Genauso schwerwiegend ist aber, dass es der Geschäftsführung nicht gelungen ist, für eine ordentliche und fristgemäße Koordinierung der Arbeiten der Zulieferfirmen zu sorgen. Dies zeigt sich besonders bei den Scandlines-Fähren und hat zur ersten Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine geführt. Dies alles sind aber reine operative Probleme der Werft, welche von einer kompetenten Geschäftsführung zu lösen sind. Im Nachhinein muss man feststellen, dass dazu die damalige Geschäftsführung der P+S nicht in der Lage war. Dies ist jedoch ein Umstand, den niemand vorhersagen und welchen die Landesregierung bei ihrer Entscheidung auch nicht vorhersehen konnte.
Dass die Oppositionsfraktionen an dieser Stelle zu einer etwas anderen Einschätzung kommen, liegt in der Natur der Sache eines Untersuchungsausschusses. Die Motivlage der Opposition ist ja auch eine gänzlich andere. Ihnen liegt es allein daran, die Landesregierung zu beschädigen.
Die Opposition kommt in ihren Sondervoten zu dem Ergebnis, dass Fehler bereits zu Beginn des Sanierungsprozesses gemacht worden sein sollen. Wahlweise wird darauf hingewiesen, dass ein höherer Finanzierungsrahmen notwendig oder auch eine andere Gesellschaftsform für den Sanierungsprozess besser gewesen wäre.
Allerdings vergisst die Opposition dabei, ihre Vorschläge konsequent zu Ende zu denken. Was hätte es an den technischen und operativen Problemen der Werft geändert, wenn anstelle der Treuhandgesellschaft eine Aktiengesellschaft gebildet worden wäre oder sogar eine Landesbeteiligung erfolgt wäre? Es gab aber keine Alternative zur Treuhand. Übereinstimmend haben alle Zeu
gen berichtet, dass die Treuhandlösung eine Forderung der Banken war, und da die Werften wohl oder übel auf eine Finanzierung durch die Bank angewiesen waren, mussten sie auch darauf eingehen, genauso wie auf die Bedingung, einen Treuhänder zu beauftragen, welcher den finanzierenden Banken genehm war. Außerdem war weder bei der Aktiengesellschaft noch bei der Landesbeteiligung eine ähnliche Konstruktion, vergleichbar mit dem Treuhandbeirat, vorgesehen. Damit hätte es bei diesen Gesellschaftsformen noch weniger Informationen für die Landesregierung gegeben.
Und selbst wenn ein vergleichbares Gremium es hätte, es wäre immer noch in den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung gefallen, sich den operativen Problemen zu stellen. Eine andere Gesellschaftsform für die Sanierung hätte daran nichts geändert.
Auch ein höherer Finanzierungsrahmen insgesamt oder eine zusätzliche Finanzausstattung für den Bau der Scandlines-Fähren hätte nicht dazu geführt, dass die Fehler der Geschäftsführung nicht passiert wären. Es kann maximal angenommen werden, dass mit einem größeren Rahmen der Sanierungszeitraum, die Liquidität eventuell etwas länger gereicht hätte. Aufgrund der Managementfehler wäre es aber trotzdem früher oder später zu einer Nichtablieferung der Fähren gekommen.
Und im Übrigen ist es hinterher immer leicht zu behaupten, dies wäre besser oder jenes wäre besser gewesen. Aber zu einer seriösen Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss gehört es dann auch, zu begründen warum oder darzulegen, dass die genannten operativen Probleme der Werften nicht entstanden wären. Beides erfolgt in den Sondervoten aber nicht, und aus diesem Grund müssen die dort vorgenommenen Bewertungen insgesamt nur als Was-wäre-wenn-Spielchen abgetan werden.
Zusätzlich darf trotz der Ausführungen in den Sondervoten nicht übersehen werden, in welcher Situation sich die Werften 2009 befanden. Es herrschte eine Weltwirtschafts- und Finanzkrise, welche im Schiffbaubereich auch heute immer noch nicht überwunden ist. Und in dieser Situation zu fordern, Banken sollten noch mehr Geld für die Sanierung der P+S Werften zur Verfügung stellen, könnte man schon als Träumerei bezeichnen. Es gab einfach fast keine Banken mehr, die überhaupt bereit waren, sich im Bereich der Werftenfinanzierung zu engagieren, und dies ist zweifellos durch alle vernommenen Zeugen bestätigt worden.
