Herr Foerster, ich weiß nicht, was Ihre Truppen in Berlin machen. Frau Wagenknecht hat hin und wieder ja mal lichte Momente
Ich kann auch nicht erkennen, dass Sie von der Expertise von Tacheles in irgendeiner Weise profitieren oder die irgendwie umsetzen würden hier im Landtag. Dann hätten Sie entweder unseren Anträgen zugestimmt oder Sie hätten die genauso gestellt. Das haben Sie aber nicht gemacht, und ganz besonders nicht macht das Ihre Landrätin. Diese Frau ist eine Pionierin in Sachen Grundstückszwangsverkäufe – wozu wir noch kommen, sie ist die Erste, die das überhaupt durchgezogen hat –,
und dass Ihre Genossen von Tacheles das gut finden, das wage ich zu bezweifeln. Dass die sich ärgern, dass ich sie als Kronzeugen benenne, ist mir klar, das ist aber auch beabsichtigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5545 namentliche Abstimmung beantragt worden. Zur Durchführung der namentlichen Abstimmung haben wir bereits den Beschluss gefasst, diese am Schluss der heutigen Beratung gebündelt durchzuführen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Umzugsfreiheit für junge Erwachsene schaffen, Drucksache 6/5546.
(David Petereit, NPD: Wollen die Demokraten nicht vom Platz aus sagen, dass sie nichts zu melden haben? Dann kann er gleich vorne bleiben. – Udo Pastörs, NPD: Ja.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit 18 ist man volljährig, man darf sich zur Bundeswehr melden. Es gibt sogar Werbekampagnen, dass man das tun soll. Bis 24 kann man es zum Oberleutnant geschafft haben oder tot sein, in Afghanistan erschossen für amerikanische Interessen. Jedenfalls ist man dann als Oberleutnant ein geachteter Mann und vor allen Dingen ein mündiger Erwachsener. Wenn man aber 24 und Hartz-IV-Empfänger ist und noch bei seiner Familie lebt, dann wird man quasi teilentmündigt.
Man darf zum Beispiel, wenn man noch bei den Eltern wohnt und Hartz IV bezieht, ohne die Genehmigung des Jobcenters nicht umziehen. Wenn man das doch wagt, von dieser Freizügigkeit Gebrauch zu machen, die ja versprochen ist, auch im Grundgesetz, das gerade auszugsweise vorgelesen wurde, dann wird man bestraft – wieder mal der Erziehungsgedanke, den sich die Bosse vom Jobcenter und ihre politischen Vorbilder anmaßen. Das heißt, man wird bestraft, indem man in der neuen Wohnung überhaupt keine Kosten der Unterkunft bekommt und der Regelsatz gekürzt wird. Das heißt, die unter 25-Jährigen sollen bei ihren Eltern bleiben, obwohl diese nach dem BGB für erwachsene Kinder ab 22 Jahre nach Vollendung des 21. Lebensjahres überhaupt nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Die Eltern werden als Ersatzsozialamt eingespannt, und wehe, wenn sie etwa auf den Gedanken kommen, Miete zu verlangen. Sie könnten ja sagen, nun gut, wenn der 24-Jährige oder der 23-Jährige noch hier wohnt, dann könnten wir doch einen Mietvertrag mit ihm abschließen, dass er an uns Miete bezahlt, und das müsste dann das Jobcenter zahlen. Das wird aber auch nicht gemacht. Das wird gleich unterdrückt und die moralische Keule rausgeholt, dann wird vorbeigekommen, dann wird geguckt, ob die auch wirklich eigenständig wohnen, ob da ein Handtuch zu viel hängt, zu weit, zu nah im Lebens- und Wohnbereich der Eltern, und wenn das der Fall ist, dann hat er keinen abgeschlossenen Wohnraum und das wird nicht anerkannt. Außerdem wird dann auch noch auf die moralische Keule gehauen und gesagt, Familien müssen doch zusammenhalten. Aber der Staat muss überhaupt nicht zu den Bürgern halten.
