Protocol of the Session on June 10, 2016

Erstens. Es könnten die Spielräume genutzt werden, die die Kommission einräumt, also die De-minimis-Regelung. Aber auch das ist eher unwahrscheinlich.

Zweitens wäre auch die Einführung des Preisübertragungsverfahrens denkbar. Dabei werden kleinere Akteure von der Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen befreit, ihnen wird ein planbarer Preis gesichert zugewiesen. Diese Forderung wurde bereits im Bundesrat beraten. Nach den Vorstellungen von Genossenschafts- und Umweltverbänden sollte ein festes Kontingent von 600 Megawatt für die kleineren Akteure bestehen. Dieser Forderung schließt sich meine Fraktion an. Deshalb finden Sie auch diese Forderung in unserem Änderungsantrag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion stimmt den getroffenen Feststellungen und Forderungen im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den schon Tatsache gewordenen Änderungen zu. Ich hoffe, oder Sie haben es ja schon gesagt, Kollege Jaeger, unserem Änderungsantrag wollen Sie auch zustimmen. Im Punkt II.6 fordern Sie ein Gesamtkonzept, Kollege Jaeger. Ein Konzept ist das schon, was die Bundesregierung uns da als Kompromiss mit den Ländern vorlegt, nur haben wir erhebliche Zweifel, ob die in der Begründung des Gesetzentwurfes postulierten Ziele auf diesem Weg überhaupt erreichbar sind.

Zur Kostensenkung habe ich schon einiges gesagt, das will ich nicht wiederholen. Die Synchronisation mit dem

Netzausbau soll erreicht werden. Klar ist, dass der Netzausbau etwas mehr Zeit braucht, als es dauert, einen Windpark zu errichten. Aber ich kann überhaupt nicht erkennen, dass die Bundesregierung hier den gleichen massiven Druck aufbaut, damit es an dieser Front tatsächlich vorwärtsgeht. Im Gegenteil, ich vermute eher, dass sie darauf baut, dass das Netz ausreicht, um den Kohlestrom aufzunehmen, zumal die Windenergie im Norden noch zusätzlich mengenmäßig eingeschränkt werden soll. Also ich denke, die mengenmäßige Begrenzung in Netzengpassgebieten wird nicht nur Hessen treffen, sondern auch uns. Kleinere Fortschritte sind zu erkennen bei der Bioenergie, für die vor allem Bayern gekämpft hat und die uns natürlich auch zugutekommt. Auch die angekündigten Regelungen zur Nutzung von Überschussstrom für die Wärmeversorgung sind zu begrüßen. Das ist hier schon mehrfach getan worden.

Aber kommen wir zum Dritten. Unsere Hausaufgaben bei der Umsetzung der Pariser Vereinbarungen, die werden so nicht erreicht werden können. Grundsätzlich ist es die Energiewende, die gefährdet ist, und weil der Umbau der Energiewirtschaft der Hauptpfad für die Erfüllung der Klimaziele von Paris ist, bleibt das Abschlussdokument für Deutschland nach wie vor ein Papiertiger.

Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu und bitten auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Schwenke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Rudolf Borchert für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Ich möchte mich als Erstes beim Antragsteller bedanken, denn der Antrag ist sehr aktuell und er ist sehr wichtig. Wann kommt es schon mal vor, dass vor zwei Tagen das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzentwurf beschließt, der dann ins parlamentarische Verfahren geht, das diese gravierende Bedeutung hat, und gleichzeitig auch hier im Landtag beraten werden kann, vor allem unter dem Gesichtspunkt „Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern“? Insofern ist es gut, dass wir aufgrund eines Antrages der Opposition heute die Gelegenheit haben, dieses Thema zu beraten.