An dieser Stelle möchte ich gern für die Oppositionsfraktionen einmal auf den alten Wirtschaftsgrundsatz hinweisen: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Lesen Ihrer Sondervoten möchte man meinen, Sie kennen diese Wirtschaftsregel nicht. Sie gehen in einer Situation, in der es keine oder kaum noch Banken gab, die sich im Bereich der Werften finanziell engagieren wollten, davon aus, dass es ohne Weiteres für die Werften möglich gewesen wäre, weitere finanzielle Mittel in dreifacher Millionenhöhe zu bekommen. Ich frage Sie deshalb – eine Antwort darauf bleiben Sie in den Sondervoten
schuldig –: Woher sollte denn dieses Geld kommen? Und glauben Sie wirklich, dass es zu Gratiskonditionen gekommen wäre? Nein, selbstverständlich hätten dafür weitere nicht unerhebliche Gebühren und Kosten gezahlt werden müssen. Da Sie selbst von viel zu hohen Finanzierungskosten für die Werften sprechen, frage ich Sie: Wie hätten diese Beiträge denn Ihrer Meinung nach gezahlt werden sollen?
Meine Damen und Herren, es gab zur Zeit der Finanz- und Weltwirtschaftskrise für die Geschäftsführer der Werften nur die Möglichkeit, mit den beiden einzigen Banken in Verhandlung zu treten. Wenn dies nicht geschehen wäre, hätte man noch am Ende des Jahres 2009 Insolvenz anmelden müssen, weil es keine andere Finanzierungsmöglichkeit gab.
Auch der frühere Eigentümer Herr Detlef Hegemann war nicht mehr in der Lage oder willens, weitere finanzielle Mittel für die Werft zur Verfügung zu stellen. Er wollte auch eine Umstrukturierung beziehungsweise Veränderung an der Arbeitsweise des Managements verhindern und versuchte im Jahr 2009, durch politische Kontakte eine finanzielle Hilfe ohne Auflagen für seine Werften zu bekommen. Die Banken waren aber ohne Neuausrichtung der Strategie der Werften nicht mehr zu einer Finanzierung bereit. Das konnte auch die durch Herrn Hegemann im Jahr 2009 gefahrene politische Schiene nicht mehr ändern. Die Banken saßen dort am längeren Hebel, sodass ihnen zur Vermeidung der Insolvenz nur die Treuhandlösung blieb.
Dass die Insolvenz weder im Interesse des Unternehmens noch der Mitarbeiter war, ist selbstredend. Und selbstverständlich hatte nach der Wadan-Insolvenz auch die Landesregierung kein Interesse an einer weiteren Werftinsolvenz, welche auch für einen großen Teil der Zulieferunternehmen im Land existenzbedrohende Auswirkungen hätte haben können.
Im Nachhinein einen Schlauen zu spielen und hier den Wirtschaftsversteher zu monieren, das ist immer einfach.
Daneben werden in den Sondervoten verschiedene andere Dinge angesprochen, auf die ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht eingehen kann. Da diese Punkte auch schon im Vorfeld des Sachstandsberichtes thematisiert wurden, setzt sich damit auch der Feststellungs- und Bewertungsteil auseinander und kann die erhobenen Unterstellungen allesamt widerlegen.
Erwähnen möchte ich aber noch, dass ich mich nach so mancher Ausschusssitzung wundern musste, ob – ich habe das eingangs schon gesagt – die Abgeordneten der Opposition, insbesondere der GRÜNEN, in einer anderen Zeugenvernehmung waren als ich selbst. In den Pressemitteilungen wurden trotz gegenteiliger Zeugenaussagen im Ausschuss Geschichten erfunden, Tatsachen
bewusst aus dem Zusammenhang gerissen und Sachverhalte verdreht, und dies mit nur einem Ziel: die Landesregierung bewusst zu beschädigen oder nebenbei nach ein bisschen Aufmerksamkeit zu heischen.
Unterm Strich hat dieses verantwortungslose Handeln der Opposition aber nicht der Landesregierung, sondern dem Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern insgesamt und besonders dem maritimen Bereich geschadet. Durch einen Vertreter der MAZA M-V bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurde dazu mehr als deutlich gesagt, dass durch jeden Tag, den der Untersuchungsausschuss weiter andauert, die Folgen für die gesamte maritime Zulieferindustrie immer größer werden.
