Protocol of the Session on April 22, 2016

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die ist Voraussetzung.)

Und diese müssten sich dann optimalerweise in räumlicher Nähe zu einem Windpark befinden, in dem Überschussstrom anfällt.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angesichts der besonderen Flächenstruktur von Mecklenburg-Vorpommern und den Orten, an denen wir nach unseren Vorzügen Windparks bauen wollen, nämlich ein bisschen weg von der Bebauung, ist daher fraglich, ob sich dieser Nutzungspfad im großen Maßstab – im großen Maßstab! – realisieren lässt.

Daher, noch mal, glauben wir, eine Beschränkung auf Power-to-Heat springt zu kurz, wir würden gern gemeinsam mit den verschiedenen Protagonisten der Energiewende, die wir hier im Land ganz breit haben, an einem ganzheitlicheren Ansatz arbeiten, der eben auch Mobilität umfasst, der in den ländlich geprägten Räumen nach unserer Überzeugung große Bedeutung haben wird in Mobilitätsfragen, die man damit auch bewirken kann, und wir glauben weiterhin, dass Langfristspeicher mit einzubeziehen sind.

Wir würden deshalb ungern zurückgehen, sondern wie bisher die Bandbreite bedienen, nicht nur Power-to-Heat, sondern den gesamten zuschaltbaren Lastenbereich weiterhin gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium vertreten. Wir haben das bisher getan und würden das auch weiterhin tun wollen. Die eben geschilderten umfassenden Ansätze werden wir werbend vor dem Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit den norddeutschen Nachbarbundesländern weiterhin vortragen und vertreten. Wo wir da hinkommen, kann ich momentan nicht versprechen, aber noch mal, das Bundeswirtschaftsministerium hat sich in einen Dialog mit uns begeben. Ich hoffe, das signalisiert, dass dieses Thema bei uns schon auf der Agenda ist. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor zwei Tagen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz beraten, und zwar im Zusammenhang mit der Zielsetzung, die Akzeptanz von Windkraft zu verbessern, und auch der Antrag, den wir jetzt beraten, hat etwas mit Akzeptanz zu tun. Wir werden so oft von den Menschen im Land gefragt – ich glaube, Patrick, bei dir spielt das auch eine Rolle, dass die Leute sagen, wir verstehen nicht, dass die Windkraftanlagen stillstehen –: Wieso stehen die still bei Wind? Wieso stehen die still? Welche Antworten geben wir ihnen? Es ist ganz wichtig, glaube ich, dass wir wirklich den Leuten erklären, warum diese Anlagen trotz Wind stillstehen. Das sind im Wesentlichen drei Gründe:

Zum einen ist es natürlich ganz klar, dass Windkraftanlagen auch mal gewartet werden müssen. Es gibt Servicearbeiten und es werden sicherlich Reparaturen durchgeführt, manchmal muss auch ein Motor gewechselt werden. Das sollte man nicht unterschätzen, vor allen Dingen, wenn die Anlagen einige Jahre auf dem Buckel haben.

Zweite Ursache: Es ist sehr wichtig, dass man weiß, dass in den Genehmigungen sogenannte Abschaltzeiten festgelegt werden, um Tötungsrisiken für bestimmte Greifvögel zu minimieren und natürlich auch Tötungsrisiken für Fledermäuse. Wenn man sich die BImSch-Genehmigung anguckt, ist da genau festgelegt, dass eine Stunde vor Sonnenaufgang beziehungsweise eine Stunde nach Sonnenuntergang Abschaltzeiten festgelegt werden, für Fledermäuse zum Beispiel vom 01.05. bis 30.09. oder beim Rotmilan Abschaltzeiten vom 15.03. bis 15.08. Warum? Weil in dieser Zeit landwirtschaftliche Ereignisse stattfinden im Sinne von Erntemaßnahmen, und dann ist der Rotmilan einem besonderen Tötungsrisiko ausgesetzt, also muss die Anlage abgeschaltet werden. Das summiert sich natürlich und mindert den wirtschaftlichen Ertrag einer Windkraftanlage.

Der dritte Grund für Abschaltungen sind die sogenannten Netzengpässe. Wenn der Strom nicht entsprechend abtransportiert werden kann, werden Anlagen abgeregelt, abgeschaltet von den Netzbetreibern. Dieser Punkt, Netzengpässe und die damit verbundenen Abregelungen, sind konkret Gegenstand des Antrages von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Das Unverständnis der Menschen dafür ist relativ hoch, zumal wenn man ihnen sagt, dass zwischen 95 und 100 Prozent – und in der Regel sind es 100 Prozent – des abgeregelten Stroms trotzdem in der gleichen Höhe vergütet werden.

