Wir wollen das und das deutsche Volk will das auch, aber das wurde ja nicht gefragt, und deswegen unser Antrag. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5552 eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Zur Durchführung der namentlichen Abstimmung haben wir bereits den Beschluss gefasst, diese am Schluss der heutigen Beratung gebündelt durchzuführen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Gegen die landesweite Ausweitung der Grundstückszwangsverkäufe, Drucksache 6/5553.
Antrag der Fraktion der NPD Gegen die landesweite Ausweitung der Grundstückszwangsverkäufe – Drucksache 6/5553 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal gibt es ja auch bei schon altbekannten Themen neue Entwicklungen. Das ist der Fall beim Thema Grundstückszwangsverkäufe oder genauer, es werden bei Hartz-IV-Empfängern die Leistungen eingestellt mit dem Hinweis, sie hätten unangemessen große Grundstücke, die sollten sie gefälligst verkaufen und wenn sie das getan hätten, dann könnten sie, nachdem sie ihren Verkaufspreis verbraucht hätten, wieder mal anklopfen.
Da gibt es zwei Entwicklungen, die eine ist positiv, die andere leider negativ. Die positive ist, dass bei einer bestimmten Konstellation das Jobcenter die Prozesse verliert. Mir sind zwei Fälle bekannt, wo das Jobcenter Vorpommern-Greifswald abgewatscht worden ist vom Sozialgericht Stralsund. Den einen Fall habe ich hier schon vorgetragen, auch wenn es langweilt, mache ich es trotzdem noch mal, aber es hat sich eine neue Wendung ergeben. In einem Dorf in der Nähe von Anklam waren drei Brüder Miteigentümer eines kleinen Häuschens mit Grundstück. Zwei davon waren Hartz-IVEmpfänger und einer war Rentner, den ging das nichts an. Der Rentner hat sich geweigert, seinen Miteigentumsanteil auch zu verkaufen, und daraufhin hat das Jobcenter von den beiden Hartz-IV-Empfängern gefordert, sie sollten ihren eigenen Bruder darauf verklagen, dass er einer Teilungsversteigerung zustimmt. Das ist vor Gericht gegangen, auch im einstweiligen Rechtsschutz,
und ist vom Jobcenter verloren worden. Sie mussten rückwirkend bis zum Oktober die Leistungen nachzahlen. Da werden einige Tränen geflossen sein in der Chefetage.
In einem ähnlich gelagerten Fall ging es wieder um Miteigentum. Dort befand sich ein Haus in Miteigentum eines Hartz-IV-Empfängers und seiner Exfreundin, die auch keine Leistungsempfängerin war. Diese hat sich auch geweigert zu verkaufen und das wurde ebenfalls gewonnen im einstweiligen Rechtsschutz, aber leider nur bei dieser Konstellation.
Bei Miteigentum kann man mittlerweile vor Gericht dagegen vorgehen, aber es gibt leider auch die negative Entwicklung, und die lautet, diese üble Praxis fing erst nur in Vorpommern-Greifswald an, von der linken Landrätin initiiert, und jetzt weitet sich das aus auf das ganze Land. Mir sind also auch aus Westmecklenburg mittlerweile Fälle bekannt, dass Leute unter Druck gesetzt werden, ihre Grundstücke zu verkaufen, und dass man ihnen ihre Leistungen eingestellt hat. Dabei geht es eben nicht darum, dass Leute erst mal Reichtümer veräußern sollen, bevor sie Sozialleistungen beziehen.
Darüber könnte man ja reden. Wenn einer ein 4.000Quadratmeter-Grundstück hat, dann könnte man fragen: Wozu brauchst du 4.000 Quadratmeter, wenn du bisher vom Arbeitslosengeld II lebst? Du kannst dich genauso gut mit dem Häuschen und 800 Quadratmetern vergnügen. Verkaufe die übrigen 3.200! Wenn die Jobcenter das wollten, was noch legitim wäre, dann könnten sie sagen, wir sind so überzeugt davon, dass du die 3.200 loswirst zu einem vernünftigen Preis, deswegen geben wir dir jetzt für die Teilung des Grundstückes und die Vermessung als Darlehen die Gebühren, und danach, wenn du es verkauft hast, kannst du uns das Darlehen wieder zurückzahlen, dann kannst du den Rest behalten, davon leben, bis du es verbraucht hast, und deine 800 Quadratmeter mit dem Häuschen kannst du behalten.
Das wird aber nicht gemacht, sondern die Anträge auf Gewährung der Teilungs- und Vermessungskosten als Darlehen werden unisono abgelehnt, weil man die Leute zwingen will, das ganze Häuschen und das ganze Grundstück zu verkaufen, weil man Geld einsparen will. Das tut man aber nur kurzfristig. Es sind Scheinerfolge, denn wenn ein Hauseigentümer Hartz IV bekommt, dann bekommt er im Monat um die 120 bis 150 Euro Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet, für die Winterheizperiode bekommt er einen Gutschein über eine Tonne Briketts oder so etwas. Das sind im Monatsschnitt 120 bis 150 Euro. Dann wird er gezwungen, das Haus zu verkaufen, wenn sie damit vor Gericht durchkommen, und bekommt den Kaufpreis.
