliarden Euro führen würde. Erschwerend kommt hinzu, dass diese steuerliche Förderung auch noch sozial ungerecht ausgestaltet werden sollte.

Bereits in der Begründung zum Änderungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat wird darauf verwiesen, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes bereits der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden dient. Die Anspruchsvoraussetzungen der Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau decken sich bereits in weiten Teilen mit den Voraussetzungen der im Gesetzesentwurf vorgesehenen steuerlichen Förderungen. Auch das hat der Minister schon erwähnt.

Weiter heißt es, auf Grundlage der bestehenden Programme könnte durch eine Erweiterung der Fördertatbestände der hier angestrebte Gesetzeszweck zielgenauer, ausgewogener und effizienter erreicht werden. Eine Förderung durch mehrere verschiedene Förderinstrumente schafft hingegen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und birgt Missbrauchspotenzial, beispielsweise durch eine unzulässige Inanspruchnahme bei der Förderung.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen der Linkspartei! Liebe Regine Lück! Wie Sie und ihr somit erkennen könnt, sind wir mit unseren Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene voll auf Linie, um die energetische Gebäudesanierung voranzubringen.

Als erster Erfolg ist hier die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zu sehen, denn die SPD setzt sich weiterhin für eine gerechte und effiziente Ausgestaltung der Förderung ein.

Als zweiten Erfolg sehen wir, dass der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun doch 1,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung freigeben wird, nachzulesen in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 3. März 2012. Erwähnt wurde ja, dass nur 900 Millionen geplant waren.

Der Energie- und Klimafonds, aus dem die Gebäudesanierung gefördert wird, soll entsprechend aufgestockt werden. Mit dem Förderprogramm, das über die KfW-Bank läuft, werden Hauseigentümern zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung gewährt.

Meine Damen und Herren, abschließend ist festzustellen, dass für den Klimaschutz, für mehr Energieeffizienz und auch für zukünftig bezahlbaren Wohnraum wir mindestens eine zweiprozentige Sanierungsquote brauchen. Was die Bereitstellung von finanziellen Mitteln betrifft, so fordern seit Jahren Fachleute gemeinsam mit der SPDBundestagsfraktion ein Minimum von 2 Milliarden Euro als feste Größe im Bundeshaushalt für die KfW-Förderprogramme.

Die Bundesregierung ist bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung zum Handeln aufgefordert, um eine vernünftige Einigung zwischen Bund und Ländern für stärkere Förderanreize bei der energetischen Gebäu

desanierung zu schaffen. Hierbei muss die Regierung endlich den Vorschlag der SPD aufnehmen und die Kosten effizient und sozial gerecht ausgestalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit seinem Änderungsantrag im Bundesrat klar und deutlich positioniert. Neue Anträge helfen in der momentanen Situation nicht weiter. Besser ist es, im Sinne der Sache jetzt ein gutes Ergebnis im Vermittlungsausschuss zu erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linkspartei, unterstützen Sie uns dabei und wir werden mehr erreichen als mit Ihrem vorliegenden Antrag. Manchmal ist eben weniger doch mehr. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht nicht notwendig und somit überflüssig.

(Regine Lück, DIE LINKE: Aber nicht der Punkt 1. Dem hat der Minister zugestimmt.)

Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen.

Zum Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist nur so viel zu sagen: Genau das, was dort jetzt gefordert wird, macht die Landesregierung zurzeit im Bundesrat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Herr Albrecht, dann können Sie ja zustimmen.)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Pastörs von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben umfangreich gehört, wie die Voraussetzungen in unserem Land oder in der Bundesrepublik Deutschland zurzeit liegen.

