Und dann geht es weiter, dass nach dem Unterricht eine Nachbereitung mit den Jugendoffizieren stattfindet. Insofern glaube ich jetzt auch noch mal klargestellt zu haben, dass es eben nicht so ist, wie DIE LINKE hier zu suggerieren versucht, dass es nur um die Werbung von Nachwuchs für die Bundeswehr geht. Das ist noch mal wichtig, an dieser Stelle hier, glaube ich, die Sache zu betonen.
Dann möchte ich wirklich noch mal darauf hinweisen, dass insbesondere die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre gewahrt bleiben sollte. Und wenn Sie jetzt schon Vorschriften machen wollen und hier die Uni Rostock an den Pranger stellen und dann noch Kontrollmechanismen einführen wollen, ich glaube, das widerspricht sich, das wird auch durch uns zurückgewiesen. Ich glaube, es wurde sehr ausführlich dargestellt. Deswegen will ich mich auch reduzieren auf ein, zwei Begriffe.
Der Vergleich mit DDR-Zeiten – da sollte die Fraktion DIE LINKE noch mal in sich gehen, da war nämlich das gesamte Schulsystem möglicherweise inklusive der Kindertagesstätten tatsächlich durchsetzt von dieser Militarisierung. Das wissen Sie.
Meine Stichworte sind da „Manöver Schneeflocke“ und dann auch der als obligatorisch eingeführte Wehrkundeunterricht.
Nehmen Sie sich auch noch mal die Fibel raus, auch da werden Sie entsprechende Abschnitte finden zum Tag der NVA. Das war dann Pflichtveranstaltung,
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist ja richtig, Herr Renz, aber was hat das damit zu tun heute?)
aber nicht, was wir heute hier vorfinden. Insofern glaube ich, dass Sie aus wahlstrategischer Sicht oder möglicherweise – das wäre dann besonders traurig – aus Langeweile dieses Thema noch mal auf die Tagesordnung gehoben haben.
Und was mich da insbesondere ärgert, ist, dass Sie alles in einen Topf schmeißen, die Kita einfach mit reinschreiben,
nicht ein konkretes Beispiel nennen, um Ihre ungeheuerlichen, unsäglichen Unterstellungen gegenüber der Bundeswehr, den Hochschulen, den Lehrern, den Kitas hier zu untersetzen.
Wir sagen ein ganz klares Bekenntnis zur Bundeswehr und werden diesen Antrag mit Überzeugung ablehnen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303. Es ist beantragt worden, über die Ziffer I Nummer 1 und Nummer 2, die
Wer der Ziffer I Nummer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD. Damit ist in Ziffer I die Nummer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 abgelehnt.
Wer der Ziffer I Nummer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD,
Damit ist in Ziffer I die Nummer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 abgelehnt.
Wer der Ziffer II Nummer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. Damit ist in Ziffer II die Nummer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 abgelehnt.
Wer der Ziffer II Nummer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. Damit ist in Ziffer II die Nummer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 abgelehnt.
Wer in Ziffer II den Nummern 3 bis 5 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD. Damit sind in Ziffer II die Nummern 3 bis 5 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5303 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pariser Klimaabkommen ernst nehmen – Energiewende retten – EEG-Novelle nachbessern!, Drucksache 6/5435. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5493 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pariser Klimaabkommen ernst nehmen – Energiewende retten – EEG-Novelle nachbessern! – Drucksache 6/5435 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag will sich die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hier mit dem Thema Erneuerbare-EnergienGesetz auseinandersetzen, ein Gesetz, was unser Bundesland, egal wie man zu diesem Gesetz steht, extrem tangieren wird. Wir haben diesen Antrag natürlich sehr frühzeitig gestellt, damit er noch auf der Tagesordnung ist, und haben deswegen die aktuellen Entwicklungen – am Mittwoch hat das Bundeskabinett zusammengesessen – nicht mehr berücksichtigen können. Für uns ist auch zentral, dass wir hier im Parlament über das unser Land so massiv betreffende Gesetz gemeinsam reden können.
