Protocol of the Session on March 14, 2012

Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist es, die Investitionsquote hochzuhalten. Im Haushaltsplan sind Gesamtinvestitionen von 1,1 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2012 geplant und das entspricht einer Investitionsquote von 17 Prozent. Für 2013 sind weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,1 Milliarden veranschlagt, was einer Investitionsquote von 15,5 Prozent entspricht.

Im Verhältnis der beiden Haushaltsjahre 2012 und 2013 ist eine Verringerung der Investitionsquote, also des Investitionsvolumens gegenüber den bereinigten Gesamtausgaben zu verzeichnen. Hier schlagen sich die steigenden Ausgaben für Personal-, Sach- und Fachaufgaben nieder. Daran wird deutlich, dass eine hohe Investitionsquote nur dann zu gewährleisten ist, wenn man sowohl die Personalausgaben als auch die Sach- und Fachausgaben im Blick behält. Das Personalkonzept der Landesregierung ist daher der richtige, aber langfristige Weg, die Personalkosten nicht übermäßig ansteigen zu lassen. Der Grundsatz der Ausgabendisziplin muss gerade im Kontext der demografischen und finanziellen Entwicklung und den damit beschriebenen Möglichkeiten unseres Landes weiterhin gelten. Diesen Appell und diese Bitte sende ich insbesondere in Richtung der Opposition.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ausgabendisziplin erfordert Prioritätensetzung. Wie sagte schon der britische Expremierminister Harold Wilson so treffend: „Regieren besteht aus Festsetzen von Prioritäten.“ Des

halb komme ich nun zu den politischen Schwerpunkten der SPD-Fraktion für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.

Schwerpunktförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Der Ausbau von Plätzen in Krippen und Kitas ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr das große Thema, denn rund 97 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt besuchen bereits eine Kita. Uns geht es jetzt um die Absenkung der Kosten für diese Kinderbetreuung. Ein Krippenplatz kostet die Eltern monatlich im Schnitt 218 Euro. Für einen Platz im Kindergarten werden rund 121 Euro fällig. Vielen Eltern fällt es schwer, diese Beträge aufzubringen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Deshalb ist die Absenkung der Krippenplatzkosten um 100 Euro für jedes Kind eine wichtige sozialpolitische Maßnahme und ein weiterer Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

sowie der Unterstützung alleinerziehender Elternteile.

Nach Paragraf 18 Absatz 3 des Kindertagesförderungsgesetzes gewährt das Land ab dem Jahr 2012 für jeden in Vollzeit äquivalent umgerechneten Platz in Kindertageseinrichtungen und der Kinderpflegezuweisung eine Summe in Höhe von 1.258 Euro. Ab dem Jahr 2013 steigt diese Zuweisung jährlich um zwei Prozent. Darüber hinaus stehen für die Sicherung der Teilnahme von bedürftigen Kindern eine Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege über 7 Millionen Euro im Haushalt bereit.

Ein weiterer Schwerpunkt: Im Bereich Kindertagesstättenförderung soll der Betreuungsschlüssel für die FachkraftKind-Relation schrittweise abgesenkt werden, so, wie es im Koalitionsvertrag auch vereinbart wurde. Die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, dass im Jahr 2013 die Absenkung dieses Betreuungsverhältnisses von derzeit 1:17 auf 1:16 erfolgen wird.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass diese Maßnahme beileibe keine Selbstverständlichkeit ist, sondern im Kontext der demografischen und finanziellen Entwicklung unseres Landes eine große Kraftanstrengung bedeutet, denn die Absenkung des Betreuungsschlüssels um ein Kind bedarf einer Mittelbereitstellung von gut 7 Millionen Euro pro Jahr und ist fortlaufend an der Summe gesehen zu betrachten. Insgesamt sind im Doppelhaushalt 2012/2013 Mittel zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung in Höhe von knapp 38 Millionen Euro eingestellt.

Ich komme jetzt zum Mindestlohn. Die Koalitionsfraktionen werden ihr Versprechen halten und die Vergabe von öffentlichen Aufgaben in der Landesverwaltung an die Zahlung von 8,50 Euro Mindestlohn pro Arbeitsstunde knüpfen. Die dazu benötigten Mehrausgaben sind bereits im Haushalt veranschlagt.

