Protocol of the Session on July 7, 2016

und KPMG dies letztendlich nach Auffassung des Insolvenzverwalters, …

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Warum? Warum?)

Ich komme dazu noch, Herr Kollege Saalfeld.

… und KPMG dies letztendlich nach Auffassung des Insolvenzverwalters alles tat, und da haben Sie die Antwort auf Ihre Frage, um sich vor eventuellen Haftungsansprüchen aus einer gegebenenfalls fehlerhaften Sanierungsaussage zu schützen. Man könnte, wenn man bösartig wäre, sagen, KPMG habe gelogen und betrogen, um sich vor Regressforderungen zu schützen. Dass sie dabei auch auf ein unfähiges Management getroffen sind, das offensichtlich nicht in der Lage war, den Betrieb mit seinen Beschäftigten und den Zulieferern vernünftig zu organisieren, ist umso bedauerlicher.

Aber warum ist diese Aussage so wichtig? Das sind im Grunde zwei entscheidende Punkte. Um überhaupt eine Klage – und ich spreche jetzt von der Klage des Insolvenzverwalters, der sicherlich kein politisches Interesse in Richtung der Landesregierung oder der Opposition hat, sondern dem es um die Interessen der Gläubiger und auch derjenigen, die heute immer noch mit Forderungen gegenüber der P+S Werft dastehen –, um überhaupt eine Klage in dieser Höhe und nicht nur in Höhe eines begrenzten Haftungsanspruches von einigen wenigen Millionen führen zu können, muss der Insolvenzverwalter eine bewusste Täuschungshandlung und darauf basierende Schädigung darlegen, übrigens nicht die Schädigung des Landes oder des Bundes, denn weder Land noch Bund hatten eine originäre Geschäftsbeziehung mit KPMG, sondern eine Schädigung der Werften. Und diese Schädigung, meine Damen und Herren, bestand in der Annahme der durch die Banken zur Verfügung gestellten Kredite.

So hat KPMG selbst im finalen Sanierungskonzept zur Renditefähigkeit der späteren P+S Werften eben folgende Aussage getroffen, und ich zitiere: „Die nachhaltige Renditefähigkeit der Hegemann-Werftengruppe ist nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Gewährung der beantragten Finanzierung (Avalrahmen und Sockelfi- nanzierung) im Sinne des IDW S6 gegeben.“ Zitatende.

Und dann stellen sich im Verlauf des Untersuchungsausschusses und auch heute Personen hier hin

(Peter Ritter, DIE LINKE: Personen!)

und sagen, man hätte den Aussagen von KPMG ja einfach nicht glauben dürfen, übrigens die gleichen Leute, die dann wiederum sagen, die Beschäftigten von KPMG, Herr Dr. Axhausen ist hier benannt worden, das ist ein

glaubwürdiger Zeuge, gerade wenn es darum geht, die Landesregierung in ein schlechtes Licht zu stellen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer hat das gesagt?)

Aber das steht dann auf einem anderen Blatt,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer hat das gesagt?)

vielleicht sollte man sich ja auch mal entscheiden, wann man wem glaubt

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer hat das gesagt?)

und ob es da vielleicht nicht darum geht, dass da jeder – und in dem Zusammenhang meine ich insbesondere die Mitarbeiter, die dafür verantwortlich waren bei KPMG –, dass es denen nicht nur darum ging, ihr eigenes Fell zu retten.

Aber unterstellen wir mal den Ansatz des Insolvenzverwalters als zutreffend, dass das entsprechende Sanierungsgutachten mit der positiven Sanierungsaussage nicht so hätte abgegeben werden dürfen. Wer hätte denn dann den Aussagen von KPMG eigentlich nicht trauen dürfen? Die Werften und deren Geschäftsführung, die Auftraggeber des Sanierungsgutachtens waren und eigentlich doch wohl die Situation vor Ort am besten kannten, oder etwa die Banken, die von der Geschäftsführung der Werften eben die Erstellung eines solchen Sanierungsgutachtens nach IDW S6 einschließlich einer positiven Aussage zur Sanierungsfähigkeit als unabdingbare Voraussetzung für jedwede Kreditgewährung verlangten?

