Protocol of the Session on April 22, 2016

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Hände hoch!)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/5308 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD...

(Jörg Heydorn, SPD: Hallo, das stimmt nicht! – Egbert Liskow, CDU: Herr Heydorn hat dagegen gestimmt! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gerade eben verkündet, wer dafür gestimmt hat. Warten Sie bitte ab, bis ich hier fertig bin.

Also noch einmal: Für den Antrag haben gestimmt die Fraktion der SPD, der CDU, der NPD, Gegenstimmen

von der Fraktion DIE GRÜNEN und von Herrn Heydorn von der SPD sowie Stimmenthaltung bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag auf Drucksache 6/5308 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 40: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Mietpreisbremse auch in MecklenburgVorpommern einführen, zweite Mietrechtsnovelle unterstützen, auf Drucksache 6/5299.

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mietpreisbremse auch in Mecklenburg-Vorpommern einführen, zweite Mietrechtsnovelle unterstützen – Drucksache 6/5299 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lück für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auslöser für den erneuten Antrag zum Thema Mietpreisbremse und auch zum Teil 2 der Mietrechtsreform

(Torsten Renz, CDU: Ist der Wahlkampf.)

waren zum einen die Ausführungen des Kollegen Eifler auf dem Landesverbandstag des Mieterbundes Anfang April dieses Jahres in Wismar, zum anderen ist er aber auch eine Reaktion auf den im Vorfeld der Märzsitzung zurückgezogenen Antrag der Regierungsfraktionen, der sich gegen die Ausweitung der Datenerhebung von vier auf zehn Jahre aussprechen sollte. Wir wollen mit diesem Antrag vor allem den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion klarmachen, dass sowohl Rostock als auch Greifswald die Mietpreisbremse wollen und brauchen. Beide Bürgerschaften haben sich eindeutig positioniert. Kollege Eifler stellte das beim Verbandstag in Zweifel und wurde von den übrigen Anwesenden eines Besseren belehrt. Ich sage es also noch einmal: Die Bürgerschaften in Greifswald und Rostock haben der Landesregierung mit Beschlüssen einen klaren Handlungsauftrag erteilt.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Unsinn!)

Aber das zuständige Wirtschaftsministerium tut sich nach wie vor sehr schwer.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist doch Unsinn! Das ist vollkommener Unsinn!)

Sowohl Kollegin Ulrike Berger als auch ich erfragten, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Wir fragten auch, was die Kommunen tun können und müssen. Beide Anfragen wurden fast gleichlautend und in jeder Hinsicht nichtssagend beantwortet.

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Ja, Harry!)

Der einzige Unterschied war der Zeitpunkt der Beantwortung. Meine Fragen wurden im März 2015 beantwortet, die von Kollegin Berger Anfang dieses Jahres. In dem Dreivierteljahr dazwischen tat sich gar nichts. Das Wirtschaftsministerium setzt offenbar alles daran, eine Miet

preisbremse zu verhindern. Das zeigt auch das Agieren des Ministeriums mit der kommunalen Ebene.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Dazu haben wir schon zu jedem Ihrer Anträge ausgeführt.)

Irgendetwas fehlt angeblich immer, um entscheiden zu können.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Weil es nicht stimmt, weil es einfach nicht stimmt.)

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Bundesländer, in denen es keine Landesregelung zur Mietpreisbremse gibt.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt sie weder bei bestehenden Mietverhältnissen durch eine abgesenkte Kappungsgrenze noch bei neuen Mietverträgen, die bei der Wiedervermietung die Überschreitung der örtlichen Vergleichsmiete begrenzt.

Seit Monatsanfang gilt die Mietpreisbremse auch in Thüringen für Erfurt und Jena.

(Minister Harry Glawe: Immerhin, ne?! Immerhin.)

Damit gibt es die Mietpreisbremse bisher in elf Bundesländern – in elf Bundesländern! Niedersachsen ist dabei, sie einzuführen. Neben unserem Land haben nur noch Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland keine entsprechende Landesregelung auf den Weg gebracht. Ich erinnere daran, dass meine Fraktion schon vor zwei Jahren forderte, die Mietpreisbremse flächendeckend, also für das gesamte Bundesgebiet einzuführen

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist ja noch falscher.)

und sie wirksam auszugestalten. So wären wir heute …

Ja, Ihre Bemerkung sagt mir nur wieder, dass Sie das gar nicht verstehen

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Ich werde Ihnen das dann schon erklären.)

und sich inhaltlich damit noch nicht beschäftigt haben.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Ich werde Ihnen das schon erklären.)

Nein, Herr Waldmüller! Nachweisbar.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Aber das haben wir schon zig Mal erklärt, in jedem Antrag haben wir es Ihnen erklärt. Sie verstehen das nicht.)

Na, hören Sie doch zu! Sie werden ja meine Argumente dazu wahrnehmen.

So wären wir nämlich heute nicht auf das Wohlwollen der Landesregierung angewiesen. Und dort, wo es schwer ist, überhaupt Mieterinnen und Mieter zu finden, und Mieterhöhungsspielräume begrenzt sind, hätte sie nicht gegriffen und deshalb natürlich auch nicht geschadet. Und das wissen Sie.

Die Argumentation von Herrn Eifler und auch von Herrn Waldmüller, dass in weiten Teilen des Landes die Mieten niedrig sind, ist ja auch völlig fehl am Platze.

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Erstens ist die Mietpreisbremse ausschließlich Gebieten mit Wohnungsknappheit vorbehalten.

(Rainer Albrecht, SPD: Jawohl.)

Das ist ja geregelt im Gesetz. Und zweitens muss die Miethöhe immer im Kontext mit dem Einkommen betrachtet werden.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Und warum wollen Sie aufs ganze Land ausweiten, wenn es nur bei Wohnungsknappheit gelten soll?)

Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern im Lohnkeller, die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch und die Altersarmut nimmt zu. Das hatten wir doch gestern und vorgestern in anderen Anträgen beredet.

(Minister Harry Glawe: Die Mieten sind niedrig.)

Der Anteil von Wohngeldempfängern ist bei uns im Land doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt und viermal so hoch wie im Saarland und in Bayern.

(Minister Harry Glawe: Dafür ist der Sozialstaat da.)

Im aktuellen Wohngeld- und Mietenbericht wurden die Bruttokaltmieten und das Einkommen von Wohngeldhaushalten einiger Städte verglichen. Demnach liegt die Bruttokaltmiete in Rostock bei 7,12 Euro, in Erfurt und Jena liegt sie bei 6,62 Euro bei vergleichbarem Einkommen. In beiden Städten gilt nun die Mietpreisbremse.

In den Städten Sachsens und Sachsen-Anhalts liegt die Bruttokaltmiete bei vergleichbarem Einkommen über 1 Euro niedriger als in Rostock. Die Lage hier erfordert offenbar ein beherzteres Handeln als in Sachsen und Sachsen-Anhalt zur Einführung der Mietpreisbremse. Datenbasis für den Wohngeld- und Mietenbericht ist übrigens das Jahr 2013. Seither sind die Mieten gestiegen und steigen weiter. Es gibt allen Grund, endlich die Mietpreisbremse für Rostock und Greifswald einzuführen und natürlich für weitere Orte zu prüfen.

Ich will noch einmal klarstellen, dass die Mietpreisbremse für Neubauten und grundsanierte Wohnungen nicht gilt. Das ist ja das Thema, Herr Waldmüller. Deshalb ist die Aufregung in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft nicht zu begreifen.