Noch mal zur Größenordnung: Der Antrag selbst nimmt in der Begründung sehr gut Bezug, Johann-Georg, auf die Bundeszahlen, die sich da entwickeln, und da ist es doch schon auffallend, dass wir zwischen 2013 und 2014 – aktuelle Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor – eine Verdreifachung der Abregelungen haben von 555 Gigawattstunden zu 1.581 Gigawattstunden. In Summe, in Geld ausgedrückt sind das keine Peanuts. Das waren 43,7 Millionen und dann 82,7 Millionen, Tendenz steigend – wie gesagt, verdreifacht innerhalb eines Jahres. Das sind bundesweit 1,2 Prozent, hier im Land 2,3 Prozent.

Ich finde das natürlich auch überraschend schnell, wie das Ministerium die Frage dort beantwortet hat, die Kleine Anfrage. Das sind sehr aktuelle Zahlen, erstmals trennscharf für Länder ab 2015 erfasst, bei uns im Land 20 Millionen Kilowattstunden. Na gut, bei 4,4 Milliarden sind 20 Millionen nicht zu viel, aber immerhin schon 2,3 Prozent. Und wenn ich höre, 3 Prozent sind angestrebt von der Bundesregierung, muss ich sagen, wenn der Trend sich fortsetzt bei dem weiteren Ausbau und der Netzausbau nicht entsprechend beschleunigt wird, müssen wir leider davon ausgehen, dass wir demnächst über 3 Prozent liegen, natürlich auch mit der entsprechenden finanziellen Belastung.

Dieser Tendenz ist Rechnung zu tragen und insofern ist es ganz wichtig, dass man Lösungen nicht nur diskutiert, sondern auch Lösungen findet, um die Windkraftabschaltungen wegen Netzengpässen zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Der Königsweg dafür, davon bin ich überzeugt, besteht nach wie vor darin, die Netzinfrastruktur schneller und besser auszubauen. Das wissen wir allerdings auch, da sind wir Realisten, dass das leider so nicht passieren wird, also müssen wir die Frage beantworten: Wie können wir den Überschussstrom in seiner Abregelung zumindest reduzieren?

Im Oktober 2015 hat dazu der Bundesverband WindEnergie ein wichtiges Impulspapier herausgebracht – da empfehle ich die Lektüre –, „Umschalten statt Abschalten“. Es gibt inzwischen mehrere technische Möglichkeiten, die haben meine Vorredner schon angesprochen, um eben nicht abzuschalten, sondern umzuschalten, um den Überschussstrom sinnvoll zu verwenden, seien es Speicher, sei es die Überführung in den Wärmesektor, in den Verkehrssektor oder auch als zuschaltbare Lasten für Industrieprozesse. Das ist das breite Spektrum der technischen Möglichkeiten, um insbesondere die Sektorenkopplung von Strom mit Wärme, Verkehr und Industrie zu realisieren.

Dieses Konzept „Umschalten statt Abschalten“ hat im Grunde vier entscheidende Vorteile:

Erstens. Umschalten fördert mit bisher ungenutztem grünem Strom, der abgeregelt wird, marktfähige Produkte und Dienstleistungen für den Bereich Wärme und Verkehr und unterstützt damit die Klimaschutzziele.

Zweitens. Umschalten treibt Innovationen im Bereich dringend benötigter Speichertechnologien voran.

Drittens. Umschalten ist betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll, weil durch die Minderung der Entschädigungszahlungen Netzentgelte und Stromkunden entlastet werden und Unternehmen die Möglichkeit haben, für den Verkauf von Überschussstrom auch Mehreinnahmen zu erzielen.

Und viertens. Meine Damen und Herren, das finde ich ganz entscheidend, Umschalten statt Abschalten fördert die Akzeptanz der erneuerbaren Energien – für mich eine zentrale Frage.

Allerdings muss man an dieser Stelle auch konstatieren, dass vieles von dem, was ich eben gesagt habe, leider nur Theorie ist. In der Praxis funktioniert das viel zu selten, was ich hier eben beschreibe, weil ganz einfach die politischen Rahmenbedingungen fehlen. Es fehlen in

Deutschland die politischen Rahmenbedingungen, um „Umschalten statt Abschalten“ wirtschaftlich in die Tat, in die Realität umzusetzen.