Das haben die übrigens nicht getan, meine Damen und Herren, weil den Banken gerade mal danach war oder weil sie es den Werften oder KPMG besonders schwer machen wollten oder weil sie wünschten, dass KPMG oder irgendein anderes Beratungsunternehmen sich ein dickes Portemonnaie damit verdienen würde. Sie haben es getan, weil sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – und die gibt es, das ist vielleicht auch für den einen oder anderen Kollegen im Untersuchungsausschuss interessant, schon seit Jahrzehnten –, weil sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Werften grundsätzlich als krisengebeugten Unternehmen eben nur auf der Basis eines fundierten Sanierungskonzeptes einschließlich einer konkreten gutachterlichen Aussage zur Sanierungsfähigkeit überhaupt Kredite gewähren durften. Anderenfalls, meine Damen und Herren, drohte ihnen, den Banken, für den Fall des Scheiterns der Sanierung beispielsweise die Nichtigkeit des Kreditvertrages und der Sicherheitenbestellung, Schadenersatzansprüche oder gar strafrechtliche Konsequenzen aus einer möglichen Anstiftung oder Beihilfe zur Insolvenzverschleppung beziehungsweise einer Untreue zulasten des Kreditgebers.

Das habe ich heute bei keinem der Redebeiträge gehört, dass sich die Banken darüber Gedanken gemacht hätten. Wer also der Landesregierung entgegenhält, dass sie doch ohne Weiteres die Mangelhaftigkeit einer Arbeit von KPMG hätte erkennen können – übrigens die gleichen Leute, damit gucke ich jetzt mal nicht Herrn Holter und Frau Rösler an, die dann ja auch hin und wieder erklärten, sie sähen sich nicht in der Lage, Gutachten

selber nachzuvollziehen und mit ihren eigenen Worten zusammenzufassen –, wer also der Landesregierung entgegenhält, dass sie doch ohne Weiteres die Mangelhaftigkeit eben dieser Arbeit von KPMG hätte erkennen können, ja, sogar hätte erkennen müssen, der muss sich die Frage gefallen lassen, warum diese, also die Landesregierung, anders als zum Beispiel die Abteilung der Banken, die tagtäglich für Sanierungskredite zuständig sind und damit zu tun haben, tagtäglich mit entsprechenden Gutachten nach IDW S6 zu tun haben, warum diese das dann nicht erkannt hat, erkennen musste und nicht gleich bei ihr die entsprechenden Warnlampen angegangen sind.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und im Übrigen, meine Damen und Herren, muss sich derjenige zwei weitere Fragen gefallen lassen. Was wären denn seine Alternativen gewesen, um die Arbeitsplätze an den betroffenen Werftstandorten möglicherweise zu retten? Es wird ja immer wieder angeführt, das ist ja heute auch der Fall gewesen, dass das Land hätte einsteigen sollen. Aber wer darüber wirklich mal nachdenkt und das nicht nur als parteipolitisches Postulat immer wieder aus der Mottenkiste holen will, der sollte sich dann vielleicht auch mal damit beschäftigen, welche tatsächlichen betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, aber vor allem beihilferechtlichen Konsequenzen das gehabt hätte. Dann wären auf einmal die Werften Staatsunternehmen gewesen. Und wenn wir etwas länger als nur 24 Stunden Mitglied dieses Landtages sind, dann sollten Sie eigentlich wissen, wie kompliziert, wie schwierig und wie fast unmöglich es ist, Beihilfen an Staatsunternehmen zu geben.

(Udo Pastörs, NPD: Frankreich.)

Meine Damen und Herren, man hat hier heute den Eindruck,

(Udo Pastörs, NPD: Da klappt das. – Zuruf von David Petereit, NPD)

man hat hier heute den Eindruck, dass denjenigen, die auf der einen Seite mit Glaubenssätzen hantieren, die Zeugenaussagen je nachdem gewichten, ob es mal gerade in der einen Richtung passt oder in der anderen, man hat hier heute den Eindruck, dass es diesen Beteiligten am Ende des Tages wichtiger ist, einen fragwürdigen politischen Angriff auf die Landesregierung zu führen, als möglicherweise einen Erfolg des Insolvenzverwalters im Klageverfahren gegen KPMG zu begrüßen. Der, meine Damen und Herren, würde nämlich, hätte seine Klage gegen KPMG Erfolg, zu einem wesentlichen Teil dann auch dazu beitragen, dass die Ausfälle des Landes entsprechend geringer wären. Aber wenn man hier den Ausführungen der Opposition folgt, dann hat eben diese Klage des Insolvenzverwalters keinen Erfolg. Und das, meine Damen und Herren, wäre dann ein besonders bedauerliches Ergebnis der ansonsten auch nicht besonders qualitativ hochwertigen Arbeit der betreffenden Ausschussmitglieder.