Ich möchte schon ankündigen, dass wir den Stand der EEG-Novelle und die Auswirkungen auf MecklenburgVorpommern am 22. Juni ebenso im Energieausschuss auf der Tagesordnung haben werden und dann sicherlich die Gelegenheit haben, das Thema noch mal vertiefend im Ausschuss zu beraten, auch angesichts der noch zu erwartenden aktuellen Entwicklung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum ist diese EEG-Novelle so wichtig? Sie beinhaltet einen grundsätzlichen Systemwechsel in der bisherigen Förderung der erneuerbaren Energien, weil eine ganz wichtige Säule der erneuerbaren Energien praktisch komplett verändert wird. Es bleibt zwar beim Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom und es bleibt auch dabei, dass der festge

legte Preis für 20 Jahre garantiert wird. Aber die Höhe der Einspeisevergütung wird nicht wie bisher nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit politisch festgelegt, um Über- und Unterkompensation zu vermeiden, sondern die Höhe der Einspeisevergütung wird zukünftig im Ergebnis einer Ausschreibung festgelegt. Aufgrund der vorliegenden Gebote wird das zu vergebende Ausschreibungsvolumen Grundlage dafür sein, den Zuschlag zu erteilen, sodass man natürlich auch vorher nicht weiß, welcher Preis letztendlich erzielt wird. Der wird sicherlich dann unter den jetzt noch gültigen 8,4 Cent pro Kilowattstunde liegen. Es wird voraussichtlich eine Obergrenze von 7 Cent geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Begründung gibt es für diese EEG-Novelle?

Zum einen verspricht man sich von dieser EEG-Novelle, dass es durch die Einführung, wie es so schön heißt, von Wettbewerb und Markt zu einer Kostendämpfung kommt. Das ist notwendig und sicherlich wünschenswert, nur fehlt bisher der Nachweis, ob das wirklich so ist und in welchem Umfang. An dieser Stelle sei mir gestattet – obwohl er jetzt nicht im Raum ist, Kollege Dietmar Eifler hat ja hier wieder die Preisdiskussion aufgemacht –,

(Zurufe von Minister Harry Glawe und Egbert Liskow, CDU)

nur mal der Hinweis gestattet, auch für den Kollegen Egbert Liskow: Wir haben gerade aufgrund der positiven Preiswirkungen von erneuerbaren Energien zurzeit einen Börsenstrompreis von 2,67 Cent pro Kilowattstunde

(Egbert Liskow, CDU: Aber das weiß doch der Bürger nicht!)

und das ist natürlich vor allen Dingen auf die progressive positive Kostenentwicklung durch die erneuerbaren Energien zurückzuführen.

Ach, da ist Herr Kollege Dietmar Eifler!

Man darf die Kostendiskussion bei Erneuerbaren eben nicht nur an der EEG-Umlage festmachen, aber, ich glaube, das gehört jetzt nicht hierher, um weiter vertieft zu werden,

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Jürgen Seidel, CDU)

die Zwischenbemerkung wollte ich jedoch schon noch mal machen.

Zweitens. Es ist eine Zielsetzung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes, der Novelle, dass der Ausbau der Energien gebremst wird. Das ist erklärte Absicht.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Die Energiewende und deren Auswirkungen sollen nicht abgewürgt werden, sie sollen gebremst werden, um zu einer besseren Abstimmung beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Stromnetz zu kommen.

Die dritte Begründung für die EEG-Novelle ist die notwendige EU-Konformität zum 31.12.2016. Hier wird Bezug genommen auf die jüngste Rechtsprechung am 10. Mai im Europäischen Gerichtshof, der wesentliche Bestand

teile des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes als staatliche Beihilfe einordnet. Insofern gibt es drei gute Gründe für diese EEG-Novelle und das wird auch in keiner Weise von der SPD infrage gestellt.

Bewerten wir jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfes auch ausgehend von der Zielsetzung.

Da beginne ich als Erstes mit einer ganz wichtigen Entscheidung, die mit diesem Gesetz verbunden ist, und das ist die Begrenzung des Ausbaukorridors 2025 auf 40 bis 45 Prozent. Diese Begrenzung sieht die SPD sehr kritisch und ich verweise auf den Wismarer Appell. Die Ministerpräsidenten der Nordländer haben dort klar und aus meiner Sicht richtigerweise festgelegt, die 45 Prozent sollten keine Obergrenze sein. Kollege Jaeger hat darauf verwiesen und es gibt auch Experten, Fachleute, die das berechnet haben, dass bis 2025 60 Prozent notwendig wären, wenn Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen will, so, wie es im Weltklimavertrag von Paris vereinbart wurde, die bis zu 2 Grad Erwärmung letztendlich auch einzuhalten.

