Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5462 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. –
Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschluss- empfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5462 bei gleichem Stimmverhalten wie in der ersten Abstimmung angenommen.
An der Stelle weise ich noch darauf hin, dass bei den eben getätigten Abstimmungen mehr als 48 Abgeordnete dafür gestimmt haben, das heißt, dass das verfassungsmäßige Quorum auch auf diese Art und Weise erreicht worden ist, und damit ist die Abstimmung so gültig, wie ich es hier verkündet habe.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5077 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5462 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5462 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/732 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses bei gleichem Stimmergebnis wie in der vorhergehenden Abstimmung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 6/5194.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern (Klimaschutzgesetz M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5194 –
In der 115. Sitzung des Landtages am 10. März 2016 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das wäre ungewöhnlich, aber wir können gerne so verfahren.)
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, da es keine Überweisung in den Ausschuss gegeben hat, kann es hier auch kein Votum des Ausschussvorsitzenden geben.
Demnach haben wir hier – und das ist völlig in Ordnung – eine Rednerlistenfestlegung, die den Gepflogenheiten unserer Geschäftsordnung entspricht. Also darüber brauchen wir jetzt, glaube ich, an der Stelle nicht zu diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche jetzt also nicht als Ausschussvorsitzender, sondern als energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Wir haben in der 115. Landtagssitzung eine umfangreiche Debatte zu der Frage gehabt, ob MecklenburgVorpommern ein Klimaschutzgesetz braucht. Ich habe in der Debatte bereits damals die Position der SPD-Fraktion klargemacht, insofern kann ich mich heute sehr kurz fassen und möchte die Position der SPD nur noch mal zusammenfassen.
Zum einen: Für die SPD ist es ganz klar, dass der Klimaschutz einen sehr hohen Stellenwert hat in der Landespolitik, und nicht nur in der Landespolitik, sondern grundsätzlich als zentrale Herausforderung der gesamten Gesellschaft praktisch hier als Aufgabe steht und insofern die Zielsetzung, die Klimaschutzziele einzuhalten und die Erwärmung der Erde auf 1,5 Grad zu begrenzen, für uns alle natürlich eine wichtige Aufgabe ist.
Zum Zweiten: Klimaschutzpolitik bedeutet für die SPD, dass wir eine erfolgreiche Energiewende wollen, die im Wesentlichen auf vier Säulen beruht, und das sind
indem auch im Wärmebereich mittelfristig die fossilen Energieträger zu 100 Prozent umgestellt werden auf erneuerbare,
Zum Dritten: Die Position der SPD zur Forderung nach einem Klimaschutzgesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist so, wir haben uns hier in MecklenburgVorpommern vor Jahren entschieden, den „Aktionsplan Klimaschutz“ zu entwickeln und kein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern so wie in anderen Ländern als politische Grundlage zu nehmen. Die SPDFraktion hat zurzeit keine Absicht, dies zu ändern. Wir werden also auch in absehbarer Zeit am bewährten Instrument „Aktionsplan Klimaschutz“ festhalten. Das kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt anders sein, aber momentan werden wir an diesem Instrument festhalten.
Insofern, meine Damen und Herren, gibt es aus der Sicht der SPD-Fraktion keine neuen Erkenntnisse und wir werden den Gesetzentwurf heute ablehnen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Euer Gesetzentwurf zum Thema Klimaschutz ist den gleichen Weg gegangen wie viele andere Gesetzentwürfe und Anträge der Opposition,
Zweck des Gesetzes sollte es sein, verbindliche Klimaschutzziele für unser Bundesland festzulegen und einen rechtlichen Rahmen für die Belange des Klimaschutzes zu bestimmen.
Ja, natürlich. Dann haben Sie es in die Schublade gelegt. Wenn Ihnen das lieber ist, dann ist es auch gut.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Aber Sie haben recht, danach habe ich es in den Papierkorb gelegt.– Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)
zu solchen Diskussionen ist die Koalition nicht bereit. Und nach dem Programmparteitag der CDU mit den dort gefassten Beschlüssen wundert mich das auch gar nicht mehr. Wieder eine vertane Chance, die Zielstellungen für unser Land konkret und ambitioniert zu bestimmen.