Das ist alles wieder nur eine Teilentmündigung von erwachsenen Menschen, die gezwungen werden, bei ihren Eltern zu bleiben, bis sie endlich 25 sind, nur weil das Jobcenter keine Lust hat zu bezahlen. Zwar ist das Jobcenter unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, den Umzug zu gewähren, so was steht im Gesetz, etwa bei dauerhaft gestörten Eltern-Kind-Beziehungen, aber auch hier wird das in der Praxis erst mal abgelehnt nach dem Motto: Klagt doch!
Mir ist ein Fall bekannt, da war ein junges Mädchen, die unbedingt von ihren Eltern weg wollte, schwere Konflikte, es gab eine Familienhelferin von der Volkssolidarität, eine Psychologin, die ein entsprechendes Gutachten geschrieben hatte. Das hat die nicht interessiert, die haben sich dagegen einfach durchgesetzt und es hieß wieder: Klagt doch! Die haben dann auch geklagt und gewonnen. Aber wie viele wagen es zu klagen? Wie viele
wissen, wie man das macht? Wie viele Hartz-IV-Bera- tungsstunden gibt es von CDU, SPD, LINKE? Nicht allzu viele. Und deswegen …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Mit einem richtigen Anwalt zusammen, Herr Andrejewski, nicht mit solchen Pfeifen wie Sie!)
Es gibt, wie schon gesagt, ein kleines Büchlein namens Grundgesetz, da ist auch das Recht auf Freizügigkeit drin. Jetzt gerade heult man rum, dass durch ein mögliches Verbrechen der EU diese große, große Errungenschaft der Freizügigkeit unter Umständen in Gefahr geriete, man müsste vielleicht wieder Pässe vorzeigen, Geld wechseln, ganz schlimm, aber dem eigenen Volk enthält man die Freizügigkeit vor und zwingt erwachsene Menschen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bis sie 25 sind, bei ihren Eltern zu bleiben, und droht ihnen massiv, wenn sie es wagen, sich eine eigene Wohnung zu holen, weil man sie nicht bezahlen will.
Und gestern hörte ich einen im Fernsehen, der sagte, wir brauchen 500.000 neue Wohnungen für Flüchtlinge, wir müssen aber auch darauf achten, dass Flüchtlinge nicht nur privilegiert versorgt werden mit Wohnungen, wir müssen auch auf die anderen achten. Das sind unsere Zeiten: 500.000 Wohnungen für Flüchtlinge, aber ein 24Jähriger darf sich keine eigene Wohnung nehmen, weil der Staat das nicht bezahlen will. Aber für eine halbe Million Wohnungen für Flüchtlinge ist Geld da.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch mit diesem Antrag haben wir uns in dieser Legislaturperiode schon beschäftigt, und zwar in der 26. Sitzung am 27.09.2012. Ich habe damals die Gegenrede gehalten. Letztendlich hat sich an der Argumentation nichts verändert, an dem nicht, was Herr Andrejewski hier vorgetragen hat, und auch nicht an dem, was man dagegen zu sagen hätte. Und deswegen will ich das jetzt auch nicht weiter vertiefen.
Seien Sie schön still! Lesen Sie Ihre Papiere und ansonsten spielen Sie sich an den Füßen oder an den Ohren,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat hat sich am Sachverhalt nichts geändert, was traurig genug ist. Geändert hat sich höchstens was an Ihrem Ansehen, Ihrem Ruf, Herr Heydorn, nach Ihren letzten interessanten und waghalsigen Geschäften, mit denen Sie hoffentlich sehr viel Kohle gemacht haben. Sie mögen uns ja sagen, wir sollen unsere Papiere lesen oder an unseren Fingern rumspielen, aber ich sage Ihnen: Machen Sie weiter zweifelhafte Geschäfte, bereichern Sie sich weiterhin am Asylantenzustrom!
Beten Sie weiterhin, dass jedes Jahr ein, zwei, drei Millionen kommen, weil Sie da noch mehr Gebäude vermieten können für teures Geld! Und freuen Sie sich, dass Sie Millionär werden als Sozialdemokrat! Vielleicht werden Sie noch mal reicher als Ihr großes Vorbild Schröder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5546 eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Zur Durchführung der namentlichen Abstimmung haben wir bereits den Beschluss gefasst, diese am Schluss der heutigen Beratung gebündelt durchzuführen.
Von daher rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Ausplünderung der Sozialkassen beenden – Ausweisung statt Leistungen für Sozialbetrüger!, Drucksache 6/5547.