Obwohl durch die Opposition bei den Untersuchungen keine Fehler festgestellt werden konnten und sich in den Zeugenvernehmungen keine Belege für die konstruierten Verschwörungstheorien finden ließen, wurde trotzdem immer weitergemacht. Und als sich auch so rein überhaupt nichts feststellen ließ, kam die Idee, noch einmal die E-Mails zu durchsuchen und dafür vorm Landesgericht zu klagen. Und dieses Verfahren wurde von der Opposition auch gewonnen, hat aber für die weitere Aufklärung nichts gebracht. Es wurden keine Geheimdokumente oder Hinweise für eine Insolvenzverschleppung gefunden. Auch Fehler der Landesregierung ergaben sich hieraus nicht. Es blieb nur, sich auf etwa ein Dutzend Dokumente zu stürzen, welche über private Mailkonten von Vertretern und Mitarbeitern der Landesregierung gelaufen sind. Diese dienten aber keineswegs einer Verschleierung oder Vertuschung, sondern belegten aus meiner Sicht ausschließlich den besonderen Einsatz, mit dem bei Büroabwesenheit oder auch in den Nachtstunden weiter an der Hilfe für die angeschlagenen Werften gearbeitet wurde.
Im Übrigen sind diese privaten Mails nicht erst durch die Daten vom Server der P+S Werften bekannt geworden, sondern diese befanden sich auch in den schon seit Anfang 2013 vorliegenden Ordnern der Landesregierung.
Hinsichtlich des Ziels, warum dieses Thema trotzdem erst vor Kurzem in der Presse auftauchte, können Sie sich selbst etwas denken.
Fakt ist, trotz der im Vorfeld geäußerten Unterstellungen, Verdächtigungen und Verschwörungen konnten durch die Oppositionsfraktionen in den Sondervoten keinerlei konkrete Beweise für ein Fehlverhalten der Landesregierung vorgelegt werden. Es gibt solche Beweise auch nicht, weil es kein Fehlverhalten der Landesregierung gab. Der Zeuge und Insolvenzverwalter brachte dies in seiner Vernehmung auf den Punkt. Er gab an, dass er keinen anderen Fall kenne, in dem so sorgfältig mit Gutachtern gearbeitet worden ist wie hier, und dies wurde auch in seiner zweiten Vernehmung bestätigt.
Er sagte, dass bei seinen Prüfungen keinerlei Versäumnisse der Landesregierung bei der Sanierungsbegleitung festgestellt wurden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Katastrophengeschichten der Werften hier in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Krönung erfahren durch die Insolvenz der P+S Werften. Überforderte Geschäftsführung, falsche Gutachten, überteuerte Gutachten sind nur die eine Seite. Die zweite Seite ist auch eine offensichtlich technische Überforderung der praktischen Seite auf den Werften gewesen. Wie wir heute wissen, hat der P+S Insolvenzverwalter Herr Berthold Brinkmann die KPMG ja auch mittlerweile auf mehr als eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz verklagt, weil er zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bereits Ende 2009 eine Überschuldung des Unternehmens in Höhe von circa 20 Millionen Euro vorlag. Am Ende betrug die Überschuldung zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags im August 2012 534 Millionen Euro und für die Zulieferer kam es zu einem Forderungsausfall von 1,22 Milliarden Euro.
Das Ergebnis unserer Auswertungen der Zeugenaussagen sowie die Bewertung des uns zur Verfügung gestellten Schriftverkehrs und die Gutachterdokumente veranlassen mich, die Frage zu stellen, inwieweit durch die Handlungsweise der Landesregierung eine Begünstigung einer Insolvenzverschleppung vorliegt. Nach Abschluss der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann gegenüber der Firma KPMG sowie früheren Aufsichtsräten und Geschäftsführern der P+S Werften scheint auch eventuell eine strafrechtliche Aufarbeitung nicht ausgeschlossen. Die NPD-Fraktion bemängelt auch, dass vonseiten des Ausschussvorsitzenden Herrn Joachim Schulte, SPD,
(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Den kenne ich nicht! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
sowie durch die SPD- und CDU-Vertreter im Untersuchungsausschuss versucht wurde, besonders die Glaubwürdigkeit des Zeugen Hammer zu erschüttern und seine Fachkompetenz in Zweifel zu ziehen.
Ohne hier nochmals näher auf die technischen Probleme und Versäumnisse – besonders beim Bau der Scandlines-Fähren – einzugehen, die in beeindruckender Weise ja in den Akten dokumentiert wurden, war der gesamte organisatorische Ablauf im Produktionsbereich mehr als mangelhaft. Vom planlosen Zusammenschweißen großer Bauelemente ist dort ebenso die Rede wie von einer ständigen, nicht parallel laufenden Verfahrensweise von Produktion und Planung. Selbst gegen die fundamentalsten Grundlagen einer guten Praxis, zum Beispiel im Bereich des Gewichtsmanagements bei Bauteilen, wurde verstoßen, sodass es zu zusätzlichen Millionenverlusten durch Umbau und Nacharbeiten bei den Scandlines-Fähren gekommen ist.