Die Klimaschutzziele sind also mit diesen Ausbauzielen, die wir jetzt vereinbart haben, nicht vereinbar. Insofern ist natürlich auch der zweite Punkt, der zweite zentrale Kritikpunkt damit verbunden, und das sind die zu geringen Ausschreibungsmengen.

Das entscheidende Steuerungsinstrument sind die Ausschreibungsmengen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die sind aus unserer Sicht zu gering angesetzt. Die sind zu gering. Zum einen sind jetzt im Onshorebereich 2.800 MW brutto inklusive Repowering im Gesetzentwurf angesetzt. Die Forderungen im Wismarer Appell der norddeutschen Länder waren 2.500 MW netto, das wären in etwa 3.800 MW brutto. Wir liegen hier also praktisch wenigstens 1.000 MW brutto unter dem, was eigentlich schon als Kompromiss vereinbart war. 2014 waren bereits als Kompromiss 2.500 MW netto vereinbart und insofern kann die SPD-Fraktion dieser Festlegung auf 2.800 MW brutto nichts Positives abgewinnen.

Zu Offshore: Die Notwendigkeit des Ausbaus im Offshorebereich setzt 1.400 MW voraus. Kollege Jaeger, die Forderung der Branchen selbst hier im Land sind 900 MW pro Land. In Mecklenburg-Vorpommern ist diese Position so vertreten worden. De facto haben wir aber nur 730 MW, das wäre, wenn überhaupt, höchstens ein Offshorewindpark in Nord- und Ostsee in einem Jahr. Das ist auf keinen Fall ausreichend.

Drittens, PV-Strom: Bisher waren die Forderungen der Länder und natürlich auch der Branche, dass mindestens 800 MW pro Jahr in das Ausschreibungsvolumen gehen, jetzt stehen im Gesetzentwurf 600 MW. Das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, einfach zu wenig und daran gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Ich werde noch mal darauf eingehen, wer das im Wesentlichen zu verantworten hat.

Jetzt komme ich zum Positiven, wie das immer so ist im Leben, es gibt Licht und Schatten. Meine Fraktion freut sich sehr, dass es nachträglich gelungen ist, dass die Biomasse als wichtige Regelenergie und als wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum richtigerweise ins Ausschreibungssystem aufgenommen wurde. Wer da alles Mütter und Väter des Erfolges waren, sei mal da

hingestellt, aber Fakt ist, dass wir als Land natürlich davon profitieren, ist vollkommen klar. Ich finde es auch richtig, dass es nicht nur für Neu-, sondern auch für Altanlagen gilt. 150 MW in den ersten Jahren, dann sollen 200 MW in das Ausschreibungsvolumen gehen. Hier gibt es also durchaus die Chance, dass Einlagen, die demnächst aus der Förderung rausfallen, über das Ausschreibungsvolumen wieder neu reinkommen, und das ist nur zu begrüßen. Ab 2023 soll das Ausschreibungsvolumen neu festgelegt werden und auch das halte ich für sachgerecht.

Viertens: Wir begrüßen natürlich sehr, dass das Thema Sektorenkopplung jetzt endlich auch in der Bundesregierung angekommen ist. Es geht darum, dass wir Überschussstrom als zuschaltbare Lasten nutzen können, dass wir die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr miteinander nutzen. Hier sollen Projekte zur Erprobung durchgeführt, aber darüber hinaus auch 200 MW praktisch eingesetzt werden. Das ist sehr zu begrüßen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich beim Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überrascht hat, aber das hat Kollege Jaeger ja schon zu relativieren versucht, ist die Tatsache, dass es im Antrag keine Aussagen zur Sicherung der Akteursvielfalt gibt. Ich muss noch mal deutlich sagen, für uns als SPD ist es eine ganz zentrale Frage für den Erfolg der Energiewende und natürlich auch für die Akzeptanz, dass die Akteursvielfalt, und damit meinen wir nicht nur die Akteure Genossenschaften, nicht nur die Akteure Bioenergie, sondern dass generell kleine und mittlere Akteure noch eine Chance bekommen, sich im neuen System für die Energiewende einzubringen, denen also eine Chance zu geben. Hier setzt auch ein zentraler Kritikpunkt an. Es ist zwar unterhalb von 750 KW die Befreiung von der Ausschreibung vorgesehen, das ist für die PV-Branche gut, aber natürlich für den Onshorebereich völlig unzureichend. Damit kann keiner so richtig was anfangen.