Ich gehe am besten einmal durch, was wir zu den einzelnen Punkten geschrieben haben und was sich jetzt aus meiner Sicht wie geändert hat.
Unser zentraler Vorwurf der GRÜNEN – und das auch auf Bundesebene – ist, dass die Ausbauziele viel zu gering angesetzt wurden, nicht nur deswegen, weil wir jetzt eine ganze Branche, und das trifft aus meiner Sicht vor allem die Offshorebranche, massiv ausbremsen müssen – das trifft uns im Land Mecklenburg-Vorpommern industriepolitisch ganz besonders –, sondern vor allen Dingen, das kommt auch in der Überschrift vor, weil wir dann, wenn wir nur 45 Prozent für das Jahr 2025 im Regenerativanteil an Strom anstreben, definitiv die Zusagen, die unsere Bundesumweltministerin in Paris gemacht hat, nicht schaffen. Dafür sind mindestens 60 Prozent erforderlich. Dieses Ziel können wir schaffen, wenn wir es denn gemeinsam wollen.
Windkraft onshore war vorgesehen, und so war es auch im Ausbaukorridor des EEG 2014. Dort waren 2.500 MW als Korridor vorgegeben, und zwar als Nettozubau, soweit ich es verstanden habe. Da ist auch durch die Verhandlungen der Ministerpräsidenten eine Verbesserung eingetreten. Wir liegen jetzt bei einem Bruttozubau von 2.900 MW im Windkraftbereich. Das sind aus meiner Sicht 20 Prozent zu wenig, aber Sie hören schon an den 20 Prozent, das liegt bereits relativ nahe an dem, was sinnvoller Zubau in der Bundesrepublik Deutschland ist. Wir würden uns da etwas mehr wünschen, aber das ist erst mal eine Sache, die ist relativ gut.
Problematisch in diesem Bereich sind zum einen das Thema Ausschreibung als auch die danach folgenden Berechnungen. Man will nämlich alle fünf Jahre diese Anlagen überprüfen, um deren Vergütung nachträglich anzupassen. Das wird ein gigantischer bürokratischer Aufwand werden, der auf allen Seiten zu leisten ist. Ob das sinnvoll ist? Ich halte es nicht für sinnvoll, das hätte man alles mit dem EEG gut regeln können. Als entspre
chende Vergütungsabsenkungen, wie sie jetzt schon für 2017 geplant sind, hätte man das alles gut machen können. Mit weniger Bürokratie hätten wir ein ähnliches Ergebnis erreichen können. Das ist jetzt vergossene Milch. Wir sind im Bereich der Ausschreibung.
Um hier auch gleich auf den Änderungsantrag der LINKEN einzugehen, der sich ja auch auf diese De-minimisRegelung bezieht, dem werden wir in diesem konkreten Punkt zustimmen. Das wäre eine sinnvolle Sache, aber da sind die Messen jetzt gesungen, deswegen haben wir es auch nicht noch mal in unseren Antrag aufgenommen.
Interessant ist, dass jetzt ein sogenanntes einstufiges Vergütungsmodell eingeführt werden soll. Um das zu erklären: Es geht darum, für einen gewissen Zeitraum gibt es bisher eine höhere Vergütung, die später auf eine niedrigere fällt. Weil es am Anfang eine höhere Vergütung gibt und dann eine niedrigere, belasten wir in den Anfangsjahren die EEG-Umlage besonders stark. Von daher ist die Idee, auf ein einstufiges Modell umzusteigen, für das EEG auf jeden Fall richtig, auch wenn es etwas mehr Bürokratie verursacht. Diese richtige Idee ist aber genau im Offshorebereich nicht weiter umgesetzt worden. Gerade dort hätte sie uns aufgrund der sehr hohen Anfangsvergütung besonders stark bei der Entlastung der EEG-Umlage geholfen und damit die Sache eben auch für Privatleute und Industrie einfacher gemacht. Das halte ich für eine verpasste Chance.