Schwerpunkt Kommunen

Im FAG wird die Einrichtung eines Kofinanzierungsfonds mit 50 Millionen Euro festgeschrieben, der über fünf

Jahre je 10 Millionen Euro an finanzschwache Kommunen auszahlen soll, die ihre Eigenanteile für Fördermittel nicht mehr allein aufbringen können. Weiterhin wird die Einrichtung des kommunalen Konsolidierungsfonds mit einmalig 100 Millionen Euro ins FAG MV vorgenommen, dessen Mittel als Konsolidierungshilfen für Landkreise und kreisfreie Städte eingesetzt werden sollen. Diese beiden Kommunalfonds sind zwei zusätzliche Instrumente zum kommunalen Ausgleichsfonds und zum kommunalen Finanzausgleich und machen deutlich, dass das Land die Kommunen hier noch einmal in besonderer Weise unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der sehr soliden Haushaltsplanung bestehen auch immer Haushaltsrisiken, die nicht durch uns steuerbar sind. An erster Stelle möchte ich hier die europäische Staatsschuldenkrise benennen. Noch kann niemand wirklich voraussagen, welche Dynamik sich bei allen Bemühungen durch die Europäische Gemeinschaft entwickeln wird. Dafür, meine Damen und Herren, sind zu viele unberechenbare Mitspieler auf dem Feld. Auch wenn die privaten Gläubiger Griechenlands in der letzten Woche mit großer Mehrheit dem sogenannten Schuldenschnitt einer Umschuldung mit historischen Ausmaßen zugestimmt und damit den Weg für das zweite Grenzpaket geebnet haben, bleiben zu viele Unsicherheiten bestehen.

(Udo Pastörs, NPD: Spanien steht schon ante portas.)

Eine unkontrollierte Insolvenz Griechenlands könnte in der internationalen Wirtschaft und Finanzwelt heftige Turbulenzen auslösen mit nicht absehbaren Folgen für unseren Landeshaushalt. Ein weiteres Haushaltsrisiko wird das derzeit historische niedrige Zinsniveau. Allein der Anstieg um einen Prozentpunkt brächte rein rechnerisch 100 Millionen Euro Zinslast pro Jahr, eine irre Summe, wenn man sich das überlegt, wie lange wir sparen müssen, um eine entsprechende Tilgung vornehmen zu können, und allein die Vorstellung, was man mit 100 Millionen Euro an den Berufsschulen des Landes verbessern könnte. Da wir aber jährlich in der Praxis etwa 1 Milliarde Euro umschulden müssen, also alte Kreditverträge durch neue Kreditverträge ablösen, wirkt sich diese Zinserhöhung dann tatsächlich mit etwa 12 Millionen Euro an zusätzlichen Zinsen pro Haushaltsjahr aus.

Das Thema Anlastungsrisiko durch mögliche Rückforderung von EU-Fördermitteln möchte ich hier nur am Rande erwähnen. Weitere Unsicherheiten sind mit Bundesgesetzgebung verbunden, wenn sie auf Steuersenkung abzielen. Als Beispiel sei hier nur das im Verfahren befindliche Gesetz zum Abbau der kalten Progression genannt, welches allein für Mecklenburg-Vorpommern zu jährlichen Steuermindereinnahmen von circa 6 Millionen Euro führen würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur ein paar Stichpunkte zu den Änderungen im Haushaltsgesetz:

Die Erweiterung der Ermächtigung zur Übernahme und Garantien für Werften, für Aufträge für Offshoreanlagen und die Erhöhung der Ermächtigungssumme auf 1 Milliarde Euro – das entspricht einem Plus von 295 Millio- nen Euro – ist richtig und die logische Folge aus den Erfahrungen der letzten Jahre zur Sicherung der Aufträge für unsere Werften. Neu ist die Festsetzung eines Gewerbesteuerhebesatzes von 390 für gemeindefreie

Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Wert entspricht in etwa dem durchschnittlichen Hebesatz in Deutschland. Damit sollen Gewerbesteuern für Offshoreanlagen in unserem Hoheitsgebiet der Ostsee generiert werden. Es erfolgt nun auch eine Erweiterung der Haftungsfreistellung von Aufsichtsratsmitgliedern aus Aufsichtsratsgremien und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun möchte ich einige Anmerkungen zum Haushaltsbegleitgesetz machen, welches wir in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz beraten werden.

Das Haushaltsbegleitgesetz ist ein Artikelgesetz, in dem 14 Landesgesetze, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes stehen, angepasst werden. Ich möchte an dieser Stelle auf die Aufzählung redaktioneller Änderungen verzichten und einige aus meiner Sicht wesentliche Regelungen benennen:

Artikel 1 betrifft Änderungen im Finanzhaushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Im FAG werden die bereits erwähnten kommunalen Fonds, der Kommunale Kofinanzierungsfonds mit 50 Millionen Euro und der Kommunale Konsolidierungsfonds mit 100 Millionen Euro, festgeschrieben.