Das Schonvermögen, wenn das ein Ehepaar ist, liegt vielleicht bei 17.000 Euro. Sagen wir mal, es ist ein Kaufpreis von 30.000 Euro, dann sind 13.000 Euro übrig. Nun frohlockt das Jobcenter und denkt, ha, ha, jetzt bin ich die los, jetzt müssen die ewig von den 13.000 Euro leben, die sie über dem Schonvermögen haben, und die Jobcenter versuchen den Leuten verlogenerweise einzureden, sie müssen sich von diesem Vermögen, das sie nun hätten, selbst Hartz-IV-Regelsätze zuteilen und davon leben, aber das ist gelogen, sondern die können das Geld ausgeben, wie sie wollen, solange sie es nicht vergeuden und verschwenden. Wenn sich also einer einen angemessenen Gebrauchtwagen für 8.000 Euro kauft oder für 5.000 Euro Möbel für die neue Mietwohnung, wo
er rein muss – 5.000 Euro für Möbel ist man schnell los, da muss man nicht irgendwas Nobles kaufen –, dann sind die 13.000 Euro weg.
Das kann ganz schnell gehen, das kann in einem Monat sein. Und dann muss er in die Mietwohnung und in der Mietwohnung zahlt er nicht 150, sondern wenn das ein Ehepaar ist, können durchaus, wenn sie vom Dorf in die Stadt ziehen, 350 bis 400 Euro angemessen sein, und von da an zahlt das Jobcenter drauf. Das ist ihm aber egal, weil es ihm nur darum geht, einen schnellen Scheinerfolg zu erzielen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist der vorliegende Antrag mit dem Antrag der Drucksache 6/4002 identisch. Herr Andrejewski hat es ja schon gesagt, damals ging es um den Landkreis Vorpommern-Greifswald, jetzt ist der neue Antrag ausgedehnt worden aufs gesamte Land, aber die Fakten, die vorgelegen haben, sind genauso aufs Land anzuwenden.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Plenarprotokoll 6/95, hier auf die Seite 72 und folgende,
und unsere am 4. Juni 2015 in diesem Haus vorgetragenen Ablehnungsgründe. Damals hatte ich auch gesagt, wenn die Bürger solche Probleme haben, sollen sie sich bitte an den Bürgerbeauftragten wenden, der hat dort Fachkräfte. Sie brauchen nicht zum Anwalt Herrn Andrejewski zu gehen,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Also ich muss mich auf meine Erinnerung verlassen, Herr Schubert, aber ich meine, mich erinnern zu können, Sie hätten damals gesagt, das würde ich mir nur einbilden, das wäre alles gar nicht so wahr, wie ich es gesagt habe, worauf ich dann einer ganzen
Reihe Betroffener gesagt habe, a) geht zum Bürgerbeauftragten, erzählt ihm das, und b) geht zu Herrn Schubert, zu seinem Bürgerbüro, und erzählt ihm das. Ich hoffe, es sind ein paar zu Ihnen gegangen und haben Ihnen die Bescheide gezeigt, damit Sie zumindest zugeben, dass der Sachverhalt stimmt und dass das tatsächlich so vollzogen wird.
Ansonsten noch ein paar Worte zu den Schuldigen, die gibt es ja immer, und der Hauptschuldige ist der Innenminister Caffier, der sich jetzt anschickt, Ministerpräsident zu werden. Er ist ja der große Zuchtmeister der Kommunen. Er hat Druck ausgeübt auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald und gesagt, ihr müsst unbedingt einsparen. Dann hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald so eine assige Berliner Beraterfirma geholt, die haben sich die Zahlen angesehen und gesagt, wir wissen ganz genau, wo das Einsparungspotenzial ist, natürlich bei den Hartz-IV-Empfängern, und besonders bei den Kosten der Unterkunft haben sie stolz herausgefunden, guckt mal, da ist der große Brocken. Und dann haben die Druck ausgeübt und es sind die Jobcenter losgeschickt worden und haben sich mit dieser üblen Taktik befasst.
Aber wie es so ist, diese Beratungsfirma war nur daran interessiert, einen schnellen Scheinerfolg zu erzielen, damit sie sagen konnte, in diesem Moment gehen die Zahlen in unsere Richtung, eine super Einsparung. Dass später dann draufgezahlt wird, wenn die Leute in Mietwohnungen sind, und dass nach ein paar Jahren, …
… dass nach ein paar Jahren schon längst wieder mehr Geld gezahlt werden muss – und wenn die alle in Mietwohnungen sind, dann gehen die Kosten der Unterkunft nach oben, nicht nach unten –, das ist den Berlinern egal und das ist Herrn Caffier auch egal, weil er nur diesen Scheinerfolg wollte, diese Scheineinsparungen, damit er sagen kann, ich bin der große Haushaltssanierer, ich bin der, der die Kommunen wieder auf die Beine gestellt hat. Ob ihm das wirklich großen Anklang beim Wählervolk einbringen wird, da sage ich nur „C wie Zukunft“ und ich beantrage namentliche Abstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5553 namentliche Abstimmung beantragt worden. Zur Durchführung der namentlichen Abstimmung haben wir bereits den Beschluss gefasst, am Schluss der heutigen Beratung diese gebündelt durchzuführen.
Ich rufe daher den nächsten TOP auf, Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Bundeseinheitliches Bildungssystem schaffen!, auf Drucksache 6/5554.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit bastelt sich jedes Bundesland seine eigenen Lehrpläne und Verordnungen im Bildungswesen, je nach ideologischer Ausrichtung der amtierenden Landesregierung mit unterschiedlichen Folgen für die Schüler und Lehrkräfte des entsprechenden Bundeslandes. Den politischen Verantwortungsträgern kommt es dabei nur selten auf die Bedürfnisse des Volkes an, das sich in allen zugänglichen Erhebungen für ein bundeseinheitliches Bildungssystem ausspricht.