Protocol of the Session on June 8, 2016

Zu der Bundesgesetzgebung will ich nur sagen, es ist natürlich richtig, und ich denke, wir werden übermorgen, wenn euer Antrag noch mal auf der Tagesordnung steht, auch über das EEG reden. Dazu habe ich schon oft gesagt, wir sind überhaupt nicht zufrieden mit den bundespolitischen Rahmenbedingungen und halten sie eher für eine Bremse bei der Energiewende, als dass sie förderlich sind oder auch Kosten senken, was da immer als Argument hervorgezogen wird.

Wir haben uns mit diesem Antrag ganz bewusst auf Maßnahmen oder auf Vorschläge beschränkt, die wir hier im Land machen können. Ich denke schon, dass wir da einiges machen können, zum Beispiel – Rudi Borchert hat es auch gesagt – den Eigenverbrauch oder die Eigenerzeugung sowohl von Strom als auch Wärme. Wir reden an vielen anderen Stellen, wenn es um den ländlichen Raum geht, zum Beispiel darüber, dass man Infrastruktur nicht bis in jeden letzten Zipfel und in jedes abgelegene Gehöft vorhalten kann. Die Unternehmen jammern unisono über die ungeheuerlich hohen Betriebskosten. Ja, denken Sie denn, dass diese Betriebskosten nicht steigen, wenn wir die Energie wie bisher aus Kohle, Gas, Erdöl oder gar aus Atomkraftwerken holen? Die jahrzehntelangen milliardenschweren Subventionen zeigen eindeutig, nein, ohne Subventionen geht es in dem Bereich gar nicht und von freiem Markt kann überhaupt keine Rede sein.

Was die Akzeptanz betrifft, so müsste Ihnen, Herr Eifler, der Kollege Seidel als Chef des Tourismusverbandes im Land ins Stammbuch geschrieben haben, dass die Fotovoltaik sowohl bei den Einheimischen als auch bei den Touristen eine außerordentlich hohe Akzeptanz hat.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Gerade wenn Sie gegen Windenergie zu Felde ziehen, dann sollten Sie sich doch für die Solarenergie einsetzen und auch ein bisschen mehr tun als zu sagen, das wird sich schon alles regeln.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Hier regelt sich in der Regel gar nichts von ganz alleine und schon gar nicht, wenn es nur um Freiwilligkeit geht. Der Strom kommt nun mal nicht einfach aus der Steckdose, irgendwie muss er auch da reinkommen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich will hier noch mal sagen, Markteingriffe dulden Sie nur bei einer ganz bestimmten Klientel. Ich bedaure das sehr. Es wundert mich nicht, aber ich bedauere das sehr.

Zum Änderungsantrag der GRÜNEN, der hier vorliegt – Sie haben ja noch einen zweiten gestellt, Kollege Jaeger, das zu überweisen –: Ich hätte nichts dagegen, das im Energieausschuss zu diskutieren, aber dafür haben wir einfach keine Zeit mehr bis zum Ende der Legislatur. Insofern macht ein Überweisungsantrag nicht wirklich Sinn. Und der Änderungsantrag, so, wie er jetzt hier aufgeschrieben ist, der passt in diesen Punkt 3 eigentlich

auch nicht so richtig, weil es da um landeseigene Flächen ging, also Boden sozusagen, der dafür nutzbar ist. Dass wir auch die Dächer wollen, …

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die in Landesbesitz befindlichen.)

Die landeseigenen Dächer natürlich.

… auch wir sind dafür, zuallererst die Dächer dafür auszusuchen, wo Fotovoltaik draufkommt. Aber ich habe ja gehört, dass der Landwirtschaftsminister solche Splitterflächen schon identifiziert hat und dafür zur Verfügung stellen will.

(Minister Dr. Till Backhaus: Aber die Dächer haben Priorität.)

Insofern bin ich ja noch guter Hoffnung dass es nicht ganz verlorene Liebesmüh war, diesen Antrag heute hier zu stellen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und fordere Sie natürlich auf, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Schwenke.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5441 zur Beratung an den Energieausschuss zu überweisen.

Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5492 im Falle der Überweisung des Antrages auch an den Energieausschuss überweisen? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch.

Wer stimmt jetzt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? –

(Egbert Liskow, CDU: Das macht doch gar keinen Sinn. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5492 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5492 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und der NPD,

(Heinz Müller, SPD: Noch mal!)

mit Gegenstimmen aus diesen Fraktionen und Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5441. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5441 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 31 auf: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Schutz der Honigbienen vor Pflanzenschutzmitteln gewährleisten, auf Drucksache 6/5434.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schutz der Honigbienen vor Pflanzenschutzmitteln gewährleisten – Drucksache 6/5434 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Sie Ihren Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, vor gut eineinhalb Jahren in den Landtag einbrachten, mit dem Sie beabsichtigten, das Nahrungsangebot der Bienen zu verbessern, hatten Sie schon einen ganz wichtigen Aspekt nicht mit dabei,

(Egbert Liskow, CDU: Welchen denn?)

den Schutz der Bienen vor Pflanzenschutzmitteln. Wir brachten diesen Aspekt dann im Rahmen eines umfassenden Änderungsantrages ein. Wir forderten die Landesregierung auf, die Auswirkungen der Anwendungspraxis von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen und andere Insekten aktiv zu untersuchen, und wir forderten die Landesregierung auf, ein striktes Verbot von Agrochemikalien umzusetzen, wenn sie sich nachteilig auf die Bienengesundheit auswirken können. Diesen Änderungsantrag lehnten Sie damals ab.