Jetzt haben Sie natürlich vorgesehen, dass man als Kleinstakteur – das ist ja definiert, im Übrigen noch eingegrenzt – die Möglichkeit hat, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, ohne dass man den Nachweis einer BImSch-Genehmigung zu erbringen hat. Das ist sicherlich gut, aber ich befürchte, nicht ausreichend. Nach meinem Dafürhalten besteht die große Gefahr, dass das der Tod auf Raten für die kleinen Akteure innerhalb der Energiewende wäre. Insofern sehen wir hier natürlich auch Nachbesserungsbedarf, indem wir die De-minimisRegelung der Europäischen Kommission nutzen.

Unser Vorschlag ist, bis zu drei Anlagen aus der Ausschreibungspflicht herauszunehmen, sie davon zu befreien und somit praktisch den Kleinstakteuren hier eine faire Chance zu geben. Und, wie gesagt, im Gegensatz zu Kollegen Jaeger sehe ich hier noch nicht alle Messen gesungen. Ich hoffe stark, dass es auch in der CDUBundestagsfraktion ein paar Kollegen gibt, die ja vor Ort beim Thema Bürgerenergie sehr unterwegs sind, die dann vielleicht noch mal aktiv werden. Aber zum parlamentarischen Verfahren komme ich noch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bewerten wir jetzt als SPD-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung? Ja, wir stehen zum Ausschreibungssystem, aber wir kritisieren, dass das Ausschreibungsvolumen zu gering ist, und wir kritisieren, dass die Akteursvielfalt nicht gesichert ist. Ich zitiere unseren Fraktions

vorsitzenden Norbert Nieszery, dem ich hier nur zustimmen kann – ansonsten würde ich ihn natürlich auch nicht zitieren –: Die „Ergebnisse … sind schlechter als erhofft und besser als befürchtet“, Zitat aus einer Pressemitteilung. Ich könnte es mit meinen Worten sagen: Es konnte Schlimmeres verhindert werden und dass Schlimmeres verhindert wurde, ist ein Verdienst unseres Ministerpräsidenten und auch ein Verdienst unseres Energieministers. Bei den beiden möchte ich mich ausdrücklich bedanken, aber auch bei den Mitarbeitern im Energieministerium. Ich weiß, wie die in den letzten Monaten geackert haben, um wirklich Schlimmeres zu verhindern, und das ist auch gelungen. Insofern ist ganz klar, dass wir als SPDFraktion den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, weil ich glaube, die Aufforderung an unsere Landesregierung,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

tätig zu werden im Sinne des Antrages, das hat unsere Landesregierung nachweislich gemacht,

(Egbert Liskow, CDU: Erst loben und dann ablehnen.)

auch überwiegend erfolgreich.

Das man nicht alles erreicht, wenn es um Kompromisse geht, Herr Minister, ist mir schon klar, aber zur Gefechtslage möchte ich mal etwas sagen. Wer hat denn da auf der Bremse gestanden und wer ist denn eigentlich unterwegs, um die Energiewende abzuwürgen? Natürlich sind es auch Kohleländer, die andere Interessen haben als Mecklenburg-Vorpommern.

(Egbert Liskow, CDU: War da die SPD auch dabei?)

Selbstverständlich gehören dazu auch Nordrhein-Westfalen und Brandenburg und sicherlich sind es auch Teile der SPD.

(Egbert Liskow, CDU: Aha!)