Im Bereich Windkraft ist die große verpasste Chance, dass man überhaupt nicht versucht hat, bei den Anlagen zu erreichen, dass die besser netzkonform sind, als sie es zurzeit sind. Man hätte also problemlos reinschreiben können, am 100-Prozent-Standort erwarten wir mindestens 4.000 rechnerische Volllaststunden. Damit wären das Anlagen gewesen, die einen nicht zu massiven Netzausbau fordern, aber eine kontinuierliche Stromproduktion haben. Das hätte man problemlos reinschreiben können. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten, dieses Thema über die Ausschreibungsrichtlinie noch mit einzubringen. Ein kleines bisschen ist das reingekommen, und zwar, weil man für Anlagen kleiner 3 MW bestimmte Vergütungsvorschriften nicht ganz so hart angezogen hat wie für größere Anlagen. Also von daher kann ich das so ein bisschen in der Tendenz erkennen, dass man daran gedacht hat.
Das wichtigste und größte Thema übrigens, was wir auch hier immer diskutiert haben, den Netzausbau mit dem Ausbau der Windkraftanlagen am besten zu synchronisieren – was ein relativ schwieriges und aussichtsloses Projekt ist –, ist aus meiner Sicht im jetzigen Entwurf positiv aufgegriffen worden, weil man ausdrücklich gesagt hat, wir wollen diese Sektorenkopplung, also auch ausdrücklich Power to Heat erwähnt hat. Wir wollen, dass in Zukunft Überschusswindstrom und auch anderer Strom aus regenerativen Energiequellen in Fernwärmenetzen untergebracht werden kann. Dafür sind den Ländern zum einen Pilotprojekte überlassen worden – dieses Angebot sollten wir wirklich nutzen –, und zum anderen sind 2.000 MW vorgesehen, wo solche Projekte jetzt auch über das Energiewirtschaftsgesetz angewendet werden können. Auch da sollten wir aktiv auf unsere Kommunen zugehen, damit sie diese Möglichkeiten gerade bei den Stadtwerken ausdrücklich nutzen. Das bringt das Ganze voran.
Bei Offshore, wie gesagt, ist das große Problem, dass man die Ausbauziele, die man eingedampft hatte, weil
man das Gefühl hatte, die EEG-Umlage geht uns durch die Decke, nicht noch mal nachgesteuert und gesagt hat: Was wollen wir denn am Ende im Offshorebereich?
Ich gehe auch gleich auf DIE LINKE ein, die hier geschrieben hat, wie viel Prozent im Jahr 2030. Darüber gibt es innerhalb der GRÜNEN ja eine ganz heiße Diskussion, ist man jetzt für 2030 oder für 2040 für 100 Prozent. Ich habe versucht, diese Diskussion in unserem Antrag gar nicht erst aufzumachen. Es gibt in meiner Logik eine ganz einfache Sache, dass ich mir überlege, was will ich am Ende erreichen an Ausbauzahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Da sagt man übrigens jetzt zum ersten Mal – im Gesetzentwurf steht es auch drin –, dass man 600 Terrabitstunden anstrebt. Das finde ich wichtig, dass wir mal solche ersten Pflöcke einschlagen. 600 Terrabitstunden entsprechen momentan der Bruttostromerzeugung in Deutschland. Wir haben nur einen Verbrauch von 520 Terrabitstunden, dazu kommen aber Eigenverbrauch der Kraftwerke plus Export, und deswegen kommen wir auf 600 Terrabitstunden. Da ist die Aussage, das ist die Orientierungszahl, die ich eins zu eins unterschreiben kann.
Daraus folgt, ich müsste jetzt ausrechnen, wie ich diese Strommengen erzeuge. Dann käme ich im Offshorebereich relativ schnell dahin, ich brauche 35.000 MW, um im Bereich Offshore diesen Beitrag zu leisten. Und jetzt gibt es eine ganz einfache Rechnung: Wie lange ist die Lebensdauer dieser Anlagen? Etwa 20/25 Jahre. Dann teile ich die 35.000 durch 25 und erhalte in etwa die Zubaumenge pro Jahr. Das sind 1.400 MW, die ich kontinuierlich jedes Jahr zubauen muss. Der Zubau, der jetzt hier drinsteht, beträgt 750 MW.