haben kleinere Schulen und erlauben kleinere Schulen, als es in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist. In Mecklenburg-Vorpommern muss eine Grundschule, so sie weitergeführt werden soll, mindestens 20 Schülerinnen und Schüler haben, 20.
in Baden-Württemberg 16, in Sachsen 15, in Brandenburg 15, in Bayern 15. Niedersachsen hat gar keine Mindestzahl, empfiehlt aber in den ländlichen Regionen Eingangsklassen von 8 bis 14 Schülern. Noch mal zur Erinnerung, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 20. Kurzum, ausgerechnet das am dünnsten besiedelte Bundesland hat besonders hohe Schülermindestzahlen. Das ist ganz einfach Sparpolitik und den Preis dafür zahlen nicht wir, den zahlen die Schülerinnen und Schüler jeden Tag,
(Torsten Renz, CDU: Nachdem Sie fast fünf Jahre hier sitzen, kommen Sie jetzt auf einmal, wahlkampftechnisch sechs Wochen vor der Wahl, mit diesem Antrag, ja?)
Herr Renz, die Landesregierung hat das seit 25 Jahren nicht festgestellt, dass das der Fall ist. 25 Jahre lang hat sich die Landesregierung einen Lenz gemacht und ist nicht annähernd darauf gekommen, mal zu untersuchen, welche Folgen die Schulschließungen in diesem Bundesland für die Schülerinnen und Schüler haben,
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Vorher haben Sie das nicht mitgekriegt?)
Ist eine Schule einmal geschlossen, kommt sie nie wieder. Eher platzen die anderen Schulen aus allen Nähten und es werden eilig Erweiterungsbauten errichtet, als dass eine Schule wiedereröffnet wird.
Wir werden in einigen Jahren 15.000 Schülerinnen und Schüler mehr an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen haben als im Jahr 2009. Das sind eigene Prognosen der Landesregierung und die Flüchtlingszahlen vom letzten Jahr sind noch nicht berücksichtigt.
(Torsten Renz, CDU: Haben Sie eigentlich mal eine Zahl, wie viele Schulen im letzten Jahr geschlossen worden sind? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Entstehen für diese 15.000 zusätzlichen Schüler aber auch neue Schulen im Land? Die durchschnittliche Schulgröße liegt bei rund 230 Schülerinnen und Schülern. Das wären also theoretisch 65 neue Schulen. Das passiert natürlich nicht. Wenn die Zahlen sinken, werden Schulen geschlossen. Steigen die Schülerzahlen, bedeutet das aber noch lange nicht, dass auch Schulen neu- oder wiedergegründet werden. Wir halten es deshalb für sinnvoll, dass in den Regionen genau geguckt wird, wo wohnen die Schülerinnen und Schüler und wo ist es sinnvoll, Schulen neu zu gründen. Zurzeit passiert aber genau das Gegenteil.
Auch in dieser Wahlperiode, Herr Renz, und das ist die Antwort auf Ihre Frage, mussten Schulen um ihre Existenz kämpfen, weil ihnen vielleicht zwei oder drei Schülerinnen und Schüler gefehlt haben,
um genau diese Mindestschüleranzahl zu erreichen. Eine Schule, Sie erinnern sich, wir waren dort gemeinsam, ist die Schule Krakow am See.
Wegen zwei oder drei fehlenden Schülern hätten alle anderen Schüler zweimal 55 Minuten über das Land gefahren werden müssen, um eine Schule zu besuchen.
(Torsten Renz, CDU: Also mir ist im Landkreis Rostock in den letzten Jahren keine Schule bekannt, die geschlossen worden ist. Zählen Sie doch mal auf, wie viele Schulen im Land in den letzten fünf Jahren geschlossen wurden!)
Die Schule, zu der sie dann gemusst hätten, hätte vor Raumproblemen gestanden, weil sie gar nicht weiß, wie sie die vielen neuen Schüler aufnehmen soll.
Das kommt dabei heraus, wenn sich das Land durch hohe Mindestzahlen in die Schulnetzplanung einmischt. Das ist weder im Sinne der Schüler noch der Kommunen, noch der Eltern.
(Beifall Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Andreas Butzki, SPD: Wie viele Schulen sind geschlossen worden, seit Sie im Landtag sind?)
Die Eltern hätten übrigens keine Chance gehabt, diese Schulschließungen wegen überlanger Schulwege zu verhindern,
und eben nicht gesetzlich geregelt, das heißt, Schülerinnen, Schüler und Eltern können ihre zumutbare Schulweglänge nicht einklagen.
Das Land hält es für zumutbar, dass Schüler in der Grundschule fast anderthalb Stunden am Tag im Schulbus unterwegs sind, also 6-, 7- und 8-jährige Kinder. Ab Klasse 5 sollen sogar bis zu zwei Stunden am Tag zumutbar sein.
(Torsten Renz, CDU: Konkret jetzt! Anderthalb Stunden Fahrzeit für die Erstklässler, welche Schulen?)
(Torsten Renz, CDU: Ansonsten bezeichne ich das als Gedöns hier. – Andreas Butzki, SPD: Das ist auch Gedöns.)
Das Problem in Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch, diese Höchstgrenzen werden immer mehr zum Normalfall.
Das haben auch die von uns in Auftrag gegebenen Studien erwiesen. Und dass die Maximalgrenzen in vielen Fällen sogar überschritten werden, wissen auch die meisten im Land. Da kann der Minister die von uns in Auftrag gegebenen Studien noch so vehement zerreißen,
die Höchstgrenzen von zwei Stunden pro Tag werden häufig nicht eingehalten. Das sagen Schülerinnen und Schüler, das sagen Eltern und das sagt vor allem auch der aktuelle Bericht des Bürgerbeauftragten.