Warum ist das so? Zuschaltbare Lasten werden belastet durch Umlagen, sowohl durch die EEG-Umlage als auch durch die Stromsteuer. Sie sind insofern nicht wirtschaftlich und über Pilotprojekte sind wir deshalb in Deutschland bei dem Thema auch nicht hinausgekommen. Nun heißt es allerdings im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD – und jetzt zitiere ich, ganz wichtig, aus dem Koa-Vertrag –, ich zitiere: „In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, nutzen.“ Guter Satz und wunderbare Festlegung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, nur bis heute fehlen die Taten, fehlt die Umsetzung. Die Legislaturperiode ist ja nicht mehr allzu lang.

Jetzt gibt es im EEG, im Referentenentwurf, einen Satz, der dem eigentlich völlig entgegensteht. Im Paragrafen 27a EEG – aktueller Referentenentwurf, vorige Woche gekommen – ist praktisch eine Stromabgabepflicht in das Netz festgelegt. Ich gehe davon aus, dass, wenn das so bleibt, wir damit nicht die Eigenversorgungskonzepte und die Vermarktung von Überschussstrom nach vorne bringen, sondern weiter einschränken. Das ist genau das Gegenteil von dem, was die Koalitionspartner im Koa-Vertrag festgelegt haben. Ich hoffe sehr, dass dieser Unsinn aus diesem Gesetz vielleicht noch verschwindet, herausgenommen wird oder anders formuliert wird, wenn es nur verhindert wird.

Insofern, meine Damen und Herren, ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute natürlich sehr aktuell, keine Frage. Allerdings werden wir als SPD-Fraktion trotzdem den Antrag ablehnen, aus folgenden Gründen: In Ziffer I des Antrages sind die Punkte 1 bis 3 Feststellungen, werter Kollege Johann-Georg Jaeger, die sind allseits bekannt. Wenn da beispielsweise im Punkt 2 gefordert wird, wir sollen feststellen, dass der Netzausbau eine „dringliche Aufgabe“ ist, also sorry, wie du immer so schön sagst, das haben wir ja vielfach beschlossen, brauchen wir nicht mehr. Das ist schon so.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und dann komme ich mal zu Ziffer II Punkt 1: Da wird die Landesregierung aufgefordert zu handeln, um sich „auf der Bundesebene für die notwendigen Rahmenbedingungen einzusetzen“. Ich habe eben deutlich gesagt, im Moment sind die Rahmenbedingungen nicht gegeben, nicht vorhanden, aber unsere Landesregierung hat sich mit anderen Ländern vehement dafür eingesetzt, dass diese Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ich bin mir sicher, dass in einer Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf dieser Paragraf 27a von der Landesregierung natürlich auch entsprechend kritisch infrage gestellt wird. Unsere Landesregierung hat ganz maßgeblich den, Johann-Georg, in eurem Antrag zitierten Bundesratsbeschluss im Oktober nicht nur mitgetragen, sondern auch mit erarbeitet,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Alles erledigt.)

und das Gleiche gilt für den Beschluss der Bundesumweltministerkonferenz vom September beziehungsweise den Bundesratsbeschluss vom Dezember.

Letzter Punkt: Der Antragsteller fordert die Landesregierung auf, wir mögen Pilotprojekte machen, um Überschussstrom nicht abzuregeln, sondern sinnvoll zu nutzen, in dem Fall für Power-to-Heat, also für den Wärmebereich. Ich habe die Möglichkeit gehabt, bei der Wind & Maritim einen sehr guten Vortrag zu hören und zu sehen von Herrn Weiße aus Rostock. Der dürfte dir bekannt sein, Johann-Georg. Er hat dort sehr gut dargestellt, wie bei Kritzmow von einem Windpark mit zwei Anlagen in unmittelbarer Nähe in Rostock Süd, Gewerbegebiet, dieses Pilotprojekt geplant ist, um den Überschussstrom von zwei Windkraftanlagen umzuwandeln in Wärme – deswegen auch Windfarm Power-to-Heat – für das nahe liegende Gewerbegebiet. Ich finde, das ist ein beispielhaftes Pilotprojekt hier im Land, davon brauchen wir zugegebenermaßen noch mehr. Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen wird, dieses Pilotprojekt und auch andere zukünftig zu unterstützen. Dafür brauchen wir nicht den Antrag, zumal wir ein Energieforschungsprogramm haben, das selbstverständlich dann auch für diese Zwecke, für die Entwicklung von Speichertechnologien, genutzt werden kann.

Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und die SPDFraktion wird aus den genannten Gründen den Antrag ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Eine Vorbemerkung: Herr Minister, ich danke Ihnen, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass auch konventionelle Kraftwerke nicht immer auf Volllast laufen. Das wusste ich zwar, habe das aber sozusagen in der Argumentation relativ selten im Blick gehabt. Das kann man ja sicherlich unter anderem auch mal in Diskussionen mit anbringen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Natürlich ist es so, dass nur Power-to-Heat nicht ausreicht, dass die Bandbreite deutlich größer ist, und einiges werde ich dazu auch noch sagen, aber wir verstehen den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN als Signal sowohl in die Gesellschaft als auch an die Landesregierung, natürlich aber auch darüber hinaus an den Bund und werden deshalb dem Antrag auch zustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen Sie sich einen Sonntag im Frühsommer vor! Es ist ruhig auf den Straßen, die Menschen schlafen aus oder machen einen Spaziergang. Die Industrie in Deutschland läuft auf Minimalbetrieb und die meisten Geschäfte sind geschlossen. An solch einem Tag wird wenig Strom verbraucht. Doch ausgerechnet an diesem Tag weht ordentlich der Wind an den Küsten Deutschlands und die Sonne knallt auch noch auf die Kollektoren der Fotovoltaikanlagen. Dazu kommt außerdem der Strom aus den konventionellen Kraftwerken, der Bedarf an Strom im Land ist also mehr als gedeckt. Die Netze glühen, die Börsenpreise rutschen ins Minus, es fehlen Lasten, die zugeschaltet werden können, um die Spitzen der Stromproduktion abzufedern. Also werden vorrangig Windkraftanlagen runtergefahren.

Hier würde die Stunde für Power-to-Heat schlagen oder andere Nutzungen. Wie oft hört man im Bundestag und in Landtagen die Sätze „Nicht nur eine Stromwende, wir brauchen auch eine Wärmewende“ oder „Keine Energiewende ohne Wärmewende“ und so weiter und so fort. Kollege Jaeger hat es am Beispiel der WEMAG schon gesagt, Power-to-Heat ist kein Hexenwerk, sondern eine recht einfache Technologie, die keine exorbitanten Investitionen verlangt, eine Lösung, um Strom- und Wärmewende miteinander zu verknüpfen.

Meine Damen und Herren, das Problem mit abgeregeltem Strom aus erneuerbaren Energien gibt es nicht erst seit heute. Bereits im Koalitionsvertrag – Kollege Borchert ist schon darauf eingegangen – der Bundesregierung befindet sich dazu ein Passus. Die Bundespolitik ist jedoch in den letzten Jahren bei dem Thema nicht vorangekommen. Aber wir müssen etwas tun. Es ist doch wirklich absurd, dass auf Strom aus erneuerbaren Energien bei unseren Klimaschutzzielen verzichtet werden muss und der Verzicht auch noch bezahlt wird. Man hört immer – oder zumindest sagen mir das Energetiker –, dass es eigentlich ein energietechnischer Frevel ist, Strom wieder in Wärme zu verwandeln. Ihn wegzuschmeißen, ist für meine Begriffe aber ein noch größerer Frevel. Damit sich das ändert, müssen bundespolitisch einige Weichen gestellt werden. Kollege Borchert ist darauf schon relativ ausführlich eingegangen. Außerdem will ich auch im Interesse der Zeit nur darauf verweisen, dass es zahlreiche Vorschläge und detaillierte Auflistungen gibt, von welchen Regelungen die Rede ist und wie sie auch mit nur relativ kleinem Aufwand zu ändern wären.

Bevor auf Bundesebene nichts passiert, sind die Möglichkeiten, die wir auf Landesebene haben, recht bescheiden. Aber der Bundesenergieminister hat offenbar zurzeit andere Sorgen,

(Torsten Renz, CDU: Ist das nicht ’ne Frau?)

mit seiner EEG-Novelle 2016 zum Beispiel, er kommt nicht so recht voran. Er übt erheblichen Druck aus. Nun ist es nicht heute passiert, dass die Ministerpräsidenten die abnicken sollten, in 14 Tagen wird es dann trotzdem so weit sein. Herr Gabriel konzentriert sich aber offensichtlich darauf, vor allen Dingen die Bürgerinitiativen abzuwürgen, Bürgerenergie abzuwürgen und die großen Stromkonzerne und andere Monopolyspieler wieder in eine exponiertere Lage zu bringen.