Unsere Position, will ich noch mal ganz kurz herausstellen, ist: Wir präferieren auf jeden Fall, dass das aus dem Bundeshaushalt heraus finanziert wird, gegen die Fondslösung. Wir möchten ganz gerne, dass wir sowohl auf der einen Seite die steuerlichen Anreize haben, durch steuerliche Begünstigung zu einer Verbesserung der Sanierung in den Gebäuden zu gelangen, aber auch ergänzt ganz besonders für die kleinen Einfamilienhauseigentümer, die wirklich nicht aus eigener Kraft besonders auch hier in Mecklenburg-Vorpommern in der Lage sind, ihre Häuser dem neuesten Stand der Technik angepasst auf Vordermann zu bringen. Das heißt also, auf der einen Seite kann man nicht auf die Anreize steuerlicher Natur verzichten, auf der anderen Seite darf man aber auch nicht nur steuerlich anreizfinanziert vorgehen, sondern man muss den Leuten, die überhaupt gar nicht in den Genuss von Steuererleichterungen kommen können durch ihre Einkommenssituation und dennoch über ein kleines Haus verfügen, die Möglichkeit geben, auch hier eine vernünftige Sanierung vornehmen zu können.

Das Problem, was wir haben, ist an sich, dass wir auf der einen Seite immer mehr Energie benötigen und wir dadurch auch immer mehr alternative Energieformen fordern und ausbauen müssen, auf der anderen Seite bei dem Umwandeln der Energie in Wärme zum Beispiel in den Häusern ein Riesenpotenzial brachliegen haben.

Und ich kann Ihnen sagen, Sie werden ohne Anreize bei den Leuten, die über das Geld verfügen, nicht erreichen, über Steueranreize, dass sie nennenswert ihre großen Blocks und ihre großen Liegenschaften sanieren. Sie werden auf der anderen Seite bei den Hunderttausenden von kleinen Einfamilienhausbesitzern, die eben nicht über die steuerliche Förderung erreicht werden können, überhaupt gar nichts erreichen können, weil sie ganz einfach schlicht und ergreifend das Geld nicht in der Tasche oder auf der Bank haben, hier Hand anzulegen. Das heißt also, die Marschrichtung muss sein: auf der einen Seite steuerliche Anreize und auf der anderen Seite Hilfe direkt beim Häusleeigentümer.

Noch ein Wort zur Dämmung: Bauphysik. Es ist auch unter Gesichtspunkten der Bauästhetik vielleicht mal darüber nachzudenken, inwieweit wir uns hier weiterhin damit begnügen, von außen wunderschöne Fassaden zuzukleben mit irgendwelchen Styroporbaustoffen, die dann womöglich nach wenigen Jahren schon wieder zu entfernen sind, weil die Taupunktbildung in den Gemäuern, und das haben wir ja jetzt schon, zeigt, dass das die falsche Linie ist, wie wir sanieren sollten. Ich denke, dass gerade im Bereich der Dämmung sehr viel falsch gemacht wird und sehr wenig sachfundiert mit Ingenieurswissen an die Sache herangegangen wird.

Wenn ich mir anschaue, was im Bereich des Malerhandwerks, die nach einem kurzen Lehrgang dann Wärmedämmung an den Häusern kleben dürfen, allein in den letzten zwei Jahren an Umsatz gemacht wurde und wie hässlich zum Teil dann mit diesen Baustoffen umgegangen wird, nicht genau verarbeitet, mit Farbe kaschiert. Und wenn Sie aus Schwerin herausfahren, sehen Sie das bei den Hochhäusern, bei den Blocks schon. Da, wo die Farbe abgewaschen ist, sind schon die ersten Auswaschungen durch Witterungseinflüsse. Und das Ganze sieht nicht nur hässlich aus, sondern konterkariert natürlich dann auch die Wirkung, die damit verbunden ist, …

Herr Pastörs, kommen Sie zum Ende.

Ich komme zum Schluss.

… weil die Feuchtigkeit von außen wieder in die Fassaden eindringen kann.

Ich habe Sie gebeten, zum Ende zu kommen, Herr Pastörs.

(Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Waldmüller von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich es doch noch einmal kurz zusammenfassen, worüber wir reden:

Um die Treibhausemissionen zu verringern, sollen neue Potenziale im Gebäuderecht genutzt werden. Die Bundesregierung hat das Gesetz Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden eingebracht, und dieses ginge, würde es so beschlossen, mit Steuermindereinnahmen von jährlich 1,5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren

einher. 57,5 Prozent davon wären von Ländern und Gemeinden zu tragen. Wir haben im Rahmen der Haushaltseinbringung am gestrigen Tag mehrfach gehört, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern trotz einer aktuell guten finanziellen Entwicklung sehr vorsichtig wirtschaften muss, um handlungsfähig zu bleiben, und vor diesem Hintergrund fordern die Länder zu Recht einen vollen Ausgleich der durch das Gesetz entstehenden Steuerausfälle.

Außerdem verlangt der Bundesrat unter anderem, dass die steuerliche Förderung beim selbstgenutzten Wohneigentum so auszugestalten ist, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt.

Derzeit, Sie haben das gesagt, befindet sich das Gesetz im Vermittlungsausschuss, ein in Deutschland nicht so ungewöhnlicher Vorgang. Ungewöhnlich ist hingegen der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, das Gesetzvorhaben für gescheitert zu erklären. Mir ist also kein Verfahren bekannt, in Gesetzgebungsverfahren ist mir das nicht geläufig, dass man ein Gesetz für gescheitert erklären kann.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Der Vorschlag entbehrt also jeder Grundlage und insofern verwundert es auch nicht, wenn ein Antrag damit begründet wird, dass Bundesmittel in Höhe der zu erwartenden Steuermindereinnahmen umgeschichtet werden sollen. Im Klartext heißt das: Steuermindereinnahmen, die nicht entstehen, weil sich keine Mehrheit für ein Gesetz findet, erklärt DIE LINKE zur Verfügungsmasse.

Ein interessanter Gedanke: Jedes Gesetz, das zu Steuermindereinnahmen führt, aber keine Mehrheit findet, wird in seiner Folge zu einer neuen Finanzierungsquelle. Das Einzige, was wir daraus lernen, ist, wenn wir dem Vorschlag der LINKEN folgen, liegt Griechenland bald an der Ostsee.

Meine Damen und Herren, zu den KfW-Mitteln: Da es keine Mehrheit gibt, ich habe das gerade erklärt, wird die KfW diese Mittel auch nicht verteilen können. Und was die Forderung nach einem Nachfolgeprogramm für die energetische Sanierung sozialer Infrastruktur angeht, weise ich darauf hin, dass Bund und Land Finanzhilfen zur Durchführung von Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung von energetischen Erneuerungen von Schulen, Kindertagesstätten und anderen öffentlichen Gebäuden zur Verfügung stellen. Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz in Verbindung mit der Verbesserung des baulichen Zustands der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden.

Wenn absehbar ist, dass nach 2013 weiter Bedarf besteht, wird der Landtag sich damit befassen. Ein Vorratsbeschluss, wie ihn DIE LINKE fordert, ist nicht notwendig.

Zum Änderungsantrag hat mein Kollege bereits ausgeführt, mein Kollege der SPD.

Bezüglich der Ausgestaltung des im Vermittlungsausschuss liegenden Gesetzes hätte die CDU einen erweiterten Wunsch für unser Land. Da es sich in Mecklenburg-Vorpommern beim privaten Gebäudebestand vorwiegend um Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser handelt und auch Normal- und Geringverdiener sowie Rentner einen Anreiz zur energetischen Sanierung haben sollen,

ist eine rein steuerliche Förderung nicht ausreichend aus unserer Sicht. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Förderung durch Zuschüsse anzustreben, um die Attraktivität zu erhöhen und die Umsetzung energetischer Sanierung zu beschleunigen. Nichtsdestotrotz ist bei allen Lösungsansätzen die Eigenverantwortlichkeit der Eigentümer zu wahren und auf die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen zu achten.

Frau Lück, ich habe unsere Position ausgeführt, wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Regine Lück, DIE LINKE: Sehr bedauerlich.)