Es ist ebenso nicht glaubhaft, dass die Landesregierung nicht gewusst haben will, dass durch Schiffbausachverständige die technische Durchführung beim Bau der Scandlines-Fähren im Rahmen des Sanierungskonzeptes als nicht realisierbar eingestuft wurde. Im verschrifteten Bericht hierzu wurde nach Ingebetnahme – wie ich das
nenne – des Sachverständigen durch die Geschäftsleitung aus dem „nicht realisierbar“ ein „sehr ambitioniert“, also eine Manipulation der Aussage vorgenommen.
Der jetzige Insolvenzverwalter und Zeuge im Untersuchungsausschuss Herr Berthold Brinkmann kam gar zu dem Schluss, dass die Geschäftsleitung der Werft bei der Vertragsgestaltung zum Bau der Scandlines-Fähren schon hätte wissen müssen, dass die P+S Werft technisch gar nicht in der Lage gewesen sei, solche komplexen Schiffe überhaupt bauen zu können. In seiner Vernehmung hierzu führte er aus, Zitat: „Ja, die Verbindung von der Technik zur Finanzierung würde ich erst einmal gar nicht ziehen, das sind zwei Sachen. Erst einmal ist ja die Frage: Konnte die Werft das, was sie in Auftrag genommen hat, technisch auch leisten? Die Frage, die Sie stellen, ob das denn, wie das dann finanziert ist, zweite Sache. Da stellen sich sicherlich einige Fragen … und wir haben das auch gutachterlich untersuchen lassen im Zusammenhang mit der Klage gegen die Geschäftsführer, ob das, was dort in dem Scandlines-Vertrag vereinbart wurde, von der Werft auch technisch geleistet werden konnte. Dazu gibt es ein technisches Gutachten, was wir eingeholt haben. Der Gutachter ist der Meinung, daß es so nicht geleistet werden konnte.“ Zitatende.
Weiterhin ist von einem Totalversagen des sogenannten Werftenbeauftragten Herrn Rüdiger Möller auszugehen, der offensichtlich nicht mehr als der Botengänger der Landesregierung war, da sich seine Tätigkeit mehr oder weniger darin erschöpfte, an Beiratssitzungen teilzunehmen und Berichte hierüber an die Landesregierung weiterzuleiten.
Selbstredend ist, dass das höchste Aufsichtsgremium, der Aufsichtsrat der Werften, auf dem Höhepunkt der Krisen im Jahre 2009/2010 acht Monate nicht zu einer einzigen Sitzung zusammengekommen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Lage ist ebenso unverständlich, dass ein sogenannter Werftenbeauftragter der Landesregierung bei einem so großen Sanierungsfall nicht ständig näher am Geschehen war und neben der formalen Tätigkeit des Besuchs von Beiratssitzungen nicht auch stärker eingebunden werden konnte in Begleitung und Beobachtung des Produktionsablaufs auf den Werften, gestützt auf persönlich engen Kontakten zu den Ingenieuren und der kaufmännischen Abteilung.
Als besonders hinderlich im Sanierungsverfahren haben sich aus unserer Sicht auch wieder einmal die Regeln und Gesetze der Europäischen Union erwiesen. Diese Bestimmungen besagen unter anderem, dass bei Beihilfen in Bezug auf Firmen mit schlechter Bonität erhöhte Risikoaufschläge zu nehmen sind. Das bedeutete bei den P+S Werften einen Zinssatz von bis zu elf Prozent – bei einer so schwachen und kranken Firma Zinsen nach oben gedrückt! Ganz augenscheinlich haben auch die Beratungs- und Finanzierungskosten wesentlich zum Scheitern einer Sanierung der Werften beigetragen.
Nicht weniger negativ sind die Auswertungsergebnisse im Bereich Personalplanung. Es war sowohl im praktischfachlichen Bereich als auch in den Konstruktions- und Planungsabteilungen zu keinem Zeitpunkt – zu keinem Zeitpunkt! – der Restrukturierung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden.
Neben dem für das Land Mecklenburg-Vorpommern zurzeit bezifferten Schaden in Höhe von 270 Millionen Euro ist als besonders tragisch auch der Verlust von Forderungsausfällen kleiner und mittelständischer Betriebe anzusehen, die mit in den Strudel der Werfteninsolvenz geraten sind. Von den angemeldeten 1,22 Milliarden Euro Forderungen sind bislang bereits über 600 Millionen von der Insolvenzverwaltung anerkannt worden.