Und die Wissenschaftsministerin stellt ein neues Forschungsprogramm auf Bundesebene vor, erntet dafür viel Lob, aber eben auch die fundamentale Kritik, dass Wärme und Verkehr darin nicht vorkommen. Es ist zu hoffen – und eigentlich gehe ich auch davon aus, so viel Vertrauen habe ich zur Landesregierung –, dass der Druck aus den Ländern und dem Bundesrat reicht, um bundespolitisch die Rahmenbedingungen für zuschaltbare Lasten und die Sektorenkopplung so zu stricken, dass wir jede mögliche erneuerbare Kilowattstunde nutzen können. Ich will ausdrücklich das Wort „erneuerbar“ betonen. Es kann auf keinen Fall um zusätzliche Kapazitäten für die Kohlekraftwerke gehen. Das würde alles noch weiter ad absurdum führen.

Aber nun zurück zum Antrag: Die Wärmewende ist insgesamt ein noch sehr dickes Brett, dicker als die Energiewende beim Strom. Das lässt sich auch daran able

sen, dass wir bei der Nutzung erneuerbarer Ressourcen für die Wärmeversorgung nur sehr schleppend vorankommen, um es mal milde auszudrücken. Die Sektorenkopplung funktioniert nicht und die Weichen sind dafür auch nicht gestellt. Ich will nur daran erinnern oder Sie darauf aufmerksam machen, dass unser kleines Nachbarland Dänemark da schon einen deutlichen Schritt vorwärtsgekommen ist und es sich vielleicht auch lohnt, mal in dieser Beziehung hinzugucken. Beim Bürgerbeteiligungsgesetz hat der Minister das ja schon getan.

Dänemark soll oder will, hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 den gesamten Strom- und Wärmebedarf aus erneuerbaren Rohstoffen zu decken. 2050 soll dann alles – einschließlich des Verkehrs – auf erneuerbaren Quellen beruhen. Die haben Regelungen für die Fernwärme – übrigens ist es dort anders als bei uns und das ist sicherlich ein großer Vorteil, 63 Prozent aller Nutzer sind an Fernwärmenetze angeschlossen. Es gibt das Verbot von Neuinvestitionen in Ölheizungen, glaube ich, vollständig undenkbar zurzeit in Deutschland. KWK spielte eine große Rolle, auch perspektivisch. Auch das ist inzwischen ein Problem in Deutschland geworden. Die Bürger sind über die Bezahlung ihrer Anschlüsse an die Netze Miteigentümer der Netze, was natürlich die Akzeptanz deutlich erhöht, und es gibt merklich höhere Steuern für kohle-, öl- und gasbasierte Heizungen. Also hier wären doch eine ganze Menge Dinge, die sehr beispielhaft sind und von denen wir uns manches abgucken können.

Windenergieanlagen sind am leichtesten zu regeln. Da sie gerade bisher eben nicht in Wärme- oder industrielle Prozesse eingebunden sind, werden sie am ehesten abgeschaltet. Das kann nicht in unserem Sinne sein.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nee.)

Den Passus aus dem Referentenentwurf oder den neu vorgelegten Entwurf des Bundesenergieministeriums zum EEG 2016, wo in diesem Paragraf 27a genau das Gegenteil eigentlich bewirkt werden wird von dem, worüber wir hier sprechen, hat Kollege Borchert genannt. Die Netzbetreiber sind schon kräftig dabei, den erforderlichen Ausbau voranzutreiben, aber bis der auf einem Niveau ist, das wir brauchen, werden noch ein paar Jahre vergehen, und das würde zulasten der Windenergie gehen, wenn wir den erzeugten Strom nicht nutzen.

Die Bundesregierung plant in ihrem Weißbuch, der Minister hat das schon genannt und hat das wirtschaftlich vertretbar genannt oder sogar überhaupt wirtschaftlich, dass zukünftig mindestens drei Prozent des Windstroms abgeregelt werden, damit der Netzausbau nicht zu kostenintensiv wird. Also erstens steht da „mindestens“ drei Prozent, und ich wage zu bezweifeln, dass es dabei bleiben wird. Ich glaube nicht, dass das ein Instrument sein kann, um die Kosten für den Netzausbau zu senken.