Zwingender Umsetzungsbedarf besteht darüber hinaus auch beim Rechtsschutz gegen die Verhängung von Geldbußen und die Regelung weitergehender Sanktionen sowie bei der Umsetzung des Medienprivilegs. Angewandt werden die in der Verordnung enthaltenen Regelungen – es wurde bereits mehrfach hier angesprochen – in knapp zwei Jahren, nämlich am 25. Mai 2018, das heißt, wir haben eine sportliche Übergangsfrist. Meiner Meinung nach ist das nicht leicht umzusetzen. Herr Minister Caffier führte es an, meine Vorredner aus den Fraktionen haben es auch ausgeführt. Es wird nicht leicht sein, es wird nicht einfach sein, denn nunmehr gilt es zu prüfen und mit der gebotenen Gründlichkeit schnell den Anpassungsbedarf in Bund und Ländern zu ermitteln.
Schon heute fordert der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Reinhard Dankert die Unternehmen per Pressemitteilung im Land auf, keine Zeit zu verlieren und ihre Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu analysieren, um sie rechtzeitig an die Erfordernisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen zu können. Darüber hinaus – auch das wurde bereits ausführlich ausgeführt – müssen wir uns hier im Land bewusst sein, die Behörde des Landesbeauftragten durch die zukünftige Erweiterung des Aufgabenspektrums wie auch die Übertragung weiterer Kompetenzen und Pflichtaufgaben personell und sächlich auskömmlich auszustatten. Dazu müssen wir in der neuen Legislaturperiode dringend, möglicherweise im Rahmen eines Nachtragshaushaltes, Gespräche mit den beteiligten Häusern führen.
An dieser Stelle möchte ich mich als Vorsitzende des Datenschutzbeirates Mecklenburg-Vorpommern bei den Mitgliedern des Datenschutzbeirates für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken und wünsche vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit viel Erfolg bei der weiteren Arbeit. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Peter Ritter, DIE LINKE, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie, die Fraktion der Stasispitzel von IM Martin und Peter Scholz, spielen sich als die Hüter des Datenschutzes auf, die Nachfolger der SED, also derer, die selbst bestrebt waren, ein möglichst dichtes Netz von Überwachung und Bespitzelung zu schaffen. Nicht genug, dass Ihre Genossen zum Teil über Jahrzehnte Menschen in ihrem engsten Umfeld bespitzelten und denunzierten, nein, heute stellen Sie sich hier her und schwadronieren über Datenschutz und dessen Herausforderungen in heutiger Zeit.
Wir kaufen Ihnen Ihre geheuchelte Rede zum Datenschutz und zu den Persönlichkeitsrechten jedenfalls nicht ab.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Haben Sie überhaupt eine Seite vom Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten gelesen, Herr Petereit? Haben Sie eine Seite gelesen?)
Datenschutz ist heute wichtiger denn je, denn er wird verletzt, sei es durch inländische Geheimdienste oder durch angebliche Verbündete im Westen. Noch nie waren Informationen so viel wert wie heute. Bewegungsprofile, Kaufverhalten, politische Einstellungen oder alltägliches Verhalten –
fast alles kann und wird von den Organen des Staates erfasst und verwertet. Um in den Fokus der bundesdeutschen Ermittler zu geraten, reicht es oftmals schon, einen politischen Kommentar auf Facebook oder sonst wo abzugeben.
Solange Deutschland Teil der EU ist, wird der Datenschutz ohnehin nicht fit gemacht werden können, sondern er wird beschnitten, bis auch die letzte Information und der letzte Datensatz zu Geld gemacht werden können.
Datenschutz hat den Zweck, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird. Sie, Herr Ritter, sagten vorhin, Sie hätten kein gestörtes Verhältnis zum Datenschutz. Ich sehe das anders.
Ich erinnere mich an eine Demonstration von Linksextremisten, für die Sie die Schirmherrschaft übernommen haben,
um dann vor dem Haus eines politischen Gegners stehen zu bleiben, während verkündet wurde, dort wohnt XY. „Nazis haben Namen und Adressen! Keine Gnade, kein Vergessen!“ Wenige Wochen später war das Auto von ihm dann auch kaputt. Das steht natürlich in keinem Zusammenhang mit Ihnen.
Aber so viel zum Datenschutz. Also wenn das keine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten ist, was denn dann?
(Peter Ritter, DIE LINKE: Haben Sie eine Seite des Berichtes gelesen? Haben Sie nicht! Denn Lesen bildet, und vor Bildung haben Sie doch Angst, Herr Petereit.)
Und das ist auch kein Einzelfall. Frau Borchardt hat das ja in Rostock gemacht. Da wird auch vor die Häuser des politischen Gegners gezogen,
Und dann kommen wir noch weiter zum Datenschutz und zu linker Heuchelei: Wenn Frau Borchardt ihre Anfragen stellt zu Veranstaltungen der rechtsextremen Szenen und darüber, wer denn Proteste gegen die Asylflut angemeldet hat, dann werden Namen vom Innenministerium geliefert, für alle öffentlich abrufbar.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Versammlungs- leiter sind doch offiziell! Was wollen Sie denn? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Unser Datenschutzbeauftragter sitzt da hinten. Er fühlt sich nicht zuständig dafür, obwohl in ähnlichen Fällen der sächsische Landesdatenschutzbeauftragte von alleine aktiv wurde.
Entweder sind Sachen strafbar oder nicht, dann müssen sie verfolgt werden oder eben nicht. Aber was da geschaffen wurde, ist nur ein weiterer Versorgungsposten für irgendeinen SPD-Genossen.