Wenn der Insolvenzverwalter, der sich sicherlich sehr lange überlegt haben wird, ob er KPMG verklagt oder nicht, ob er Kosten in Millionenhöhe durch eine solche Klage verursacht, bevor er also diesen Schritt tut, sich dann tatsächlich dafür entscheidet, mit dieser Klage

deutlich macht, dass KPMG wider besseres Wissen alle anderen bewusst und zielgerichtet getäuscht hat, und der Insolvenzverwalter auch gleichzeitig erklärt, dass die Adressaten der Sanierungsaussage von KPMG keinen Grund hatten, daran zu zweifeln, dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, glaube ich – und dann gestatten Sie mir das in diesem Rahmen, dass ich vielleicht auch mal etwas glauben darf, das ist nicht nur das Recht der Opposition –, dann glaube ich persönlich eher an die Objektivität eines solchen Insolvenzverwalters, der der Landesregierung in keiner Weise verpflichtet ist, als den partei- und wahlkampfgefärbten Erkenntnissen einzelner Oppositionsabgeordneter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Also ich bin schon sehr erstaunt, dass Herr Schulte jetzt endlich mal eingesteht, dass auch die KPMG möglicherweise hier nicht vernünftig gearbeitet hat, vielleicht sogar gelogen und betrogen hat.

(Jochen Schulte, SPD: Das ist nie Debatte gewesen.)

Dann frage ich mich aber: Warum ist die Landesregierung all den Indizien, die über die Jahre hinweg ja deutlich waren, nicht nachgegangen?

(Jochen Schulte, SPD: Haben Sie mir eigentlich nicht zugehört?)

Warum haben Sie nicht nachgefragt?

(Jochen Schulte, SPD: Herr Saalfeld, eine ganz einfache Frage: Haben Sie mir nicht zugehört oder haben Sie mich nicht verstehen können?)

Warum haben Sie sogar kurz vor der Wahl dieses ganze Desaster vertuscht? Und warum haben Sie die Ausschüsse nicht informiert?

(Jochen Schulte, SPD: Akustisch oder intellektuell nicht verstanden?)

Warum haben Sie die Öffentlichkeit nicht informiert, dass die Werft kurz vor der Wahl, zehn Tage vor der Wahl 2011, pleite war? Das würde ich dann gerne mal von Ihnen wissen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5608(neu), den Sachstandsbericht entsprechend der Beschlussempfehlung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer der Beschlussempfehlung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein

Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses angenommen und der Sachstandsbericht auf Drucksache 6/5608(neu) verfahrensmäßig für erledigt erklärt worden mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Lindner.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 89: Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema „Datenschutz fit machen für Europarecht“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Datenschutz fit machen für Europarecht

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Meine Damen und Herren! Hintergrund der von meiner Fraktion beantragten Aussprache ist selbstverständlich der aktuelle, also der Zwölfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in MecklenburgVorpommern. Und Gegenstand einer solchen Aussprache ist bereits traditionell der Dank der Landtagsfraktionen, insbesondere auch der demokratischen Opposition, an den Landesbeauftragten und seine Behörde für seine geleistete Arbeit. Also von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank an Reinhard Dankert und seine Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der eigentliche Anlass für diese Aussprache sind dann aber die einleitenden Bemerkungen des Zwölften Tätigkeitsberichts zur Entwicklung des Datenschutzes und zu notwendigen Konsequenzen auch für unser Bundesland. Diesen Herausforderungen werden wir allein mit warmen Dankesworten und Absichtserklärungen nicht mehr gerecht werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ziel der heutigen Aussprache kann nach meinem Verständnis daher nur ein konsensualer Appell, eine möglichst breit getragene Aufforderung an den Landtag der 7. Wahlperiode sein, hier ganz zügig und mutig notwendige Maßnahmen einzuleiten. Ich komme darauf zurück.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorletzte Sitzung des Innenausschusses, Stichpunkt „Unterrichtung des Innenministeriums zur Funkzellenabfrage“, gibt Anlass, auf einen Punkt des Datenschutzberichtes etwas näher einzugehen, nämlich auf Punkt 5.2.3 „Neue Richtlinie zur Funkzellenabfrage“. Hier legt der Landesdatenschutzbeauftragte auf gut einer Seite dar, welche Probleme er im Entwurf der Richtlinie zur Funkzellenabfrage und -auswertung sieht, die er im Oktober 2014 erhalten hat, nämlich eine große Streubreite mit vielen Unbeteiligten, die Unvereinbarkeit mit Verhältnismäßigkeitserwägungen, offene Fragen zur notwendigen Verkleinerung des Restdatenbestandes, zur unverzüglichen Löschung über