Angesichts der jetzt vorliegenden Pläne vom Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, das Handelsverbot mit Neonicotinoiden zu lockern, sehen wir uns veranlasst, mit einem Antrag noch einmal deutlich zu machen, dass es dringend notwendig ist, Bienen vor diesen Pflanzenschutzmitteln umfassend zu schützen. Agrarminister Christian Schmidt – Sie wissen, von der CSU – will das Verbot für Neonicotinoide aufweichen, doch das ist eine Stoffgruppe, die schlimme Nebenwirkungen hat. Sie schädigen Bienen so sehr, dass sie in der Folge sterben.

(Dietmar Eifler, CDU: Oh!)

Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an das große Bienensterben im Oberrheingraben im Jahr 2008, wo- durch der ganze Prozess ins Rollen kam.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Das war ausgelöst durch Staub von Neonicotinoiden, der sich bei der Ausbringung von gebeiztem Saatgut über

pneumatische Saatmaschinen gelöst und auf die Umgebung gelegt hatte.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Die Bienen nahmen diesen Staub auf und erlitten schwere Schäden bis hin zum Tod. Tausende Bienenvölker kamen zu Tode – eine Umweltkatastrophe wirklich großen Ausmaßes.

Sie, Herr Kollege Krüger, sprachen in Ihrer damaligen Rede zu den Bienen anlässlich des gemeinsamen Antrages 2014 davon, dass es sich um eine „falsche Anwendung“ von Pflanzenschutzmitteln gehandelt habe. Doch das stimmt nicht. Imker zeigten auf, dass der Wirkstoff Clothianidin bestimmungsgemäß eingesetzt wurde,

(Thomas Krüger, SPD: Stäube und Mutationstropfen.)

es aber offenbar bis dahin von der chemischen Industrie unterschlagen worden war beziehungsweise nicht bekannt war, dass es durch Neonicotinoide zu drastischen Folgen für die Bienen kommen kann, und das auch bei bestimmungsgemäßer Anwendung.

Wegen des tausendfachen Bienentodes sind seit 2008 die bis dato am häufigsten verwendeten Neonicotinoide – das sind drei verschiedene Substanzen – als Beizmittel im Mais nicht mehr erlaubt. Seit dem 1. Dezember 2013 gilt ein sehr weitreichendes Verbot. Minister Schmidt verwies beim damaligen Verbot der Beizung von Maissaatgut selbst noch auf die Gefahr eines millionenfachen Bienentods. Nun soll die Einfuhr von Saatgut, das mit den Neonicotinoiden behandelt wurde, wieder teilweise erlaubt werden, und zwar geht Schmidt davon aus, dass diese Stoffe erst ab einer bestimmten Konzentration für die Bienen schädigend sind. Worauf er diese Annahme gründet, wissen wir nicht.

(Egbert Liskow, CDU: Fragen Sie ihn doch mal!)

Nach unserer Kenntnis sind diese Stoffe grundsätzlich ein Problem für viele Nützlinge, nicht nur für Insekten, sondern auch für viele Feldvögel, die durch den Insektentod logischerweise ihre Nahrungsgrundlage verlieren oder auch bei Aufnahme gebeizter Saatkörner direkt geschädigt werden können.

Wir müssen hier nicht mehr umfassend begründen, warum es notwendig ist, die Bienen und ihre Gesundheit zu bewahren. Nicht nur der enorme wirtschaftliche Nutzen der Bienen, sondern auch die Rolle als Honigproduzenten, als Garant der Biodiversität ist hinreichend bekannt und hier schon zur Sprache gekommen. Mit unserem Antrag wollen wir vielmehr erreichen, dass sich die Landesregierung rechtzeitig und intensiv für einen Schutz der Bienen vor Pflanzenschutzmitteln einsetzt.

Wir kennen in diesem Zusammenhang sehr gut die Bedenken der Landwirte, die seit dem Verzicht auf diese Stoffe mit bestimmten Schädlingen, wie zum Beispiel der Kohlfliege oder auch dem Rapserdfloh, zu kämpfen haben. Wir kennen natürlich auch den Bericht über die Auswirkungen des Verbots der neonicotinoidhaltigen Beizmittel auf den Rapsanbau in Mecklenburg-Vorpom- mern auf der Drucksache 6/4011, doch ich möchte hier noch einmal deutlich machen: Es gibt wie beim Glyphosat auch für die Anwendung von Neonicotinoiden