In Artikel 3 ist die Anhebung der Grunderwerbssteuer auf fünf Prozent aufgenommen worden, aus unserer Sicht eine sozial vertretbare Lösung zur Kompensation abschmelzender Einnahmen, die die Steuerzahler nicht übermäßig belastet, da diese Steuernummer zum Erwerb von Grundstücken und Immobilien fällig wird.

Artikel 4 setzt die Einrichtung eines Sondervermögens zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und des Ausbaus erneuerbarer Energien um. Dieser Fonds soll aus Rückflüssen und Zinsen aus EFREkofinanzierten Darlehensprogrammen und aus nicht näher bezifferten Zuführungen aus dem Landeshaushalt gespeist werden. Hier spiegelt sich der politische Wille der Koalition zum nachhaltigen Einsatz der kostbaren Ressourcen für die Förderung der erneuerbaren Energien wider.

Artikel 7 betrifft die Änderung des Landwirtschaftssondervermögensgesetzes. So soll der Einsatz von bis zu 2 Millionen Euro für devastierte Flächen in privatem und kommunalem Eigentum ermöglicht werden, ebenso wie die Zuführung von 5 Millionen Euro an die Stiftung Umwelt und Natur.

In Artikel 12 werden die Personalausgabenzuschüsse inklusive Beschulung ins Schulgesetz geschrieben.

Und Artikel 14 schreibt für das Sportfördergesetz M-V die Anhebung der allgemeinen Sportförderung ab 2012 um 500.000 Euro auf jährlich 8,7 Millionen Euro fest.

Zum Verbundquotenfeststellungsgesetz möchte ich Folgendes nur kurz anführen: Im FAG M-V ist der Rechenweg für die Verteilung der Finanzmittel zwischen Land und der kommunalen Ebene geregelt. Der nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz festgeschriebenen Finanzverteilung nach Paragraf 7 des FAG ist jährlich eine Verbundquote zur Berechnung der kommunalen Anteile zugrunde gelegt worden. Wegen des engen Zusammenhangs der Verbundquote zum jährlichen Haushaltsplan,

dem die jeweils aktuellen Steuerprognosen zugrunde gelegt werden, ist die Verbundquote nicht im FAG selbst, sondern im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz zu bestimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin an dieser Stelle am Ende meiner Ausführungen und bitte Sie um eine konstruktive Beratung in den Fachausschüssen. Mir als Finanzpolitiker liegt die zügige Beratung am Herzen. Ich bitte im Namen meiner Fraktion, der Überweisung des Haushaltsgesetzes und des Verbundquotenfeststellungsgesetzes, des Haushaltsbegleitgesetzes und der Mittelfristigen Finanzplanung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Fachausschüssen zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Suhr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass jeder und jede demokratische Abgeordnete in diesem Haus zustimmen würde, vorausgesetzt die jetzt folgende Feststellung käme natürlich aus Reihen der Regierungsfraktionen, wenn wir als eines der zentralen Ziele der Landespolitik und damit elementar auch der Haushaltspolitik definieren würden, Mecklenburg-Vor- pommern muss zukunftsfähig sein.

(Udo Pastörs, NPD: Das haben wir schon zehnmal gehört. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich glaube, dass inzwischen in diesem Haus ebenfalls überwiegend Zustimmung für die Forderung gegeben wäre, dass unsere Landespolitik nachhaltig sein sollte und das ein wichtiges Ziel ist, dass mit einer nachhaltigen Politik gute Bedingungen

(Udo Pastörs, NPD: Ja, ja. Bla, bla, bla!)

für unsere Kinder und die nachfolgende Generation geschaffen werden müssen.

(Udo Pastörs, NPD: Die Sprechblasen können Sie sich sparen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und ich glaube, dass sich diese Forderungen nach Zukunftsfähigkeit und nach Nachhaltigkeit immer wieder

(Udo Pastörs, NPD: Ja, ja, Nachhaltigkeit.)

in der von der Landesregierung propagierten Überschrift „Zukunft aus eigener Kraft“ durchaus wiederfinden lassen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Nun sollte man annehmen und erwarten, dass die Landesregierung auch ihre Politik nach diesen Grundsätzen ausrichtet und dass sich dies im Entwurf des Doppelhaushaltes 2012/2013 niederschlägt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Tut es ja auch. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Nach einer ersten Sichtung, Herr Dr. Nieszery, müssen wir allerdings ernüchtert feststellen,

(Torsten Renz, CDU: Sie können sich ja noch gar kein Urteil erlauben.)