Man kann daraus, sage ich mal, konstruieren, dass ein Landrat nachts um 3.00 Uhr höchstpersönlich irgendwo tief in irgendwelche Entscheidungen eingreift, aber das ist einfach eine unsachgemäße Interpretation,
die Frau Stramm auch hier in ihren Ausführungen ins Feld geführt hat. Die Landräte und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, die haben dafür fachkundiges, sachkundiges, zuständiges Personal.
in diesen Fällen tätig zu werden. Diesem Personal entsprechende Möglichkeiten zu geben und am Ende im Zweifel für den Schutz der Betroffenen einzustehen,
diese Regelung fordert nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern dieses werden wir auch in unserem Psychischkrankengesetz entsprechend umsetzen.
Ein letztes Wort zur persönlichen Inaugenscheinnahme, die auch im Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochen wird.
Diese persönliche Inaugenscheinnahme regeln wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf lediglich klarer. Dass die Oberbürgermeister und die Landräte das nicht persönlich durchführen, habe ich bereits ausgeführt. Dementsprechend sehen wir auch an dieser Stelle keine Notwendigkeit, von der von uns vorgesehenen Regelung abzuweichen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit und Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten auf Drucksache 6/5185.
Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5185 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633 vor, soweit er den Paragrafen 6 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633, soweit er den Paragrafen 6 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633, soweit er den Paragrafen 6 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei
Wer dem Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633 vor, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf die Paragrafen 8 bis 51 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 8 bis 51 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Druck- sache 6/5600 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5600 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, mit den Stimmen der Fraktionen
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 74: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zur Änderung des Landespersonenstandsausführungsgesetzes, Drucksache 6/5187, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales, Drucksache 6/5599. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zur Änderung des Landespersonen- standsausführungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5187 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/5599 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zur Änderung des Landespersonenstandsausführungsgesetzes führte der Sozialausschuss am 11.05. dieses Jahres eine öffentliche Anhörung durch. An dieser Stelle möchte ich den Sachverständigen noch einmal meinen Dank aussprechen. Am 25.05. erfolgte die Auswertung der öffentlichen Anhörung. Die abschließende Beratung fand am 30.05. statt. Der Innenausschuss hat mit Datum vom 26.05. die unveränderte Annahme in Bezug auf seine Zuständigkeit empfohlen.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen vor, dass die Förderung pro vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft mindestens 90 Prozent der notwendigen Personalkosten und die Höhe der Sachkostenförderung 90 Prozent beträgt. Der Sozialausschuss stellt klar, dass bei der Prüfung, inwieweit noch eine ordnungsgemäße Beratung erfolgen kann, auch die Entfernung der Schwangeren von ihrem Wohnort zur Beratungsstelle und zurück berücksichtigt werden muss. Die Träger von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz werden für einen Zeitraum von drei Jahren ausgewählt. Der Beginn der Dreijahresperiode ist der 1. Januar 2017.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5599 und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zumindest die Sozialdemokraten unter uns erinnern sich sicher an das Struck’sche Gesetz,
laut dem kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt. Das lässt sich in vielen Fällen auf die Landesgesetzgebung übertragen und oft kommt mit diesen Änderungen auch eine Verbesserung heraus. Eine solche Änderung steht für den vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes an.
Ich hatte bereits in der Ersten Lesung gesagt, dass ich die Sorge wegen der Personal- und Sachkostenförderung von den im Entwurf vorgesehenen mindestens 80 Prozent statt zuvor 90 Prozent sehr ernst nehme. Ich habe hier erklärt, dass diese Prozentzahl auf eine Festlegung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgeht und dass wir deshalb keineswegs weniger Geld für die entsprechende Förderung im Haushalt angesetzt hatten. Trotzdem sehe ich den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, die Förderung auf weiterhin mindestens 90 Prozent im Gesetz festzuschreiben, als richtiges Signal,
vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen. Für sie schaffen wir so nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch eine Anerkennung ihrer engagierten und komplexen Beratungsleistungen. Für diese Leistungen möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.
Die Förderung von mindestens 90 Prozent trägt zudem dazu bei, auch die Trägervielfalt in diesem Bereich zu erhalten und damit die Wahlmöglichkeit der Betroffenen. Vielen Dank also an die Fraktionen von SPD und CDU für diese Unterstützung.